Die international standardisierten Objekt-Identifikatoren (Objekt-Identifier, OID) sind Registrierungskennzahlen zur Objektkennung für Informationsobjekte. Viele telematische Anwendungen nutzen sie, um einen eindeutigen Datenaustausch sicherzustellen. Objekt-Identifikatoren für den Bereich "Deutschland Gesundheitswesen" werden vom DIMDI vergeben; auch das OID-Register für diesen Bereich wird vom DIMDI geführt.
Beim standardisierten Austausch von Gesundheitsinformationen ist es notwendig, Objekte und Nachrichten eindeutig zu bezeichnen. OID sind Zahlenketten, die genau dazu dienen. Objekte sind dabei Informationseinheiten wie Institutionen, Klassifikationen, Nachrichten, Dokumente oder Tabellen.
Seit der Version 2006 wird in der Klassifikation ICD-10-GM die Diagnose "Vogelgrippe" mit J09 verschlüsselt. Dies kann in XML wie folgt dargestellt werden:
<value code="J09"/>
2006 war J09 noch eingeschränkt auf "Grippe durch nachgewiesene Vogelgrippe-Viren". Später fiel auch die Schweinegrippe unter diesen Kode. Ohne genaue Kenntnis des verwendeten Kodesystems ist J09 also nicht eindeutig: Handelt es sich um Vogelgrippe oder könnte auch Schweinegrippe gemeint sein?
Für mehr Klarheit können Sie das Kodesystem mit der OID für ICD-10-GM Version 2006 kennzeichnen ("1.2.276.0.76.5.311"):
<value code="J09" codeSystem="1.2.276.0.76.5.311"/>
Damit wird klar, dass es sich ausschließlich um Vogelgrippe handeln kann. Würde sich der Kode J09 auf eine andere Version beziehen, z.B. auf 2014 mit der erweiterten Fassung des J09, verdeutlicht dies die in den letzten Stellen unterschiedliche OID:
<value code="J09" codeSystem="1.2.276.0.76.5.417"/>
Sie können diese OID für den standardisierten Datenaustausch zwischen Softwaresystemen nutzen und dadurch die Integration weiterer Softwareprodukte ermöglichen. Dies gilt insbesondere für die Kommunikation zwischen verschiedenen Sektoren des Gesundheitsbereichs wie Kliniken, Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.
Das DIMDI verwaltet die OID 1.2.276.0.76. Sie gibt an, dass es sich um ein Objekt innerhalb ISO (1), Mitglied (2), Deutschland (276), DIN-CERTCO (0), Gesundheitswesen (76) handelt. Administration und Registrierung erfolgen dabei nach Regeln von DIN und ISO. Registrierungsbefugnisse können an Organisationen übertragen werden, die dann ihrerseits als Registrierungsstellen wirken.
Die zentrale und unabhängige Registrierung beim DIMDI garantiert die nötige Verwaltung und Pflege der OID für das deutsche Gesundheitswesen. Das hier geführte Register ist über die DIMDI-Website öffentlich zugänglich.
Um für ein noch nicht registriertes Objekt eine OID zu beantragen, nutzen Sie den Erstantrag. Änderungen bei einem bereits registrierten Objekt übermitteln Sie via Änderungsantrag. Beide Formulare finden Sie unter:
OID-Antrag
Sie können von Ihrer Website, Ihrer Anwendung oder von Ihren elektronischen Dokumenten aus direkt auf Einträge im DIMDI-Verzeichnis der Objekt-Identifikatoren (OID) verlinken. Ihre Nutzerinnen und Nutzer können so Basisinformationen zu einem Objekt wie seine OID oder seine Beschreibung erhalten. Der Weg über die Suchmaske auf unserer Website entfällt.
Ins Register verlinken Sie mit folgender Adresse:
http://portal.dimdi.de/websearch/servlet/Gate?accessid=showOidDoc&query=oid=
Ergänzen Sie diese am Ende um die vollständige, mit 1.2.276.0.76. beginnende OID des gewünschten Objekts. Wenn Sie z.B. auf den Eintrag zur ICD-10-GM Version 2014 verlinken wollen, lautet der vollständige Link:
http://portal.dimdi.de/websearch/servlet/Gate?accessid=showOidDoc&query=oid=1.2.276.0.76.5.417
Die Arbeitsgruppe OID (AG OID) berät das DIMDI bei der Weiterentwicklung des OID-Systems. Sie wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit beim Kuratorium für Fragen der Klassifikationen im Gesundheitswesen (KKG) eingerichtet. Vertreten sind Fachkreise aus Politik, Selbstverwaltung, Industrie, Wissenschaft, Anwender und Behörden. Das DIMDI übernimmt die Koordination.
Die AG OID entwickelt das System der Objekt-Identifikatoren weiter für das deutsche Gesundheitswesen unter Berücksichtigung internationaler Standards. Zudem bewertet und harmonisiert sie eingehende Anträge.
Die Arbeitsgruppe gibt Empfehlungen zu OID ab:
Darüber hinaus vertritt sie international den deutschen Standpunkt, insbesondere in entsprechenden Gremien bei der Europäischen Union und bei internationalen Standardisierungseinrichtungen.
Die AG OID ruht derzeit.
des Kuratoriums für Fragen der Klassifikationen im Gesundheitswesen (KKG) beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Präambel
Gemäß Erlass des BMG vom Dezember 2005 veröffentlicht und koordiniert das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) das OID-Register für das Deutsche Gesundheitswesen. Das DIMDI übernimmt die Funktion der zentralen Datenhaltung und Registratur sowie die Koordination des Informationsflusses zwischen den Institutionen.
Zur Beratung der Weiterentwicklung des OID-Systems für das Deutsche Gesundheitswesen wird im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit eine Arbeitsgruppe beim Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen eingesetzt, in der die maßgeblichen Fachkreise vertreten sind. Mit diesem Statut regelt das Bundesministerium für Gesundheit in Abstimmung mit den in § 2 Abs. 1 genannten stimmberechtigten Organisationen das Nähere über die Verfahrensweise der Arbeitsgruppe.
§ 1 Arbeitsgruppe OID des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen
Das Bundesministerium für Gesundheit setzt eine Arbeitsgruppe OID des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen ein, im Folgenden AG OID des KKG genannt.
§ 2 Zusammensetzung, Ernennung, Mitgliedschaft
§ 3 Aufgaben
Die Regeln für die Vergabe von OID im deutschen Gesundheitswesen werden durch die AG OID des KKG unter Berücksichtigung internationaler Vorgaben erstellt, welche auch für die Einhaltung dieser Regeln verantwortlich ist. Die AG OID des KKG wird vom DIMDI koordiniert. Sie berät bei Erweiterungen und Änderungen des zentralen OID-Konzeptes.
Die AG OID des KKG gibt Empfehlungen ab, insbesondere
§ 4 Geschäftsstelle
Geschäftsstelle für die administrative Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen der AG OID des KKG ist das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information. Das Bundesministerium für Gesundheit entscheidet über die Übernahme von weitergehenden fachlichen Arbeiten gemäß § 3 durch die Geschäftsstelle.
§ 5 Sitzungen, Verschwiegenheitspflicht
§ 6 Beschlussfassung
§ 7 Niederschrift
Die Niederschrift ist den Mitgliedern und Gästen der AG OID und dem Bundesministerium für Gesundheit zuzuleiten.
§ 8 Kosten
§ 9 Inkrafttreten
Das Statut tritt nach Veröffentlichung auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information in Kraft.