Die international standardisierten Objekt-Identifikatoren (Objekt-Identifier, OID) sind Registrierungskennzahlen zur Objektkennung für Informationsobjekte. Viele telematische Anwendungen nutzen sie, um einen eindeutigen Datenaustausch sicherzustellen. Objekt-Identifikatoren für den Bereich "Deutschland Gesundheitswesen" werden vom BfArM vergeben; auch das OID-Register für diesen Bereich wird vom BfArM geführt.
Effiziente Softwarekommunikation in der Telematik
Beim standardisierten Austausch von Gesundheitsinformationen ist es notwendig, Objekte und Nachrichten eindeutig zu bezeichnen. OID sind Zahlenketten, die genau dazu dienen. Objekte sind dabei Informationseinheiten wie Institutionen, Klassifikationen, Nachrichten, Dokumente oder Tabellen.
Beispiel:
Seit der Version 2006 wird in der Klassifikation ICD-10-GM die Diagnose "Vogelgrippe" mit J09 verschlüsselt. Dies kann in XML wie folgt dargestellt werden:
<value code="J09"/>
2006 war J09 noch eingeschränkt auf "Grippe durch nachgewiesene Vogelgrippe-Viren". Später fiel auch die Schweinegrippe unter diesen Kode. Ohne genaue Kenntnis des verwendeten Kodesystems ist J09 also nicht eindeutig: Handelt es sich um Vogelgrippe oder könnte auch Schweinegrippe gemeint sein?
Für mehr Klarheit können Sie das Kodesystem mit der OID für ICD-10-GM Version 2006 kennzeichnen ("1.2.276.0.76.5.311"):
<value code="J09" codeSystem="1.2.276.0.76.5.311"/>
Damit wird klar, dass es sich ausschließlich um Vogelgrippe handeln kann. Würde sich der Kode J09 auf eine andere Version beziehen, z.B. auf 2014 mit der erweiterten Fassung des J09, verdeutlicht dies die in den letzten Stellen unterschiedliche OID:
<value code="J09" codeSystem="1.2.276.0.76.5.417"/>
Sie können diese OID für den standardisierten Datenaustausch zwischen Softwaresystemen nutzen und dadurch die Integration weiterer Softwareprodukte ermöglichen. Dies gilt insbesondere für die Kommunikation zwischen verschiedenen Sektoren des Gesundheitsbereichs wie Kliniken, Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.
Registrierung und Recherche von OID
Das BfArM verwaltet die OID 1.2.276.0.76. Sie gibt an, dass es sich um ein Objekt innerhalb ISO (1), Mitglied (2), Deutschland (276), DIN-CERTCO (0), Gesundheitswesen (76) handelt. Administration und Registrierung erfolgen dabei nach Regeln von DIN und ISO. Registrierungsbefugnisse können an Organisationen übertragen werden, die dann ihrerseits als Registrierungsstellen wirken.
Die zentrale und unabhängige Registrierung beim BfArM garantiert die nötige Verwaltung und Pflege der OID für das deutsche Gesundheitswesen. Das hier geführte Register ist über die Website öffentlich zugänglich.
Um für ein noch nicht registriertes Objekt eine OID zu beantragen, nutzen Sie den Erstantrag. Änderungen bei einem bereits registrierten Objekt übermitteln Sie via Änderungsantrag. Beide Formulare finden Sie unter:
OID-Antrag
Verlinken ins OID-Register
Sie können von Ihrer Website, Ihrer Anwendung oder von Ihren elektronischen Dokumenten aus direkt auf Einträge im BfArM-Verzeichnis der Objekt-Identifikatoren (OID) verlinken. Ihre Nutzerinnen und Nutzer können so Basisinformationen zu einem Objekt wie seine OID oder seine Beschreibung erhalten. Der Weg über die Suchmaske auf unserer Website entfällt.
Ins Register verlinken Sie mit folgender Adresse:
http://portal.dimdi.de/websearch/servlet/Gate?accessid=showOidDoc&query=oid=
Ergänzen Sie diese am Ende um die vollständige, mit 1.2.276.0.76. beginnende OID des gewünschten Objekts. Wenn Sie z.B. auf den Eintrag zur ICD-10-GM Version 2014 verlinken wollen, lautet der vollständige Link:
http://portal.dimdi.de/websearch/servlet/Gate?accessid=showOidDoc&query=oid=1.2.276.0.76.5.417
AG OID
Die Arbeitsgruppe OID (AG OID) berät das BfArM bei der Weiterentwicklung des OID-Systems. Sie wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit beim Kuratorium für Fragen der Klassifikationen im Gesundheitswesen (KKG) eingerichtet. Vertreten sind Fachkreise aus Politik, Selbstverwaltung, Industrie, Wissenschaft, Anwender und Behörden. Das BfArM übernimmt die Koordination.
Aufgaben
Die AG OID entwickelt das System der Objekt-Identifikatoren weiter für das deutsche Gesundheitswesen unter Berücksichtigung internationaler Standards. Zudem bewertet und harmonisiert sie eingehende Anträge.
Die Arbeitsgruppe gibt Empfehlungen zu OID ab:
- zu deren Entwicklung und Pflege im Gesundheitswesen
- zur Entwicklung von Anwendungshilfen
- zu Verfahrensfragen bei der Vergabe
- zu inhaltlichen Fragen
- zur technischen Umsetzung
Darüber hinaus vertritt sie international den deutschen Standpunkt, insbesondere in entsprechenden Gremien bei der Europäischen Union und bei internationalen Standardisierungseinrichtungen.
Die AG OID ruht derzeit.
Statut der Arbeitsgruppe Objekt Identifikatoren (OID)
des Kuratoriums für Fragen der Klassifikationen im Gesundheitswesen (KKG) beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Präambel
Gemäß Erlass des BMG vom Dezember 2005 veröffentlicht und koordiniert das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) das OID-Register für das Deutsche Gesundheitswesen. Das DIMDI übernimmt die Funktion der zentralen Datenhaltung und Registratur sowie die Koordination des Informationsflusses zwischen den Institutionen.
Zur Beratung der Weiterentwicklung des OID-Systems für das Deutsche Gesundheitswesen wird im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit eine Arbeitsgruppe beim Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen eingesetzt, in der die maßgeblichen Fachkreise vertreten sind. Mit diesem Statut regelt das Bundesministerium für Gesundheit in Abstimmung mit den in § 2 Abs. 1 genannten stimmberechtigten Organisationen das Nähere über die Verfahrensweise der Arbeitsgruppe.
§ 1 Arbeitsgruppe OID des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen
Das Bundesministerium für Gesundheit setzt eine Arbeitsgruppe OID des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen ein, im Folgenden AG OID des KKG genannt.
§ 2 Zusammensetzung, Ernennung, Mitgliedschaft
- Der AG OID des KKG gehören zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Statutes folgende Organisationen als Mitglieder an:
- die Bundesärztekammer (BÄK),
- die Bundeszahnärztekammer (BZÄK),
- die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK),
- die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV),
- die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV),
- der Bundesverband der Medizinischen Informatiker (BVMI),
- die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF),
- der Spitzenverband Bund der Krankenkassen,
- die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund),
- die Deutschen Unfallversicherungsträger,
- der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV),
- die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG),
- das Deutsche Institut für Normung (DIN),
- die HL7-Benutzergruppe Deutschland,
- das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK),
- die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA),
- das AQUA-Institut,
- die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik),
- der Verband der IT-Hersteller im Gesundheitswesen (VHitG),
- der gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA),
- die Telematikplattform – Verbund zur Förderung vernetzter Medizinischer Forschung (TMF) e.V.,
- das Robert-Koch-Institut (RKI),
- das Paul-Ehrlich-Institut (PEI),
- das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM),
- das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).
- Die Mitglieder werden vom Bundesministerium für Gesundheit ernannt. Änderungen in der Mitgliederzusammensetzung werden durch die Geschäftsstelle unmittelbar nach Bekanntwerden veröffentlicht.
- Jedes Mitglied benennt zwei Vertreter. Wenn die Vertreter verhindert sind, so kann die Organisation Stellvertreter benennen.
§ 3 Aufgaben
- Die AG OID des KKG hat insbesondere die Aufgaben:
- die Weiterentwicklung des OID-Systems für das Deutsche Gesundheitswesen,
- von den betroffenen Fachkreisen eingehende Vorschläge bzw. Anträge auf Weiterentwicklung des OID-Systems zu bewerten.
Die Regeln für die Vergabe von OID im deutschen Gesundheitswesen werden durch die AG OID des KKG unter Berücksichtigung internationaler Vorgaben erstellt, welche auch für die Einhaltung dieser Regeln verantwortlich ist. Die AG OID des KKG wird vom DIMDI koordiniert. Sie berät bei Erweiterungen und Änderungen des zentralen OID-Konzeptes.
Die AG OID des KKG gibt Empfehlungen ab, insbesondere
- zur Entwicklung und Pflege von OID im Gesundheitswesen,
- zur Entwicklung von Anwendungshilfen für OID,
- zu Verfahrensfragen bei der Vergabe von OID,
- zu inhaltlichen Fragen,
- zu technischen Fragen,
- zur Vertretung des deutschen Standpunktes in internationalen Gremien, insbesondere in entsprechenden Gremien der Europäischen Union und der Standardisierungsgremien.
- Die gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben der Institutionen, von denen die Mitglieder des KKG vorgeschlagen werden, bleiben unberührt.
§ 4 Geschäftsstelle
Geschäftsstelle für die administrative Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen der AG OID des KKG ist das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information. Das Bundesministerium für Gesundheit entscheidet über die Übernahme von weitergehenden fachlichen Arbeiten gemäß § 3 durch die Geschäftsstelle.
§ 5 Sitzungen, Verschwiegenheitspflicht
- Die Sitzungen der AG OID des KKG finden mindestens einmal im Jahr statt. Die Geschäftsstelle lädt mit einer Frist von mindestens vier Wochen zu den Sitzungen der AG OID des KKG ein und leitet diese. Jedes Mitglied benachrichtigt bei Verhinderung seiner Vertreter die Geschäftsstelle. Der Einladung sind eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen beizufügen, die Gegenstand der Beratung sind. Über Änderungen der Tagesordnung ist von den Mitgliedern zu beschließen. Der Sitzungsort ist grundsätzlich der Amtssitz des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information, kann aber in Abstimmung mit der AG OID an anderen Orten stattfinden.
- Die Sitzungen sind öffentlich.
- Die Ergebnisse der Beratung nach § 3 Abs.1 einschließlich der dazugehörigen von der AG OID des KKG beschlossenen Begründungen unterliegen nicht der Pflicht zur Verschwiegenheit.
§ 6 Beschlussfassung
- Die AG OID des KKG ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
- Jedes Mitglied hat eine Stimme.
- Die AG OID des KKG berät unter Berücksichtigung der gültigen IT-Normen. Die Beratungsergebnisse werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder verabschiedet.
§ 7 Niederschrift
- Über die Sitzung der AG OID des KKG ist von der Geschäftsstelle eine Niederschrift anzufertigen.
Die Niederschrift muss enthalten:- den Ort und Tag der Sitzung,
- die Namen der anwesenden Personen,
- den wesentlichen Inhalt der Beratung,
- die Beratungsergebnisse mit den jeweiligen Ergebnissen der Abstimmungen (bei nicht einstimmigen Beschlüssen Dokumentation der Minderheitsvoten).
Die Niederschrift ist den Mitgliedern und Gästen der AG OID und dem Bundesministerium für Gesundheit zuzuleiten.
- Einwendungen gegen den Wortlaut einer Niederschrift sind schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen und in einem schriftlich abgestimmten Verfahren, spätestens bei der nächsten Sitzung zu berücksichtigen. Die Niederschrift ist durch die Sitzungsleitung zu unterzeichnen.
- Zur Erleichterung der Niederschriftführung ist eine Tonaufzeichnung zugelassen. Hierzu ist die vorherige Zustimmung aller Sitzungsteilnehmer am Sitzungstag einzuholen.
§ 8 Kosten
- Die Kosten der Geschäftsstelle trägt das DIMDI.
- Die Kosten für die Teilnahme der Mitglieder oder ihrer Stellvertreter sowie der Gäste an den Sitzungen einschließlich der Entschädigungen für den Zeitaufwand trägt die entsendende Institution.
§ 9 Inkrafttreten
Das Statut tritt nach Veröffentlichung auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information in Kraft.