Medizinprodukte
Das Medizinprodukte-Informationssystem unterstützt in Deutschland die zentrale Marktüberwachung von Medizinprodukten durch die zuständigen Behörden.
Coronavirus/COVID-19
Bereits im EWR über einen europäischen Bevollmächtigten registrierte Medizinprodukte werden NICHT über das MPI angezeigt und können in Deutschland vertrieben werden! Vergleichen Sie hierzu bitte auch § 5 und § 25 des MPG.
Informationen zur Prüfung der Echtheit von Zertifikaten oder Registrierungen finden Sie unter FAQ Medizinprodukte Import nach Deutschland.
Weitere Antworten zu regulatorischen Fragen finden Sie auch unter Coronavirus SARS-CoV-2.
Auf den Seiten der EU-Kommission werden häufige Fragen und Antworten im Zusammenhang mit dem Coronavirus beantwortet: Guidance on medical devices [...] in the COVID-19 context.
Eine Liste von in Deutschland erstmalig in Verkehr gebrachten und gemäß § 25 MPG angezeigten Tests finden Sie unter Corona-Tests.
Darüber hinaus stellt das BfArM eine Liste von Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis auf Grundlage der "Coronavirus-Testverordnung – TestV" zur Verfügung.
Bezeichnungssysteme
Für den Informationsaustausch über Medizinprodukte sind einheitliche Nomenklaturen erforderlich. Das BfArM gibt die deutsche Version des Universal Medical Device Nomenclature System (UMDNS) heraus. Auch die Klassifikation der EDMA steht zur Verfügung.
Recherche öffentliche Datenbanken
Im MP-Informationssystem Öffentlicher Teil stehen für die Recherche folgende Faktendatenbanken zur Verfügung: Medizinprodukte-Anzeigen (MPA), In-vitro-Diagnostika-Anzeigen (MPIVDA) sowie die Adressdatenbanken (MPADOE, MPADC) mit den Adressen der Anzeigenden, der zuständigen Behörden und der Benannten Stellen.