Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung über die Änderung des Schlüssels nach § 301
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
für die Angabe von Operationen

Vom 19. September 1995

Das Bundesministerium für Gesundheit gibt gemäß § 301 Abs. 2 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988. BGBl. I S. 2477, neu gefaßt durch Artikel 1 Nr. 160 des Gesetzes vom 21. Dezember 1992, BGBl. I S. 2266), folgendes bekannt:

Mit Wirkung vom 1. Januar tritt die Version 1.1 des "Operationenschlüssels nach § 301 SGB V - Internationale Klassifikation der Prozeduren in der Medizin (OPS-301)" mit Stand vom 21. September 1995 in der vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen maschinenlesbaren oder daraus erstellter gedruckter Fassung als Schlüssel zur Angabe von Operationen nach § 301 SGB V in Kraft.

Die Version 1.0 des "Operationenschlüssels nach § 301 SGB V - Internationale Klassifikation der Prozeduren in der Medizin" ist ab dem 1. Januar 1996 nicht mehr für die Angabe der Operationen nach § 301 SGB V anwendbar.

Bonn, den 19. September 1995
226-44822-2

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag
Schulte

Quellenangaben

ISSN: 0344-7634
Bundesanzeiger-Jahrgang: 47
Bundesanzeiger-Nr.: 179
Bundesanzeiger-Seite: 10609
Erscheinungsdatum: Ausgegeben am Donnerstag, den 21. September 1995
Datum der Bekanntmachung: 1995-09-19
Institution: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

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