Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit
gemäß §§ 295 und 301 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
zur Anwendung des Operationen- und Prozedurenschlüssels

Vom 1. November 2006

Mit Wirkung vom 1. Januar 2007 tritt der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) in den vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen maschinenlesbaren oder daraus erstellten gedruckten Fassungen als Schlüssel zur Angabe von Operationen und sonstigen Prozeduren nach §§ 295 und 301 SGB V in der Version 2007 in Kraft. Die Bekanntmachung zur Anwendung des Operationen- und Prozedurenschlüssels vom 26. Oktober 2005 (BAnz. Nr. 212 S. 15834 vom 10. November 2005) tritt am 31. Dezember 2006 außer Kraft.

Für die Anwendung des OPS wird Folgendes bestimmt:
Für Prozeduren an paarigen Organen oder Körperteilen ist zur Angabe der Seitenbezeichnung eines der nachgenannten Zusatzkennzeichen anzuwenden (obligatorische Anwendung):

  • R für rechts
  • L für links
  • B für beidseitig

Für die Anwendung des OPS nach § 295 SGB V wird zusätzlich bestimmt, dass ausschließlich die vom Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen gemäß § 87 SGB V im Anhang 2 des einheitlichen Bewertungsmaßstabs aufgeführten Kodes zu verwenden sind.

Bonn, den 1. November 2006
213-43548-8

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag
Franz Knieps

Quellenangaben

ISSN: 0344-7634
Bundesanzeiger-Jahrgang: 58
Bundesanzeiger-Nr.: 212
Bundesanzeiger-Seite: 6920
Erscheinungsdatum: Ausgegeben am Sonnabend, den 11. November 2006
Datum der Bekanntmachung: 2006-11-01
Institution: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

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