Die Internationale Konferenz zur 10. Revision der Internationalen Klassifikation der Krankheiten wurde von der Weltgesundheitsorganisation einberufen und tagte vom 26. September bis 2. Oktober 1989 in der Zentrale der Weltgesundheitsorganisation in Genf. An der Konferenz nahmen Delegierte aus 43 Mitgliedstaaten teil:
Die Vereinten Nationen, das Internationale Arbeitsamt (ILO) und die WHO-Regionalbüros entsandten Vertreter zur Konferenz, ebenso der Council for International Organizations of Medical Sciences sowie zwölf nichtstaatliche Organisationen, zuständig für Krebsregistrierung, Hörschäden, Epidemiologie, Familienmedizin, Gynäkologie und Geburtshilfe, Hypertonie, Gesundheitsstatistiken, Präventiv- und Sozialmedizin, Neurologie, Psychiatrie, Rehabilitation und Geschlechtskrankheiten.
Der Stellvertreter des Generaldirektors, Dr. J.-P. Jardel, eröffnete die Konferenz im Namen des Generaldirektors. Dr. Jardel erläuterte die umfangreichen Beratungen und Vorbereitungsarbeiten, die in die Revisionsvorschläge eingegangen sind. Demzufolge sei ein größerer Revisionsabstand als normalerweise üblich erforderlich gewesen. Er sagte, dass zur Betonung der statistischen Zwecke und der inhaltlichen Erweiterungen die 10. Revision den neuen Titel "Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme" tragen werde. Allerdings werde die gängige Abkürzung ICD beibehalten. Darüber hinaus führte Dr. Jardel an, dass mit dem neuen alphanumerischen Verschlüsselungssystem die einzelnen Kapitel inhaltlich besser ausgeglichen werden könnten und mehr Raum für künftige Zusätze und Änderungen bleibe. Ebenso erwähnte er die geplante Herausgabe eines ICD-Handbuchs der Dreistelligen allgemeinen Systematik mit Alphabetischem Verzeichnis zur Benutzung in den Fällen, wo die komplexere ausführliche vierstellige Systematik nicht angebracht sei.
Die Konferenz wählte folgende Tagungsleitung:
Sekretariat der Konferenz:
Das Sekretariat wurde unterstützt von Vertretern anderer zuständiger Fachabteilungen der WHO-Zentrale.
Die von der Konferenz angenommene Tagesordnung umfasste folgende Punkte: vorgeschlagene Inhalte der Kapitel der 10. Revision und Inhalt des zu veröffentlichenden Handbuchs; Verfahren bei der Einführung; Klassifikationsfamilie und diesbezügliche Fragen.
Die Konferenz wurde an die eindrucksvolle Geschichte einer statistischen Klassifikation erinnert, die bis in das 18. Jahrhundert zurückreicht. Die ersten Revisionen der Klassifikation enthielten lediglich Todesursachen. Dies änderte sich im Jahre 1948, als mit der 6. Revision die Klassifikation auch auf nichttödliche Krankheiten ausgedehnt wurde. Diese Erweiterung wurde bis zur 9. Revision beibehalten. Lediglich geringfügige Änderungen waren nötig, um den statistischen Anforderungen der sehr unterschiedlichen Organisationen gerecht zu werden. Überdies billigte die 9. Internationale Revisionskonferenz (Genf, 1975) (1) die Empfehlung, für Testzwecke Zusatzklassifikationen für Prozeduren in der Medizin sowie für Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen zu veröffentlichen.
Die Vorschläge zur Konferenz waren das Ergebnis intensiver Vorbereitungsarbeiten in der WHO-Zentrale und auf der ganzen Welt. Das Programm dieser Arbeiten wurde bestimmt von regelmäßigen Treffen der Leiter der WHO-Kooperationszentren für die Klassifikation von Krankheiten. Zur Beratung über die Vorgehensweise wurde eine Reihe von Sonderkonferenzen abgehalten. Ebenso fanden 1984 (1) und 1987 (3) Tagungen des Expertenausschusses für die 10. Revision der Internationalen Klassifikation der Krankheiten statt, auf denen Entscheidungen über die Zielsetzung der Arbeit sowie über die endgültige Form der Revisionsvorschläge getroffen werden sollten.
Ein Großteil der Vorbereitungsarbeiten widmete sich einer grundlegenden strukturellen Überprüfung der ICD hinsichtlich der Frage, ob die ICD - im wesentlichen eine statistische Klassifikation der Krankheiten und sonstiger gesundheitlicher Probleme - geeignet sei, den vielfältigen Anforderungen an eine Mortalitäts- und Gesundheitsstatistik gerecht zu werden. Es wurden verschiedene Möglichkeiten geprüft, das Verschlüsselungssystem so auszurichten, dass die Zahl der Verschiebungen bei nachfolgenden Revisionen möglichst gering sei. Auch wurden verschiedene Wege für einen besseren inhaltlichen Ausgleich zwischen den einzelnen Kapiteln der ICD untersucht.
Dabei zeigte sich, dass eine einzige Klassifikation den zum Teil weit auseinander liegenden Anforderungen nicht würde genügen können, selbst nicht bei einer Neustrukturierung. Daher wurde das Prinzip einer "Klassifikationsfamilie" entwickelt. Kernstück dieser Familie würde die klassische ICD bilden, welche die traditionellen Anforderungen an eine Mortalitäts- und Morbiditätsstatistik erfüllen würde, während der Bedarf nach detaillierteren, weniger detaillierten oder zusätzlichen Klassifikationen und damit verbundenen Inhalten von anderen Mitgliedern dieser Familie abgedeckt würde.
Zahlreiche Alternativmodelle für die ICD-Struktur wurden von den Kooperationszentren geprüft. Allerdings wies jedes dieser Modelle unbefriedigende Strukturmerkmale auf, und keines bot gegenüber der bestehenden Struktur genügend Vorteile, um ihren Ersatz zu rechtfertigen. Sonderkonferenzen zur Bewertung der 9. Revision bestätigten, dass es zwar einige potentielle Anwender gibt, die die jetzige Struktur der ICD für ungeeignet halten, dass diesen jedoch ein großer Teil zufriedener Anwender gegenübersteht, die auf die zahlreichen strukturinhärenten Stärken hinweisen und die trotz offensichtlicher innerer Widersprüche eine Beibehaltung der jetzigen Form wünschen.
Eine Reihe unterschiedlicher Vorschläge zu einem alphanumerischen Verschlüsselungssystem wurde untersucht. Es sollte ein Rahmen bereitgestellt werden, der einen besseren Ausgleich der Kapitelinhalte gewährleisten und mehr Raum lassen würde für künftige Zusätze und Änderungen ohne Verschiebung im Verschlüsselungssystem.
Die unter diesen Gesichtspunkten getroffenen Entscheidungen bahnten den Weg zur Vorbereitung einer Folge von Entwürfen zu den Kapitelvorschlägen der 10. Revision. Diese Vorschläge wurden den Mitgliedstaaten zweimal zur Beurteilung zugeleitet. Auch wurden sie von anderen interessierten Einrichtungen, sowie auf Tagungen der Leiter der Kooperationszentren und des Expertenausschusses geprüft. Bei der Vorbereitung der vorzulegenden Vorschläge und damit verbundener Unterlagen wurden die für die ICD verantwortliche Abteilung der WHO und die Kooperationszentren beraten und unterstützt von zahlreichen internationalen Fachverbänden, einzelnen Fachleuten und Experten, anderen Abteilungen der WHO-Zentrale und den Regionalbüros. Die WHO bedankt sich für diese Hilfe.
Als wesentlichste Neuerung in den Vorschlägen zur 10. Revision ist die Einführung des alphanumerischen Verschlüsselungssystems zu betrachten, bei dem in der 4-stelligen Systematik auf einen Buchstaben 3 Ziffern folgen. Dadurch wurde die Breite des Verschlüsselungsrahmens im Vergleich zur 9. Revision mehr als verdoppelt, und der Mehrzahl der Kapitel konnte ein einzelner Buchstabe oder eine Buchstabengruppe, jeweils mit 100 3-stelligen Kategorien, zugeordnet werden. Von den 26 verfügbaren Buchstaben wurden 25 vergeben. Der Buchstabe U wurde für künftige Zusätze und Änderungen sowie für mögliche Interimsklassifikationen offen gelassen, um zwischen den Revisionen auf nationaler und internationaler Ebene auftretenden Problemen entgegenwirken zu können.
Einige 3-stellige Kategorien wurden für künftige Erweiterungen und Revisionen schon vorsorglich offengelassen, wobei die Anzahl vom jeweiligen Kapitel abhängig gemacht wurde: bei Kapiteln mit einer primär anatomischen Klassifikationsachse blieben weniger Kategorien offen, da man hier davon ausging, dass die Anzahl der künftigen Änderungen schon von Natur aus begrenzt sei.
Die 9. Revision enthielt 17 Kapitel und zwei Zusatzklassifikationen: die Zusatzklassifikation der äußeren Ursachen bei Verletzungen und Vergiftungen (E-Klassifikation) und die Zusatzklassifikation für Faktoren, die den Gesundheitszustand und die Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten beeinflussen (V-Klassifikation). Gemäß der Empfehlung beim Vorbereitungstreffen für die 10. Revision (Genf, 1983) (4) und der Bestätigung bei Nachfolgekonferenzen wurden diese Kapitel nicht mehr als Zusätze angesehen, sondern als integraler Bestandteil in die Kernklassifikation aufgenommen.
Die Kapitelreihenfolge in den Vorschlägen zur 10. Revision war zunächst die gleiche wie in der 9. Revision. Zur optimalen Ausnutzung des verfügbaren Platzes wurden allerdings die Störungen des Immunsystems später dem Kapitel über die Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe zugeordnet, während sie in der 9. Revision noch unter dem Kapitel der Endokrinopathien, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten zu finden waren. Das neue Kapitel "Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems" folgt nun auf das Kapitel "Neubildungen", mit dem es den Buchstaben D teilt.
Bei der Ausarbeitung der ersten Entwürfe zum Kapitel "Krankheiten des Nervensystems und der Sinnesorgane" zeigte sich sehr schnell, dass nicht alle erforderlichen Details unter einem einzigen Buchstaben mit 100 3-stelligen Kategorien untergebracht werden konnten. Daher wurde beschlossen, eine Aufteilung in drei verschiedene Kapitel vorzunehmen: das Kapitel "Krankheiten des Nervensystems" erhielt den Buchstaben G; den beiden anderen Kapiteln "Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde" und "Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes" wurde der gemeinsame Buchstabe H zugeordnet.
Darüber hinaus wurde die Reihenfolge der Kapitel "Krankheiten des Urogenitalsystems", "Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett", "Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben" und "Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien" so festgelegt, dass sie als Kapitel XIV bis XVII unmittelbar aufeinanderfolgen.
Mit der Eingliederung der ehemaligen Zusatzklassifikationen in die Kernklassifikation und der Bildung zweier neuer Kapitel erhöhte sich die Gesamtzahl der Kapitel im Vorschlag zur 10. Revision auf 21. Einige Kapitelüberschriften wurden zur Verdeutlichung des Inhaltes geändert.
Waren grundsätzliche Änderungen in der ICD vorgeschlagen, so wurden geeignete Feldversuche durchgeführt. Dies traf auf die folgenden Kapitel zu:
Einige Feldversuche wurden auch zum Kapitel II "Neubildungen" durchgeführt, obwohl es hier nur sehr geringfügige inhaltliche Änderungen gab.
Hier einige der vorgeschlagenen Neuerungen für die 10. Revision:
Eine wichtige Neuerung stellen die am Ende bestimmter Kapitel angeführten Kategorien der Störungen nach medizinischen Maßnahmen dar. Sie bezeichnen wichtige Zustände, die jeweils für sich selbst ein gesundheitsrelevantes Problem darstellen. Unter diese Kategorien fallen beispielsweise Endokrinopathien und Stoffwechselstörungen nach operativer Entfernung eines Organs sowie bestimmte andere Zustände, wie z. B. das Dumping-Syndrom nach Gastrektomie. Zustände nach medizinischen Maßnahmen, die nicht in direktem Zusammenhang mit einem bestimmten Körperteil stehen, und akute Komplikationen wie Luftembolie oder postoperativer Schock sind weiterhin unter dem Kapitel "Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen" klassifiziert.
In der 9. Revision mussten die Titel der 4-stelligen Subkategorien sehr oft im Zusammenhang mit den Titeln der 3-stelligen Kategorien gelesen werden, um Bedeutung und Zweck der Subkategorien vollständig zu verstehen. Dies wurde in der 10. Revision geändert. In den der Konferenz vorgelegten Entwürfen waren die Titel fast ohne Ausnahme vollständig und konnten für sich alleine stehen.
Kritisiert wurde das mit der 9. Revision eingeführte System der Doppelklassifikation nach Ätiologie und Manifestation, auch Kreuz-Stern-System genannt. Die Kritik wurde hauptsächlich damit begründet, dass die Klassifikation häufig eine Mischung aus Angaben zur Manifestation und anderen Informationen auf der 3- und 4-stelligen Ebene enthält, jedoch auf beiden Achsen manchmal die gleiche diagnostische Beschreibung angegeben ist. Außerdem beurteilten viele das System als nicht umfassend genug. Zur Lösung dieser Probleme wurden in den Vorschlägen zur 10. Revision die mit einem Stern gekennzeichneten Informationen in 82 homogenen 3-stelligen Kategorien zum fakultativen Gebrauch zusammengefasst. Für Diagnosen, die sowohl Angaben über einen zugrunde liegenden allgemeinen Krankheitsprozess enthalten als auch über eine Manifestation oder Komplikation in einem bestimmten Organ oder in einer bestimmten Körperregion, konnten mit diesem Ansatz zwei Schlüsselnummern bereitgestellt werden, um ein Wiederauffinden und eine Auflistung unter jedem dieser beiden Gesichtspunkte zu ermöglichen.
Diese Merkmale der vorgeschlagenen 10. Revision wurden von der Konferenz angenommen.
Jedes der Kapitel wurde der Konferenz vorgestellt mit Angabe der Veränderungen zur vorherigen Revision und mit zusätzlicher Hintergrundinformation über Neuerungen. Einige Änderungen bezüglich Kapitelstruktur und -inhalt wurden von der Konferenz diskutiert, und man einigte sich auf die vom Sekretariat vorzunehmenden Nachbearbeitungen und Modifizierungen.
Die Konferenz nahm mit Interesse die für die 10. Revision vorgeschlagenen Definitionen, Normen und Anforderungen an Erhebungen zur Müttersterblichkeit sowie zur Fetal-, Perinatal-, Neonatal- und Säuglingssterblichkeit zur Kenntnis. Diese Vorschläge waren das Ergebnis einer Reihe von Sondersitzungen und Beratungen und sollten zu einer Verbesserung in der Vergleichbarkeit der Daten beitragen.
Die Konferenz befürwortete eine Beibehaltung der Definitionen der Lebendgeburt und des Fetaltodes, wie sie schon in der 9. Revision verwendet wurden.
Die Konferenz bildete nach einer Aussprache eine Arbeitsgruppe zum Thema Müttersterblichkeit, auf deren Empfehlungen hin beschlossen wurde, auch die Definition des Müttersterbefalls aus der 9. Revision beizubehalten.
Diese Arbeitsgruppe hat zwei zusätzliche Definitionen formuliert: "Sterbefall in zeitlicher Verbindung mit Gestation" und "Später Müttersterbefall". Dies soll die Qualität der Statistiken der Müttersterblichkeit verbessern und alternative Methoden bereitstellen für die Sammlung von Daten über Todesfälle, die während der Gestationsperiode auftreten. Weiterhin sollen sie zur statistischen Erfassung von Müttersterbefällen anregen, die von gestationsbedingten Ursachen herrühren und später als 42 Tage nach Beendigung der Schwangerschaft eingetreten sind. [Diese Definitionen sind auf Seite zu finden.]
Die Konferenz
EMPFIEHLT den Ländern, in die Todesursachenbescheinigungen auch Angaben aufzunehmen über eine vorliegende Schwangerschaft oder über eine Schwangerschaft, die innerhalb eines Jahres vor Eintritt des Todes bestand.
Die Konferenz erzielte Einigung darüber, die Müttersterbeziffer [wie in Band 2 angegeben] durch Bezug auf die Zahl der Lebendgeborenen zu errechnen, da diese Zahl leichter erhältlich sei als die Gesamtzahl aller Geborenen (Lebendgeborene plus Fetaltodesfälle).
Es wurde nachdrücklich empfohlen, Veröffentlichungen von Raten der Perinatal-, Neonatal- und Säuglingssterblichkeit, die auf Geborenenkohorten basieren, entsprechend zu kennzeichnen und zu differenzieren.
Die Konferenz bestätigte das Verfahren, wonach das Alter in vollendeten Zeiteinheiten angegeben und somit der erste Lebenstag als Tag Null bezeichnet wird.
Die Konferenz
EMPFIEHLT, die Definitionen, Normen und Anforderungen an Erhebungen zur Müttersterblichkeit sowie zur Fetal-, Perinatal-, Neonatal- und Säuglingssterblichkeit in das Handbuch der 10. Revision der ICD einzubeziehen.
Die Konferenz wurde darüber informiert, dass die in der 9. Revision enthaltenen Auswahl- und Änderungsregeln für das Grundleiden und die dazugehörigen Hinweise einer Prüfung unterzogen wurden, aufgrund derer eine Reihe von Änderungen der Regeln sowie umfangreiche Änderungen in den Hinweisen vorgeschlagen wurden.
Die Konferenz
EMPFIEHLT, dass die in der 9. Revision enthaltenen Regeln zur Auswahl des Grundleidens für die unikausale Todesursachenstatistik in der 10. Revision ersetzt werden [durch die in Band 2 enthaltenen Regeln].
Des weiteren wurde die Konferenz darüber informiert, dass ein Entwurf erarbeitet und geprüft wurde, der zusätzliche Hinweise zur Verschlüsselung des Grundleidens sowie zur Interpretation der eingetragenen Todesursachen enthält. Die Konferenz beschloss, diese Hinweise in die 10. Revision einzubeziehen, da sie der Vereinheitlichung der Verschlüsselung dienen.
Die Konferenz stellte fest, dass Verfahren zur multikausalen Verschlüsselung und Analyse von Todesursachen fortlaufend angewendet werden. Sie unterstützte diese Vorgehensweise, empfahl jedoch nicht, dass irgendwelche besonderen Regeln und Methoden für diese Analysen in die 10. Revision aufgenommen werden sollten.
Hinsichtlich des internationalen Formulars für die ärztliche Todesursachenbescheinigung stellte der Expertenausschuss fest, dass sich die Zahl der möglichen Angaben zwischen dem Grundleiden und der direkten Todesursache erhöht hat. Dies ist zurückzuführen auf eine zunehmend älter werdende Bevölkerung mit einem höheren Anteil von Todesfällen infolge Multimorbidität und auf den Einfluss der begleitenden therapeutischen Maßnahmen. Mit anderen Worten, in vielen Ländern wurden zunehmend mehr Krankheitszustände auf der ärztlichen Todesursachenbescheinigung eingetragen. Der Ausschuss empfahl daraufhin, dem Abschnitt I des Formulars eine weitere Zeile (d) hinzuzufügen.
Die Konferenz
EMPFIEHLT daher, dass die Länder nötigenfalls die Aufnahme einer zusätzlichen Zeile (d) in Abschnitt I der ärztlichen Todesursachenbescheinigung in Erwägung ziehen.
Die 9. Revision enthielt zum ersten Mal eine Anleitung zur Dokumentation und Verschlüsselung der Morbidität, insbesondere zur Auswahl eines einzigen Zustandes zur Repräsentation in den Morbiditätsstatistiken. Die in der 9. Revision enthaltenen Definitionen und Regeln haben sich in der Praxis als sehr nützlich erwiesen und den Wunsch hervorgerufen, sie näher zu erläutern sowie die Dokumentation der diagnostischen Information weiter auszuarbeiten. Auch wurden weitere Anleitungen für den Umgang mit bestimmten Problemfällen erbeten.
Die Konferenz bestätigte die Empfehlungen der Revisionskonferenz von 1975 zur Auswahl eines einzigen Zustandes (Hauptdiagnose, Hauptsymptom, Hauptproblem) für die Unikausalanalyse eines Behandlungszeitraumes sowie die Auffassung, dass als Ergänzung für zusätzliche Routinestatistiken nach Möglichkeit auch eine multikausale Verschlüsselung und Analyse durchgeführt werden sollte. Die Konferenz betonte, dass die 10. Revision deutlich machen solle, dass ein Großteil der Anleitungen nur anwendbar ist, wenn die Erfassung einer "Hauptdiagnose" (Hauptsymptom, Hauptproblem) für einen Behandlungszeitraum geeignet ist und wenn das Prinzip des "Behandlungszeitraums" an sich auf die Organisation der Datensammlung anwendbar ist.
Die Konferenz EMPFIEHLT demgemäß,
zusätzliche Anleitungen zur Dokumentation und Verschlüsselung der Morbidität und die Definitionen "Hauptdiagnose" und "andere Krankheitszustände" in die 10. Revision aufzunehmen. Einbezogen werden sollten weiterhin die modifizierten Regeln für das Vorgehen in Fällen, in denen die "Hauptdiagnose" offensichtlich falsch angegeben ist. [Diese Regeln sind in Band 2 aufgeführt].
Die Konferenz EMPFIEHLT weiterhin,
dass in den Fällen, in denen die "Hauptdiagnose" dem Doppelklassifizierungssystem der ICD zugehört, sowohl der Kreuz- als auch der Stern-Code angegeben werden sollen, um so eine Tabellierung nach beiden Achsen zu ermöglichen.
Die Konferenz beschloss, dass umfangreiche Hinweise und Beispiele als zusätzliche Hilfe hinzugefügt werden sollen.
Die Konferenz wurde informiert über die Schwierigkeiten, die sich bei der Anwendung der auf der 9. Revision basierenden Grundliste zur Tabellierung (Grundsystematik) ergeben hatten, und über die Aktivitäten zur Entwicklung neuer Verzeichnisse zur Tabellierung und Veröffentlichung von Mortalitätsdaten, die vornehmlich seitens der WHO unternommen wurden. Dabei war klar geworden, dass in vielen Ländern die Sterblichkeit bis zum fünften Lebensjahr ein verlässlicherer Indikator ist als die Säuglingssterblichkeit und dass es aus diesem Grund von Vorteil wäre, anstelle einer Liste für die Säuglingssterblichkeit allein, eine Liste zu erarbeiten, die sowohl die Säuglingssterblichkeit als auch die Mortalität von Kindern bis zum fünften Lebensjahr erfasst.
Es wurden zwei Fassungen einer allgemeinen Mortalitätsliste und einer Liste für die Säuglings- und Kindersterblichkeit vorbereitet und der Konferenz zur Beratung vorgelegt. Die zweite Fassung war mit Kapitelüberschriften und, wo erforderlich, mit einem Eintrag "Sonstiges" versehen.
Nachdem einige Bedenken bezüglich der Mortalitätslisten in der vorgelegten Form vorgebracht wurden, wurde eine kleine Arbeitsgruppe einberufen, die über die mögliche Aufnahme zusätzlicher Einträge beraten sollte. Der Bericht der Arbeitsgruppe wurde von der Konferenz angenommen und findet seinen Ausdruck in den Mortalitätslisten.
Im Zusammenhang mit den Listen zur Tabellierung der Morbidität prüfte die Konferenz zum einen den Vorschlag einer Liste zur Tabellierung und zum anderen eine als Musterveröffentlichung aufgebaute Liste, die sich auf die Kapitelüberschriften stützt, denen jeweils ausgesuchte Beispiele zugeordnet sind. Bezüglich der Anwendbarkeit solcher Listen auf alle Formen der Morbidität im weitesten Sinne wurden erhebliche Bedenken geäußert. Es herrschte allgemeine Übereinstimmung darüber, dass die in dieser Form vorgelegten Listen eher für Patienten in stationärer Behandlung geeignet wären. Es wurde auch angeregt, sich weiter um die Entwicklung geeigneter Listen für andere Morbiditätsanwendungen zu bemühen sowie sicherzustellen, dass den Listen für die Morbidität und Mortalität in der 10. Revision entsprechende Erläuterungen und Anweisungen beigefügt werden.
In Anbetracht der auf der Konferenz geäußerten Bedenken und der Ergebnisse der Arbeitsgruppe beschloss die Konferenz, die Listen zur Tabellierung und Veröffentlichung in die 10. Revision aufzunehmen sowie weitere Anstrengungen zu unternehmen, um eindeutigere, anschaulichere Titel für sie zu finden. Um die alternative Tabellierung von Stern-Kategorien zu erleichtern, wurde vereinbart, eine zweite Fassung der Liste zur Tabellierung der Morbidität unter Einbeziehung der Stern-Kategorien zu entwickeln.
Schon während der Vorbereitung der 9. Revision wurde erkannt, dass die ICD allein nicht alle notwendigen Informationen beinhalten kann, sondern dass nur eine "Familie" von krankheits- und gesundheitsrelevanten Klassifikationen den unterschiedlichen Anforderungen im öffentlichen Gesundheitswesen Rechnung tragen kann. Seit Ende der 70er Jahre sind eine Reihe möglicher Lösungen ins Auge gefasst worden, wie z.B. eine Kernklassifikation (ICD), die durch einer Reihe von Modulen ergänzt wird, einige hierarchisch verwandt und andere mit ergänzendem Charakter.
Im Anschluss an Studien und Diskussionen mit den verschiedenen Kooperationszentren war das Prinzip einer Klassifikationsfamilie erarbeitet worden. Der Expertenausschuss überarbeitete es 1987 und empfahl das folgende Schema:
Familie der krankheits- und gesundheitsrelevanten Klassifikationen
Die Konferenz EMPFIEHLT,
dass das Prinzip der Familie von krankheits- und gesundheitsrelevanten Klassifikationen von der WHO weiterverfolgt werden sollte.
Um die Integrität der ICD und dieses Prinzips zu gewährleisten,
EMPFIEHLT die Konferenz, dass im Interesse der internationalen Vergleichbarkeit bei Übersetzungen oder Adaptationen Änderungen des Inhalts (wie ihn die Kategorie- und Subkategorietitel angeben) im Bereich der 3- und 4-stelligen Systematik der 10. Revision nur mit ausdrücklicher Genehmigung der WHO vorgenommen werden sollten. Das Sekretariat der WHO ist verantwortlich für die ICD und ist tätig als zentrale Koordinationsstelle für jede auf der ICD beruhende Veröffentlichung (außer für nationale statistische Zwecke) oder Übersetzung. Sollte die Absicht bestehen, Übersetzungen, Adaptationen oder andere im Zusammenhang mit der ICD stehende Klassifikationen zu erstellen, so ist die WHO frühestmöglich davon in Kenntnis zu setzen.
Die Konferenz folgte mit Interesse, als beispielhaft vorgeführt wurde, wie die verschiedenen Mitglieder der ICD-Familie angewendet und verknüpft werden können, um die Lebensaspekte des älteren Menschen medizinisch-sozial und mehrdimensional zu bewerten. Dies beschränkte sich nicht nur auf gesundheitliche Fragen, sondern umfasste auch die Fertigkeiten des täglichen Lebens sowie das soziale Umfeld und die Umwelt. Es wurde demonstriert, dass hierzu aussagekräftige Informationen zu erhalten sind bei Nutzung der ICD, der Internationalen Klassifikation der Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen (ICIDH) und vor allem der Schlüsselnummern des vorgeschlagenen Kapitels XXI der 10. Revision.
Die Konferenz wurde über Pläne zur Entwicklung von Adaptationen der 10. Revision für das Programm Psychische Gesundheit informiert. Es ist geplant, eine zum Gebrauch für die klinische Psychiatrie bestimmte Fassung mit klinischen Richtlinien zu versehen. Es sollen Forschungskriterien vorgeschlagen werden, die für die Untersuchungen bei Störungen der psychischen Gesundheit benutzt werden können. Ebenso sollen mehrachsige Darstellungen zur Anwendung im Zusammenhang mit Störungen im Kindesalter und zur Klassifikation von Störungen bei Erwachsenen entwickelt werden sowie eine Fassung für Allgemeinärzte. Weiterhin werden für die Psychiatrie und Neurologie relevante ICD-Schlüsselnummern nach schon bei früheren Veröffentlichungen auf diesem Gebiet verwendeten Grundsätzen zusammengestellt.
Der Konferenz wurde über die Methoden berichtet, die sicherstellen, dass die Grundstruktur und die Funktion der ICD bei der Entwicklung einer Klassifikation für die Mund- und Zahnheilkunde (ICD-DA) gewährleistet bleiben. Die Konferenz wurde des weiteren darüber informiert, dass die Vorbereitungen für eine Neufassung der an die 10. Revision gekoppelten ICD-DA fast abgeschlossen sind.
Die zweite Ausgabe der International Classification of Diseases for Oncology (ICD-O) wurde vorgestellt. Diese mehrachsige Klassifikation ermöglicht die Verschlüsselung der Topographie und der Morphologie von Neubildungen. Der Morphologie-Schlüssel der ICD-O, der sich im Laufe eines längeren Zeitraumes herausgebildet hat, wurde überarbeitet und in Felduntersuchungen ausführlich getestet. Der Lokalisationsschlüssel der zweiten Ausgabe basiert auf den Kategorien C00 -C80 der 10. Revision. Die Veröffentlichung ist somit abhängig von der Annahme der 10. Revision durch die Vollversammlung der Weltgesundheitsorganisation.
Übereinstimmend wurde der Nutzen einer Adaptation für das Gebiet der Allgemeinmedizin betont. Der Konferenz wurde mitgeteilt, dass die in diesem Bereich tätigen Gruppen zu einer Zusammenarbeit mit der WHO bereit sind. Im Zusammenhang mit der zu erwartenden steigenden Zahl von Adaptationen für Spezialgebiete wurde die empfohlene Rolle der WHO als Koordinationszentrum als von äußerster Wichtigkeit angesehen.
Gemäß den Empfehlungen der Revisionskonferenz von 1975 wurde 1976 vom WHO-Regionalbüro für Südostasien in Delhi eine Arbeitsgruppe einberufen. Sie erstellte eine ausführliche Liste von miteinander assoziierten Symptomen, aus der wiederum zwei Kurzlisten abgeleitet wurden: eine für Todesursachen und eine für Gründe der Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten. Das System wurde in Felduntersuchungen in dieser Region erprobt, und die erzielten Resultate dienten zur Überarbeitung der Liste der miteinander assoziierten Symptome und der Berichtsformulare. 1978 veröffentlichte die WHO die revidierte Fassung in der Broschüre Lay reporting of health information (5).
Die 1978 eingeführte Globalstrategie „Gesundheit für alle bis zum Jahr 2000“ stellte erhöhte Anforderungen an die Entwicklung von Informationssystemen in den Mitgliedstaaten. Die Internationale Konferenz über Gesundheitsstatistiken für das Jahr 2000 (International Conference on Health Statistics for the Year 2000) (Bellagio, Italien, 1982) (6) stellte fest, dass die Verknüpfung von Informationen aus "Laienberichten" mit anderen gesundheitsstatistischen Daten sehr problematisch sei und somit eine breitere Einbeziehung der Laienberichterstattung behindere. Die Consultation on Primary Care Classifications (Genf, 1985) (7) unterstrich die Notwendigkeit eines Ansatzes, durch den die Bereiche der allgemeinen Informationsunterstützung, der Verwaltung im Gesundheitswesen und der Dienste auf Gemeindeebene vereinheitlicht werden können. Grundlage hierfür könnte die Laienberichterstattung als gemeindenahe Information im weiteren Sinne sein.
Die Konferenz wurde unterrichtet über die Erfahrungen der Länder bei der Entwicklung und Anwendung gemeindenaher Gesundheitsinformation, die gesundheitliche Probleme und Bedürfnisse sowie die damit verbundenen Risikofaktoren und Ressourcen abdeckt. Sie unterstützte das Konzept zur Entwicklung unkonventioneller Methoden auf Gemeindeebene, um so in einzelnen Ländern Informationslücken schließen und deren Informationssysteme stärken zu können. Es wurde hervorgehoben, dass sowohl in den entwickelten Ländern als auch in den Entwicklungsländern diese Methoden oder Systeme auf lokaler Ebene entwickelt werden müssten und dass aufgrund bestimmter Faktoren, wie beispielsweise Morbiditätsmuster sowie sprachliche und kulturelle Unterschiede, ein Transfer in andere Gebiete oder Länder nicht versucht werden sollte.
Gemäß den Empfehlungen der Revisionskonferenz von 1975 und der Entschließung WHA29.35 der Vollversammlung der Weltgesundheitsorganisation (9) wurde im Jahre 1980 zu Testzwecken die Internationale Klassifikation der Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen (ICIDH, International Classification of Impairments, Disabilities, and Handicaps) (8) von der WHO in englischer Sprache veröffentlicht. Die seither unternommenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu dieser Klassifikation gingen in verschiedene Richtungen.
Die wesentlichen Definitionen der drei Elemente - Schädigung, Fähigkeitsstörung und Beeinträchtigung - haben zweifellos einen bedeutenden Beitrag zu einer veränderten Einstellung gegenüber Behinderungen geleistet. Die Definition der Schädigung, ein Bereich mit beträchtlichen Überschneidungen mit den in der ICD verwendeten Begriffen, wurde weitgehend akzeptiert. Die Definition der Behinderung entsprach im allgemeinen dem Tätigkeitsfeld der in der Rehabilitation beschäftigten Experten und Fachgruppen, wobei allerdings darauf hingewiesen wurde, dass der Schweregrad der Behinderung - häufig ein Prädiktor für eine spätere Beeinträchtigung - stärker in den Schlüsselnummern berücksichtigt werden müsste. Ebenso wurde eine Revision der Definition der Beeinträchtigung gefordert, um die Interaktion mit der Umwelt stärker zu betonen.
Aufgrund der rasanten Entwicklung von Konzepten und Methoden für den Umgang mit Schädigungen und Fähigkeitsstörungen konnte eine Revision der ICIDH der Konferenz nicht fristgerecht vorgelegt werden. Es wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung einer neuen Version vor Inkrafttreten der 10. Revision sehr unwahrscheinlich sei.
Gemäß den Empfehlungen der Revisionskonferenz von 1975 und der Entschließung WHA29.35 (9) der Vollversammlung der Weltgesundheitsorganisation von 1976 veröffentlichte die WHO 1978 zu Testzwecken die Internationale Klassifikation der Prozeduren in der Medizin (ICPM, International Classification of Procedures in Medicine) (10). Die Klassifikation wurde von einigen Ländern angenommen und diente in anderen Ländern als Grundlage für nationale Klassifikationen chirurgischer Eingriffe.
Die Leiter der WHO-Kooperationszentren für die Klassifikation von Krankheiten stellten fest, dass auf Gebieten mit einer so rasanten Entwicklung wie bei den Prozeduren in der Medizin der Prozess bis zur Veröffentlichung der endgültigen Fassung durch die WHO ungeeignet sei (Erarbeiten von Revisionsvorschlägen, Einholen von Stellungnahmen, Überarbeiten der Vorschläge und erneutes Einholen von Stellungnahmen). Die Leiter der Zentren schlugen daher vor, auf eine Revision der ICPM im Zusammenhang mit der 10. Revision zu verzichten.
1987 bat der Expertenausschuss die WHO darum, für die 10. Revision wenigstens eine grobe Aktualisierung des Kapitels 5 "Chirurgische Prozeduren" der für Testzwecke veröffentlichten ICPM zu erwägen. Aufgrund dieser Bitte und der von vielen Ländern geäußerten Bedürfnisse versuchte das Sekretariat, eine Liste zur Tabellierung der Prozeduren zu erstellen.
Sie wurde den Leitern der Kooperationszentren bei ihrem Treffen im Jahre 1989 vorgelegt. Es bestand Übereinkunft darüber, dass sie als Richtlinie für nationale Darstellungen oder Veröffentlichungen von Statistiken über chirurgische Prozeduren dienen könnte, und ebenso darüber, dass sie einen Vergleich zwischen verschiedenen Ländern ermöglichen würde. Zweck dieser Liste war es, einzelne oder Gruppen von Prozeduren zu bestimmen und als Grundlage für die Entwicklung nationaler Klassifikationen zu definieren. Dies würde gleichzeitig die Vergleichbarkeit solcher Klassifikationen verbessern.
Die Konferenz erkannte den Nutzen einer solchen Liste an und brachte zum Ausdruck, dass ihre Entwicklung fortgesetzt werden sollte, auch wenn eine Veröffentlichung erst nach Inkrafttreten der 10. Revision möglich wäre.
Seit 1970 wirkt der Council for International Organizations of Medical Sciences (CIOMS) mit an der Erarbeitung einer Internationalen Nomenklatur der Krankheiten (IND, International Nomenclature of Diseases) als einer Ergänzung zur ICD.
Sinn und Zweck der IND ist es, jeder Krankheitsentität einen anerkannten, eindeutigen Fachausdruck zuzuordnen. Die Auswahl der jeweiligen Bezeichnung erfolgte nach folgenden Hauptkriterien: jeder Begriff sollte spezifisch, eindeutig und so selbstbeschreibend und einfach wie möglich sein. Darüber hinaus sollte er, soweit praktikabel, auf die Ursache hindeuten. Alle mit einem anerkannten Fachwort bezeichneten Krankheiten und Syndrome sind so eindeutig und doch so kurz wie möglich definiert. Jeder Definition folgt als Anhang eine Liste von Synonymen.
Zum Zeitpunkt der Konferenz waren bereits Ausgaben zu Krankheiten der unteren Atemwege, zu Infektionskrankheiten (virale, bakterielle und parasitäre Krankheiten und Mykosen), und zu Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems erschienen. Desweitern waren Bände in Vorbereitung zu Krankheiten des Verdauungssystems, des weiblichen Genitalsystems, der Harnorgane und des männlichen Genitalsystems, des Stoffwechsels und des endokrinen Systems, des Blutes und der blutbildenden Organe, des Immunsystems, des Muskel-Skelettsystems und des Nervensystems. Als Themen für zukünftige Bände wurden vorgeschlagen: psychiatrische Krankheiten, Hautkrankheiten, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten sowie Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde.
Die Konferenz erkannte, dass eine maßgebende, aktuelle und internationale Nomenklatur der Krankheiten für die Entwicklung der ICD und für die Verbesserung der internationalen Vergleichbarkeit von Gesundheitsinformationen wichtig ist. Deshalb
EMPFIEHLT die Konferenz, dass die WHO und der CIOMS kostensparende Methoden zur rechtzeitigen Fertigstellung und Pflege einer solchen Nomenklatur erkunden.
Die Konferenz wurde über die Absicht der WHO in Kenntnis gesetzt, die 10. Revision als 4-stellige ausführliche Version in drei Bänden zu veröffentlichen: ein Band enthält das Systematische Verzeichnis, ein zweiter alle Definitionen, Normen, Regeln und Hinweise, der dritte das Alphabetische Verzeichnis.
Des weiteren wurde die Konferenz darüber informiert, dass die 10. Revision auch als 3-stellige allgemeine Version mit allen Einschlusshinweisen und Ausschlussverweisen in einem Einzelband veröffentlicht wird. Dieser Band enthält auch alle Definitionen, Normen, Regeln und Hinweise sowie ein gekürztes Alphabetisches Verzeichnis.
Mitgliedstaaten, die Versionen der 10. Revision in ihrer Landessprache erstellen möchten, sollten die WHO von dieser Absicht in Kenntnis setzen. Die WHO würde Kopien der ICD-Entwürfe der 3- und 4-stelligen Fassungen sowohl in gedruckter Form als auch auf elektronischen Speichermedien zur Verfügung stellen.
Bezüglich der graphischen Gestaltung der Seiten und der Schrifttypen sowohl für das Systematische Verzeichnis als auch für das Alphabetische Verzeichnis wurde der Konferenz versichert, dass die Empfehlungen der Leiter der Kooperationszentren und die Beschwerden seitens der Signierer (Kodierer) berücksichtigt und alle Anstrengungen unternommen werden, dieses gegenüber der 9. Revision zu verbessern.
Wie schon bei der 9. Revision ist beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit den Kooperationszentren Lehrmaterialien zur Umschulung der ausgebildeten Signierer (Kodierer) zu entwickeln. Für die Durchführung dieser Kurse zeichnen die WHO-Regionalbüros sowie die einzelnen Länder verantwortlich. Die Kurse werden noch vor Inkrafttreten der 10. Revision abgeschlossen und von Ende 1991 bis Ende 1992 durchgeführt.
Die WHO wird auch Lehrmaterialien für die Schulung neuer ICD-Anwender entwickeln. Der Beginn dieser Schulungen ist jedoch nicht vor 1993 geplant.
Wie oben erwähnt ist die WHO bereit, die 10. Revision (Systematisches Verzeichnis und Alphabetisches Verzeichnis) auf elektronischen Speichermedien zur Verfügung zu stellen. Mit Hilfe der Kooperationszentren könnte in Zukunft auch andere Software angeboten werden. Ein Umsteigeschlüssel von der 9. zur 10. Revision und umgekehrt soll vor Inkrafttreten der 10. Revision erhältlich sein.
Da die vom Expertenausschuss befürworteten Aktivitäten zur Weiterentwicklung der ICD nach Zeitplan verlaufen,
EMPFIEHLT die Konferenz das Inkrafttreten der 10. Revision der Internationalen Klassifikation der Krankheiten zum 1. Januar 1993.
Die Konferenz erörterte die Schwierigkeiten, die sich während des verlängerten Anwendungszeitraumes der 9. Revision durch das Auftreten neuer Krankheiten und das Fehlen eines Aktualisierungsverfahrens ergeben hatten.
Es wurden Verfahren erörtert, um diese Schwierigkeiten zu beseitigen und ähnliche Probleme bei der 10. Revision zu vermeiden. Deutlich wurde von allen Seiten die Notwendigkeit eines fortlaufenden Informationsaustausches unterstrichen, damit eine einheitliche Anwendung der 10. Revision in den einzelnen Ländern gewährleistet ist. Sollten während der "Anwendungszeit" der 10. Revision Änderungen an ihr vorgenommen werden, so müssen sie vorher sehr sorgfältig hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf Zeitreihen und Auswertungen geprüft werden. Es wurde darüber gesprochen, in welchem Forum solche Änderungen und die mögliche Verwendung des noch freien Buchstabens "U" für neue oder vorläufige Schlüsselnummerzuweisungen diskutiert werden können. Einvernehmen herrschte darüber, dass es nicht möglich sei, Revisionskonferenzen öfter als alle 10 Jahre abzuhalten.
Angesichts der dargelegten Erfordernisse und in Anbetracht der Tatsache, dass die Entscheidung für oder die Definition einer bestimmten Vorgehensweise unangebracht erscheint,
EMPFIEHLT die Konferenz, dass die nächste Internationale Revisionskonferenz in 10 Jahren stattfinden solle, dass die WHO das Prinzip einer Aktualisierung zwischen den Revisionen befürworten möge und dass sie prüfen möge, wie ein wirkungsvolles Aktualisierungsverfahren in die Praxis umgesetzt werden kann.
Die Konferenz sprach die folgende Empfehlung aus:
Nach Prüfung der Vorschläge, die seitens der Organisation auf der Grundlage der Empfehlungen des Expertenausschusses für die Internationale Klassifikation der Krankheiten - 10. Revision - erarbeitet wurden,
in Anerkenntnis einiger weniger geringfügiger Änderungen, wie sie sich aus Kommentaren zu Details ergeben, die Mitgliedstaaten während der Konferenz unterbreiteten,
EMPFIEHLT die Konferenz, dass die vorgeschlagenen überarbeiteten Kapitel mit ihren 3-stelligen Kategorien und den 4-stelligen Subkategorien sowie die Sonderverzeichnisse zur Tabellierung der Morbidität und Mortalität die 10. Revision der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme darstellen.
© Copyright WHO, DIMDI 1994 - 2013 Stand: 24.08.2012