Chronische Krankheiten rheumatischen Ursprungs (I05-I09), es sei denn, es liegt gleichzeitig rheumatisches Fieber vor, oder es gibt Hinweise dafür, dass der rheumatische Prozess rezidiviert oder aktiv ist. Bei Fällen, in denen eine rheumatische Aktivität zum Zeitpunkt des Todes zweifelhaft ist, wird auf die Regeln und Hinweise zur Verschlüsselung der Mortalität in Band 2 (Regelwerk) verwiesen.