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OPS Version 2014

Kapitel 9
ERGÄNZENDE MASSNAHMEN
(9-20...9-99)

Andere Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
(9-80...9-80)

Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17d KHG erbracht wurden
Die gleichzeitige somatische Diagnostik und Behandlung sind gesondert zu kodieren

9-80 Behandlung im besonderen Setting bei Kindern und Jugendlichen

9-800 Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen
Exkl.:
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern (9-65), Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen (9-66), Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-67), Psychiatrisch-psychosomatische Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-68)
Hinw.:
Sofern beispielsweise für die somatische Entgiftung oder aus anderen Gründen vor oder auch während der spezifischen Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen eine Intensivbehandlung oder auch eine andere, den Komplexkodes (9-65 bis 9-68) zugeordnete Versorgung erforderlich wird, sind die jeweils zutreffenden Kodes aus 9-65 bis 9-68 für diese Zeiten anzuwenden. Diesbezügliche Behandlungstage können nicht der spezifischen Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen zugerechnet werden. Als erster Tag der spezifischen Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen gilt dann der Tag nach Abschluss der jeweiligen Behandlung (9-65 bis 9-68). Als letzter Tag der spezifischen Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen gilt der Tag der Aufnahme der jeweiligen Behandlung (9-65 bis 9-68). Wird die spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen unterbrochen, so werden die jeweils zutreffenden Behandlungstage addiert und die Summe entsprechend kodiert
Ein Kode aus diesem Bereich ist auch bei einem vorzeitigen Abbruch der Behandlung anzugeben
Eine kriseninterventionelle Behandlung bei Kindern und Jugendlichen (9-690) kann gesondert kodiert werden
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben, sofern das besondere Setting für die spezielle Behandlung an mindestens 14 Tagen angewendet wurde oder bei weniger als 14 Tagen ein vorzeitiger Abbruch der Behandlung in diesem Setting erfolgte
Ein Kode aus diesem Bereich kann bei einfachem oder multiplem Substanzmissbrauch kodiert werden und gilt für alle Formen des Konsums
  • Mindestmerkmale:
    • Multidisziplinäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen auf einer Spezialstation für Suchtpatienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (bei deutlichen Entwicklungsdefiziten auch für Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) unter Leitung eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, mit individuellem, ärztlich indiziertem Einsatz von mindestens 2 Verfahren an Fachtherapien pro Woche wie z.B. Ergotherapie, körperbezogenen Therapieverfahren und mit schulischem Angebot (sofern schulpflichtig oder berufsschulpflichtig), mit entwicklungsspezifischem Umgang und Anleitung und mit Bezug auf das oder im Lebensumfeld des Patienten im besonderen suchtspezifischen Setting. Diese Stationen umfassen ein hochstrukturiertes therapeutisches Milieu und arbeiten nach einem integrierten, auf das Störungsbild zugeschnittenen Konzept
    • Die folgenden Merkmale sind mindestens Teil des Konzeptes:
      • Somatische Entgiftung (sofern keine Intensivbehandlung erfolgt), ggf. über Substitutionsmittel oder andere pharmakologische Unterstützung sowie suchtspezifische roborierende Maßnahmen, differenzierte somatische und psychiatrische Befunderhebung mit Behandlung von Folge- und Begleiterkrankungen
      • Aufklärung über Abhängigkeitserkrankungen, Gesundheits- und Selbstfürsorgetrainings, soziales Kompetenztraining, Stabilisierung der familiären und/oder psychosozialen Situation, Klärung und Anbahnung der schulischen/beruflichen Wiedereingliederung, ggf. juristische und sozialrechtliche Anspruchsklärung sowie Behandlung nach Traumatisierung, Motivierung zur problemspezifischen Weiterbehandlung und Vermittlung, ggf. Einleitung suchtspezifischer Anschlussbehandlungen oder erforderlicher Jugendhilfemaßnahmen
      • Standardisiertes suchtmedizinisches Assessment entsprechend den Leitlinien der kinder- und jugendpsychiatrischen Fachverbände einschließlich der Erhebung eines nicht substanzgebundenen Suchtverhaltens
      • Wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs oder eine ausführliche multiprofessionelle Behandlungsplanung mindestens alle 4 Wochen
      • Sofern erforderlich Begleitung bei Klärungen mit juristischen Instanzen
      • Ressourcen- und lösungsorientiertes Therapiemanagement unter Einsatz differenzierter Therapieelemente patientenbezogen in Kombination von Gruppen- und Einzeltherapie
      • Diagnostik und Behandlung von kinder- und jugendpsychiatrischer Komorbidität bzw. einer kinder- und jugendpsychiatrischen Grundstörung
      • Familienarbeit, sofern die Herkunftsfamilie kooperationsfähig ist, alternativ Arbeit mit Bezugspersonen aus Ersatzfamilien oder der Jugendhilfe
9-800.0 Weniger als 14 Behandlungstage
9-800.1 Mindestens 14 bis höchstens 28 Behandlungstage
9-800.2 Mindestens 29 bis höchstens 42 Behandlungstage
9-800.3 Mindestens 43 bis höchstens 60 Behandlungstage
9-800.4 Mindestens 61 Behandlungstage