Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17d KHG erbracht wurden
Die gleichzeitige somatische Diagnostik und Behandlung sind gesondert zu kodieren
9-65Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern
Exkl.:
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen (9-66)
Psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-67)
Psychiatrisch-psychosomatische Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-68)
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung von Patienten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres anzuwenden
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung und Intensivbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit. Hierzu zählen auch Familientherapie oder Elterngespräche
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer ⅓ Therapieeinheit. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 10 Patienten begrenzt. Gruppen mit mehr als 6 Teilnehmern werden in aller Regel nach dem 2-Therapeuten-Prinzip geführt
Therapiedauer
Einzeltherapie
Gruppentherapie
Mindestens 25 min
1 Therapieeinheit
⅓ Therapieeinheit
Mindestens 50 min
2 Therapieeinheiten
⅔ Therapieeinheit
Mindestens 75 min
3 Therapieeinheiten
1 Therapieeinheit
u.s.w.
Leistungen, die durch Mitarbeiter in Ausbildung erbracht werden (Psychotherapeuten im Praktikum (PiP, PiA), (Kinder-)Krankenpflegeschüler, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Sozialarbeiter im Anerkennungsjahr etc.), werden bei der Berechnung der Therapieeinheiten nicht berücksichtigt
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Es ist für jede Berufsgruppe der entsprechende Kode anzugeben
Mindestmerkmale:
Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs oder eine ausführliche multiprofessionelle Behandlungsplanung mindestens alle 4 Wochen
Die Anwendung der unterschiedlichen Therapieverfahren erfolgt nach ärztlicher Indikation patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen in einem kind- und/oder jugendgerechten, milieutherapeutischen Setting mit entwicklungsspezifischem Umgang und Anleitung und mit Bezug auf das Lebensumfeld des Patienten
Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen:
Ärzte (Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)
Psychologen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
Pädagogisch-pflegerische Fachkräfte (z.B. (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Jugend- und Heimerzieher)
Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
Ärztliches oder psychologisches Einzelgespräch
Einzelpsychotherapie mit kindgerechten Verfahren
Gruppenpsychotherapie
Elterngespräche, Familiengespräche und Familientherapie und/oder Gespräche mit Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu (z.B. Jugendhilfe, Pflegefamilie)
Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
Aufklärung (Kind und Bezugspersonen), Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
Als angewandte Verfahren der pädagogisch-pflegerischen Fachkräfte und der Spezialtherapeuten gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
Behandlungseinheiten durch die kinderpsychiatrische bzw. jugendpsychiatrische Pflege/Bezugspflege des Pflege- und Erziehungsdienstes (z.B. alltagsbezogene Trainings, Anleitung und Förderung der Selbständigkeit, Stuhltraining, Esstraining, Verstärkerplan, Feedbackrunden)
Anleitung bei sozialer Interaktion
Gelenkte Freizeitaktivitäten, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik/-therapie mit therapeutischem Auftrag gemäß Gesamtbehandlungsplan
Gezielte Anleitung der Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu
Heilpädagogische oder ergotherapeutische Förder- und Behandlungsverfahren
Übende Verfahren und prospektive Hilfekoordination hinsichtlich der geplanten Reintegration in Schule und soziales Umfeld, inklusive Behandlung als hometreatment
Hierzu zählen auch syndromspezifische Module
Es kommen mindestens ein Therapieverfahren aus dem Bereich der ärztlich-psychologischen Behandlung und mindestens ein Therapieverfahren aus der pädagogisch-pflegerischen Behandlung bzw. aus den Therapieverfahren der Spezialtherapeuten zur Anwendung
9-650Anzahl der durch Ärzte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern
9-651Anzahl der durch Psychologen erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern
9-652Anzahl der durch Spezialtherapeuten erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern
9-653Anzahl der durch Pflegefachkräfte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern
9-66Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen
Exkl.:
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern (9-65)
Psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-67)
Psychiatrisch-psychosomatische Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-68)
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung von Patienten ab dem Beginn des 15. Lebensjahres bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (bei deutlichen Entwicklungsdefiziten auch für Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) anzuwenden
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung und Intensivbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit. Hierzu zählen auch Familientherapie oder Elterngespräche
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer ⅓ Therapieeinheit. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 10 Patienten begrenzt. Gruppen mit mehr als 6 Teilnehmern werden in aller Regel nach dem 2-Therapeutenprinzip geführt
Therapiedauer
Einzeltherapie
Gruppentherapie
Mindestens 25 min
1 Therapieeinheit
⅓ Therapieeinheit
Mindestens 50 min
2 Therapieeinheiten
⅔ Therapieeinheit
Mindestens 75 min
3 Therapieeinheiten
1 Therapieeinheit
u.s.w.
Leistungen, die durch Mitarbeiter in Ausbildung erbracht werden (Psychotherapeuten im Praktikum (PiP, PiA), (Kinder-)Krankenpflegeschüler, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Sozialarbeiter im Anerkennungsjahr etc.), werden bei der Berechnung der Therapieeinheiten nicht berücksichtigt
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Es ist für jede Berufsgruppe der entsprechende Kode anzugeben
Mindestmerkmale:
Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs oder eine ausführliche multiprofessionelle Behandlungsplanung mindestens alle 4 Wochen
Die Anwendung der unterschiedlichen Therapieverfahren erfolgt nach ärztlicher Indikation patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen in einem kind- und/oder jugendgerechten, milieutherapeutischen Setting mit entwicklungsspezifischem Umgang und Anleitung und mit Bezug auf das Lebensumfeld des Patienten
Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen:
Ärzte (Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)
Psychologen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
Pädagogisch-pflegerische Fachkräfte (z.B. (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Jugend- und Heimerzieher)
Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
Ärztliches oder psychologisches Einzelgespräch
Einzelpsychotherapie mit jugendgerechten Verfahren
Gruppenpsychotherapie und Entspannungsverfahren
Elterngespräche, Familiengespräche und Familientherapie und/oder Gespräche mit Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu (z.B. Jugendhilfe, Pflegefamilie)
Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
Aufklärung (Jugendlicher und Bezugspersonen), Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
Als angewandte Verfahren der pädagogisch-pflegerischen Fachkräfte und der Spezialtherapeuten gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
Behandlungseinheiten durch die jugendpsychiatrische Pflege/Bezugspflege des Pflege- und Erziehungsdienstes (z.B. alltagsbezogene Trainings, Anleitung und Förderung der Selbständigkeit, Esstraining, Verstärkerplan, Feedbackrunden)
Begleitung in die Patientengruppe
Heilpädagogische oder ergotherapeutische Förder- und Behandlungsverfahren
Spezielle psychosoziale Techniken (z.B. Sozialkompetenztraining, Anleitung zu gemeinsamen Aktivitäten mit Mitpatienten wie Spiel, Sport, Freizeit)
Übende Verfahren und prospektive Hilfekoordination hinsichtlich der geplanten Reintegration in Schule und soziales Umfeld, inklusive Behandlung als hometreatment
Entspannungsverfahren
Hierzu zählen auch syndromspezifische Module
Es kommen mindestens ein Therapieverfahren aus dem Bereich der ärztlich-psychologischen Behandlung und mindestens ein Therapieverfahren aus der pädagogisch-pflegerischen Behandlung bzw. aus den Therapieverfahren der Spezialtherapeuten zur Anwendung
9-660Anzahl der durch Ärzte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen
9-661Anzahl der durch Psychologen erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen
9-662Anzahl der durch Spezialtherapeuten erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen
9-663Anzahl der durch Pflegefachkräfte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen
9-67Psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
Exkl.:
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern (9-65)
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen (9-66)
Psychiatrisch-psychosomatische Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-68)
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung von Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (bei deutlichen Entwicklungsdefiziten auch für Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) anzuwenden
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung und Intensivbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Ein Kode aus diesem Bereich ist nicht für Patienten anzuwenden, bei denen autonome soziale Integration, wie ein externer Schulbesuch in einer Regelschule oder ein Praktikum angeordnet ist
Bei der Berechnung der Stunden für die Einzelbetreuung werden Einzelkontakte durch alle Berufsgruppen berücksichtigt. Bei Einzelbetreuung durch mehr als eine Person (2:1 oder 3:1) sind die jeweiligen Zeiten für jede betreuende Person anzurechnen
Mindestmerkmale:
Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Multiprofessionelle Teambesprechung zweimal pro Woche zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs. Es erfolgt eine tägliche ärztliche Befunderhebung
Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen:
Ärzte (Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)
Ggf. Psychologen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
Spezialtherapeuten (z.B. Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Heilpädagogen, Bewegungs-, Erlebnis-, Kreativtherapeuten), wenn indiziert
Pädagogisch-pflegerische Fachkräfte (z.B. (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Jugend- und Heimerzieher)
Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
Ärztliches oder psychologisches Einzelgespräch
Ärztliche oder psychologische therapeutische Familienkontakte bzw. Kontakt mit Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu (z.B. Jugendhilfe, Pflegefamilie), Familientherapie
Begleitung von Deeskalationen (desaktualisierendes „talking down“ bis hin zu Freiheitseinschränkung oder Freiheitsentzug)
(Störungsspezifische) Psychoedukation
Aufklärung (Kinder/Jugendliche und Bezugspersonen), Compliance-förderung und enges Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
Monitoring und ärztliche Behandlung von Entzugssymptomatik
Begleitung bei richterlichen Anhörungen oder (fach)ärztliche Stellungnahmen zur Unterbringung
Als angewandte Verfahren der pädagogisch-pflegerischen Fachkräfte und Spezialtherapeuten gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
Täglich stundenweise Einzelbetreuung oder intensive Beaufsichtigung in Kleinstgruppe („Sichtkontakt“) durch pädagogisch-pflegerisches Personal
Einzelbegleitung bei sozialen Aktivitäten in der Kleinstgruppe (z.B. Mahlzeiten, Freizeit) zur Vermeidung von Überforderung oder Konflikten
Sofern ärztlich vertretbar, Begleitung bei Ausgang
Gezielte Anleitung der Bezugspersonen aus dem familiären oder sozialen Raum, Begleitung von Besuchskontakten auf der Station
Ergotherapeutische Behandlungsverfahren, Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Entspannungsverfahren in Einzelkontakt oder Kleinstgruppe
Interventionen hinsichtlich der geplanten Überleitung in Regelbehandlung oder rehabilitative Anschlussmaßnahmen (z.B. Jugendhilfe)
Es kommen mindestens ein Therapieverfahren aus dem Bereich der ärztlichen oder psychologischen Behandlung und zeitlich aufwendige pflegerisch-erzieherische Begleitung zur Anwendung. Sofern ärztlich indiziert kommen auch Therapieverfahren einzeln oder in der Kleinstgruppe (selten und nur bei stetiger Möglichkeit der Ablösung durch Einzelbetreuung) durch andere Berufsgruppen zur Anwendung
Die Patienten weisen mindestens eines der nachfolgenden Merkmale auf:
Die Patienten benötigen störungsbedingt deutlich über das altersübliche Maß hinaus Unterstützung bei Aktivitäten des täglichen Lebens im Sinne intensiver pflegerischer Maßnahmen (z.B. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme bei jeder Mahlzeit, bei Hygienemaßnahmen, bei Bettlägerigkeit oder Rollstuhlpflichtigkeit, Aktivierung zum Aufstehen und zur Teilnahme am Gruppenleben)
Erhöhter Einzelbetreuungs- und/oder Beaufsichtigungsaufwand, da die Patienten störungsbedingt desorientiert oder nicht gruppenfähig sind oder wegen Manipulationen und Bedrohungen von Mitpatienten (z.B. körperliche Übergriffigkeit) - Behandlung kann ausschließlich auf der Station bzw. nur in enger Begleitung außerhalb stattfinden
Selbst- oder Fremdgefährdung
Störungsbedingt nicht einschätzbarer, nicht absprachefähiger Patient (z.B. häufiger Erregungszustand)
Notwendigkeit des Einsatzes von freiheitsentziehenden Maßnahmen oder stete Bereitschaft dazu
Drohende somatische Dekompensation bei vitaler Gefährdung oder bei Stoffwechselstörung oder bei hoher Selbstverletzungsneigung
Akuter, auch protrahierter Drogen- oder Alkoholentzug
Kontinuierliches Alkohol- oder Drogencraving
9-670Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
Hinw.:
Zu einer Kleinstgruppe gehören bis zu 3 Kinder und/oder Jugendliche
9-68Psychiatrisch-psychosomatische Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
Exkl.:
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern (9-65)
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen (9-66)
Psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-67)
Jugendliche mit der Fähigkeit zur Ablösung
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung von Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr anzuwenden
Es findet eine Behandlung von psychisch kranken Kindern oder retardierten Jugendlichen oder von Kindern/Jugendlichen mit psychischer Symptomatik gemeinsam mit Eltern und ggf. Geschwistern statt, wenn die Eltern-Kind-Dynamik einen wesentlichen Faktor zur Entstehung oder Aufrechterhaltung der Störung darstellt
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung und Intensivbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit. Hierzu zählen auch Familientherapie oder Elterngespräche
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer ⅓ Therapieeinheit. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 12 Patienten begrenzt. Gruppen mit mehr als 6 Teilnehmern werden in aller Regel nach dem 2-Therapeutenprinzip geführt
Therapiedauer
Einzeltherapie
Gruppentherapie
Mindestens 25 min
1 Therapieeinheit
⅓ Therapieeinheit
Mindestens 50 min
2 Therapieeinheiten
⅔ Therapieeinheit
Mindestens 75 min
3 Therapieeinheiten
1 Therapieeinheit
u.s.w.
Leistungen, die durch Mitarbeiter in Ausbildung erbracht werden (Psychotherapeuten im Praktikum (PiP, PiA), (Kinder-)Krankenpflegeschüler, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Sozialarbeiter im Anerkennungsjahr etc.), werden bei der Berechnung der Therapieeinheiten nicht berücksichtigt
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Es ist für jede Berufsgruppe der entsprechende Kode anzugeben
Mindestmerkmale:
Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs
Die Anwendung der unterschiedlichen Therapieverfahren erfolgt nach ärztlicher Indikation patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen in einem kind- und familiengerechten, milieutherapeutischen Setting mit entwicklungsspezifischem Umgang und Anleitung
Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen:
Ärzte (Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)
Psychologen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
Pädagogisch-pflegerische Fachkräfte (z.B. (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Jugend- und Heimerzieher)
Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
Ärztliches oder psychologisches Einzelgespräch
Einzeltherapie von Kind oder Eltern(teil)
Gruppenpsychotherapie
Elterngespräche, Familiengespräche und Familientherapie und/oder Gespräche mit Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu (z.B. Jugendhilfe, Pflegefamilie)
Elterngruppentherapie
Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
Aufklärung (Kind und Bezugspersonen), Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
Als angewandte Verfahren der pädagogisch-pflegerischen Fachkräfte und Spezialtherapeuten gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
Gezielte Anleitung der Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu/Eltern
Behandlungseinheiten durch die kinderpsychiatrische bzw. jugendpsychiatrische Pflege/Bezugspflege des Pflege- und Erziehungsdienstes (z.B. alltagsbezogene Trainings, Anleitung und Förderung der Selbständigkeit, Stuhltraining, Esstraining, Verstärkerplan, Feedbackrunden)
Unterstützung (der Eltern) bei alltäglichen Verrichtungen und Förderung der selbständigen Konfliktklärung mit dem Kind, ggf. mit Video-Feedback, ggf. mit spezifischen Deeskalationstechniken
Heilpädagogische/ergotherapeutische Förder- und Behandlungsverfahren einzeln und als Eltern-Kind-Interaktionsförderung
spezielle psychosoziale Techniken (z.B. Sozialkompetenztraining in der Eltern-Kind-Gruppe, Anleitung zu gemeinsamem Spiel)
Kreativtherapien (z.B. Kunsttherapie)
Bewegungstherapie, ggf. in der Eltern-Kind-Gruppe
Einübung spezialisierter Therapiemodule gemeinsam mit den Eltern
Prospektive Hilfekoordination hinsichtlich der geplanten Reintegration in Schule und soziales Umfeld
Es kommen mindestens zwei Therapieverfahren aus dem Bereich der ärztlichen und psychologischen Behandlung und mindestens zwei Verfahren aus der pädagogisch-pflegerischen Betreuung und Behandlung bzw. aus den Therapieverfahren der Spezialtherapeuten zur Anwendung
9-680Anzahl der durch Ärzte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychiatrisch-psychosomatischen Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
9-681Anzahl der durch Psychologen erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychiatrisch-psychosomatischen Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
9-682Anzahl der durch Spezialtherapeuten erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychiatrisch-psychosomatischen Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
9-683Anzahl der durch Pflegefachkräfte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychiatrisch-psychosomatischen Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
9-69Zusatzinformationen zur Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
9-690Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
Hinw.:
Dieser Kode ist ein Zusatzkode. Er kann nur in Kombination mit der Psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern (9-65), der Psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen (9-66), der Psychiatrisch-psychosomatischen Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-67) und der Psychiatrisch-psychosomatischen Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-68) angegeben werden
Dieser Kode ist für jeden Behandlungstag mit kriseninterventioneller Behandlung gesondert anzugeben
Mindestmerkmale:
Multidisziplinäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit psychosozialen oder psychischen Krisen, die tagesbezogen einen hohen Personaleinsatz erfordern. Die psychische Krise beschreibt eine akute vorübergehende psychische Störung als Reaktion auf außergewöhnliche Ereignisse und Lebensumstände, so dass dringliches therapeutisches Handeln erforderlich wird
Die ärztliche oder psychologische Dokumentation zeigt an, dass eine psychosoziale oder psychische Krise vorliegt
Es erfolgen vordringlich ungeplante (außerhalb des vorgegebenen Therapieplans), Orientierung gebende, einzeltherapeutische Kontakte (ggf. auch 2 Therapeuten) von mehr als 2 Stunden pro Tag mit dem Patienten und/oder den Kontaktpersonen des Patienten. Diese Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-65 bis 9-68) angerechnet werden
Die therapeutischen Kontakte können durch die ärztlich und psychologische Berufsgruppe erbracht werden
Tägliche ärztliche Befunderhebung und ggf. ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Fortführung der Maßnahme. Dies ist Teil der therapeutischen Kontakte