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OPS Version 2010

Kapitel 9
ERGÄNZENDE MASSNAHMEN
(9-20...9-99)

Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
(9-65...9-69)

Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17d KHG erbracht wurden
Die gleichzeitige somatische Diagnostik und Behandlung sind gesondert zu kodieren

9-65 Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern

Exkl.:
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen (9-66)
Psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-67)
Psychiatrisch-psychosomatische Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-68)
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung von Patienten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres anzuwenden
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung und Intensivbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit. Hierzu zählen auch Familientherapie oder Elterngespräche
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer ⅓ Therapieeinheit. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 10 Patienten begrenzt. Gruppen mit mehr als 6 Teilnehmern werden in aller Regel nach dem 2-Therapeuten-Prinzip geführt

Therapiedauer

Einzeltherapie

Gruppentherapie

Mindestens 25 min

1 Therapieeinheit

⅓ Therapieeinheit

Mindestens 50 min

2 Therapieeinheiten

⅔ Therapieeinheit

Mindestens 75 min

3 Therapieeinheiten

1 Therapieeinheit

u.s.w.

Leistungen, die durch Mitarbeiter in Ausbildung erbracht werden (Psychotherapeuten im Praktikum (PiP, PiA), (Kinder-)Krankenpflegeschüler, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Sozialarbeiter im Anerkennungsjahr etc.), werden bei der Berechnung der Therapieeinheiten nicht berücksichtigt
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Es ist für jede Berufsgruppe der entsprechende Kode anzugeben
  • Mindestmerkmale:
    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
    • Wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs oder eine ausführliche multiprofessionelle Behandlungsplanung mindestens alle 4 Wochen
    • Die Anwendung der unterschiedlichen Therapieverfahren erfolgt nach ärztlicher Indikation patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen in einem kind- und/oder jugendgerechten, milieutherapeutischen Setting mit entwicklungsspezifischem Umgang und Anleitung und mit Bezug auf das Lebensumfeld des Patienten
    • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen:
      • Ärzte (Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)
      • Psychologen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
      • Mindestens 2 Spezialtherapeutengruppen (z.B. Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Heilpädagogen, Bewegungs-, Erlebnis-, Kreativtherapeuten, Logopäden)
      • Pädagogisch-pflegerische Fachkräfte (z.B. (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Jugend- und Heimerzieher)
    • Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Ärztliches oder psychologisches Einzelgespräch
      • Einzelpsychotherapie mit kindgerechten Verfahren
      • Gruppenpsychotherapie
      • Elterngespräche, Familiengespräche und Familientherapie und/oder Gespräche mit Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu (z.B. Jugendhilfe, Pflegefamilie)
      • Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
      • Aufklärung (Kind und Bezugspersonen), Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
    • Als angewandte Verfahren der pädagogisch-pflegerischen Fachkräfte und der Spezialtherapeuten gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Behandlungseinheiten durch die kinderpsychiatrische bzw. jugendpsychiatrische Pflege/Bezugspflege des Pflege- und Erziehungsdienstes (z.B. alltagsbezogene Trainings, Anleitung und Förderung der Selbständigkeit, Stuhltraining, Esstraining, Verstärkerplan, Feedbackrunden)
      • Anleitung bei sozialer Interaktion
      • Gelenkte Freizeitaktivitäten, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik/-therapie mit therapeutischem Auftrag gemäß Gesamtbehandlungsplan
      • Gezielte Anleitung der Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu
      • Heilpädagogische oder ergotherapeutische Förder- und Behandlungsverfahren
      • Spezielle psychosoziale Techniken (z.B. Sozialkompetenztraining)
      • Kreativtherapien (z.B. Tanztherapie, Kunsttherapie, Musiktherapie)
      • Bewegungstherapie, Mototherapie, Logopädie
      • Übende Verfahren und prospektive Hilfekoordination hinsichtlich der geplanten Reintegration in Schule und soziales Umfeld, inklusive Behandlung als hometreatment
    • Hierzu zählen auch syndromspezifische Module
    • Es kommen mindestens ein Therapieverfahren aus dem Bereich der ärztlich-psychologischen Behandlung und mindestens ein Therapieverfahren aus der pädagogisch-pflegerischen Behandlung bzw. aus den Therapieverfahren der Spezialtherapeuten zur Anwendung
9-650 Anzahl der durch Ärzte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern
9-650.0 ⅓ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-650.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-650.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-650.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-650.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-650.5 Mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-650.6 Mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-650.7 Mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-650.8 Mehr als 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-651 Anzahl der durch Psychologen erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern
9-651.0 ⅓ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-651.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-651.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-651.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-651.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-651.5 Mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-651.6 Mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-651.7 Mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-651.8 Mehr als 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-652 Anzahl der durch Spezialtherapeuten erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern
9-652.0 ⅓ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-652.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-652.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-652.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-652.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-652.5 Mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-652.6 Mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-652.7 Mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-652.8 Mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-652.9 Mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-652.a Mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-652.b Mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-652.c Mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-652.d Mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-652.e Mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-652.f Mehr als 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-653 Anzahl der durch Pflegefachkräfte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern
9-653.0 ⅓ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-653.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-653.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-653.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-653.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-653.5 Mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-653.6 Mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-653.7 Mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-653.8 Mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-653.9 Mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-653.a Mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-653.b Mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-653.c Mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-653.d Mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-653.e Mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-653.f Mehr als 30 Therapieeinheiten pro Woche

9-66 Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen

Exkl.:
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern (9-65)
Psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-67)
Psychiatrisch-psychosomatische Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-68)
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung von Patienten ab dem Beginn des 15. Lebensjahres bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (bei deutlichen Entwicklungsdefiziten auch für Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) anzuwenden
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung und Intensivbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit. Hierzu zählen auch Familientherapie oder Elterngespräche
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer ⅓ Therapieeinheit. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 10 Patienten begrenzt. Gruppen mit mehr als 6 Teilnehmern werden in aller Regel nach dem 2-Therapeutenprinzip geführt

Therapiedauer

Einzeltherapie

Gruppentherapie

Mindestens 25 min

1 Therapieeinheit

⅓ Therapieeinheit

Mindestens 50 min

2 Therapieeinheiten

⅔ Therapieeinheit

Mindestens 75 min

3 Therapieeinheiten

1 Therapieeinheit

u.s.w.

Leistungen, die durch Mitarbeiter in Ausbildung erbracht werden (Psychotherapeuten im Praktikum (PiP, PiA), (Kinder-)Krankenpflegeschüler, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Sozialarbeiter im Anerkennungsjahr etc.), werden bei der Berechnung der Therapieeinheiten nicht berücksichtigt
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Es ist für jede Berufsgruppe der entsprechende Kode anzugeben
  • Mindestmerkmale:
    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
    • Wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs oder eine ausführliche multiprofessionelle Behandlungsplanung mindestens alle 4 Wochen
    • Die Anwendung der unterschiedlichen Therapieverfahren erfolgt nach ärztlicher Indikation patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen in einem kind- und/oder jugendgerechten, milieutherapeutischen Setting mit entwicklungsspezifischem Umgang und Anleitung und mit Bezug auf das Lebensumfeld des Patienten
    • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen:
      • Ärzte (Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)
      • Psychologen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
      • Mindestens 2 Spezialtherapeutengruppen (z.B. Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Heilpädagogen, Bewegungs-, Erlebnis-, Kreativtherapeuten)
      • Pädagogisch-pflegerische Fachkräfte (z.B. (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Jugend- und Heimerzieher)
    • Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Ärztliches oder psychologisches Einzelgespräch
      • Einzelpsychotherapie mit jugendgerechten Verfahren
      • Gruppenpsychotherapie und Entspannungsverfahren
      • Elterngespräche, Familiengespräche und Familientherapie und/oder Gespräche mit Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu (z.B. Jugendhilfe, Pflegefamilie)
      • Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
      • Aufklärung (Jugendlicher und Bezugspersonen), Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
    • Als angewandte Verfahren der pädagogisch-pflegerischen Fachkräfte und der Spezialtherapeuten gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Behandlungseinheiten durch die jugendpsychiatrische Pflege/Bezugspflege des Pflege- und Erziehungsdienstes (z.B. alltagsbezogene Trainings, Anleitung und Förderung der Selbständigkeit, Esstraining, Verstärkerplan, Feedbackrunden)
      • Begleitung in die Patientengruppe
      • Heilpädagogische oder ergotherapeutische Förder- und Behandlungsverfahren
      • Spezielle psychosoziale Techniken (z.B. Sozialkompetenztraining, Anleitung zu gemeinsamen Aktivitäten mit Mitpatienten wie Spiel, Sport, Freizeit)
      • Kreativtherapien (z.B. Tanztherapie, Kunsttherapie, Musiktherapie)
      • Bewegungstherapie, Mototherapie
      • Erlebnispädagogik oder -therapie
      • Übende Verfahren und prospektive Hilfekoordination hinsichtlich der geplanten Reintegration in Schule und soziales Umfeld, inklusive Behandlung als hometreatment
      • Entspannungsverfahren
    • Hierzu zählen auch syndromspezifische Module
    • Es kommen mindestens ein Therapieverfahren aus dem Bereich der ärztlich-psychologischen Behandlung und mindestens ein Therapieverfahren aus der pädagogisch-pflegerischen Behandlung bzw. aus den Therapieverfahren der Spezialtherapeuten zur Anwendung
9-660 Anzahl der durch Ärzte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen
9-660.0 ⅓ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-660.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-660.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-660.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-660.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-660.5 Mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-660.6 Mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-660.7 Mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-660.8 Mehr als 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-661 Anzahl der durch Psychologen erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen
9-661.0 ⅓ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-661.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-661.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-661.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-661.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-661.5 Mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-661.6 Mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-661.7 Mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-661.8 Mehr als 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-662 Anzahl der durch Spezialtherapeuten erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen
9-662.0 ⅓ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-662.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-662.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-662.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-662.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-662.5 Mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-662.6 Mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-662.7 Mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-662.8 Mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-662.9 Mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-662.a Mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-662.b Mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-662.c Mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-662.d Mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-662.e Mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-662.f Mehr als 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-663 Anzahl der durch Pflegefachkräfte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen
9-663.0 ⅓ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-663.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-663.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-663.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-663.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-663.5 Mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-663.6 Mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-663.7 Mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-663.8 Mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-663.9 Mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-663.a Mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-663.b Mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-663.c Mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-663.d Mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-663.e Mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-663.f Mehr als 30 Therapieeinheiten pro Woche

9-67 Psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen

Exkl.:
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern (9-65)
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen (9-66)
Psychiatrisch-psychosomatische Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-68)
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung von Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (bei deutlichen Entwicklungsdefiziten auch für Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) anzuwenden
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung und Intensivbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Ein Kode aus diesem Bereich ist nicht für Patienten anzuwenden, bei denen autonome soziale Integration, wie ein externer Schulbesuch in einer Regelschule oder ein Praktikum angeordnet ist
Bei der Berechnung der Stunden für die Einzelbetreuung werden Einzelkontakte durch alle Berufsgruppen berücksichtigt. Bei Einzelbetreuung durch mehr als eine Person (2:1 oder 3:1) sind die jeweiligen Zeiten für jede betreuende Person anzurechnen
  • Mindestmerkmale:
    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
    • Multiprofessionelle Teambesprechung zweimal pro Woche zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs. Es erfolgt eine tägliche ärztliche Befunderhebung
    • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen:
      • Ärzte (Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)
      • Ggf. Psychologen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
      • Spezialtherapeuten (z.B. Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Heilpädagogen, Bewegungs-, Erlebnis-, Kreativtherapeuten), wenn indiziert
      • Pädagogisch-pflegerische Fachkräfte (z.B. (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Jugend- und Heimerzieher)
    • Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Ärztliches oder psychologisches Einzelgespräch
      • Ärztliche oder psychologische therapeutische Familienkontakte bzw. Kontakt mit Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu (z.B. Jugendhilfe, Pflegefamilie), Familientherapie
      • Begleitung von Deeskalationen (desaktualisierendes „talking down“ bis hin zu Freiheitseinschränkung oder Freiheitsentzug)
      • (Störungsspezifische) Psychoedukation
      • Aufklärung (Kinder/Jugendliche und Bezugspersonen), Compliance-förderung und enges Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
      • Monitoring und ärztliche Behandlung von Entzugssymptomatik
      • Begleitung bei richterlichen Anhörungen oder (fach)ärztliche Stellungnahmen zur Unterbringung
    • Als angewandte Verfahren der pädagogisch-pflegerischen Fachkräfte und Spezialtherapeuten gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Täglich stundenweise Einzelbetreuung oder intensive Beaufsichtigung in Kleinstgruppe („Sichtkontakt“) durch pädagogisch-pflegerisches Personal
      • Einzelbegleitung bei sozialen Aktivitäten in der Kleinstgruppe (z.B. Mahlzeiten, Freizeit) zur Vermeidung von Überforderung oder Konflikten
      • Sofern ärztlich vertretbar, Begleitung bei Ausgang
      • Gezielte Anleitung der Bezugspersonen aus dem familiären oder sozialen Raum, Begleitung von Besuchskontakten auf der Station
      • Ergotherapeutische Behandlungsverfahren, Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Entspannungsverfahren in Einzelkontakt oder Kleinstgruppe
      • Interventionen hinsichtlich der geplanten Überleitung in Regelbehandlung oder rehabilitative Anschlussmaßnahmen (z.B. Jugendhilfe)
    • Es kommen mindestens ein Therapieverfahren aus dem Bereich der ärztlichen oder psychologischen Behandlung und zeitlich aufwendige pflegerisch-erzieherische Begleitung zur Anwendung. Sofern ärztlich indiziert kommen auch Therapieverfahren einzeln oder in der Kleinstgruppe (selten und nur bei stetiger Möglichkeit der Ablösung durch Einzelbetreuung) durch andere Berufsgruppen zur Anwendung
    • Die Patienten weisen mindestens eines der nachfolgenden Merkmale auf:
      • Die Patienten benötigen störungsbedingt deutlich über das altersübliche Maß hinaus Unterstützung bei Aktivitäten des täglichen Lebens im Sinne intensiver pflegerischer Maßnahmen (z.B. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme bei jeder Mahlzeit, bei Hygienemaßnahmen, bei Bettlägerigkeit oder Rollstuhlpflichtigkeit, Aktivierung zum Aufstehen und zur Teilnahme am Gruppenleben)
      • Erhöhter Einzelbetreuungs- und/oder Beaufsichtigungsaufwand, da die Patienten störungsbedingt desorientiert oder nicht gruppenfähig sind oder wegen Manipulationen und Bedrohungen von Mitpatienten (z.B. körperliche Übergriffigkeit) - Behandlung kann ausschließlich auf der Station bzw. nur in enger Begleitung außerhalb stattfinden
      • Selbst- oder Fremdgefährdung
      • Störungsbedingt nicht einschätzbarer, nicht absprachefähiger Patient (z.B. häufiger Erregungszustand)
      • Notwendigkeit des Einsatzes von freiheitsentziehenden Maßnahmen oder stete Bereitschaft dazu
      • Drohende somatische Dekompensation bei vitaler Gefährdung oder bei Stoffwechselstörung oder bei hoher Selbstverletzungsneigung
      • Akuter, auch protrahierter Drogen- oder Alkoholentzug
      • Kontinuierliches Alkohol- oder Drogencraving
9-670 Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
Hinw.:
Zu einer Kleinstgruppe gehören bis zu 3 Kinder und/oder Jugendliche
9-670.0 6 bis 12 Stunden pro Tag
.00 An 1 Tag pro Woche
.01 An 2 Tagen pro Woche
.02 An 3 Tagen pro Woche
.03 An 4 Tagen pro Woche
.04 An 5 Tagen pro Woche
.05 An 6 Tagen pro Woche
.06 An 7 Tagen pro Woche
9-670.1 Mehr als 12 Stunden pro Tag
.10 An 1 Tag pro Woche
.11 An 2 Tagen pro Woche
.12 An 3 Tagen pro Woche
.13 An 4 Tagen pro Woche
.14 An 5 Tagen pro Woche
.15 An 6 Tagen pro Woche
.16 An 7 Tagen pro Woche
9-671 Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
9-671.0 1 bis 2 Stunden pro Tag
.00 An 1 Tag pro Woche
.01 An 2 Tagen pro Woche
.02 An 3 Tagen pro Woche
.03 An 4 Tagen pro Woche
.04 An 5 Tagen pro Woche
.05 An 6 Tagen pro Woche
.06 An 7 Tagen pro Woche
9-671.1 Mehr als 2 bis 4 Stunden pro Tag
.10 An 1 Tag pro Woche
.11 An 2 Tagen pro Woche
.12 An 3 Tagen pro Woche
.13 An 4 Tagen pro Woche
.14 An 5 Tagen pro Woche
.15 An 6 Tagen pro Woche
.16 An 7 Tagen pro Woche
9-671.2 Mehr als 4 bis 8 Stunden pro Tag
.20 An 1 Tag pro Woche
.21 An 2 Tagen pro Woche
.22 An 3 Tagen pro Woche
.23 An 4 Tagen pro Woche
.24 An 5 Tagen pro Woche
.25 An 6 Tagen pro Woche
.26 An 7 Tagen pro Woche
9-671.3 Mehr als 8 bis 12 Stunden pro Tag
.30 An 1 Tag pro Woche
.31 An 2 Tagen pro Woche
.32 An 3 Tagen pro Woche
.33 An 4 Tagen pro Woche
.34 An 5 Tagen pro Woche
.35 An 6 Tagen pro Woche
.36 An 7 Tagen pro Woche
9-671.4 Mehr als 12 bis 18 Stunden pro Tag
.40 An 1 Tag pro Woche
.41 An 2 Tagen pro Woche
.42 An 3 Tagen pro Woche
.43 An 4 Tagen pro Woche
.44 An 5 Tagen pro Woche
.45 An 6 Tagen pro Woche
.46 An 7 Tagen pro Woche
9-671.5 Mehr als 18 Stunden pro Tag
.50 An 1 Tag pro Woche
.51 An 2 Tagen pro Woche
.52 An 3 Tagen pro Woche
.53 An 4 Tagen pro Woche
.54 An 5 Tagen pro Woche
.55 An 6 Tagen pro Woche
.56 An 7 Tagen pro Woche

9-68 Psychiatrisch-psychosomatische Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen

Exkl.:
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern (9-65)
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen (9-66)
Psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-67)
Jugendliche mit der Fähigkeit zur Ablösung
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung von Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr anzuwenden
Es findet eine Behandlung von psychisch kranken Kindern oder retardierten Jugendlichen oder von Kindern/Jugendlichen mit psychischer Symptomatik gemeinsam mit Eltern und ggf. Geschwistern statt, wenn die Eltern-Kind-Dynamik einen wesentlichen Faktor zur Entstehung oder Aufrechterhaltung der Störung darstellt
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung und Intensivbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit. Hierzu zählen auch Familientherapie oder Elterngespräche
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer ⅓ Therapieeinheit. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 12 Patienten begrenzt. Gruppen mit mehr als 6 Teilnehmern werden in aller Regel nach dem 2-Therapeutenprinzip geführt

Therapiedauer

Einzeltherapie

Gruppentherapie

Mindestens 25 min

1 Therapieeinheit

⅓ Therapieeinheit

Mindestens 50 min

2 Therapieeinheiten

⅔ Therapieeinheit

Mindestens 75 min

3 Therapieeinheiten

1 Therapieeinheit

u.s.w.

Leistungen, die durch Mitarbeiter in Ausbildung erbracht werden (Psychotherapeuten im Praktikum (PiP, PiA), (Kinder-)Krankenpflegeschüler, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Sozialarbeiter im Anerkennungsjahr etc.), werden bei der Berechnung der Therapieeinheiten nicht berücksichtigt
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Es ist für jede Berufsgruppe der entsprechende Kode anzugeben
  • Mindestmerkmale:
    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
    • Wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs
    • Die Anwendung der unterschiedlichen Therapieverfahren erfolgt nach ärztlicher Indikation patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen in einem kind- und familiengerechten, milieutherapeutischen Setting mit entwicklungsspezifischem Umgang und Anleitung
    • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen:
      • Ärzte (Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)
      • Psychologen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
      • Mindestens 2 Spezialtherapeutengruppen (z.B. Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Heilpädagogen, Bewegungs-, Erlebnis-, Kreativtherapeuten)
      • Pädagogisch-pflegerische Fachkräfte (z.B. (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Jugend- und Heimerzieher)
    • Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Ärztliches oder psychologisches Einzelgespräch
      • Einzeltherapie von Kind oder Eltern(teil)
      • Gruppenpsychotherapie
      • Elterngespräche, Familiengespräche und Familientherapie und/oder Gespräche mit Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu (z.B. Jugendhilfe, Pflegefamilie)
      • Elterngruppentherapie
      • Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
      • Aufklärung (Kind und Bezugspersonen), Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
    • Als angewandte Verfahren der pädagogisch-pflegerischen Fachkräfte und Spezialtherapeuten gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Gezielte Anleitung der Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu/Eltern
      • Behandlungseinheiten durch die kinderpsychiatrische bzw. jugendpsychiatrische Pflege/Bezugspflege des Pflege- und Erziehungsdienstes (z.B. alltagsbezogene Trainings, Anleitung und Förderung der Selbständigkeit, Stuhltraining, Esstraining, Verstärkerplan, Feedbackrunden)
      • Unterstützung (der Eltern) bei alltäglichen Verrichtungen und Förderung der selbständigen Konfliktklärung mit dem Kind, ggf. mit Video-Feedback, ggf. mit spezifischen Deeskalationstechniken
      • Begleitung in die Eltern-Kindergruppe
      • Gelenkte Freizeitaktivitäten, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik/-therapie
      • Heilpädagogische/ergotherapeutische Förder- und Behandlungsverfahren einzeln und als Eltern-Kind-Interaktionsförderung
      • spezielle psychosoziale Techniken (z.B. Sozialkompetenztraining in der Eltern-Kind-Gruppe, Anleitung zu gemeinsamem Spiel)
      • Kreativtherapien (z.B. Kunsttherapie)
      • Bewegungstherapie, ggf. in der Eltern-Kind-Gruppe
      • Einübung spezialisierter Therapiemodule gemeinsam mit den Eltern
      • Prospektive Hilfekoordination hinsichtlich der geplanten Reintegration in Schule und soziales Umfeld
    • Es kommen mindestens zwei Therapieverfahren aus dem Bereich der ärztlichen und psychologischen Behandlung und mindestens zwei Verfahren aus der pädagogisch-pflegerischen Betreuung und Behandlung bzw. aus den Therapieverfahren der Spezialtherapeuten zur Anwendung
9-680 Anzahl der durch Ärzte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychiatrisch-psychosomatischen Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
9-680.0 ⅓ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-680.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-680.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-680.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-680.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-680.5 Mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-680.6 Mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-680.7 Mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-680.8 Mehr als 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-681 Anzahl der durch Psychologen erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychiatrisch-psychosomatischen Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
9-681.0 ⅓ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-681.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-681.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-681.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-681.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-681.5 Mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-681.6 Mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-681.7 Mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-681.8 Mehr als 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-682 Anzahl der durch Spezialtherapeuten erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychiatrisch-psychosomatischen Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
9-682.0 ⅓ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-682.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-682.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-682.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-682.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-682.5 Mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-682.6 Mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-682.7 Mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-682.8 Mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-682.9 Mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-682.a Mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-682.b Mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-682.c Mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-682.d Mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-682.e Mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-682.f Mehr als 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-683 Anzahl der durch Pflegefachkräfte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychiatrisch-psychosomatischen Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
9-683.0 ⅓ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-683.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-683.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-683.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-683.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-683.5 Mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-683.6 Mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-683.7 Mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-683.8 Mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-683.9 Mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-683.a Mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-683.b Mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-683.c Mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-683.d Mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-683.e Mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-683.f Mehr als 30 Therapieeinheiten pro Woche

9-69 Zusatzinformationen zur Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen

9-690 Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
Hinw.:
Dieser Kode ist ein Zusatzkode. Er kann nur in Kombination mit der Psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern (9-65), der Psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen (9-66), der Psychiatrisch-psychosomatischen Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-67) und der Psychiatrisch-psychosomatischen Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-68) angegeben werden
Dieser Kode ist für jeden Behandlungstag mit kriseninterventioneller Behandlung gesondert anzugeben
  • Mindestmerkmale:
    • Multidisziplinäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit psychosozialen oder psychischen Krisen, die tagesbezogen einen hohen Personaleinsatz erfordern. Die psychische Krise beschreibt eine akute vorübergehende psychische Störung als Reaktion auf außergewöhnliche Ereignisse und Lebensumstände, so dass dringliches therapeutisches Handeln erforderlich wird
    • Die ärztliche oder psychologische Dokumentation zeigt an, dass eine psychosoziale oder psychische Krise vorliegt
    • Es erfolgen vordringlich ungeplante (außerhalb des vorgegebenen Therapieplans), Orientierung gebende, einzeltherapeutische Kontakte (ggf. auch 2 Therapeuten) von mehr als 2 Stunden pro Tag mit dem Patienten und/oder den Kontaktpersonen des Patienten. Diese Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-65 bis 9-68) angerechnet werden
    • Die therapeutischen Kontakte können durch die ärztlich und psychologische Berufsgruppe erbracht werden
    • Tägliche ärztliche Befunderhebung und ggf. ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Fortführung der Maßnahme. Dies ist Teil der therapeutischen Kontakte