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OPS Version 2010

Kapitel 9
ERGÄNZENDE MASSNAHMEN
(9-20...9-99)

Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
(9-60...9-64)

Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17d KHG erbracht wurden
Durchführung einer wöchentlichen multiprofessionellen Teambesprechung zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs
Die Behandlung erfolgt als ärztlich indizierte Diagnostik und Therapie im therapeutischen Milieu mit Bezug auf das Lebensumfeld des Patienten
Die Anwendung von Therapieverfahren erfolgt in individuell auf den Patienten abgestimmten Kombinationen und Dosierungen
Die gleichzeitige somatische Diagnostik und Behandlung sind gesondert zu kodieren

9-60 Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

Exkl.:
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61)
Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62)
Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63)
Hinw.:
Ein erhöhter Behandlungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-640), eine kriseninterventionelle Behandlung (9-641) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen beim Erwachsenen (1-903) sind gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung, Intensivbehandlung oder psychotherapeutischer Komplexbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer ¼ Therapieeinheit. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 9 Patienten begrenzt

Therapiedauer

Einzeltherapie

Gruppentherapie

Mindestens 25 min

1 Therapieeinheit

¼ Therapieeinheit

Mindestens 50 min

2 Therapieeinheiten

½ Therapieeinheit

Mindestens 75 min

3 Therapieeinheiten

¾ Therapieeinheit

u.s.w.

Leistungen, die durch Mitarbeiter in Ausbildung erbracht werden (Psychotherapeuten im Praktikum (PiP, PiA), (Kinder-)Krankenpflegeschüler, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Sozialarbeiter im Anerkennungsjahr etc.), werden bei der Berechnung der Therapieeinheiten nicht berücksichtigt
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Es ist für jede Berufsgruppe der entsprechende Kode anzugeben
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
  • Mindestmerkmale:
    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
    • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen:
      • Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
      • Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
      • Spezialtherapeuten (z.B. Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Logopäden, Kreativtherapeuten)
      • Pflegefachkräfte
    • Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Supportive Einzelgespräche
      • Einzelpsychotherapie
      • Gruppenpsychotherapie
      • Angehörigengespräche (z.B. Psychoedukation)
      • Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
      • Aufklärung, Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
    • Als angewandte Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachkräfte gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Bezugstherapeutengespräche
      • Behandlung durch die spezialisierte psychiatrische Pflege (z.B. alltagsbezogene Trainings, Aktivierungsbehandlung)
      • Ergotherapeutische Behandlungsverfahren
      • Spezielle psychosoziale Interventionen (z.B. Selbstsicherheitstraining, soziales Kompetenztraining)
      • Kreativtherapien (z.B. Tanztherapie, Kunsttherapie, Musiktherapie)
      • Physio- oder Bewegungstherapie (z.B. Sporttherapie)
      • Sensorisch fokussierte Therapien (z.B. Genussgruppe, Snoezelen)
      • Entspannungsverfahren (z.B. progressive Muskelrelaxation nach Jacobson, autogenes Training oder psychophysiologische Techniken wie Biofeedback)
      • Logopädie (z.B. bei Schluckstörungen)
      • Übende Verfahren und Hilfekoordination zur Reintegration in den individuellen psychosozialen Lebensraum
    • Die psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung umfasst ärztliche und psychologische Gespräche (z.B. Visite) und die somatische und psychiatrische Grundpflege. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Anwendung der Verfahren der ärztlich-psychologischen Berufsgruppen und der anderen Berufsgruppen
9-600 Anzahl der durch Ärzte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-600.0 ¼ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-600.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-600.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-600.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-600.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-600.5 Mehr als 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-601 Anzahl der durch Psychologen erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-601.0 ¼ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-601.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-601.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-601.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-601.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-601.5 Mehr als 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-602 Anzahl der durch Spezialtherapeuten erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-602.0 ¼ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-602.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-602.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-602.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-602.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-602.5 Mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-602.6 Mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-602.7 Mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-602.8 Mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-602.9 Mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-602.a Mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-602.b Mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-602.c Mehr als 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-603 Anzahl der durch Pflegefachkräfte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-603.0 ¼ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-603.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-603.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-603.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-603.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-603.5 Mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-603.6 Mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-603.7 Mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-603.8 Mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-603.9 Mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-603.a Mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-603.b Mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-603.c Mehr als 24 Therapieeinheiten pro Woche

9-61 Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

Exkl.:
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60)
Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62)
Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63)
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur so lange anzugeben, wie Intensivbehandlungsbedarf besteht
Ein erhöhter Behandlungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-640), eine kriseninterventionelle Behandlung (9-641) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (1-903) sind gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung, Intensivbehandlung oder psychotherapeutischer Komplexbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer ¼ Therapieeinheit. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 9 Patienten begrenzt

Therapiedauer

Einzeltherapie

Gruppentherapie

Mindestens 25 min

1 Therapieeinheit

¼ Therapieeinheit

Mindestens 50 min

2 Therapieeinheiten

½ Therapieeinheit

Mindestens 75 min

3 Therapieeinheiten

¾ Therapieeinheit

u.s.w.

Leistungen, die durch Mitarbeiter in Ausbildung erbracht werden (Psychotherapeuten im Praktikum (PiP, PiA), (Kinder-)Krankenpflegeschüler, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Sozialarbeiter im Anerkennungsjahr etc.), werden bei der Berechnung der Therapieeinheiten nicht berücksichtigt
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Es ist für jede Berufsgruppe der entsprechende Kode anzugeben
  • Mindestmerkmale:
    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
    • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen:
      • Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
      • Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
      • Spezialtherapeuten (z.B. Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Logopäden, Kreativtherapeuten)
      • Pflegefachkräfte
    • Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Supportive Einzelgespräche
      • Angehörigengespräche (z.B. Psychoedukation)
      • Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
      • Aufklärung, Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierte Psychopharmakotherapie
    • Als angewandte Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachkräfte gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Behandlung durch die spezialisierte psychiatrische Pflege (z.B. alltagsbezogene Trainings, Aktivierungsbehandlung)
      • Ergotherapeutische Behandlungsverfahren
      • Spezielle psychosoziale Interventionen (z.B. Selbstsicherheitstraining, soziales Kompetenztraining)
      • Physio- oder Bewegungstherapie (z.B. Sporttherapie)
      • Logopädie (z.B. bei Schluckstörungen)
    • Die Patienten weisen mindestens eines der nachfolgenden Merkmale auf:
      • Gesetzlich untergebrachte Patienten
      • Selbst- oder Fremdgefährdung
      • Schwere Antriebsstörung (gesteigert oder reduziert)
      • Keine eigenständige Flüssigkeits-/Nahrungsaufnahme
      • Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung
      • Entzugsbehandlung mit vitaler Gefährdung
    • Die psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung umfasst ärztliche und psychologische Gespräche (z.B. Visiten) und die somatische und psychiatrische Grundpflege. Der Schwerpunkt der Behandlung liegt zumeist bei häufigen, nicht planbaren und zeitlich begrenzten Einzelkontakten, da die Patienten meistens nicht gruppenfähig sind
9-610 Anzahl der durch Ärzte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-610.0 ¼ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-610.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-610.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-610.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-610.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-610.5 Mehr als 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-611 Anzahl der durch Psychologen erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-611.0 ¼ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-611.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-611.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-611.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-611.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-611.5 Mehr als 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-612 Anzahl der durch Spezialtherapeuten erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-612.0 ¼ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-612.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-612.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-612.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-612.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-612.5 Mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-612.6 Mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-612.7 Mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-612.8 Mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-612.9 Mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-612.a Mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-612.b Mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-612.c Mehr als 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-613 Anzahl der durch Pflegefachkräfte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-613.0 ¼ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-613.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-613.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-613.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-613.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-613.5 Mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-613.6 Mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-613.7 Mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-613.8 Mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-613.9 Mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-613.a Mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-613.b Mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-613.c Mehr als 24 Therapieeinheiten pro Woche

9-62 Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

Exkl.:
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60)
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61)
Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63)
Hinw.:
Ein erhöhter Behandlungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-640), eine kriseninterventionelle Behandlung (9-641) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (1-903) sind gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung, Intensivbehandlung oder psychotherapeutischer Komplexbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer ¼ Therapieeinheit. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 9 Patienten begrenzt

Therapiedauer

Einzeltherapie

Gruppentherapie

Mindestens 25 min

1 Therapieeinheit

¼ Therapieeinheit

Mindestens 50 min

2 Therapieeinheiten

½ Therapieeinheit

Mindestens 75 min

3 Therapieeinheiten

¾ Therapieeinheit

u.s.w.

Leistungen, die durch Mitarbeiter in Ausbildung erbracht werden (Psychotherapeuten im Praktikum (PiP, PiA), (Kinder-)Krankenpflegeschüler, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Sozialarbeiter im Anerkennungsjahr etc.), werden bei der Berechnung der Therapieeinheiten nicht berücksichtigt
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Es ist für jede Berufsgruppe der entsprechende Kode anzugeben
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
  • Mindestmerkmale:
    • Der wöchentliche Anteil der Therapieeinheiten an ärztlichen und psychologischen psychotherapeutischen Einzel- und Gruppentherapien beträgt mehr als 20 % der Gesamtanzahl der Therapieeinheiten aller Berufsgruppen. Bei einem Anteil von 20 % und weniger ist ein Kode aus dem Bereich 9-60 (Regelbehandlung) zu verwenden, sofern keine Intensivbehandlung (9-61) vorliegt
    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde)
    • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen:
      • Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde)
      • Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
      • Spezialtherapeuten (z.B. Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Logopäden, Kreativtherapeuten)
      • Pflegefachkräfte
    • Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Supportive Einzelgespräche
      • Einzelpsychotherapie
      • Gruppenpsychotherapie
      • Angehörigengespräche (z.B. Psychoedukation)
      • Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
      • Aufklärung, Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierte Psychopharmakotherapie
    • Als angewandte Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachkräfte gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Bezugstherapeutengespräche
      • Behandlung durch die spezialisierte psychiatrische Pflege (z.B. alltagsbezogene Trainings, Aktivierungsbehandlung)
      • Ergotherapeutische Behandlungsverfahren
      • Übende Verfahren und Hilfekoordination zur Reintegration in den individuellen psychosozialen Lebensraum
      • Spezielle psychosoziale Interventionen (z.B. Selbstsicherheitstraining, soziales Kompetenztraining)
      • Kreativtherapien (z.B. Tanztherapie, Kunsttherapie, Musiktherapie)
      • Physio- oder Bewegungstherapie (z.B. Sporttherapie)
      • Entspannungsverfahren (z.B. progressive Muskelrelaxation nach Jacobson)
9-620 Anzahl der durch Ärzte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-620.0 ¼ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-620.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-620.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-620.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-620.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-620.5 Mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-620.6 Mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-620.7 Mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-620.8 Mehr als 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-621 Anzahl der durch Psychologen erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-621.0 ¼ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-621.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-621.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-621.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-621.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-621.5 Mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-621.6 Mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-621.7 Mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-621.8 Mehr als 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-622 Anzahl der durch Spezialtherapeuten erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-622.0 ¼ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-622.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-622.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-622.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-622.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-622.5 Mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-622.6 Mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-622.7 Mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-622.8 Mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-622.9 Mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-622.a Mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-622.b Mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-622.c Mehr als 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-623 Anzahl der durch Pflegefachkräfte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-623.0 ¼ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-623.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-623.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-623.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-623.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-623.5 Mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-623.6 Mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-623.7 Mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-623.8 Mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-623.9 Mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-623.a Mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-623.b Mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-623.c Mehr als 24 Therapieeinheiten pro Woche

9-63 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

Exkl.:
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60)
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61)
Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62)
Hinw.:
Ein erhöhter Behandlungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-640), eine kriseninterventionelle Behandlung (9-641), die integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-642) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (1-903) sind gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung ), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer ¼ Therapieeinheit. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 9 Patienten begrenzt

Therapiedauer

Einzeltherapie

Gruppentherapie

Mindestens 25 min

1 Therapieeinheit

¼ Therapieeinheit

Mindestens 50 min

2 Therapieeinheiten

½ Therapieeinheit

Mindestens 75 min

3 Therapieeinheiten

¾ Therapieeinheit

u.s.w.

Leistungen, die durch Mitarbeiter in Ausbildung erbracht werden (Psychotherapeuten im Praktikum (PiP, PiA), (Kinder-)Krankenpflegeschüler, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Sozialarbeiter im Anerkennungsjahr etc.), werden bei der Berechnung der Therapieeinheiten nicht berücksichtigt
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Es ist für jede Berufsgruppe gesondert der entsprechende Kode anzugeben
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
  • Mindestmerkmale:
    • Der wöchentliche Anteil der Therapieeinheiten an ärztlichen und psychologischen psychotherapeutischen Einzel- und Gruppentherapien beträgt mehr als 20 % der Gesamtanzahl der Therapieeinheiten aller Berufsgruppen. Bei einem Anteil von 20 % und weniger ist ein Kode aus dem Bereich 9-60 (Regelbehandlung) zu verwenden, sofern keine Intensivbehandlung (9-61) vorliegt
    • Standardisierte psychosomatisch-psychotherapeutische Diagnostik zu Beginn der Behandlung:
      • Soziodemographische Daten entsprechend der Basisdokumentation zur Psychotherapie (Psy-BaDo)
      • Festlegung von Hauptdiagnose und Komorbiditäten
      • Standardisierte Erhebung des psychopathologischen Befundes mittels der Kriterien der Arbeitsgemeinschaft für Methodik und Dokumentation in der Psychiatrie (AMDP)
      • Schweregradeinschätzung entsprechend dem Beeinträchtigungsschwere-Score (BSS) und dem Global Assessment of Functioning Scale (GAF)
      • Alternativ in psychodynamisch arbeitenden Kliniken: Achse II – IV der operationalisierten psychodynamischen Diagnostik (OPD-2)
      • Alternativ in verhaltenstherapeutisch arbeitenden Kliniken: Verhaltensanalyse
    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
    • Einsatz eines psychodynamischen oder kognitiv-behavioralen Grundverfahrens als reflektiertem Mehrpersonen-Interaktionsprozess mit wöchentlicher Teambesprechung mit wochenbezogener schriftlicher Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele
    • Somatisch-medizinische Aufnahmeuntersuchung
    • Fachärztliche Visite von mindestens 10 Minuten pro Woche pro Patient
    • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen:
      • Ärzte (Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
      • Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
      • Spezialtherapeuten (z.B. Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Kreativtherapeuten, Ökotrophologen, Sportlehrer)
      • Pflegefachkräfte
    • Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Supportive Einzelgespräche
      • Einzelpsychotherapie
      • Gruppenpsychotherapie
      • Angehörigengespräche (z.B. Psychoedukation)
      • Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
      • Aufklärung, Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
    • Als angewandte Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachkräfte gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Bezugstherapeutengespräche
      • Behandlung durch die spezialisierte psychiatrische Pflege (z.B. alltagsbezogene Trainings, Aktivierungsbehandlung)
      • Ergotherapeutische Behandlungsverfahren
      • Spezielle psychosoziale Interventionen (z.B. Selbstsicherheitstraining, soziales Kompetenztraining)
      • Kreativtherapien (z.B. Tanztherapie, Kunsttherapie, Musiktherapie)
      • Gestaltungs-, Körper- und Bewegungstherapie
      • Sensorisch fokussierte Therapien (z.B. Genussgruppe, Snoezelen)
      • Entspannungsverfahren (z.B. progressive Muskelrelaxation nach Jacobson, autogenes Training oder psychophysiologische Techniken wie Biofeedback)
      • Somatopsychisch-psychosomatische Kompentenztrainings (Diätberatung, Sozialberatung, Sport)
    • Prä-post-Evaluation des Behandlungsverlaufs
9-630 Anzahl der durch Ärzte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-630.0 ¼ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.5 Mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.6 Mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.7 Mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.8 Mehr als 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-631 Anzahl der durch Psychologen erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-631.0 ¼ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.5 Mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.6 Mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.7 Mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.8 Mehr als 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-632 Anzahl der durch Spezialtherapeuten erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-632.0 ¼ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.5 Mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.6 Mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.7 Mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.8 Mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.9 Mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.a Mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.b Mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.c Mehr als 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-633 Anzahl der durch Pflegefachkräfte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-633.0 ¼ bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.1 Mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.2 Mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.3 Mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.4 Mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.5 Mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.6 Mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.7 Mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.8 Mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.9 Mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.a Mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.b Mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.c Mehr als 24 Therapieeinheiten pro Woche

9-64 Zusatzinformationen zur Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

9-640 Erhöhter Behandlungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der Psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der Psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) angegeben werden
Die diagnostische und therapeutische Gesamtverantwortung liegt bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Dieser Kode ist für jeden Behandlungstag mit erhöhtem Behandlungsaufwand einzeln anzugeben
1:1-Behandlung bzw. 2:1-(oder 3:1-)Behandlung bedeutet, dass 1 bzw. 2 oder 3 Therapeuten einen einzelnen Patienten betreuen
In Fällen von 1:1-Behandlung und 2:1-(oder 3:1-)Behandlung am gleichen Tag sind die Stunden der 1:1-Behandlung für die Kodierung zu berücksichtigen, sofern diese die Dauer der 2:1-Behandlung übersteigen
Die für diese Behandlung aufgewendete Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes (9-641) angerechnet werden
  • Mindestmerkmale:
    • Multiprofessionelle Behandlung von Patienten, deren wesentliche Merkmale die akute Fremd- oder Selbstgefährdung infolge einer psychischen oder psychosomatischen Erkrankung sind
    • Tägliche ärztliche Befunderhebung und ggf. ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Fortführung der Maßnahmen
9-640.0 1:1-Behandlung
.00 Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag
.01 Mehr als 6 bis 12 Stunden pro Tag
.02 Mehr als 12 bis 18 Stunden pro Tag
.03 Mehr als 18 bis 24 Stunden pro Tag
9-640.1 2:1-(oder 3:1-)Behandlung
.10 Mindestens 1 bis 2 Stunden pro Tag
.11 Mehr als 2 Stunden pro Tag
9-641 Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Hinw.:
Dieser Kode ist ein Zusatzkode. Er kann nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der Psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der Psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) angegeben werden
Dieser Kode ist für jeden Behandlungstag mit erhöhtem Behandlungsaufwand gesondert anzugeben
Die diagnostische und therapeutische Gesamtverantwortung liegt bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Mindestmerkmale:
    • Behandlungen von psychosozialen oder psychischen Krisen, die tagesbezogen einen hohen Personaleinsatz erfordern. Die psychische Krise beschreibt eine akute vorübergehende psychische Störung als Reaktion auf außergewöhnliche Ereignisse und Lebensumstände, so dass dringliches therapeutisches Handeln erforderlich wird
    • Die ärztliche oder psychologische Dokumentation zeigt an, dass eine psychosoziale oder psychische Krise vorliegt
    • Es erfolgen vordringlich ungeplante (außerhalb des vorgegebenen Therapieplans), Orientierung gebende, einzeltherapeutische Kontakte (ggf. auch 2 Therapeuten) von mehr als 2 Stunden pro Tag mit dem Patienten und/oder den Kontaktpersonen des Patienten. Diese Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes (9-640) angerechnet werden
    • Die therapeutischen Kontakte können durch die ärztliche und psychologische Berufsgruppe erbracht werden
    • Tägliche ärztliche Befunderhebung und ggf. ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Fortführung der Maßnahme. Dies ist Teil der therapeutischen Kontakte
9-642 Integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Hinw.:
Dieser Kode ist ein Zusatzkode. Er ist nur anzugeben zu einem Kode aus dem Bereich 9-63 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
  • Mindestmerkmale:
    • Vorliegen von akuten und chronischen somatischen Erkrankungen mit psychischer Komorbidität und/oder Copingstörungen (z.B. Asthma bronchiale, KHK, Diabetes mellitus, Blutdruckkrisen, entzündliche Darmerkrankungen, Tumorerkrankungen, chronische Infektionskrankheiten, Transplantationspatienten) oder von sich vorwiegend somatisch präsentierenden Erkrankungen (z.B. somatoforme [Schmerz-]Störung, schwerstes Untergewicht bei Anorexia nervosa), die der gleichzeitigen intensiven somatischen Diagnostik und Therapie im Sinne einer auf die Erfordernisse somatisch Kranker adaptierten integrierten klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bedürfen
    • Über 24 Stunden verfügbare Infrastruktur eines Krankenhauses mit einer Klinik für Innere Medizin oder einer anderen somatischen Fachabteilung (Neurologie, Anästhesiologie/Schmerztherapie, Orthopädie) einschließlich verfügbarem Notfall-Labor
    • Team unter Verantwortung eines Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Psychotherapeutische Medizin) mit einer weiteren, somatischen Facharztqualifikation (Innere Medizin/Allgemeinmedizin, Neurologie, Orthopädie, Anästhesiologie/Schmerztherapie) oder unter Verantwortung eines Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Psychotherapeutische Medizin) und eines weiteren Arztes mit einer somatischen Facharztqualifikation im Team
    • Arbeitstägliche Anwesenheit eines Arztes, um ggf. auch kurzfristig somatische Problemlagen behandeln zu können
    • Arbeitstägliche ärztliche Visiten, wenn keine „höherwertige“ ärztliche Therapieeinheit erfolgt
    • Täglich mindestens 3 Bezugspflege-Kontakte zur Überprüfung und Anpassung des somatischen Behandlungsplanes
    • Mindestens in einem somatischen Fach qualifizierte ärztliche Rufbereitschaft über 24 Stunden täglich
    • Pflegerische Behandlung auch bettlägeriger Patienten ist grundsätzlich über 24 Stunden täglich gewährleistet
    • Über die Struktur der wöchentlichen Teambesprechungen psychosomatisch-psychotherapeutischer Komplexbehandlungen hinaus erfolgt die regelmäßige multidisziplinäre Abstimmung mit allen an der Behandlung beteiligten somatischen Fachgebieten zur weiteren Differentialdiagnostik oder/und integrierten somatischen und psychosomatischen Behandlung