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OPS Version 2020

Kapitel 1
DIAGNOSTISCHE MASSNAHMEN
(1-10...1-99)

Andere diagnostische Maßnahmen
(1-90...1-99)

Diese Gruppe gliedert sich in folgende Kategorien:

  • 1-90 Psychosomatische, psychotherapeutische, (neuro-)psychologische, psychosoziale und testpsychologische Untersuchung
  • 1-91 Diagnostik bei chronischen Schmerzzuständen
  • 1-92 Medizinische Evaluation zur Transplantation
  • 1-93 Infektiologisches Monitoring und molekularbiologisch-mikrobiologische Diagnostik
  • 1-94 Komplexe Diagnostik
  • 1-99 Andere diagnostische Maßnahmen

1-90 Psychosomatische, psychotherapeutische, (neuro-)psychologische, psychosoziale und testpsychologische Untersuchung

1-900 Psychosomatische und psychotherapeutische Diagnostik
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG erbracht wurden
  • 1-900.0 Einfach
    Hinw.:
    Dauer mindestens 60 Minuten
  • 1-900.1 Komplex
    Hinw.:
    Dauer mindestens 3 Stunden
1-901 (Neuro-)psychologische und psychosoziale Diagnostik
Inkl.:
Psychologische, psychotherapeutische, psychosoziale und neuropsychologische Verfahren zur Erhebung, Indikationsstellung, Verlaufsbeurteilung und Erfolgskontrolle, ggf. Erhebung biographischer Daten
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG erbracht wurden
  • 1-901.0 Einfach
    Hinw.:
    Dauer mindestens 60 Minuten
  • 1-901.1 Komplex
    Hinw.:
    Dauer mindestens 3 Stunden
1-902 Testpsychologische Diagnostik
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG erbracht wurden
  • 1-902.0 Einfach
    Hinw.:
    Dauer mindestens 60 Minuten
  • 1-902.1 Komplex
    Hinw.:
    Dauer mindestens 3 Stunden

1-91 Diagnostik bei chronischen Schmerzzuständen

1-910 Interdisziplinäre algesiologische Diagnostik
Hinw.:
  • Mit diesem Kode ist die standardisierte interdisziplinäre (somatische, psychologische und psychosoziale) Diagnostik bei Patienten mit chronischen Schmerzzuständen zu kodieren, die mindestens drei der nachfolgenden Merkmale aufweisen:
    • manifeste oder drohende Beeinträchtigung der Lebensqualität und/oder der Arbeitsfähigkeit
    • Fehlschlag einer vorherigen unimodalen Schmerztherapie, eines schmerzbedingten operativen Eingriffs oder einer Entzugsbehandlung
    • bestehende(r) Medikamentenabhängigkeit oder -fehlgebrauch
    • schmerzunterhaltende psychische Begleiterkrankung
    • gravierende somatische Begleiterkrankung
  • Dieser Kode erfordert:
    • die Mitarbeit von mindestens zwei Fachdisziplinen (davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin)
    • eine psychometrische und physische Funktionstestung mit anschließender Teambesprechung zur Erstellung eines Therapieplanes
Die Anwendung dieses Kodes setzt die Zusatzqualifikation Spezielle Schmerztherapie bei der/dem Verantwortlichen voraus
1-911 Erweiterte apparativ-überwachte interventionelle Schmerzdiagnostik mit standardisierter Erfolgskontrolle
Inkl.:
Kontrollierte diagnostische Injektion und Infiltration in Organe und Gewebe unter Anwendung eines bildgebenden Verfahrens oder eines Neurostimulators
Testung von Medikamenten zur Schmerzdiagnostik durch systemische oder regionale Applikation
Hinw.:
Dieser Kode umfasst die Dokumentation und Auswertung der erwünschten neurophysiologischen und analgetischen sowie der unerwünschten Wirkungen über einen Zeitraum von mindestens 12 Stunden und die daraus resultierende Erstellung eines schriftlichen Behandlungsplanes
1-912 Neurophysiologische apparative Testverfahren zur Schmerzdiagnostik
Inkl.:
Apparative Verfahren wie Schmerzschwellenmessung, somatosensorische Testung oder Funktionsmessung am sympathischen Nervensystem
Alle zur Schmerzdiagnostik geeigneten Methoden unter Einsatz funktioneller bildgebender oder elektrophysiologischer Verfahren

1-92 Medizinische Evaluation zur Transplantation

1-920 Medizinische Evaluation und Entscheidung über die Indikation zur Transplantation
Hinw.:
Der Zeitpunkt der Aufnahme auf die Warteliste kann auch nach dem stationären Aufenthalt liegen, in dem die vollständige Evaluation durchgeführt wurde
  • 1-920.0 Vollständige Evaluation, ohne Aufnahme eines Patienten auf eine Warteliste zur Organtransplantation
  • 1-920.1 Teilweise Evaluation, ohne Aufnahme eines Patienten auf eine Warteliste zur Organtransplantation
    Inkl.:
    Abbruch der Evaluation
  • 1-920.2 Vollständige Evaluation, mit Aufnahme eines Patienten auf eine Warteliste zur Organtransplantation
    Hinw.:
    Ein Kode aus diesem Bereich darf pro geplanter Transplantation nur einmal angegeben werden
  • 1-920.3 Re-Evaluation, mit Aufnahme oder Verbleib eines Patienten auf eine(r) Warteliste zur Organtransplantation
  • 1-920.4 Re-Evaluation, mit Herausnahme eines Patienten aus einer Warteliste zur Organtransplantation
  • 1-920.x Sonstige

1-93 Infektiologisches Monitoring und molekularbiologisch-mikrobiologische Diagnostik

1-930 Infektiologisches Monitoring
  • 1-930.0 Infektiologisch-mikrobiologisches Monitoring bei Immunsuppression
    Inkl.:
    Patienten mit Immunkompromittierung
    Hinw.:
    Monitoring auf Infektionen (z.B. durch M. tuberculosis, nicht tuberkulöse Mykobakterien, Mykoplasmen, Legionellen, Zytomegalie-Virus, Herpes-simplex-Virus, Varicella-Zoster-Virus, Chlamydia pneumoniae, Pneumocystis carinii (jirove-ci), Toxoplasma gondii, Aspergillus und andere Fadenpilze sowie Candida) mit speziellen Methoden (Nukleinsäurenachweis, Antigennachweis, Spezialkulturen) bei Immunsuppression
    Das infektiologisch-mikrobiologische Monitoring beinhaltet immer die Untersuchung mehrerer Erreger
  • 1-930.1 Quantitative Virus-Nukleinsäurebestimmung
  • 1-930.3 Bestimmung der HI-Viruslast zur Verlaufsbeurteilung
  • 1-930.4 Genotypische oder phänotypische Resistenzbestimmung von Viren (HI-Viren oder Hepatitis-B-Virus) gegen antiretrovirale Substanzen
1-931 Molekularbiologisch-mikrobiologische Diagnostik
Inkl.:
Multiplex-PCR, FISH [Fluoreszenz-in-situ-Hybridisierung], 16rDNA-Sequenzierung, Mehrfach-PCR
Exkl.:
Infektiologisch-mikrobiologisches Monitoring bei Immunsuppression (1-930.0)
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist zu verwenden bei Verfahren zur schnellen Erregeridentifikation z.B. bei Blutstrominfektionen, schweren respiratorischen Infektionen, Meningitis, Enzephalitis, Gewebs- und Implantatinfektionen
  • Mindestmerkmale:
    • Es werden in einem einzigen diagnostischen Schritt mit einem spezialisierten Verfahren zum Nukleinsäurenachweis (mit/ohne Amplifikation) mindestens 10 Erreger gleichzeitig bestimmt

1-94 Komplexe Diagnostik

1-940 Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen
Hinw.:
  • Mindestmerkmale:
    • Umfassende Diagnostik im Rahmen der Initial- und Verlaufsdiagnostik einer Erkrankung aus Kapitel II bzw. III der ICD-10-GM
    • Alle nachfolgenden Leistungen müssen im Rahmen desselben stationären Aufenthaltes erbracht werden
    • Es müssen mindestens eine Untersuchung aus den Bereichen Knochenmarkpunktion, Histologie mit immunhistologischen Spezialfärbungen und Referenzbegutachtung und mindestens drei Untersuchungen mit mindestens zwei der folgenden Verfahren Magnetresonanztomographie [MRT], Positronenemissionstomographie [PET], Computertomographie [CT] und Szintigraphie (außer szintigraphische Teiluntersuchung) erbracht werden. Bei zwei Untersuchungen mit demselben Verfahren (z.B. CT) muss es sich um unterschiedliche Untersuchungsorte handeln
    • Dieser Kode ist nur für Patienten mit einem Alter von unter 19 Jahren anzugeben
1-941 Komplexe Diagnostik bei Leukämien
Hinw.:
  • Mindestmerkmale:
    • Umfassende Diagnostik im Rahmen der Initial- bzw. Rezidivdiagnostik einer Erkrankung aus den Kategorien C90 - C95 und D46 der ICD-10-GM
  • 1-941.0 Komplexe Diagnostik ohne HLA-Typisierung
    Hinw.:
    Alle nachfolgenden Leistungen müssen im Rahmen desselben stationären Aufenthaltes erbracht werden
    • Mindestmerkmale:
      • Knochenmarkpunktion/Knochenmarkaspiration
      • Durchführung folgender Zusatzuntersuchungen: Morphologische Beurteilung, Immunphänotypisierung/FACS-Analyse [Fluorescence-activated cell sorting], klassische Zytogenetik, mindestens ein molekularbiologisches Verfahren (z.B. FISH, PCR, Array)
  • 1-941.1 Komplexe Diagnostik mit HLA-Typisierung
    Hinw.:
    Alle nachfolgenden Leistungen müssen im Rahmen desselben stationären Aufenthaltes erbracht werden
    • Mindestmerkmale:
      • Knochenmarkpunktion/Knochenmarkaspiration
      • Durchführung folgender Zusatzuntersuchungen: Morphologische Beurteilung, Immunphänotypisierung/FACS-Analyse [Fluorescence-activated cell sorting], klassische Zytogenetik, mindestens ein molekularbiologisches Verfahren (z.B. FISH, PCR, Array)
      • Hochauflösende HLA-Typisierung mit Bestimmung von HLA-A, HLA-B, HLA-C, HLA-DR, HLA-DQ
1-942 Komplexe neuropädiatrische Diagnostik
Hinw.:
Alle nachfolgenden Leistungen müssen im Rahmen desselben stationären Aufenthaltes erbracht werden
Die Kodes sind nur für Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anzugeben
Alle im OPS einzeln kodierbaren diagnostischen Maßnahmen sind gesondert zu kodieren (z.B. EEG, Muskel-, Nerv- oder Hautbiopsie)
  • Mindestmerkmale:
    • Kranielle Magnetresonanztomographie in Sedierung oder i.v.-Anästhesie
    • Lumbalpunktion mit mindestens folgenden Untersuchungen: Zytologie, Mikrobiologie, Liquorkultur, Nachweis von Gesamteiweiß und Glukose im Liquor
    • Neurophysiologische Diagnostik (mindestens EEG)
  • 1-942.0 Ohne weitere Maßnahmen
  • 1-942.1 Mit neurometabolischer Labordiagnostik und/oder infektiologischer/autoimmunentzündlicher Labordiagnostik
    Hinw.:
    Zur neurometabolischen Labordiagnostik gehören z.B. die Bestimmung von organischen Säuren, Aminosäuren, Acyl-Carnitine, ultralangkettige Fettsäuren, Guanidinoacetat, Oligosaccharide, Mukopolysaccharide, Neurotransmitter, Abklärung der angeborenen Störung der Glykosylierung
    Zur infektiologischen/autoimmunentzündlichen Labordiagnostik gehören z.B. die Untersuchung auf oligoklonale Banden, Zytomegalievirus, Toxoplasmose, Herpes-simplex-Virus, Rubella, Varizella-zoster-Virus, Lues
    Es müssen insgesamt mindestens 3 dieser Untersuchungen erfolgen
  • 1-942.2 Mit erweiterter genetischer Diagnostik
    Hinw.:
    Zur erweiterten genetischen Diagnostik gehören die Untersuchungen zur Abklärung mindestens einer Verdachtsdiagnose wie z.B. DiGeorge-Syndrom, Rett-Syndrom, Angelmann-Syndrom, Fragiles-X-Syndrom, spinale Muskelatrophie, myotone Dystrophie, Mutation des SCN1A-Gens, Prader-Willi-Syndrom, sonstige Mikrodeletionssyndrome
  • 1-942.3 Mit neurometabolischer Labordiagnostik und/oder infektiologischer/autoimmunentzündlicher Labordiagnostik und erweiterter genetischer Diagnostik
    Hinw.:
    Es müssen die Bedingungen von Kode 1-942.1 und von Kode 1-942.2 erfüllt sein
1-943 Komplexe Diagnostik bei Verdacht auf Lungenerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen
Hinw.:
Alle nachfolgenden Leistungen müssen im Rahmen desselben stationären Aufenthaltes erbracht werden
Die Kodes sind nur für Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anzugeben
Sedierungen und Anästhesien bei Untersuchungen, die gewöhnlich ohne Sedierung oder Anästhesie durchgeführt werden, sind gesondert zu kodieren (8-90)
Alle im OPS einzeln kodierbaren diagnostischen Maßnahmen sind gesondert zu kodieren (z.B. Lungenbiopsie, Bronchoskopie)
  • Mindestmerkmale:
    • Bronchoskopie
    • Bronchoalveoläre Lavage mit Mikrobiologie und Virologie (z.B. Polymerase-Kettenreaktion [PCR] oder Antigen-Nachweis) sowie Zytologie oder Histologie
    • Kontinuierliche Messung der Sauerstoffsättigung über mindestens 12 Stunden
    • Lungenphysiologische Diagnostik in Abhängigkeit vom Alter des Kindes (z.B. durch Impulsoszillometrie oder durch Ganzkörperplethysmographie und Fluß-Volumen-Kurve)
  • 1-943.0 Ohne weitere Maßnahmen
  • 1-943.1 Mit Lungenbiopsie mit Immunhistochemie oder Elektronenmikroskopie
  • 1-943.2 Mit hochauflösender oder Spiral-Computertomographie
  • 1-943.3 Mit Lungenbiopsie mit Immmunhistochemie oder Elektronenmikroskopie und mit hochauflösender oder Spiral-Computertomographie
1-944 Basisdiagnostik bei unklarem Symptomkomplex bei Neugeborenen, Säuglingen und Kindern
Hinw.:
Alle nachfolgenden Leistungen müssen im Rahmen desselben stationären Aufenthaltes erbracht werden
Sedierungen und Anästhesien bei Untersuchungen, die gewöhnlich ohne Sedierung oder Anästhesie durchgeführt werden, sind gesondert zu kodieren (8-90)
Alle im OPS einzeln kodierbaren diagnostischen Maßnahmen sind gesondert zu kodieren (z.B. EEG, Muskel-, Nerv- oder Hautbiopsie)
  • Mindestmerkmale:
    • Ein ausführliches Konsil von jeweils mindestens 30 Minuten von mindestens 3 Fachdisziplinen (z.B. Humangenetik, Kinderradiologie, Pathologie, Neuropädiatrie, Kinder-Endokrinologie und Diabetologie, Kinderchirurgie, Kinderkardiologie, HNO-Heilkunde, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Gynäkologie, Kinder-Orthopädie)
  • Durchführung von mindestens 4 Untersuchungen aus mindestens 2 der folgenden Bereiche:
    • Infektiologische, endokrinologische oder metabolische Untersuchungen inklusive Funktionstests (außer Astrup, Routine-Neugeborenenscreening)
    • Stoffwechseldiagnostik (z.B. Bestimmungen von oder mit Enzymen, (Tandem-) Massenspektrometrie, Gaschromatographie, Hochdruck-Flüssigkeitschromatographie, Gelchromatographie oder Dünnschichtchromatographie)
    • Röntgenkontrast-, CT- oder MRT-Untersuchung
    • Lumbalpunktion mit Zytologie, Mikrobiologie und Serologie und/oder Polymerase-Kettenreaktion [PCR]
    • Neuro- oder kardiophysiologische Diagnostik (mindestens EEG oder EKG)
    • Organpunktion oder -biopsie mit histopathologischer oder molekulargenetischer Untersuchung (z.B. Nieren-, Leber-, Hirn- oder gastrointestinale Biopsie)
  • 1-944.0 Ohne weitere Maßnahmen
    • .00 Bei Neugeborenen und Säuglingen
    • .01 Bei Kindern
      Hinw.:
      Dieser Kode gilt für Patienten, die bei stationärer Aufnahme älter als 365 Tage sind, aber das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • 1-944.1 Mit erweiterter molekulargenetischer Diagnostik
    Hinw.:
    Zur erweiterten molekulargenetischen Diagnostik gehören die Untersuchungen zur Abklärung mindestens einer Verdachtsdiagnose auf genetisch verursachte Erkrankungen wie z.B. DiGeorge-Syndrom, Rett-Syndrom, Angelmann-Syndrom, Fragiles-X-Syndrom, spinale Muskelatrophie, myotone Dystrophie, Mutation des SCN1A-Gens, Prader-Willi-Syndrom, sonstige Mikrodeletionssyndrome
    • .10 Bei Neugeborenen und Säuglingen
    • .11 Bei Kindern
      Hinw.:
      Dieser Kode gilt für Patienten, die bei stationärer Aufnahme älter als 365 Tage sind, aber das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • 1-944.2 Mit Chromosomenanalyse (Zytogenetische Diagnostik)
    Hinw.:
    Zur zytogenetischen Diagnostik (Chromosomenanalyse) gehören die Untersuchungen zur Abklärung mindestens einer Verdachtsdiagnose wie z.B. Down-Syndrom
    • .20 Bei Neugeborenen und Säuglingen
    • .21 Bei Kindern
      Hinw.:
      Dieser Kode gilt für Patienten, die bei stationärer Aufnahme älter als 365 Tage sind, aber das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • 1-944.3 Mit erweiterter molekulargenetischer Diagnostik und Chromosomenanalyse (Zytogenetische Diagnostik)
  • .30 Bei Neugeborenen und Säuglingen
  • .31 Bei Kindern
    Hinw.:
    Dieser Kode gilt für Patienten, die bei stationärer Aufnahme älter als 365 Tage sind, aber das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
1-945 Diagnostik bei Verdacht auf Gefährdung von Kindeswohl und Kindergesundheit
Hinw.:
Mit diesem Kode ist die standardisierte und multiprofessionelle (somatische, psychologische und psychosoziale) Diagnostik bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, -missbrauch und -vernachlässigung sowie bei Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom [Münchhausen syndrome by proxy] zu kodieren
Alle nachfolgenden Leistungen müssen im Rahmen desselben stationären Aufenthaltes erbracht werden
Die Kodes sind nur für Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anzugeben
  • Mindestmerkmale:
    • Multiprofessionelles Team (Ärzte, Sozialarbeiter, Psychologen, Fachkräfte für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Kinderchirurgie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie)
    • Mehrdimensionale Diagnostik von jeweils mindestens 30 Minuten in mindestens 3 Disziplinen wie Kinder- und Jugendmedizin, Kinderchirurgie, Kinderradiologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychologie und Sozialdienst bzw. solchen mit Expertise für Kinderschutz und/oder für Patienten des Kindes- und Jugendalters (z.B. Rechtsmedizin, Chirurgie, Radiologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Gynäkologie, Neurologie und Neurochirurgie, Ophthalmologie, Zahnmedizin und Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie). Es werden im diagnostischen Einzelkontakt durch die oben genannten Berufsgruppen alle folgenden Leistungen erbracht:
      • Ausführliche ärztliche oder psychologische diagnostische Gespräche (biographische Anamnese, soziale Anamnese, Familienanamnese)
      • Verhaltens- und Interaktionsbeobachtung
      • Strukturierte Befunderhebung und Befunddokumentation unter Verwendung spezifischer Anamnese- und Befundbögen
    • Durchführung von mindestens einer Fallbesprechung mit mindestens 3 Fachdisziplinen zusammen mit einer Fachkraft für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege mit Dokumentation
    • Ggf. Kontaktaufnahme mit der Jugendhilfe
  • 1-945.0 Ohne weitere Maßnahmen
  • 1-945.1 Mit Durchführung von mindestens einer spezifisch protokollierten Fallkonferenz
    Hinw.:
    Die Fallkonferenz findet unter Mitwirkung der einbezogenen Fachdisziplinen sowie einem Vertreter der Jugendhilfe und zumeist der Eltern/Sorgeberechtigten mit einer Dauer von mindestens 30 Minuten und mit Erstellung eines Therapie- und Hilfeplanes statt

1-99 Andere diagnostische Maßnahmen

1-990 Ex-vivo-Zellkultursystem zur prätherapeutischen Chemosensibilitätstestung
Inkl.:
Testung von bis zu 7 Medikamenten
Hinw.:
Bei Testung von mehr als 7 Medikamenten ist der jeweilige Kode erneut anzugeben
  • 1-990.0 Durch Analyse der genomischen DNA-Synthese
  • 1-990.1 Durch Analyse von Parametern des Metabolismus
    Inkl.:
    ATP-Gehalt oder Aktivität der Atmungskette mit Farbstoffen
  • 1-990.2 Durch Analyse von Parametern der Apoptose
    Inkl.:
    Anfärben toter oder apoptotischer Zellen oder Messung der Caspasenaktivität
  • 1-990.x Sonstige
1-991 Molekulares Monitoring der Resttumorlast [MRD]
  • 1-991.0 Molekulargenetische Identifikation und Herstellung von patientenspezifischen Markern für die Bestimmung der Resttumorlast (Minimal Residual Diseases (MRD))
    Inkl.:
    PCR- und Sequenzanalyse zur Markeridentifikation
    Sensitivitäts- und Spezifitätstestung
    Hinw.:
    Dieser Kode ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
  • 1-991.1 Patientenspezifische molekulargenetische Quantifizierung der Resttumorlast (MRD-Monitoring)
    Hinw.:
    Es sind mindestens 2 quantitative Polymerasekettenreaktionen (PCR) pro Untersuchung der Resttumorlast durchzuführen
1-992 Durchführung von Genmutationsanalysen und Genexpressionsanalysen bei soliden bösartigen Neubildungen
Inkl.:
Analysen zur Prognosebestimmung und zur Therapieplanung und -steuerung bei einem malignen Tumor, z.B. PCR- und Sequenzanalyse, FISH, Immunhistochemische Analyse (ICA)
Exkl.:
Komplexe neuropädiatrische Diagnostik mit erweiterter genetischer Diagnostik (1-942.2)
Basisdiagnostik bei unklarem Symptomkomplex bei Neugeborenen, Säuglingen und Kindern mit erweiterter genetischer Diagnostik (1-944.1 ff.)
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
  • 1-992.0 Analyse von 1 bis 2 genetischen Alterationen
  • 1-992.2 Analyse von 3 bis 12 genetischen Alterationen
  • 1-992.3 Analyse von 13 oder mehr genetischen Alterationen
1-993 Automatisierte Anreicherung mit immunzytochemischer Detektion zirkulierender Tumorzellen [CTC]
1-994 In-vitro-Bestimmung des Genexpressionsprofils mittels RNA aus Monozyten des peripheren Blutes bei Zustand nach Transplantation
1-999 Zusatzinformationen zu diagnostischen Maßnahmen
Hinw.:
Die folgenden Positionen sind ausschließlich zur Kodierung von Zusatzinformationen zu diagnostischen Maßnahmen zu benutzen, sofern sie nicht schon im Kode selbst enthalten sind. Sie dürfen nicht als selbständige Kodes benutzt werden und sind nur im Sinne einer Zusatzkodierung zulässig