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OPS Version 2015

Kapitel 9
ERGÄNZENDE MASSNAHMEN
(9-20...9-99)

Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
(9-65...9-69)

Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17d KHG erbracht wurden
Die gleichzeitige somatische Diagnostik und Behandlung sind gesondert zu kodieren

9-65 Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern

Exkl.:
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen (9-66)
Psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-67)
Psychiatrisch-psychosomatische Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-68)
Hinw.:
Eine kriseninterventionelle Behandlung (9-690 ff.), die Erbringung von Behandlungsmaßnahmen im stationsersetzenden Umfeld und als halbtägige tagesklinische Behandlung (9-691 ff.), der indizierte komplexe Entlassungsaufwand (9-692 ff.), die intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe oder Einzelbetreuung (9-693 ff.), die spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen (9-694 ff.), der erhöhte therapieprozessorientierte patientenbezogene Supervisionsaufwand (9-695 ff.), der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern (9-510 ff.) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (1-904) sind gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung von Patienten anzuwenden, die bei stationärer Aufnahme das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung und Intensivbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 15 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit. Hierzu zählen auch Familientherapie oder Elterngespräche
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 15 Minuten. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 15 Patienten begrenzt. Gruppen mit 4 bis 10 Teilnehmern werden in aller Regel nach dem 2-Therapeuten-Prinzip geführt. Gruppen mit 11 bis 15 Teilnehmern müssen nach dem 2-Therapeuten-Prinzip geführt werden
Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
Die Tabelle der pro Patient anrechenbaren Therapieeinheiten befindet sich im Anhang zum OPS
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-(Sozial-)Pädagoge erhalten
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Dann sind die Therapieeinheiten der Ärzte und Psychologen einerseits und der Spezialtherapeuten und pädagogisch-pflegerischen Fachpersonen andererseits jeweils in einer Gruppe zusammenzufassen und zu kodieren
  • Mindestmerkmale:
    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
    • Wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs (bei Aufenthalten von mehr als 6 Tagen) oder eine ausführliche multiprofessionelle Behandlungsplanung mindestens alle 4 Wochen
    • Die Anwendung der unterschiedlichen Therapieverfahren erfolgt nach ärztlicher Indikation patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen in einem kind- und/oder jugendgerechten, milieutherapeutischen Setting mit entwicklungsspezifischem Umgang und Anleitung und mit Bezug auf das oder im Lebensumfeld des Patienten
    • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
      • Ärzte (Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)
      • Psychologen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
      • Mindestens 2 Spezialtherapeutengruppen (z.B. Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Heilpädagogen, Bewegungs-, Erlebnis-, Kreativtherapeuten, Logopäden)
      • Pädagogisch-pflegerische Fachpersonen (z.B. (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Jugend- und Heimerzieher)
    • Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Ärztliches oder psychologisches Einzelgespräch
      • Einzelpsychotherapie mit kindgerechten Verfahren
      • Gruppenpsychotherapie
      • Elterngespräche, Familiengespräche und Familientherapie und/oder Gespräche mit Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu (z.B. Jugendhilfe, Pflegefamilie)
      • Gespräche und Beratungen mit Richtern oder Behördenvertretern
      • Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
      • Aufklärung (Kind und Bezugspersonen), Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
    • Als angewandte Verfahren der pädagogisch-pflegerischen Fachpersonen und der Spezialtherapeuten gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Behandlungseinheiten durch die kinderpsychiatrische bzw. jugendpsychiatrische Pflege/Bezugspflege des Pflege- und Erziehungsdienstes (z.B. alltagsbezogenes Training, Anleitung und Förderung der Selbständigkeit, Stuhltraining, Esstraining, Verstärkerplan, Feedbackrunden)
      • Anleitung bei sozialer Interaktion
      • Gelenkte Freizeitaktivitäten, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik/-therapie mit therapeutischem Auftrag gemäß Gesamtbehandlungsplan
      • Angehörigengespräche und gezielte Anleitung der Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu
      • Heilpädagogische oder ergotherapeutische Förder- und Behandlungsverfahren
      • Spezielle psychosoziale Techniken (z.B. Sozialkompetenztraining)
      • Kreativtherapien (z.B. Tanztherapie, Kunsttherapie, Musiktherapie)
      • Bewegungstherapie, Mototherapie, Logopädie
      • Übende Verfahren und prospektive Hilfekoordination hinsichtlich der geplanten Reintegration in Schule und soziales Umfeld, inklusive Behandlung als hometreatment
      • Gespräche mit Behördenvertretern
    • Hierzu zählen auch syndromspezifische Module
    • Es kommen pro Woche mindestens ein Therapieverfahren aus dem Bereich der ärztlich-psychologischen Behandlung und mindestens ein Therapieverfahren aus der pädagogisch-pflegerischen Behandlung oder aus den Therapieverfahren der Spezialtherapeuten zur Anwendung
9-654 Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
9-654.0 Regelbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.1 Regelbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.2 Regelbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.3 Regelbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.4 Regelbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.5 Regelbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.6 Regelbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.7 Regelbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.8 Regelbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.9 Regelbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.a Regelbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.b Regelbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.c Regelbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.d Regelbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.e Regelbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.f Regelbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.g Regelbehandlung mit mehr als 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-655 Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten
9-655.0 Regelbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.1 Regelbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.2 Regelbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.3 Regelbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.4 Regelbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.5 Regelbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.6 Regelbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.7 Regelbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.8 Regelbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.9 Regelbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.a Regelbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.b Regelbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.c Regelbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.d Regelbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.e Regelbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.f Regelbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.g Regelbehandlung mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.h Regelbehandlung mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.j Regelbehandlung mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.k Regelbehandlung mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.m Regelbehandlung mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.n Regelbehandlung mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.p Regelbehandlung mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.q Regelbehandlung mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.r Regelbehandlung mit mehr als 48 bis 50 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.s Regelbehandlung mit mehr als 50 bis 52 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.t Regelbehandlung mit mehr als 52 bis 54 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.u Regelbehandlung mit mehr als 54 bis 56 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.v Regelbehandlung mit mehr als 56 bis 58 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.w Regelbehandlung mit mehr als 58 Therapieeinheiten pro Woche

9-66 Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen

Exkl.:
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern (9-65)
Psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-67)
Psychiatrisch-psychosomatische Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-68)
Hinw.:
Eine kriseninterventionelle Behandlung (9-690 ff.), die Erbringung von Behandlungsmaßnahmen im stationsersetzenden Umfeld und als halbtägige tagesklinische Behandlung (9-691 ff.), der indizierte komplexe Entlassungsaufwand (9-692 ff.), die intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe oder Einzelbetreuung (9-693 ff.), die spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen (9-694 ff.), der erhöhte therapieprozessorientierte patientenbezogene Supervisionsaufwand (9-695 ff.), der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern (9-510 ff.) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (1-904) sind gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung von Patienten anzuwenden, die bei stationärer Aufnahme das 15. Lebensjahr begonnen haben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bei deutlichen Entwicklungsdefiziten auch für Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr)
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung und Intensivbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 15 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit. Hierzu zählen auch Familientherapie oder Elterngespräche
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 15 Minuten. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 15 Patienten begrenzt. Gruppen mit 4 bis 10 Teilnehmern werden in aller Regel nach dem 2-Therapeuten-Prinzip geführt. Gruppen mit 11 bis 15 Teilnehmern müssen nach dem 2-Therapeuten-Prinzip geführt werden
Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
Die Tabelle der pro Patient anrechenbaren Therapieeinheiten befindet sich im Anhang zum OPS
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-(Sozial-)Pädagoge erhalten
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Dann sind die Therapieeinheiten der Ärzte und Psychologen einerseits und der Spezialtherapeuten und pädagogisch-pflegerischen Fachpersonen andererseits jeweils in einer Gruppe zusammenzufassen und zu kodieren
  • Mindestmerkmale:
    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
    • Wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs (bei Aufenthalten von mehr als 6 Tagen) oder eine ausführliche multiprofessionelle Behandlungsplanung mindestens alle 4 Wochen
    • Die Anwendung der unterschiedlichen Therapieverfahren erfolgt nach ärztlicher Indikation patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen in einem kind- und/oder jugendgerechten, milieutherapeutischen Setting mit entwicklungsspezifischem Umgang und Anleitung und mit Bezug auf das oder im Lebensumfeld des Patienten
    • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
      • Ärzte (Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)
      • Psychologen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
      • Mindestens 2 Spezialtherapeutengruppen (z.B. Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Heilpädagogen, Bewegungs-, Erlebnis-, Kreativtherapeuten)
      • Pädagogisch-pflegerische Fachpersonen (z.B. (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Jugend- und Heimerzieher)
    • Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Ärztliches oder psychologisches Einzelgespräch
      • Einzelpsychotherapie mit jugendgerechten Verfahren
      • Gruppenpsychotherapie und Entspannungsverfahren
      • Elterngespräche, Familiengespräche und Familientherapie und/oder Gespräche mit Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu (z.B. Jugendhilfe, Pflegefamilie)
      • Gespräche und Beratungen mit Richtern oder Behördenvertretern
      • Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
      • Aufklärung (Jugendlicher und Bezugspersonen), Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
    • Als angewandte Verfahren der pädagogisch-pflegerischen Fachpersonen und der Spezialtherapeuten gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Behandlungseinheiten durch die jugendpsychiatrische Pflege/Bezugspflege des Pflege- und Erziehungsdienstes (z.B. alltagsbezogenes Training, Anleitung und Förderung der Selbständigkeit, Esstraining, Verstärkerplan, Feedbackrunden)
      • Begleitung in die Patientengruppe
      • Heilpädagogische oder ergotherapeutische Förder- und Behandlungsverfahren
      • Spezielle psychosoziale Techniken (z.B. Sozialkompetenztraining, Anleitung zu gemeinsamen Aktivitäten mit Mitpatienten wie Spiel, Sport, Freizeit)
      • Kreativtherapien (z.B. Tanztherapie, Kunsttherapie, Musiktherapie)
      • Bewegungstherapie, Mototherapie
      • Erlebnispädagogik oder -therapie
      • Übende Verfahren und prospektive Hilfekoordination hinsichtlich der geplanten Reintegration in Schule und soziales Umfeld, inklusive Behandlung als hometreatment
      • Entspannungsverfahren
      • Gespräche mit Behördenvertretern
      • Angehörigengespräche und gezielte Anleitung der Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu
    • Hierzu zählen auch syndromspezifische Module
    • Es kommen pro Woche mindestens ein Therapieverfahren aus dem Bereich der ärztlich-psychologischen Behandlung und mindestens ein Therapieverfahren aus der pädagogisch-pflegerischen Behandlung oder aus den Therapieverfahren der Spezialtherapeuten zur Anwendung
9-664 Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
9-664.0 Regelbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.1 Regelbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.2 Regelbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.3 Regelbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.4 Regelbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.5 Regelbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.6 Regelbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.7 Regelbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.8 Regelbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.9 Regelbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.a Regelbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.b Regelbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.c Regelbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.d Regelbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.e Regelbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.f Regelbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.g Regelbehandlung mit mehr als 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-665 Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten
9-665.0 Regelbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.1 Regelbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.2 Regelbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.3 Regelbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.4 Regelbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.5 Regelbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.6 Regelbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.7 Regelbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.8 Regelbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.9 Regelbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.a Regelbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.b Regelbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.c Regelbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.d Regelbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.e Regelbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.f Regelbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.g Regelbehandlung mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.h Regelbehandlung mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.j Regelbehandlung mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.k Regelbehandlung mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.m Regelbehandlung mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.n Regelbehandlung mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.p Regelbehandlung mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.q Regelbehandlung mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.r Regelbehandlung mit mehr als 48 bis 50 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.s Regelbehandlung mit mehr als 50 bis 52 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.t Regelbehandlung mit mehr als 52 bis 54 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.u Regelbehandlung mit mehr als 54 bis 56 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.v Regelbehandlung mit mehr als 56 bis 58 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.w Regelbehandlung mit mehr als 58 Therapieeinheiten pro Woche

9-67 Psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen

Exkl.:
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern (9-65)
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen (9-66)
Psychiatrisch-psychosomatische Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-68)
Hinw.:
Eine kriseninterventionelle Behandlung (9-690 ff.), der indizierte komplexe Entlassungsaufwand (9-692 ff.), die intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe oder Einzelbetreuung (9-693 ff.), die spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen (9-694 ff.), der erhöhte therapieprozessorientierte patientenbezogene Supervisionsaufwand (9-695 ff.), der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern (9-510 ff.) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (1-904) sind gesondert zu kodieren
Dieser Kode ist für die Behandlung von Patienten anzuwenden, die bei stationärer Aufnahme das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bei deutlichen Entwicklungsdefiziten auch für Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr)
Dieser Kode ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung und Intensivbehandlung), wird auch dann dieser Kode angegeben
Die stundenweise Betreuung als Einzelbetreuung oder in der Kleinstgruppe ist gesondert zu kodieren (9-693 ff.)
  • Mindestmerkmale:
    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
    • Multiprofessionelle Teambesprechung einmal pro Woche zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs
    • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
      • Ärzte (Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)
      • Ggf. Psychologen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe, Psychologe mit Master-Abschluss)
      • Spezialtherapeuten (z.B. Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Heilpädagogen, Bewegungs-, Erlebnis-, Kreativtherapeuten)
      • Pädagogisch-pflegerische Fachpersonen (z.B. (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Jugend- und Heimerzieher)
    • Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Ärztliches oder psychologisches Einzelgespräch/einzeltherapeutische Intervention
      • Ärztliche oder psychologische therapeutische Familienkontakte bzw. Kontakt mit Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu (z.B. Jugendhilfe, Pflegefamilie), Familientherapie
      • Anleitung von anderen Teammitgliedern im Umgang mit dem Patienten, z.B. Begleitung von Deeskalationen (desaktualisierendes "Talking down" bis hin zu Freiheitseinschränkung oder Freiheitsentzug)
      • (Störungsspezifische) Psychoedukation
      • Aufklärung (Kinder/Jugendliche und Bezugspersonen), Compliance-Förderung und enges Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
      • Monitoring und ärztliche Behandlung von Entzugssymptomatik
      • Begleitung bei richterlichen Anhörungen oder (fach)ärztliche Stellungnahmen zur Unterbringung
    • Als angewandte Verfahren der pädagogisch-pflegerischen Fachpersonen und Spezialtherapeuten gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Einzelbegleitung bei sozialen Aktivitäten (z.B. Mahlzeiten, Freizeit) zur Vermeidung von Überforderung oder Konflikten
      • Sofern ärztlich vertretbar, Begleitung bei Ausgang
      • Angehörigengespräche und gezielte Anleitung der Bezugspersonen aus dem familiären oder sozialen Raum, Begleitung von Besuchskontakten auf der Station
      • Gespräche mit Behördenvertretern
      • Ergotherapeutische Behandlungsverfahren, Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Kunst- und Musiktherapie, Entspannungsverfahren in Einzelkontakt oder Kleinstgruppe
      • Interventionen hinsichtlich der geplanten Überleitung in Regelbehandlung oder rehabilitative Anschlussmaßnahmen (z.B. Jugendhilfe)
    • Es kommt mindestens ein Therapieverfahren aus dem Bereich der ärztlichen oder psychologischen Behandlung pro Woche zur Anwendung. Eine zeitlich aufwendige pflegerisch-erzieherische Begleitung findet statt. Sofern ärztlich indiziert kommen auch Therapieverfahren einzeln oder in der Kleinstgruppe (selten und nur bei stetiger Möglichkeit der Ablösung durch Einzelbetreuung) durch andere Berufsgruppen zur Anwendung
    • Die Patienten weisen mindestens eines der nachfolgenden Merkmale auf:
      • Deutlich erhöhter Pflegeaufwand
        • Die Patienten benötigen deutlich über das altersübliche Maß hinaus Unterstützung bei Aktivitäten des täglichen Lebens im Sinne intensiver pflegerischer Maßnahmen (z.B. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, bei Hygienemaßnahmen, bei Bettlägerigkeit oder bei anderen schweren körperlichen Einschränkungen/Erkrankungen und Behinderungen (auch Behinderungen der Sinnesorgane); und/oder sie benötigen Aktivierung zum Aufstehen und zur Teilnahme am Gruppenleben); oder sie benötigen kontinuierliche Überwachung wegen drohender somatischer Dekompensation bei vitaler Gefährdung (z.B. Herzrhythmusstörungen oder Elektrolytentgleisungen durch unzureichende Nahrungsaufnahme bei Anorexia nervosa) oder bei Stoffwechselstörung oder Intoxikation
      • Erhöhter Einzelbetreuungsaufwand wegen mangelnder Gruppenfähigkeit
        • Die Patienten sind störungsbedingt nicht gruppenfähig (z.B. wegen hoher Impulsivität, hohem Erregungsniveau, Manipulationen und Bedrohungen von Mitpatienten, Manipulation mit Nahrung, Schutz vor Reizüberflutung), so dass sie von der Gruppe separiert werden müssen, enge Führung oder ständige Ansprache brauchen
      • Selbstgefährdung
        • Die Patienten sind nicht absprachefähig oder ihr Verhalten ist nicht vorhersehbar; sie sind störungsbedingt nicht in der Lage, auch nur für kurze Zeit für sich Verantwortung zu übernehmen
      • Fremdaggressives Verhalten mit deutlicher Beeinträchtigung des Gruppenmilieus
        • Die Patienten zeigen fremdaggressives Verhalten wie Zerstören von Gegenständen, Bespucken von Mitpatienten und Mitarbeitern, massive Bedrohungen von Mitpatienten und/oder Mitarbeitern oder Tätlichkeiten, sofern nicht mit Einzelbetreuung oder Freiheitseinschränkung separiert oder deeskaliert wird
      • Störungsbedingt nicht einschätzbarer nicht kooperationsfähiger Patient
        • Die Patienten zeigen stark wechselhafte Zustände oder Desorientierung oder z.B. psychosebedingte Nicht-Erreichbarkeit; oder sie sind nicht erreichbar für Kooperation, verweigern sich allem, zeigen in keinem Bereich der Klinik Regelakzeptanz
      • Erforderliche Maßnahmen zur Gefahrabwendung
        • Die Patienten benötigen Maßnahmen wie z.B. Isolierung, Fixierung, Festhalten, Zwangsmedikation, Zwangssondierung, Beschränken des Aktionsradius auf die Station bei geschlossener Tür oder es muss stete Bereitschaft dazu und Verfügbarkeit dieser Maßnahmen bestehen, sofern nicht durch hohen Einsatz deeskaliert werden kann
      • Substanzbedingt erhöhter Betreuungsbedarf
        • Kontinuierliches Alkohol- oder Drogencraving mit starker Unruhe oder akuter, auch protrahierter Alkohol- oder Drogenentzug
9-672 Psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen

9-68 Psychiatrisch-psychosomatische Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen

Exkl.:
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern (9-65)
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen (9-66)
Psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-67)
Jugendliche mit der Fähigkeit zur Ablösung
Hinw.:
Eine kriseninterventionelle Behandlung (9-690 ff.), die Erbringung von Behandlungsmaßnahmen im stationsersetzenden Umfeld und als halbtägige tagesklinische Behandlung (9-691 ff.), der indizierte komplexe Entlassungsaufwand (9-692 ff.), der erhöhte therapieprozessorientierte patientenbezogene Supervisionsaufwand (9-695 ff.), der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern (9-510 ff.) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (1-904) sind gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung von Patienten anzuwenden, die bei stationärer Aufnahme das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bei deutlichen Entwicklungsdefiziten auch für Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr)
Es findet eine Behandlung von psychisch kranken Kindern oder retardierten Jugendlichen oder von Kindern/Jugendlichen mit psychischer Symptomatik gemeinsam mit Eltern und ggf. Geschwistern statt, wenn die Eltern-Kind-Dynamik einen wesentlichen Faktor zur Entstehung oder Aufrechterhaltung der Störung darstellt
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung und Intensivbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 15 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit. Hierzu zählen auch Familientherapie oder Elterngespräche
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 15 Minuten. Bei Eltern-Gruppentherapien oder Eltern-Kind-Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 8 Familien begrenzt. Gruppen mit 4 bis 10 Teilnehmern werden in aller Regel nach dem 2-Therapeuten-Prinzip geführt. Gruppen mit 11 bis 15 Teilnehmern müssen nach dem 2-Therapeuten-Prinzip geführt werden
Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
Die Tabelle der pro Patient anrechenbaren Therapieeinheiten befindet sich im Anhang zum OPS
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-(Sozial-)Pädagoge erhalten
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Dann sind die Therapieeinheiten der Ärzte und Psychologen einerseits und der Spezialtherapeuten und pädagogisch-pflegerischen Fachpersonen andererseits jeweils in einer Gruppe zusammenzufassen und zu kodieren
  • Mindestmerkmale:
    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
    • Wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs (bei Aufenthalten von mehr als 6 Tagen)
    • Die Anwendung der unterschiedlichen Therapieverfahren erfolgt nach ärztlicher Indikation patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen in einem kind- und familiengerechten, milieutherapeutischen Setting mit entwicklungsspezifischem Umgang und Anleitung
    • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
      • Ärzte (Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)
      • Psychologen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
      • Mindestens 2 Spezialtherapeutengruppen (z.B. Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Heilpädagogen, Bewegungs-, Erlebnis-, Kreativtherapeuten)
      • Pädagogisch-pflegerische Fachpersonen (z.B. (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Jugend- und Heimerzieher)
    • Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Ärztliches oder psychologisches Einzelgespräch
      • Einzeltherapie von Kind oder Eltern(teil)
      • Gruppenpsychotherapie
      • Elterngespräche, Familiengespräche und Familientherapie und/oder Gespräche mit Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu (z.B. Jugendhilfe, Pflegefamilie)
      • Elterngruppentherapie
      • Gespräche und Beratungen mit Richtern oder Behördenvertretern
      • Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
      • Aufklärung (Kind und Bezugspersonen), Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
    • Als angewandte Verfahren der pädagogisch-pflegerischen Fachpersonen und Spezialtherapeuten gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Gezielte Anleitung der Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu/Eltern
      • Behandlungseinheiten durch die kinderpsychiatrische bzw. jugendpsychiatrische Pflege/Bezugspflege des Pflege- und Erziehungsdienstes (z.B. alltagsbezogenes Training, Anleitung und Förderung der Selbständigkeit, Stuhltraining, Esstraining, Verstärkerplan, Feedbackrunden)
      • Unterstützung (der Eltern) bei alltäglichen Verrichtungen und Förderung der selbständigen Konfliktklärung mit dem Kind, ggf. mit Video-Feedback, ggf. mit spezifischen Deeskalationstechniken
      • Begleitung in die Eltern-Kindergruppe
      • Gelenkte Freizeitaktivitäten, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik/-therapie
      • Heilpädagogische/ergotherapeutische Förder- und Behandlungsverfahren einzeln und als Eltern-Kind-Interaktionsförderung
      • spezielle psychosoziale Techniken (z.B. Sozialkompetenztraining in der Eltern-Kind-Gruppe, Anleitung zu gemeinsamem Spiel)
      • Kreativtherapien (z.B. Kunsttherapie)
      • Bewegungstherapie, ggf. in der Eltern-Kind-Gruppe
      • Einübung spezialisierter Therapiemodule gemeinsam mit den Eltern
      • Gespräche mit Behördenvertretern
      • Prospektive Hilfekoordination hinsichtlich der geplanten Reintegration in Schule und soziales Umfeld
    • Es kommen pro Woche mindestens zwei Therapieverfahren aus dem Bereich der ärztlichen und psychologischen Behandlung und mindestens zwei Verfahren aus der pädagogisch-pflegerischen Betreuung und Behandlung oder aus den Therapieverfahren der Spezialtherapeuten zur Anwendung
9-684 Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
9-684.0 Behandlung im besonderen Setting mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.1 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.2 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.3 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.4 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.5 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.6 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.7 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.8 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.9 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.a Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.b Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.c Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.d Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.e Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.f Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.g Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-685 Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten
9-685.0 Behandlung im besonderen Setting mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.1 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.2 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.3 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.4 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.5 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.6 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.7 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.8 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.9 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.a Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.b Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.c Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.d Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.e Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.f Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.g Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.h Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.j Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.k Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.m Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.n Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.p Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.q Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.r Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 48 bis 50 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.s Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 50 bis 52 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.t Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 52 bis 54 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.u Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 54 bis 56 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.v Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 56 bis 58 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.w Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 58 Therapieeinheiten pro Woche

9-69 Zusatzinformationen zur Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen

9-690 Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern (9-65), der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen (9-66), der psychiatrisch-psychosomatischen Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-67) und der psychiatrisch-psychosomatischen Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-68) angegeben werden
Diese Kodes sind für jeden Behandlungstag mit kriseninterventioneller Behandlung gesondert anzugeben
  • Mindestmerkmale:
    • Multidisziplinäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit psychosozialen oder psychischen Krisen, die tagesbezogen einen hohen Personaleinsatz erfordern. Die psychische Krise beschreibt eine akute vorübergehende psychische Störung als Reaktion auf außergewöhnliche Ereignisse und Lebensumstände, so dass dringliches therapeutisches Handeln erforderlich wird
    • Die Dokumentation zeigt an, dass eine psychosoziale oder psychische Krise vorliegt
    • Es erfolgen vordringliche, ungeplante (außerhalb des vorgegebenen Therapieplans), Orientierung gebende, einzeltherapeutische Kontakte (ggf. auch durch 2 Therapeuten oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen) mit dem Patienten und/oder den Kontaktpersonen des Patienten. Diese Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-65 bis 9-68) angerechnet werden
    • Tägliche ärztliche oder psychologische/psychotherapeutische Befunderhebung und ggf. ärztliche oder psychologische/psychotherapeutische Anordnung zur Einleitung oder Fortführung der Behandlungsmaßnahme. Dies ist Teil der therapeutischen Kontakte
9-690.0 Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen
.00 Mehr als 1 bis 1,5 Stunden pro Tag
.01 Mehr als 1,5 bis 3 Stunden pro Tag
.02 Mehr als 3 bis 4,5 Stunden pro Tag
.03 Mehr als 4,5 bis 6 Stunden pro Tag
.04 Mehr als 6 Stunden pro Tag
9-690.1 Kriseninterventionelle Behandlung durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen
.10 Mehr als 1 bis 1,5 Stunden pro Tag
.11 Mehr als 1,5 bis 3 Stunden pro Tag
.12 Mehr als 3 bis 4,5 Stunden pro Tag
.13 Mehr als 4,5 bis 6 Stunden pro Tag
.14 Mehr als 6 Stunden pro Tag
9-691 Erbringung von Behandlungsmaßnahmen im stationsersetzenden Umfeld und als halbtägige tagesklinische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern (9-65), der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen (9-66) und der psychiatrisch-psychosomatischen Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-68) angegeben werden
Ein Kode aus diesem Bereich ist für jeden Tag, an dem die Leistung erbracht wird, gesondert anzugeben. Die Mindestvoraussetzungen der Kodes 9-65 oder 9-66 (u.a. Leistungserbringung durch ein multiprofessionelles, fachärztlich geleitetes Behandlungsteam) müssen erfüllt sein
9-691.0 Ganztägiges Hometreatment
Hinw.:
Dieser Kode ist nur anzugeben für die Behandlung im Rahmen von Modellvorhaben nach § 64b SGB V
Die Behandlung des Patienten erfolgt im häuslichen Umfeld über mindestens 210 Minuten. Fahrzeiten werden dabei nicht angerechnet
9-691.1 Halbtägiges Hometreatment
Hinw.:
Dieser Kode ist nur anzugeben für die Behandlung im Rahmen von Modellvorhaben nach § 64b SGB V
Die Behandlung des Patienten erfolgt im häuslichen Umfeld über mindestens 105 Minuten bis maximal 209 Minuten. Fahrzeiten werden dabei nicht angerechnet
9-691.2 Halbtägige tagesklinische Behandlung
Hinw.:
Intermittierende Behandlung des Patienten in der Tagesklinik
Es werden mindestens eine Gruppentherapie über 60 Minuten und eine oder zwei Einzeltherapien über insgesamt mindestens 30 Minuten oder mindestens eine oder zwei Einzeltherapien über insgesamt mindestens 60 Minuten durchgeführt
9-692 Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern (9-65), der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen (9-66), der psychiatrisch-psychosomatischen Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-67) und der psychiatrisch-psychosomatischen Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-68) angegeben werden
Kodes aus den Bereichen 9-692.0 und 9-692.1 sind für jeden Tag, an dem die Leistungen im Sinne dieser Kodes erbracht wurden, gesondert anzugeben
Die im Kontext der Entlassung im Sinne dieses Kodes erbrachten Leistungen können nicht gleichzeitig bei der Berechnung der Therapieeinheiten für die Primärkodes (9-65 bis 9-68) oder Zusatzkodes (9-690, 9-691) angerechnet werden
  • Mindestmerkmale für den gesamten Entlassungsprozess:
    • Multidisziplinäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (bei deutlichen Entwicklungsdefiziten auch für Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) am Ende einer Behandlung, die bezogen auf die Entlassungsvorbereitung einen hohen Personaleinsatz durch mindestens 2 Berufsgruppen erfordert
    • Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen
    • Differenzierte Diagnostik des Funktionsniveaus und des poststationären Versorgungsbedarfs
    • Erstellung einer bedarfsgerechten Entlassungsplanung und Überprüfung des Entlassungsplans 1 bis 3 Tage vor Entlassung
    • Es zählen z.B. folgende Leistungen:
      • Teilnahme an der Jugendhilfeplanung/Round table, Klärung der sozialrechtlichen Zuständigkeiten, juristische Klärung
      • Begleitete Einrichtungsbesuche oder Außenschulversuche
      • Begleitung in die neue Jugendhilfeeinrichtung, Pflegefamilie oder betreute Wohnform zur Entlassung
      • Begleiteter Einkauf einer Grundausstattung
      • Ein oder mehrere Hausbesuche vor Entlassung, die im unmittelbaren inhaltlichen Zusammenhang mit der Entlassung stehen
      • "Übergabegespräche" mit weiterbetreuenden Familienhilfen oder externen Therapeuten, neuen Vormündern oder neuen Pflegeeltern
      • Elterncoaching zur gezielten Entlassungsvorbereitung, auch von Pflegeeltern oder Erziehern, auf der Station
      • Gestaltung eines ritualisierten Abschieds des Kindes oder Jugendlichen auf der Station außerhalb von regulären Therapie- oder Stationsgruppen
    • Die entsprechenden Leistungen können von allen Berufsgruppen erbracht werden
    • Es erfolgen geplante, zeitaufwendige Kontakte mit dem Patienten und/oder den Kontaktpersonen des Patienten (ggf. auch durch 2 Therapeuten), die sich auf die Reintegration in ein förderliches soziales Umfeld beziehen
    • Fahrzeiten werden nicht angerechnet
9-692.0 Indizierter komplexer Entlassungsaufwand, durch Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen erbracht
.03 Mehr als 1 bis zu 2 Stunden (erhöhter Aufwand)
.04 Mehr als 2 bis zu 4 Stunden (deutlich erhöhter Aufwand)
.05 Mehr als 4 Stunden (stark erhöhter Aufwand)
9-692.1 Indizierter komplexer Entlassungsaufwand, durch Ärzte und/oder Psychologen erbracht
.13 Mehr als 1 bis zu 2 Stunden (erhöhter Aufwand)
.14 Mehr als 2 bis zu 4 Stunden (deutlich erhöhter Aufwand)
.15 Mehr als 4 Stunden (stark erhöhter Aufwand)
9-693 Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe oder Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern (9-65), der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen (9-66) und der psychiatrisch-psychosomatischen Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-67) angegeben werden
Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung von Patienten anzuwenden, die bei stationärer Aufnahme das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bei deutlichen Entwicklungsdefiziten auch für Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr)
Diese Kodes sind für jeden Behandlungstag einzeln anzugeben
Es können für einen Tag sowohl Kodes aus dem Bereich 9-693.0 als auch aus dem Bereich 9-693.1 angegeben werden
Sofern die intensive Beaufsichtigung oder Einzelbetreuung an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen stattfindet, ist diese ebenfalls zu berücksichtigen
Ein Kode aus diesem Bereich ist nicht für Patienten anzuwenden, bei denen autonome soziale Integration, wie der Besuch einer externen Regelschule oder ein externes Praktikum, angeordnet ist
Bei der Berechnung der Stunden für die Einzelbetreuung werden Einzelkontakte durch alle Berufsgruppen berücksichtigt. Bei Einzelbetreuung durch mehr als eine Person (2:1 oder 3:1) sind die jeweiligen Zeiten für jede betreuende Person anzurechnen
  • Mindestmerkmale:
    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
    • Stundenweise Einzelbetreuung oder intensive Beaufsichtigung in Kleinstgruppe ("Sichtkontakt") durch pädagogisch-pflegerisches Personal
    • Einzelbegleitung bei sozialen Aktivitäten in der Kleinstgruppe (z.B. Mahlzeiten, Freizeit) zur Vermeidung von Überforderung oder Konflikten
    • Ggf. gezielte, indizierte störungsspezifische Interventionen
    • Begleitung bei Ausgang, sofern ärztlich vertretbar
    • Angehörigengespräche und gezielte Anleitung der Bezugspersonen aus dem familiären oder sozialen Raum, Begleitung von Besucherkontakten auf der Station
9-693.0 Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
Hinw.:
Zu einer Kleinstgruppe gehören bis zu 3 Kinder und/oder Jugendliche
.00 Mindestens 1 bis zu 2 Stunden pro Tag
.01 Mehr als 2 bis zu 4 Stunden pro Tag
.02 Mehr als 4 bis zu 8 Stunden pro Tag
.03 Mehr als 8 bis zu 12 Stunden pro Tag
.04 Mehr als 12 bis zu 18 Stunden pro Tag
.05 Mehr als 18 Stunden pro Tag
9-693.1 Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
.10 Mindestens 1 bis zu 2 Stunden pro Tag
.11 Mehr als 2 bis zu 4 Stunden pro Tag
.12 Mehr als 4 bis zu 8 Stunden pro Tag
.13 Mehr als 8 bis zu 12 Stunden pro Tag
.14 Mehr als 12 bis zu 18 Stunden pro Tag
.15 Mehr als 18 Stunden pro Tag
9-694 Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern (9-65), der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen (9-66) und der psychiatrisch-psychosomatischen Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-67) angegeben werden
Wird die spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen unterbrochen, so wird für jede Behandlungsepisode ein Kode aus diesem Bereich angegeben
Bei einer Behandlung an mehr als 28 Behandlungstagen ist die Zählung von Neuem zu beginnen und es wird ein weiterer Kode aus diesem Bereich angegeben
Ein Kode aus diesem Bereich kann bei einfachem oder multiplem Substanzmissbrauch kodiert werden und gilt für alle Formen des Konsums
Die im Rahmen der spezifischen Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen anfallenden Therapieeinheiten werden beim jeweiligen Primärkode (aus den Kodebereichen 9-65, 9-66 oder 9-67) angegeben
  • Mindestmerkmale:
    • Multidisziplinäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen auf einer Spezialstation für Suchtpatienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (bei deutlichen Entwicklungsdefiziten auch für Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) unter Leitung eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, mit individuellem, ärztlich indiziertem Einsatz von Fachtherapien wie z.B. Ergotherapie oder körperbezogene Therapieverfahren, mit schulischem Angebot (sofern schulpflichtig oder berufsschulpflichtig), mit entwicklungsspezifischem Umgang und Anleitung, mit Bezug auf das oder im Lebensumfeld des Patienten im besonderen suchtspezifischen Setting. Diese Stationen haben ein hochstrukturiertes therapeutisches Milieu und arbeiten nach einem integrierten, auf das Störungsbild zugeschnittenen Konzept. Die folgenden Merkmale sind mindestens Teil des Konzeptes:
      • Somatische Entgiftung, ggf. über Substitutionsmittel oder andere pharmakologische Unterstützung sowie suchtspezifische roborierende Maßnahmen, differenzierte somatische Befunderhebung mit Behandlung von Folge- und Begleiterkrankungen
      • Differenzierte jugendpsychiatrische Befunderhebung
      • Aufklärung über Abhängigkeitserkrankungen, Gesundheits- und Selbstfürsorgetrainings, soziales Kompetenztraining, Stabilisierung der familiären und/oder psychosozialen Situation, Klärung und Anbahnung der schulischen/beruflichen Wiedereingliederung, ggf. juristische und sozialrechtliche Anspruchsklärung sowie Behandlung nach Traumatisierung, Motivierung zur problemspezifischen Weiterbehandlung und Vermittlung, ggf. Einleitung suchtspezifischer Anschlussbehandlungen oder erforderlicher Jugendhilfemaßnahmen
      • Standardisiertes suchtmedizinisches Assessment entsprechend den Leitlinien der kinder- und jugendpsychiatrischen Fachverbände einschließlich der Erhebung eines nicht substanzgebundenen Suchtverhaltens
      • Sofern erforderlich Begleitung bei Klärungen mit juristischen Instanzen
      • Ressourcen- und lösungsorientiertes Therapiemanagement unter Einsatz differenzierter Therapieelemente patientenbezogen in Kombination von Gruppen- und Einzeltherapie
      • Diagnostik und Behandlung von kinder- und jugendpsychiatrischer Komorbidität bzw. einer kinder- und jugendpsychiatrischen Grundstörung
      • Familienarbeit, sofern die Herkunftsfamilie kooperationsfähig ist, alternativ Arbeit mit Bezugspersonen aus Ersatzfamilien oder der Jugendhilfe
9-694.0 1 Behandlungstag
9-694.1 2 Behandlungstage
9-694.2 3 Behandlungstage
9-694.3 4 Behandlungstage
9-694.4 5 Behandlungstage
9-694.5 6 Behandlungstage
9-694.6 7 Behandlungstage
9-694.7 8 Behandlungstage
9-694.8 9 Behandlungstage
9-694.9 10 Behandlungstage
9-694.a 11 Behandlungstage
9-694.b 12 Behandlungstage
9-694.c 13 Behandlungstage
9-694.d 14 Behandlungstage
9-694.e 15 Behandlungstage
9-694.f 16 Behandlungstage
9-694.g 17 Behandlungstage
9-694.h 18 Behandlungstage
9-694.j 19 Behandlungstage
9-694.k 20 Behandlungstage
9-694.m 21 Behandlungstage
9-694.n 22 Behandlungstage
9-694.p 23 Behandlungstage
9-694.q 24 Behandlungstage
9-694.r 25 Behandlungstage
9-694.s 26 Behandlungstage
9-694.t 27 Behandlungstage
9-694.u 28 Behandlungstage
9-695 Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern (9-65), der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen (9-66), der psychiatrisch-psychosomatischen Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-67) und der psychiatrisch-psychosomatischen Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-68) angegeben werden
Diese Kodes sind für jeden Behandlungstag mit erhöhtem Supervisionsaufwand einzeln anzugeben
Zu kodieren sind zusätzlich zu den im Rahmen der Primärkodes durchgeführten Regelsupervisionsleistungen erbrachte therapieprozessorientierte patientenbezogene Supervisionsleistungen eines Facharztes/psychologischen Psychotherapeuten/Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten bei einem anderen psychotherapeutisch tätigen Arzt oder Psychologen/Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, die einem konkreten Patienten zuzuordnen sind und die einen Zeitraum von jeweils mindestens 30 Minuten umfassen. Diese Leistungen sind patientenbezogen unter Angabe des Supervisionsanlasses, des Supervisionsthemas und der sich ergebenden therapiestrategischen Konsequenzen zu dokumentieren
Supervisionsleistungen im Rahmen von Visiten, multiprofessionellen Teamsitzungen oder Übergaben dürfen hier nicht berücksichtigt werden
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen
9-695.0 Einzelsupervision
Hinw.:
Diese Kodes sind für die Einzelsupervision eines mit der Behandlung des jeweiligen Patienten unmittelbar betrauten psychotherapeutisch tätigen Arztes, Psychologen oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten anzuwenden
.00 Mindestens 30 bis unter 60 Minuten pro Tag
.01 Mindestens 60 Minuten pro Tag
9-695.1 Supervision eines Behandlungsteams
Hinw.:
Diese Kodes sind für die Supervision eines Behandlungsteams anzuwenden. Das Behandlungsteam umfasst neben dem Supervisor mindestens 4 mit der Behandlung des benannten Patienten unmittelbar betraute Personen. Zu diesen Personen müssen mindestens ein Arzt/Psychologe/Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten und ein Spezialtherapeut oder die pädagogisch-pflegerische Bezugsperson oder 2 Ärzte/Psychologen/Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten gehören
.10 Mindestens 30 bis unter 60 Minuten pro Tag
.11 Mindestens 60 Minuten pro Tag