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OPS Version 2015

Kapitel 9
ERGÄNZENDE MASSNAHMEN
(9-20...9-99)

9-20 Hochaufwendige Pflege von Patienten

9-200 Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen
Exkl.:
Hochaufwendige Pflege von Kindern und Jugendlichen (PKMS-J) (9-201)
Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern (PKMS-K) (9-202)
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG erbracht wurden
Ein Kode aus diesem Bereich ist für Patienten ab dem Beginn des 19. Lebensjahres anzugeben
  • Mindestmerkmale:
    • Ein Kode aus diesem Bereich ist anzugeben, wenn in einem oder mehreren Leistungsbereichen die Bedingungen des Pflegekomplexmaßnahmen-Scores für Erwachsene [PKMS-E] erfüllt sind. Die sich daraus ergebenden Aufwandspunkte werden täglich addiert. Die Gesamtanzahl der Aufwandspunkte errechnet sich aus der Summe der täglich ermittelten Punkte aus dem PKMS-E über die Verweildauer des Patienten. Aufwandspunkte, die am Aufnahme- und/oder Entlassungstag entstehen, werden mit berücksichtigt
    • Die pflegerischen Leistungen werden durch examinierte Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung oder unter deren Verantwortung erbracht
    • Die zu verwendenden Parameter des PKMS-E und weitere Nutzungshinweise sind im Anhang zum OPS zu finden
9-200.0 43 bis 71 Aufwandspunkte
9-200.1 72 bis 100 Aufwandspunkte
9-200.5 101 bis 129 Aufwandspunkte
9-200.6 130 bis 158 Aufwandspunkte
9-200.7 159 bis 187 Aufwandspunkte
9-200.8 188 bis 216 Aufwandspunkte
9-200.9 217 bis 245 Aufwandspunkte
9-200.a 246 bis 274 Aufwandspunkte
9-200.b 275 bis 303 Aufwandspunkte
9-200.c 304 bis 332 Aufwandspunkte
9-200.d 333 bis 361 Aufwandspunkte
9-200.e 362 und mehr Aufwandspunkte
9-201 Hochaufwendige Pflege von Kindern und Jugendlichen
Exkl.:
Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen (PKMS-E) (9-200)
Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern (PKMS-K) (9-202)
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist für Patienten ab dem Beginn des 7. Lebensjahres bis zum Ende des 18. Lebensjahres anzugeben. Er kann in Ausnahmefällen auch für Erwachsene angegeben werden, wenn deren Behandlung in einer Abteilung oder Klinik für Kinder- und Jugendmedizin erforderlich ist
  • Mindestmerkmale:
    • Ein Kode aus diesem Bereich ist anzugeben, wenn in einem oder mehreren Leistungsbereichen die Bedingungen des Pflegekomplexmaßnahmen-Scores für Kinder und Jugendliche [PKMS-J] erfüllt sind. Die sich daraus ergebenden Aufwandspunkte werden täglich addiert. Die Gesamtanzahl der Aufwandspunkte errechnet sich aus der Summe der täglich ermittelten Punkte aus dem PKMS-J über die Verweildauer des Patienten. Aufwandspunkte, die am Aufnahme- und/oder Entlassungstag entstehen, werden mit berücksichtigt
    • Die pflegerischen Leistungen werden durch examinierte Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen mit dreijähriger Ausbildung oder unter deren Verantwortung erbracht
    • Die zu verwendenden Parameter des PKMS-J und weitere Nutzungshinweise sind im Anhang zum OPS zu finden
9-201.0 43 bis 71 Aufwandspunkte
9-201.1 72 bis 100 Aufwandspunkte
9-201.5 101 bis 129 Aufwandspunkte
9-201.6 130 bis 158 Aufwandspunkte
9-201.7 159 bis 187 Aufwandspunkte
9-201.8 188 bis 216 Aufwandspunkte
9-201.9 217 bis 245 Aufwandspunkte
9-201.a 246 bis 274 Aufwandspunkte
9-201.b 275 bis 303 Aufwandspunkte
9-201.c 304 bis 332 Aufwandspunkte
9-201.d 333 bis 361 Aufwandspunkte
9-201.e 362 und mehr Aufwandspunkte
9-202 Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern
Exkl.:
Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen (PKMS-E) (9-200)
Hochaufwendige Pflege von Kindern und Jugendlichen (PKMS-J) (9-201)
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist für Patienten ab dem Beginn des 2. Lebensjahres bis zum Ende des 6. Lebensjahres anzugeben
  • Mindestmerkmale:
    • Ein Kode aus diesem Bereich ist anzugeben, wenn in einem oder mehreren Leistungsbereichen die Bedingungen des Pflegekomplexmaßnahmen-Scores für Kleinkinder [PKMS-K] erfüllt sind. Die sich daraus ergebenden Aufwandspunkte werden täglich addiert. Die Gesamtanzahl der Aufwandspunkte errechnet sich aus der Summe der täglich ermittelten Punkte aus dem PKMS-K über die Verweildauer des Patienten. Aufwandspunkte, die am Aufnahme- und/oder Entlassungstag entstehen, werden mit berücksichtigt
    • Die pflegerischen Leistungen werden durch examinierte Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen mit dreijähriger Ausbildung oder unter deren Verantwortung erbracht
    • Die zu verwendenden Parameter des PKMS-K und weitere Nutzungshinweise sind im Anhang zum OPS zu finden
9-202.0 37 bis 71 Aufwandspunkte
.00 37 bis 42 Aufwandspunkte
.01 43 bis 56 Aufwandspunkte
.02 57 bis 71 Aufwandspunkte
9-202.1 72 bis 100 Aufwandspunkte
9-202.5 101 bis 129 Aufwandspunkte
9-202.6 130 bis 158 Aufwandspunkte
9-202.7 159 bis 187 Aufwandspunkte
9-202.8 188 bis 216 Aufwandspunkte
9-202.9 217 bis 245 Aufwandspunkte
9-202.a 246 bis 274 Aufwandspunkte
9-202.b 275 bis 303 Aufwandspunkte
9-202.c 304 bis 332 Aufwandspunkte
9-202.d 333 bis 361 Aufwandspunkte
9-202.e 362 und mehr Aufwandspunkte