1-903Aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Hinw.:
Dieser Kode ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17d KHG erbracht wurden
Dieser Kode ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden und kann für jeden Tag, an dem die Kriterien erfüllt sind, angegeben werden
Die für die Diagnostik aufgewendete Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder der Zusatzkodes (9-64) angerechnet werden
Mindestmerkmale:
Multidisziplinäre Diagnostik zur differenzierten Einordnung der Diagnose und der bisherigen Therapien durch ein multiprofessionelles Team (Ärzte, Diplom-Psychologen) unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
Es werden die Behandlungsziele und der spezifische multiprofessionelle Therapiebedarf definiert und ein Therapieplan vereinbart
Es werden im diagnostischen Einzelkontakt von mindestens 2 Stunden pro Tag durch die oben genannten Berufsgruppen z.B. folgende Leistungen (inklusive Auswertung) erbracht:
Strukturierte Befunderhebung z.B. unter Verwendung störungsspezifischer Selbst- und Fremdbeurteilungsskalen
Ausführliche Differenzialdiagnostik
Komorbiditätsdiagnostik
Psychologische, psychosoziale und neuropsychologische Diagnostik zur Erhebung, Indikationsstellung, Verlaufsbeurteilung und Erfolgskontrolle
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier genannten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-Pädagoge erhalten
1-904Aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
Hinw.:
Dieser Kode ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17d KHG erbracht wurden
Dieser Kode ist für die Behandlung von Patienten anzuwenden, die bei stationärer Aufnahme das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bei deutlichen Entwicklungsdefiziten auch für Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr)
Dieser Kode ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden und kann für jeden Tag, an dem die Kriterien erfüllt sind, angegeben werden
Eine somatische Diagnostik, eine Ausschlussdiagnostik oder eine somatische Behandlung sind jeweils gesondert zu kodieren
Die für die Diagnostik aufgewendete Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-65 bis 9-68) oder der Zusatzkodes (9-69) angerechnet werden
Mindestmerkmale:
Intensive multiprofessionelle Diagnostik zur Diagnosesicherung und Differenzialdiagnostik unter Leitung eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Die Leistungen (inklusive Auswertung) umfassen z.B. folgende Bereiche:
Durch Ärzte oder Psychologen: Extensive fremdanamnestische Erhebungen z.B. im schulischen/jugendhilflichen/Kindergartenumfeld oder in der erweiterten Herkunftsfamilie; standardisierte strukturierte Diagnostikverfahren mit großem Zeitaufwand beim Kind und bei Bezugspersonen im Rahmen von komplexen Störungen mit schwieriger Differenzialdiagnose und erheblicher Auswirkung der diagnostischen Entität auf die weitere Behandlung (z.B. ADOS/ADI, K-SADS, DISYPS)
Durch Psychologen: Aufwendige Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostik-Verfahren, Diagnostik von Teilleistungsstörungen; neuropsychologische Verfahren
Durch Ärzte und andere Berufsgruppen: Entwicklungsdiagnostik: Feinneurologische aufwendige Untersuchung auf soft signs, heilpädagogische/motopädische Diagnostik (z.B. Entwicklungstests; psychomotorische Testverfahren), ergotherapeutische Diagnostikverfahren, familiendynamische Diagnostik
Durch pädagogisch-pflegerische Fachkräfte: Aufwendige pädagogisch-pflegerische Verhaltensbeobachtung, ggf. mit gezielten Symptomchecklisten, Eltern-Kind-Interaktionsbeobachtung ggf. videogestützt
Es müssen mindestens 4 Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten pro Tag erbracht werden
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier genannten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-(Sozial-)Pädagoge erhalten
Mit diesem Kode ist die standardisierte multidisziplinäre (somatische, psychologische und psychosoziale) Diagnostik bei Patienten mit chronischen Schmerzzuständen zu kodieren, die mindestens drei der nachfolgenden Merkmale aufweisen:
manifeste oder drohende Beeinträchtigung der Lebensqualität und/oder der Arbeitsfähigkeit
Fehlschlag einer vorherigen unimodalen Schmerztherapie, eines schmerzbedingten operativen Eingriffs oder einer Entzugsbehandlung
bestehende(r) Medikamentenabhängigkeit oder -fehlgebrauch
schmerzunterhaltende psychische Begleiterkrankung
gravierende somatische Begleiterkrankung
Dieser Kode erfordert:
die Mitarbeit von mindestens zwei Fachdisziplinen (davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin)
eine psychometrische und physische Funktionstestung mit anschließender Teambesprechung zur Erstellung eines Therapieplanes
Die Anwendung dieses Kodes setzt die Zusatzqualifikation Spezielle Schmerztherapie bei der/dem Verantwortlichen voraus
1-911Erweiterte apparativ-überwachte interventionelle Schmerzdiagnostik mit standardisierter Erfolgskontrolle
Inkl.:
Kontrollierte diagnostische Injektion und Infiltration in Organe und Gewebe unter Anwendung eines bildgebenden Verfahrens oder eines Neurostimulators
Testung von Medikamenten zur Schmerzdiagnostik durch systemische oder regionale Applikation
Hinw.:
Dieser Kode umfasst die Dokumentation und Auswertung der erwünschten neurophysiologischen und analgetischen sowie der unerwünschten Wirkungen über einen Zeitraum von mindestens 12 Stunden und die daraus resultierende Erstellung eines schriftlichen Behandlungsplanes
1-912Neurophysiologische apparative Testverfahren zur Schmerzdiagnostik
Inkl.:
Apparative Verfahren wie Schmerzschwellenmessung, somatosensorische Testung oder Funktionsmessung am sympathischen Nervensystem
Alle zur Schmerzdiagnostik geeigneten Methoden unter Einsatz funktioneller bildgebender oder elektrophysiologischer Verfahren
1-930.0Infektiologisch-mikrobiologisches Monitoring bei Immunsuppression
Inkl.:
Patienten mit Immunkompromittierung
Hinw.:
Monitoring auf Infektionen (z.B. durch M. tuberculosis, nicht tuberkulöse Mykobakterien, Mykoplasmen, Legionellen, Zytomegalie-Virus, Herpes-simplex-Virus, Varicella-Zoster-Virus, Chlamydia pneumoniae, Pneumocystis carinii (jirove-ci), Toxoplasma gondii, Aspergillus und andere Fadenpilze sowie Candida) mit speziellen Methoden (Nukleinsäurenachweis, Antigennachweis, Spezialkulturen) bei Immunsuppression
Das infektiologisch-mikrobiologische Monitoring beinhaltet immer die Untersuchung mehrerer Erreger
1-940Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen
Hinw.:
Mindestmerkmale:
Umfassende Diagnostik im Rahmen der Initial- und Verlaufsdiagnostik einer Erkrankung aus Kapitel II bzw. III der ICD-10-GM
Alle nachfolgenden Leistungen müssen im Rahmen desselben stationären Aufenthaltes erbracht werden
Es müssen mindestens eine Untersuchung aus den Bereichen Knochenmarkpunktion, Histologie mit immunhistologischen Spezialfärbungen und Referenzbegutachtung und mindestens drei Untersuchungen mit mindestens zwei der folgenden Verfahren Magnetresonanztomographie [MRT], Positronenemissionstomographie [PET], Computertomographie [CT] und Szintigraphie (außer szintigraphische Teiluntersuchung) erbracht werden. Bei zwei Untersuchungen mit dem selben Verfahren (z.B. CT) muss es sich um unterschiedliche Untersuchungsorte handeln
Dieser Kode ist nur für Patienten mit einem Alter von unter 19 Jahren anzugeben
Zur neurometabolischen Labordiagnostik gehören z.B. die Bestimmung von organischen Säuren, Aminosäuren, Acyl-Carnitine, ultralangkettige Fettsäuren, Guanidinoacetat, Oligosaccharide, Mukopolysaccharide, Neurotransmitter, Abklärung der angeborenen Störung der Glykosylierung
Zur infektiologischen/autoimmunentzündlichen Labordiagnostik gehören z.B. die Untersuchung auf oligoklonale Banden, Zytomegalievirus, Toxoplasmose, Herpes-simplex-Virus, Rubella, Varizella-zoster-Virus, Lues
Es müssen insgesamt mindestens 3 dieser Untersuchungen erfolgen
Zur erweiterten genetischen Diagnostik gehören die Untersuchungen zur Abklärung mindestens einer Verdachtsdiagnose wie z.B. DiGeorge-Syndrom, Rett-Syndrom, Angelmann-Syndrom, Fragiles-X-Syndrom, spinale Muskelatrophie, myotone Dystrophie, Mutation des SCN1A-Gens, Prader-Willi-Syndrom, sonstige Mikrodeletionssyndrome
1-942.3Mit neurometabolischer Labordiagnostik und/oder infektiologischer/autoimmunentzündlicher Labordiagnostik und erweiterter genetischer Diagnostik
Hinw.:
Es müssen die Bedingungen von Kode 1-942.1 und von Kode 1-942.2 erfüllt sein
1-943Komplexe Diagnostik bei Verdacht auf Lungenerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen
Hinw.:
Alle nachfolgenden Leistungen müssen im Rahmen desselben stationären Aufenthaltes erbracht werden
Die Kodes sind nur für Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anzugeben
Sedierungen und Anästhesien bei Untersuchungen, die gewöhnlich ohne Sedierung oder Anästhesie durchgeführt werden, sind gesondert zu kodieren (8-90)
Alle im OPS einzeln kodierbaren diagnostischen Maßnahmen sind gesondert zu kodieren (z.B. Lungenbiopsie, Bronchoskopie)
Mindestmerkmale:
Bronchoskopie
Bronchoalveoläre Lavage mit Mikrobiologie und Virologie (z.B. Polymerase-Kettenreaktion [PCR] oder Antigen-Nachweis) sowie Zytologie oder Histologie
Kontinuierliche Messung der Sauerstoffsättigung über mindestens 12 Stunden
Lungenphysiologische Diagnostik in Abhängigkeit vom Alter des Kindes (z.B. durch Impulsoszillometrie oder durch Ganzkörperplethysmographie und Fluß-Volumen-Kurve)
1-943.1Mit Lungenbiopsie mit Immunhistochemie oder Elektronenmikroskopie
1-943.2Mit hochauflösender oder Spiral-Computertomographie
1-943.3Mit Lungenbiopsie mit Immmunhistochemie oder Elektronenmikroskopie und mit hochauflösender oder Spiral-Computertomographie
1-944Basisdiagnostik bei unklarem Symptomkomplex bei Neugeborenen und Säuglingen
Hinw.:
Alle nachfolgenden Leistungen müssen im Rahmen desselben stationären Aufenthaltes erbracht werden
Sedierungen und Anästhesien bei Untersuchungen, die gewöhnlich ohne Sedierung oder Anästhesie durchgeführt werden, sind gesondert zu kodieren (8-90)
Alle im OPS einzeln kodierbaren diagnostischen Maßnahmen sind gesondert zu kodieren (z.B. EEG, Muskel-, Nerv- oder Hautbiopsie)
Mindestmerkmale:
Ein ausführliches Konsil von jeweils mindestens 30 Minuten von mindestens 3 Fachdisziplinen (z.B. Humangenetik, Kinderradiologie, Pathologie, Neuropädiatrie, Kinder-Endokrinologie und Diabetologie, Kinderchirurgie, Kinderkardiologie, HNO-Heilkunde, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Gynäkologie, Kinder-Orthopädie)
Durchführung von mindestens 4 Untersuchungen aus mindestens 2 der folgenden Bereiche:
Infektiologische, endokrinologische oder metabolische Untersuchungen inklusive Funktionstests (außer Astrup, Routine-Neugeborenenscreening)
Stoffwechseldiagnostik (z.B. Bestimmungen von oder mit Enzymen, (Tandem-) Massenspektrometrie, Gaschromatographie, Hochdruck-Flüssigkeitschromatographie, Gelchromatographie oder Dünnschichtchromatographie)
Röntgenkontrast-, CT- oder MRT-Untersuchung
Lumbalpunktion mit Zytologie, Mikrobiologie und Serologie und/oder Polymerase-Kettenreaktion [PCR]
(Neuro)Physiologische Diagnostik (mindestens EEG oder EKG)
Zur erweiterten molekulargenetischen Diagnostik gehören die Untersuchungen zur Abklärung mindestens einer Verdachtsdiagnose wie z.B. DiGeorge-Syndrom, Rett-Syndrom, Angelmann-Syndrom, Fragiles-X-Syndrom, spinale Muskelatrophie, myotone Dystrophie, Mutation des SCN1A-Gens, Prader-Willi-Syndrom, sonstige Mikrodeletionssyndrome
Zur zytogenetischen Diagnostik (Chromosomenanalyse) gehören die Untersuchungen zur Abklärung mindestens einer Verdachtsdiagnose wie z.B. Down-Syndrom
1-944.3Mit erweiterter molekulargenetischer Diagnostik und Chromosomenanalyse (Zytogenetische Diagnostik)
1-945Diagnostik bei Verdacht auf Gefährdung von Kindeswohl und Kindergesundheit
Hinw.:
Mit diesem Kode ist die standardisierte und multiprofessionelle (somatische, psychologische und psychosoziale) Diagnostik bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, -missbrauch und -vernachlässigung sowie bei Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom [Münchhausen syndrome by proxy] zu kodieren
Alle nachfolgenden Leistungen müssen im Rahmen desselben stationären Aufenthaltes erbracht werden
Die Kodes sind nur für Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anzugeben
Mindestmerkmale:
Multiprofessionelles Team (Ärzte, Sozialarbeiter, Psychologen, Fachkräfte für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Kinderchirurgie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie)
Mehrdimensionale Diagnostik von jeweils mindestens 30 Minuten in mindestens 3 Disziplinen wie Kinder- und Jugendmedizin, Kinderchirurgie, Kinderradiologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychologie und Sozialdienst bzw. solchen mit Expertise für Kinderschutz und/oder für Patienten des Kindes- und Jugendalters (z.B. Rechtsmedizin, Chirurgie, Radiologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Gynäkologie, Neurologie und Neurochirurgie, Ophthalmologie, Zahnmedizin und Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie). Es werden im diagnostischen Einzelkontakt durch die oben genannten Berufsgruppen alle folgenden Leistungen erbracht:
Strukturierte Befunderhebung und Befunddokumentation unter Verwendung spezifischer Anamnese- und Befundbögen
Durchführung von mindestens einer Fallbesprechung mit mindestens 3 Fachdisziplinen zusammen mit einer Fachkraft für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege mit Dokumentation
1-945.1Mit Durchführung von mindestens einer spezifisch protokollierten Fallkonferenz
Hinw.:
Die Fallkonferenz findet unter Mitwirkung der einbezogenen Fachdisziplinen sowie einem Vertreter der Jugendhilfe und zumeist der Eltern/Sorgeberechtigten mit einer Dauer von mindestens 30 Minuten und mit Erstellung eines Therapie- und Hilfeplanes statt
1-991Molekulares Monitoring der Resttumorlast [MRD]
1-991.0Molekulargenetische Identifikation und Herstellung von patientenspezifischen Markern für die Bestimmung der Resttumorlast (Minimal Residual Diseases (MRD))
Inkl.:
PCR- und Sequenzanalyse zur Markeridentifikation
Sensitivitäts- und Spezifitätstestung
Hinw.:
Dieser Kode ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
1-991.1Patientenspezifische molekulargenetische Quantifizierung der Resttumorlast (MRD-Monitoring)
Hinw.:
Es sind mindestens 2 quantitative Polymerasekettenreaktionen (PCR) pro Untersuchung der Resttumorlast durchzuführen
1-992Durchführung von Genmutationsanalysen und Genexpressionsanalysen bei soliden bösartigen Neubildungen
Inkl.:
Analysen zur Prognosebestimmung und zur Therapieplanung und -steuerung bei einem malignen Tumor, z.B. PCR- und Sequenzanalyse, FISH, Immunhistochemische Analyse (ICA)
Exkl.:
Komplexe neuropädiatrische Diagnostik mit erweiterter genetischer Diagnostik (1-942.2)
Basisdiagnostik bei unklarem Symptomkomplex bei Neugeborenen und Säuglingen mit erweiterter genetischer Diagnostik (1-944.1)
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
1-992.0Analyse von 1 bis 2 genetischen Alterationen
1-992.2Analyse von 3 bis 12 genetischen Alterationen
1-992.3Analyse von 13 und mehr genetischen Alterationen
1-993Automatisierte Anreicherung mit immunzytochemischer Detektion zirkulierender Tumorzellen [CTC]
1-994In-vitro-Bestimmung des Genexpressionsprofils mittels RNA aus Monozyten des peripheren Blutes bei Zustand nach Transplantation
1-999Zusatzinformationen zu diagnostischen Maßnahmen
Hinw.:
Die folgenden Positionen sind ausschließlich zur Kodierung von Zusatzinformationen zu diagnostischen Maßnahmen zu benutzen, sofern sie nicht schon im Kode selbst enthalten sind. Sie dürfen nicht als selbständige Kodes benutzt werden und sind nur im Sinne einer Zusatzkodierung zulässig
1-999.0Anwendung eines bronchopulmonalen elektromagnetischen Navigationssystems