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OPS Version 2014

Kapitel 9
ERGÄNZENDE MASSNAHMEN
(9-20...9-99)

9-40 Psychosoziale, psychosomatische und neuropsychologische Therapie

Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben, es sei denn, beim jeweiligen Kode ist dies anders geregelt
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG erbracht wurden
9-401 Psychosoziale Interventionen
Hinw.:
Bei Durchführung mehrerer Beratungen, organisatorischer oder therapeutischer Maßnahmen sind die Zeiten jeweils zu addieren
9-401.0 Sozialrechtliche Beratung
Hinw.:
Information und Beratung zu Möglichkeiten sozialrechtlicher Unterstützungen, einschließlich organisatorischer Maßnahmen
.00 Mindestens 50 Minuten bis 2 Stunden
.01 Mehr als 2 Stunden bis 4 Stunden
.02 Mehr als 4 Stunden
9-401.1 Familien-, Paar- und Erziehungsberatung
Exkl.:
Schwerpunktmäßig gezielte therapeutische Maßnahmen zur Veränderung von Erleben und Verhalten (9-402 ff.)
Hinw.:
Zielorientierte Beratung zu definierten Problemstellungen seitens der Familie oder einzelner Familienmitglieder
.10 Mindestens 50 Minuten bis 2 Stunden
.11 Mehr als 2 Stunden bis 4 Stunden
.12 Mehr als 4 Stunden
9-401.2 Nachsorgeorganisation
Hinw.:
Beratung und organisatorische Maßnahmen hinsichtlich ambulanter und stationärer Nachsorge
.22 Mindestens 50 Minuten bis 2 Stunden
.23 Mehr als 2 Stunden bis 4 Stunden
.25 Mehr als 4 Stunden bis 6 Stunden
.26 Mehr als 6 Stunden
9-401.3 Supportive Therapie
Hinw.:
Interventionen zur psychischen Verarbeitung somatischer Erkrankungen, ihrer Begleit- bzw. Folgeerscheinungen sowie resultierender interaktioneller Probleme
.30 Mindestens 50 Minuten bis 2 Stunden
.31 Mehr als 2 Stunden bis 4 Stunden
.32 Mehr als 4 Stunden
9-401.4 Künstlerische Therapie
Inkl.:
Kunst- und Musiktherapie u.a.
Hinw.:
Therapeutische Maßnahmen, die Wahrnehmungs- und Gestaltungsprozesse umfassen sowie therapeutische Anwendung künstlerischer Medien
.40 Mindestens 50 Minuten bis 2 Stunden
.41 Mehr als 2 Stunden bis 4 Stunden
.42 Mehr als 4 Stunden
9-401.5 Integrierte psychosoziale Komplexbehandlung
Hinw.:
  • Mindestmerkmale:
    • Behandlung unter Leitung eines Facharztes, eines psychologischen Psychotherapeuten oder eines Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten auf einer somatischen Station
    • Einsatz von mindestens 2 psychosozialen Berufsgruppen (Ärzte, psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten oder Psychologen, Pädagogen, Sozialarbeiter oder Künstlerische Therapeuten), davon mindestens die Hälfte der Behandlungszeit durch einen Arzt, psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten oder Psychologen
    • Die psychosozialen Maßnahmen können je nach Bedarf im Einzelfall umfassen:
    • Psychotherapeutische, psychologische oder neuropsychologische Diagnostik, Psychotherapie, supportive Therapie, Krisenintervention, künstlerische Therapie (Kunst- und Musiktherapie u.a.)
    • Beratende Interventionen (Einzel-, Familien-, Paar-, Erziehungs- und sozialrechtliche Beratung)
    • Nachsorgeorganisation und präventive Maßnahmen
.50 Mindestens 3 Stunden
.51 Mehr als 3 bis 5 Stunden
.52 Mehr als 5 bis 8 Stunden
.53 Mehr als 8 Stunden
9-402 Psychosomatische Therapie
Hinw.:
Operationalisierte, therapieziel-orientierte stationäre Therapie durch multidisziplinäre Teams. Hier sind diejenigen pädiatrisch-psychosomatischen Therapien zu verschlüsseln, die die unter 9-403 ff. genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen
9-402.0 Psychosomatische und psychotherapeutische Komplexbehandlung
Hinw.:
Psychodynamisches oder kognitiv-behaviorales Grundverfahren als reflektierter Mehrpersonen-Interaktionsprozess mit schriftlicher Behandlungsplanung (einmal pro Woche), ärztlicher/psychologischer Einzeltherapie (100 Minuten/Woche; ggf. davon 50 Minuten/Woche ressourcenäquivalent als Gruppentherapie), Gruppenpsychotherapie (max. 10 Patienten 120 Minuten/Woche) und Einsatz spezifischer psychotherapeutischer Techniken (360 Minuten/Woche) im standardisierten Setting nach den Regeln der psychosomatischen und psychotherapeutischen Medizin
9-402.1 Integrierte klinisch-psychosomatische Komplexbehandlung
Hinw.:
Stationäre somatische und psychosomatische Behandlung bei akuten und chronischen somatischen Erkrankungen mit psychischer Komorbidität und Copingstörungen, neben der somatischen Therapie durch ärztliche/psychologische Einzeltherapie (100 Minuten/Woche) und Einsatz spezifischer psychotherapeutischer Techniken (360 Minuten/Woche) im standardisierten Setting nach den Regeln der psychosomatischen und psychotherapeutischen Medizin oder der Pädiatrie
9-402.2 Psychosomatische und psychotherapeutische Krisenintervention als Komplexbehandlung
Hinw.:
Stationäre Kurztherapie mit umgrenztem Therapieziel zur Stabilisierung bei akuter Dekompensation (Verschiebung der Therapie-Dosis zu höherem Anteil an Einzelpsychotherapie im Vergleich zu 9-402.0) nach den Regeln der psychosomatischen und psychotherapeutischen Medizin
9-403 Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie
Hinw.:
Operationalisierte individuelle Diagnostik und Therapie und Anleitung von Bezugspersonen durch ein multidisziplinäres Teams unter Leitung eines Kinder- und Jugendarztes bei drohender oder manifester Behinderung, Entwicklungs- und Verhaltensstörung sowie seelischen Störungen
Die Therapie erfolgt nach Diagnoseerstellung entsprechend der Mehrdimensionalen Bereichsdiagnostik der Sozialpädiatrie (MBS)/pädiatrischen Psychosomatik
Die Therapiedurchführung ist an den jeweiligen Standards der neuropädiatrischen oder sozialpädiatrischen Gesellschaft oder der pädiatrischen Psychosomatik orientiert. Folgende Therapeutengruppen sind dabei u.a. je nach Behandlungsplan einzubeziehen: Ärzte, Psychologen (Diplom/Master), Ergotherapeuten, (Heil)erzieher, (Heil)pädagogen, Kunsttherapeuten, Logopäden, Musiktherapeuten, Ökotrophologen/Ernährungsberater, Physiotherapeuten (inkl. physikalischer Therapie), Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Schmerztherapeuten, Sozialpädagogen
Bei den Therapieformen 9-403.2, 9-403.4, 9-403.5, 9-403.6 und 9-403.7 sind die Mindestleistungen innerhalb des angegebenen Zeitraumes zu erbringen
Die jeweilige Therapieform ist so oft zu kodieren, wie sie erbracht wurde. Die Therapieformen dürfen nur nacheinander erbracht werden
Wochenendbeurlaubungen zur Unterstützung des Therapieerfolges sind möglich, wenn die Mindestleistungen im Restzeitraum erbracht werden
9-403.0 Begleitende Therapie
Hinw.:
An 3 Tagen werden täglich mindestens zwei Therapieeinheiten von 45 Minuten durchgeführt. Davon müssen mindestens 3 Einheiten durch einen Arzt und/oder Psychologen geleistet werden
9-403.1 Therapie als Blockbehandlung
Hinw.:
Über 5 Tage werden täglich mindestens zwei Therapieeinheiten von 45 Minuten durchgeführt. Davon müssen mindestens 5 Einheiten durch einen Arzt und/oder Psychologen geleistet werden. Es erfolgt eine zielorientierte Beratung zu definierten Problemstellungen seitens der Familie oder einzelner Familienmitglieder
9-403.2 Therapie als erweiterte Blockbehandlung
Hinw.:
Über 12 Tage werden mindestens 20 Therapieeinheiten von 45 Minuten durchgeführt. Davon müssen mindestens 5 Therapieeinheiten durch einen Arzt und/oder Psychologen geleistet werden. Es müssen mindestens 3 Therapeutengruppen zum Einsatz kommen
9-403.3 Intensivtherapie
Hinw.:
Über 5 Tage werden mindestens 15 Therapieeinheiten von 45 Minuten durchgeführt. Davon müssen mindestens 5 Therapieeinheiten durch einen Arzt und/oder Psychologen geleistet werden. Es müssen mindestens 3 Therapeutengruppen zum Einsatz kommen
9-403.4 Erweiterte Intensivtherapie
Hinw.:
Über 12 Tage werden mindestens 30 Therapieeinheiten von 45 Minuten durchgeführt. Davon müssen mindestens 6 Therapieeinheiten durch einen Arzt und/oder Psychologen geleistet werden. Es müssen mindestens 3 Therapeutengruppen zum Einsatz kommen
9-403.5 Langzeit-Intensivtherapie
Hinw.:
Über 7 Tage werden 15 Therapieeinheiten von 45 Minuten durchgeführt. Davon müssen mindestens 5 Therapieeinheiten durch einen Arzt und/oder Psychologen geleistet werden. Es müssen mindestens 3 Therapeutengruppen zum Einsatz kommen
Dieser Kode kann jeweils für eine Therapie über 7 Tage für die maximale Dauer von 8 Wochen pro Jahr angegeben werden
9-403.6 Langzeit-Intensivtherapie zum verhaltenstherapeutischen Training
Hinw.:
Über 7 Tage werden 20 Therapieeinheiten von 45 Minuten durchgeführt. Davon müssen mindestens 5 Therapieeinheiten durch einen Arzt, 5 Therapieeinheiten durch einen Psychologen und 10 Therapieeinheiten durch unterstützende Physiotherapie und begleitende andere Therapieverfahren durch die oben angeführten Therapeutengruppen geleistet werden. Über den normalen Pflegebedarf hinaus werden mindestens 2 Stunden pro Tag für Trainingsmaßnahmen durch Pflegepersonal oder heilpädagogisches Personal eingesetzt
Dieser Kode kann jeweils für eine Therapie über 7 Tage für die maximale Dauer von 12 Wochen pro Jahr angegeben werden
9-403.7 Therapie im Gruppen-Setting
Hinw.:
Mehrpersonen-Interaktionsprozess, reflektiert und für jeweils 7 Tage geplant im heilpädagogisch orientierten Gruppen-Setting (max. 6 Kinder pro Gruppe), unter ärztlich-psychologischer Anleitung (mindestens 35 Stunden pro Woche), Einzel- oder Gruppentherapie (max. 5 Personen pro Gruppe), Psychotherapie einzeln oder in Gruppen unter Einsatz spezifischer psychotherapeutischer Technik, Beratung und Anleitung von Bezugspersonen (mindestens 180 Minuten pro Woche). Mindestens 1/3 der Therapieeinheiten sind im Gruppensetting zu erbringen. Ziel ist es, möglichst alltagsbezogen und wirklichkeitsnah Verhaltensbeobachtung, Verhaltensmodifikation, Selbständigkeitstraining, soziales Kompetenztraining und Training der Handlungsplanung durchzuführen. Die Maßnahmen erfolgen unabhängig von pädagogischen Fördermaßnahmen in Schule oder Kindergarten. In Abhängigkeit der zugrunde liegenden Erkrankung müssen ergänzend funktionelle Therapien eingesetzt werden, wie durch die Therapeutengruppen repräsentiert
Dieser Kode kann jeweils für eine Therapie über 7 Tage für die maximale Dauer von 8 Wochen pro Jahr angegeben werden
9-403.8 Integrierte Blockbehandlung
Hinw.:
Über 7 Tage werden mindestens 10 Therapieeinheiten von 45 Minuten durchgeführt. Davon müssen mindestens 3 Therapieeinheiten durch einen Arzt und/oder Psychologen geleistet werden. Es müssen mindestens 3 Berufsgruppen zum Einsatz kommen
Dieser Kode kann jeweils für eine Therapie über 7 Tage angegeben werden
9-403.x Sonstige
9-403.y N.n.bez.
9-404 Neuropsychologische Therapie
Hinw.:
Therapie beeinträchtigter kognitiver, affektiver und verhaltensbezogener Funktionen (Orientierung, Aufmerksamkeit, Wahrnehmung, Lernen und Gedächtnis, Planen und Problemlösen, Affekt- und Verhaltenskontrolle, soziale Kompetenz) bei Patienten mit angeborenen oder erworbenen Hirnschädigungen, basierend auf kognitions-psychologischen, lerntheoretischen und funktional-neuroanatomischen Erkenntnissen
9-404.0 Mindestens 50 Minuten bis 2 Stunden
9-404.1 Mehr als 2 Stunden bis 4 Stunden
9-404.2 Mehr als 4 Stunden

9-41 Psychotherapie

Hinw.:
Diese Kodes sind für die psychotherapeutischen Maßnahmen anzuwenden, die nicht in 9-402 bis 9-404 definiert sind
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG erbracht wurden
9-410 Einzeltherapie
Hinw.:
Dauer der Therapie mindestens 1 Stunde pro Tag
9-410.0 Kognitive Verhaltenstherapie
.04 An einem Tag
.05 An 2 bis 5 Tagen
.06 An 6 bis 10 Tagen
.07 An 11 und mehr Tagen
9-410.1 Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
.14 An einem Tag
.15 An 2 bis 5 Tagen
.16 An 6 bis 10 Tagen
.17 An 11 und mehr Tagen
9-410.2 Gesprächspsychotherapie
.24 An einem Tag
.25 An 2 bis 5 Tagen
.26 An 6 bis 10 Tagen
.27 An 11 und mehr Tagen
9-410.x Sonstige
9-410.y N.n.bez.
9-411 Gruppentherapie
Hinw.:
Dauer der Therapie mindestens 1 Stunde pro Tag
9-411.0 Kognitive Verhaltenstherapie
.04 An einem Tag
.05 An 2 bis 5 Tagen
.06 An 6 bis 10 Tagen
.07 An 11 und mehr Tagen
9-411.1 Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
.14 An einem Tag
.15 An 2 bis 5 Tagen
.16 An 6 bis 10 Tagen
.17 An 11 und mehr Tagen
9-411.2 Gesprächspsychotherapie
.24 An einem Tag
.25 An 2 bis 5 Tagen
.26 An 6 bis 10 Tagen
.27 An 11 und mehr Tagen
9-411.x Sonstige
9-411.y N.n.bez.
9-412 Multimodale psychotherapeutische Komplexbehandlung im Liaisondienst
Hinw.:
  • Mindestmerkmale:
    • Behandlung im Liaisondienst durch einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung Psychiatrie und Psychotherapie oder der Gebietsbezeichnung Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder der Gebiets- und Bereichsbezeichnung Innere Medizin (bzw. andere klinische Fachärzte wie Dermatologen, Gynäkologen, Orthopäden u. a.) und Psychotherapie oder durch einen psychologischen Psychotherapeuten
    • Anamnese (biographisch bzw. verhaltensanalytisch fundiert)
    • Anwendung bzw. Einleitung folgender Verfahren patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen: Einzel- oder Gruppenpsychotherapie, psychoeduktive Verfahren, Entspannungs- oder imaginative Verfahren, psychologische Testdiagnostik, sozialpädagogische Beratung, Ergotherapie, künstlerische Therapie (Kunst- und Musiktherapie), supportive teambezogene Interventionen, Balintgruppen/Supervision
9-412.2 2 bis unter 5 Stunden
9-412.3 5 bis 10 Stunden
9-412.4 Mehr als 10 Stunden