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OPS Version 2012

Kapitel 9
ERGÄNZENDE MASSNAHMEN
(9-20...9-99)

Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
(9-65...9-69)

Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17d KHG erbracht wurden
Die gleichzeitige somatische Diagnostik und Behandlung sind gesondert zu kodieren

9-65 Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern

Exkl.:
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen (9-66)
Psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-67)
Psychiatrisch-psychosomatische Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-68)
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung von Patienten anzuwenden, die bei stationärer Aufnahme das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung und Intensivbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit. Hierzu zählen auch Familientherapie oder Elterngespräche
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Dies entspricht in Abhängigkeit von der Anzahl der Patienten pro Gruppentherapie einer 1/2, 1/3 oder 1/5 Therapieeinheit. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 15 Patienten begrenzt. Gruppen mit 4 bis 10 Teilnehmern werden in aller Regel nach dem 2-Therapeuten-Prinzip geführt. Gruppen mit 11 bis 15 Teilnehmern müssen nach dem 2-Therapeuten-Prinzip geführt werden

Therapiedauer

Einzeltherapie

Gruppentherapie bis 3 Patienten

Gruppentherapie 4 bis 10 Patienten

Gruppentherapie 11 bis 15 Patienten

Mind. 25 min

1 TE

1/2 TE

1/3 TE

1/5 TE

Mind. 50 min

2 TE

1 TE

2/3 TE

2/5 TE

Mind. 75 min

3 TE

1,5 TE

1 TE

3/5 TE

u.s.w.

Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-(Sozial-)Pädagoge erhalten
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Dann sind die Therapieeinheiten der Ärzte und Psychologen einerseits und der Spezialtherapeuten und pädagogisch-pflegerischen Fachpersonen andererseits jeweils in einer Gruppe zusammenzufassen und zu kodieren
  • Mindestmerkmale:
    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
    • Wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs (bei Aufenthalten von mehr als 6 Tagen) oder eine ausführliche multiprofessionelle Behandlungsplanung mindestens alle 4 Wochen
    • Die Anwendung der unterschiedlichen Therapieverfahren erfolgt nach ärztlicher Indikation patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen in einem kind- und/oder jugendgerechten, milieutherapeutischen Setting mit entwicklungsspezifischem Umgang und Anleitung und mit Bezug auf das oder im Lebensumfeld des Patienten
    • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
      • Ärzte (Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)
      • Psychologen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
      • Mindestens 2 Spezialtherapeutengruppen (z.B. Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Heilpädagogen, Bewegungs-, Erlebnis-, Kreativtherapeuten, Logopäden)
      • Pädagogisch-pflegerische Fachpersonen (z.B. (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Jugend- und Heimerzieher)
    • Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Ärztliches oder psychologisches Einzelgespräch
      • Einzelpsychotherapie mit kindgerechten Verfahren
      • Gruppenpsychotherapie
      • Elterngespräche, Familiengespräche und Familientherapie und/oder Gespräche mit Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu (z.B. Jugendhilfe, Pflegefamilie)
      • Gespräche und Beratungen mit Richtern oder Behördenvertretern
      • Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
      • Aufklärung (Kind und Bezugspersonen), Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
    • Als angewandte Verfahren der pädagogisch-pflegerischen Fachpersonen und der Spezialtherapeuten gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Behandlungseinheiten durch die kinderpsychiatrische bzw. jugendpsychiatrische Pflege/Bezugspflege des Pflege- und Erziehungsdienstes (z.B. alltagsbezogenes Training, Anleitung und Förderung der Selbständigkeit, Stuhltraining, Esstraining, Verstärkerplan, Feedbackrunden)
      • Anleitung bei sozialer Interaktion
      • Gelenkte Freizeitaktivitäten, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik/-therapie mit therapeutischem Auftrag gemäß Gesamtbehandlungsplan
      • Angehörigengespräche und gezielte Anleitung der Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu
      • Heilpädagogische oder ergotherapeutische Förder- und Behandlungsverfahren
      • Spezielle psychosoziale Techniken (z.B. Sozialkompetenztraining)
      • Kreativtherapien (z.B. Tanztherapie, Kunsttherapie, Musiktherapie)
      • Bewegungstherapie, Mototherapie, Logopädie
      • Übende Verfahren und prospektive Hilfekoordination hinsichtlich der geplanten Reintegration in Schule und soziales Umfeld, inklusive Behandlung als hometreatment
      • Gespräche mit Behördenvertretern
    • Hierzu zählen auch syndromspezifische Module
    • Es kommen pro Woche mindestens ein Therapieverfahren aus dem Bereich der ärztlich-psychologischen Behandlung und mindestens ein Therapieverfahren aus der pädagogisch-pflegerischen Behandlung oder aus den Therapieverfahren der Spezialtherapeuten zur Anwendung
9-654 Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
9-654.0 Regelbehandlung mit 1/5 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.1 Regelbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.2 Regelbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.3 Regelbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.4 Regelbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.5 Regelbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.6 Regelbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.7 Regelbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.8 Regelbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.9 Regelbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.a Regelbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.b Regelbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.c Regelbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.d Regelbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.e Regelbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.f Regelbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-654.g Regelbehandlung mit mehr als 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-655 Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten
9-655.0 Regelbehandlung mit 1/5 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.1 Regelbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.2 Regelbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.3 Regelbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.4 Regelbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.5 Regelbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.6 Regelbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.7 Regelbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.8 Regelbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.9 Regelbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.a Regelbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.b Regelbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.c Regelbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.d Regelbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.e Regelbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.f Regelbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.g Regelbehandlung mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.h Regelbehandlung mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.j Regelbehandlung mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.k Regelbehandlung mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.m Regelbehandlung mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.n Regelbehandlung mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.p Regelbehandlung mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.q Regelbehandlung mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.r Regelbehandlung mit mehr als 48 bis 50 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.s Regelbehandlung mit mehr als 50 bis 52 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.t Regelbehandlung mit mehr als 52 bis 54 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.u Regelbehandlung mit mehr als 54 bis 56 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.v Regelbehandlung mit mehr als 56 bis 58 Therapieeinheiten pro Woche
9-655.w Regelbehandlung mit mehr als 58 Therapieeinheiten pro Woche

9-66 Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen

Exkl.:
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern (9-65)
Psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-67)
Psychiatrisch-psychosomatische Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-68)
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung von Patienten anzuwenden, die bei stationärer Aufnahme das 15. Lebensjahr begonnen haben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bei deutlichen Entwicklungsdefiziten auch für Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr)
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung und Intensivbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit. Hierzu zählen auch Familientherapie oder Elterngespräche
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Dies entspricht in Abhängigkeit von der Anzahl der Patienten pro Gruppentherapie einer 1/2, 1/3 oder 1/5 Therapieeinheit. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 15 Patienten begrenzt. Gruppen mit 4 bis 10 Teilnehmern werden in aller Regel nach dem 2-Therapeuten-Prinzip geführt. Gruppen mit 11 bis 15 Teilnehmern müssen nach dem 2-Therapeuten-Prinzip geführt werden

Therapiedauer

Einzeltherapie

Gruppentherapie bis 3 Patienten

Gruppentherapie 4 bis 10 Patienten

Gruppentherapie 11 bis 15 Patienten

Mind. 25 min

1 TE

1/2 TE

1/3 TE

1/5 TE

Mind. 50 min

2 TE

1 TE

2/3 TE

2/5 TE

Mind. 75 min

3 TE

1,5 TE

1 TE

3/5 TE

u.s.w.

Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-(Sozial-)Pädagoge erhalten
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Dann sind die Therapieeinheiten der Ärzte und Psychologen einerseits und der Spezialtherapeuten und pädagogisch-pflegerischen Fachpersonen andererseits jeweils in einer Gruppe zusammenzufassen und zu kodieren
  • Mindestmerkmale:
    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
    • Wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs (bei Aufenthalten von mehr als 6 Tagen) oder eine ausführliche multiprofessionelle Behandlungsplanung mindestens alle 4 Wochen
    • Die Anwendung der unterschiedlichen Therapieverfahren erfolgt nach ärztlicher Indikation patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen in einem kind- und/oder jugendgerechten, milieutherapeutischen Setting mit entwicklungsspezifischem Umgang und Anleitung und mit Bezug auf das oder im Lebensumfeld des Patienten
    • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
      • Ärzte (Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)
      • Psychologen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
      • Mindestens 2 Spezialtherapeutengruppen (z.B. Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Heilpädagogen, Bewegungs-, Erlebnis-, Kreativtherapeuten)
      • Pädagogisch-pflegerische Fachpersonen (z.B. (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Jugend- und Heimerzieher)
    • Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Ärztliches oder psychologisches Einzelgespräch
      • Einzelpsychotherapie mit jugendgerechten Verfahren
      • Gruppenpsychotherapie und Entspannungsverfahren
      • Elterngespräche, Familiengespräche und Familientherapie und/oder Gespräche mit Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu (z.B. Jugendhilfe, Pflegefamilie)
      • Gespräche und Beratungen mit Richtern oder Behördenvertretern
      • Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
      • Aufklärung (Jugendlicher und Bezugspersonen), Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
    • Als angewandte Verfahren der pädagogisch-pflegerischen Fachpersonen und der Spezialtherapeuten gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Behandlungseinheiten durch die jugendpsychiatrische Pflege/Bezugspflege des Pflege- und Erziehungsdienstes (z.B. alltagsbezogenes Training, Anleitung und Förderung der Selbständigkeit, Esstraining, Verstärkerplan, Feedbackrunden)
      • Begleitung in die Patientengruppe
      • Heilpädagogische oder ergotherapeutische Förder- und Behandlungsverfahren
      • Spezielle psychosoziale Techniken (z.B. Sozialkompetenztraining, Anleitung zu gemeinsamen Aktivitäten mit Mitpatienten wie Spiel, Sport, Freizeit)
      • Kreativtherapien (z.B. Tanztherapie, Kunsttherapie, Musiktherapie)
      • Bewegungstherapie, Mototherapie
      • Erlebnispädagogik oder -therapie
      • Übende Verfahren und prospektive Hilfekoordination hinsichtlich der geplanten Reintegration in Schule und soziales Umfeld, inklusive Behandlung als hometreatment
      • Entspannungsverfahren
      • Gespräche mit Behördenvertretern
      • Angehörigengespräche und gezielte Anleitung der Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu
    • Hierzu zählen auch syndromspezifische Module
    • Es kommen pro Woche mindestens ein Therapieverfahren aus dem Bereich der ärztlich-psychologischen Behandlung und mindestens ein Therapieverfahren aus der pädagogisch-pflegerischen Behandlung oder aus den Therapieverfahren der Spezialtherapeuten zur Anwendung
9-664 Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
9-664.0 Regelbehandlung mit 1/5 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.1 Regelbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.2 Regelbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.3 Regelbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.4 Regelbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.5 Regelbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.6 Regelbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.7 Regelbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.8 Regelbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.9 Regelbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.a Regelbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.b Regelbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.c Regelbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.d Regelbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.e Regelbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.f Regelbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-664.g Regelbehandlung mit mehr als 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-665 Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten
9-665.0 Regelbehandlung mit 1/5 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.1 Regelbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.2 Regelbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.3 Regelbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.4 Regelbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.5 Regelbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.6 Regelbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.7 Regelbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.8 Regelbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.9 Regelbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.a Regelbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.b Regelbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.c Regelbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.d Regelbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.e Regelbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.f Regelbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.g Regelbehandlung mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.h Regelbehandlung mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.j Regelbehandlung mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.k Regelbehandlung mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.m Regelbehandlung mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.n Regelbehandlung mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.p Regelbehandlung mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.q Regelbehandlung mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.r Regelbehandlung mit mehr als 48 bis 50 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.s Regelbehandlung mit mehr als 50 bis 52 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.t Regelbehandlung mit mehr als 52 bis 54 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.u Regelbehandlung mit mehr als 54 bis 56 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.v Regelbehandlung mit mehr als 56 bis 58 Therapieeinheiten pro Woche
9-665.w Regelbehandlung mit mehr als 58 Therapieeinheiten pro Woche

9-67 Psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen

Exkl.:
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern (9-65)
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen (9-66)
Psychiatrisch-psychosomatische Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-68)
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung von Patienten anzuwenden, die bei stationärer Aufnahme das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bei deutlichen Entwicklungsdefiziten auch für Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr)
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung und Intensivbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern die Beaufsichtigung oder Betreuung an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen stattfindet, ist diese ebenfalls zu berücksichtigen
Ein Kode aus diesem Bereich ist nicht für Patienten anzuwenden, bei denen autonome soziale Integration, wie ein externer Schulbesuch in einer Regelschule oder ein Praktikum angeordnet ist
Bei der Berechnung der Stunden für die Einzelbetreuung werden Einzelkontakte durch alle Berufsgruppen berücksichtigt. Bei Einzelbetreuung durch mehr als eine Person (2:1 oder 3:1) sind die jeweiligen Zeiten für jede betreuende Person anzurechnen
Es können für einen Tag Kodes aus dem Bereich 9-670 und aus dem Bereich 9-671 angegeben werden
  • Mindestmerkmale:
    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
    • Multiprofessionelle Teambesprechung zweimal pro Woche zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs. Es erfolgt eine tägliche ärztliche Befunderhebung
    • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
      • Ärzte (Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)
      • Ggf. Psychologen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
      • Spezialtherapeuten (z.B. Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Heilpädagogen, Bewegungs-, Erlebnis-, Kreativtherapeuten), wenn indiziert
      • Pädagogisch-pflegerische Fachpersonen (z.B. (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Jugend- und Heimerzieher)
    • Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Ärztliches oder psychologisches Einzelgespräch
      • Ärztliche oder psychologische therapeutische Familienkontakte bzw. Kontakt mit Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu (z.B. Jugendhilfe, Pflegefamilie), Familientherapie
      • Begleitung von Deeskalationen (desaktualisierendes „talking down“ bis hin zu Freiheitseinschränkung oder Freiheitsentzug)
      • (Störungsspezifische) Psychoedukation
      • Aufklärung (Kinder/Jugendliche und Bezugspersonen), Compliance-förderung und enges Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
      • Monitoring und ärztliche Behandlung von Entzugssymptomatik
      • Begleitung bei richterlichen Anhörungen oder (fach)ärztliche Stellungnahmen zur Unterbringung
    • Als angewandte Verfahren der pädagogisch-pflegerischen Fachpersonen und Spezialtherapeuten gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Täglich stundenweise Einzelbetreuung oder intensive Beaufsichtigung in Kleinstgruppe („Sichtkontakt“) durch pädagogisch-pflegerisches Personal
      • Einzelbegleitung bei sozialen Aktivitäten in der Kleinstgruppe (z.B. Mahlzeiten, Freizeit) zur Vermeidung von Überforderung oder Konflikten
      • Sofern ärztlich vertretbar, Begleitung bei Ausgang
      • Angehörigengespräche und gezielte Anleitung der Bezugspersonen aus dem familiären oder sozialen Raum, Begleitung von Besuchskontakten auf der Station
      • Gespräche mit Behördenvertretern
      • Ergotherapeutische Behandlungsverfahren, Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Kunst- und Musiktherapie, Entspannungsverfahren in Einzelkontakt oder Kleinstgruppe
      • Interventionen hinsichtlich der geplanten Überleitung in Regelbehandlung oder rehabilitative Anschlussmaßnahmen (z.B. Jugendhilfe)
    • Es kommen mindestens ein Therapieverfahren aus dem Bereich der ärztlichen oder psychologischen Behandlung und zeitlich aufwendige pflegerisch-erzieherische Begleitung zur Anwendung. Sofern ärztlich indiziert kommen auch Therapieverfahren einzeln oder in der Kleinstgruppe (selten und nur bei stetiger Möglichkeit der Ablösung durch Einzelbetreuung) durch andere Berufsgruppen zur Anwendung
    • Die Patienten weisen mindestens eines der nachfolgenden Merkmale auf:
      • Die Patienten benötigen störungsbedingt deutlich über das altersübliche Maß hinaus Unterstützung bei Aktivitäten des täglichen Lebens im Sinne intensiver pflegerischer Maßnahmen (z.B. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme bei jeder Mahlzeit, bei Hygienemaßnahmen, bei Bettlägerigkeit oder Rollstuhlpflichtigkeit, Aktivierung zum Aufstehen und zur Teilnahme am Gruppenleben)
      • Erhöhter Einzelbetreuungs- und/oder Beaufsichtigungsaufwand, da die Patienten störungsbedingt desorientiert oder nicht gruppenfähig sind oder wegen Manipulationen und Bedrohungen von Mitpatienten (z.B. körperliche Übergriffigkeit) - Behandlung kann ausschließlich auf der Station bzw. nur in enger Begleitung außerhalb stattfinden
      • Selbst- oder Fremdgefährdung
      • Störungsbedingt nicht einschätzbarer, nicht absprachefähiger Patient (z.B. häufiger Erregungszustand)
      • Notwendigkeit des Einsatzes von freiheitsentziehenden Maßnahmen oder stete Bereitschaft dazu
      • Drohende somatische Dekompensation bei vitaler Gefährdung oder bei Stoffwechselstörung oder bei hoher Selbstverletzungsneigung
      • Akuter, auch protrahierter Drogen- oder Alkoholentzug
      • Kontinuierliches Alkohol- oder Drogencraving
9-670 Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
Hinw.:
Zu einer Kleinstgruppe gehören bis zu 3 Kinder und/oder Jugendliche
9-670.2 Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag
.20 An 1 Tag pro Woche
.21 An 2 Tagen pro Woche
.22 An 3 Tagen pro Woche
.23 An 4 Tagen pro Woche
.24 An 5 Tagen pro Woche
.25 An 6 Tagen pro Woche
.26 An 7 Tagen pro Woche
9-670.3 Mehr als 6 bis 12 Stunden pro Tag
.30 An 1 Tag pro Woche
.31 An 2 Tagen pro Woche
.32 An 3 Tagen pro Woche
.33 An 4 Tagen pro Woche
.34 An 5 Tagen pro Woche
.35 An 6 Tagen pro Woche
.36 An 7 Tagen pro Woche
9-670.4 Mehr als 12 Stunden pro Tag
.40 An 1 Tag pro Woche
.41 An 2 Tagen pro Woche
.42 An 3 Tagen pro Woche
.43 An 4 Tagen pro Woche
.44 An 5 Tagen pro Woche
.45 An 6 Tagen pro Woche
.46 An 7 Tagen pro Woche
9-671 Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
9-671.0 1 bis 2 Stunden pro Tag
.00 An 1 Tag pro Woche
.01 An 2 Tagen pro Woche
.02 An 3 Tagen pro Woche
.03 An 4 Tagen pro Woche
.04 An 5 Tagen pro Woche
.05 An 6 Tagen pro Woche
.06 An 7 Tagen pro Woche
9-671.1 Mehr als 2 bis 4 Stunden pro Tag
.10 An 1 Tag pro Woche
.11 An 2 Tagen pro Woche
.12 An 3 Tagen pro Woche
.13 An 4 Tagen pro Woche
.14 An 5 Tagen pro Woche
.15 An 6 Tagen pro Woche
.16 An 7 Tagen pro Woche
9-671.2 Mehr als 4 bis 8 Stunden pro Tag
.20 An 1 Tag pro Woche
.21 An 2 Tagen pro Woche
.22 An 3 Tagen pro Woche
.23 An 4 Tagen pro Woche
.24 An 5 Tagen pro Woche
.25 An 6 Tagen pro Woche
.26 An 7 Tagen pro Woche
9-671.3 Mehr als 8 bis 12 Stunden pro Tag
.30 An 1 Tag pro Woche
.31 An 2 Tagen pro Woche
.32 An 3 Tagen pro Woche
.33 An 4 Tagen pro Woche
.34 An 5 Tagen pro Woche
.35 An 6 Tagen pro Woche
.36 An 7 Tagen pro Woche
9-671.4 Mehr als 12 bis 18 Stunden pro Tag
.40 An 1 Tag pro Woche
.41 An 2 Tagen pro Woche
.42 An 3 Tagen pro Woche
.43 An 4 Tagen pro Woche
.44 An 5 Tagen pro Woche
.45 An 6 Tagen pro Woche
.46 An 7 Tagen pro Woche
9-671.5 Mehr als 18 Stunden pro Tag
.50 An 1 Tag pro Woche
.51 An 2 Tagen pro Woche
.52 An 3 Tagen pro Woche
.53 An 4 Tagen pro Woche
.54 An 5 Tagen pro Woche
.55 An 6 Tagen pro Woche
.56 An 7 Tagen pro Woche

9-68 Psychiatrisch-psychosomatische Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen

Exkl.:
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern (9-65)
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen (9-66)
Psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-67)
Jugendliche mit der Fähigkeit zur Ablösung
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung von Patienten anzuwenden, die bei stationärer Aufnahme das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bei deutlichen Entwicklungsdefiziten auch für Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr)
Es findet eine Behandlung von psychisch kranken Kindern oder retardierten Jugendlichen oder von Kindern/Jugendlichen mit psychischer Symptomatik gemeinsam mit Eltern und ggf. Geschwistern statt, wenn die Eltern-Kind-Dynamik einen wesentlichen Faktor zur Entstehung oder Aufrechterhaltung der Störung darstellt
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung und Intensivbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit. Hierzu zählen auch Familientherapie oder Elterngespräche
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Dies entspricht in Abhängigkeit von der Anzahl der Patienten pro Gruppentherapie einer 1/2, 1/3 oder 1/5 Therapieeinheit. Bei Eltern-Gruppentherapien oder Eltern-Kind-Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 8 Familien begrenzt. Gruppen mit 4 bis 10 Teilnehmern werden in aller Regel nach dem 2-Therapeuten-Prinzip geführt. Gruppen mit 11 bis 15 Teilnehmern müssen nach dem 2-Therapeuten-Prinzip geführt werden

Therapiedauer

Einzeltherapie

Gruppentherapie bis 3 Patienten

Gruppentherapie 4 bis 10 Patienten

Gruppentherapie 11 bis 15 Patienten

Mind. 25 min

1 TE

1/2 TE

1/3 TE

1/5 TE

Mind. 50 min

2 TE

1 TE

2/3 TE

2/5 TE

Mind. 75 min

3 TE

1,5 TE

1 TE

3/5 TE

u.s.w.

Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-(Sozial-)Pädagoge erhalten
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Dann sind die Therapieeinheiten der Ärzte und Psychologen einerseits und der Spezialtherapeuten und pädagogisch-pflegerischen Fachpersonen andererseits jeweils in einer Gruppe zusammenzufassen und zu kodieren
  • Mindestmerkmale:
    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
    • Wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs (bei Aufenthalten von mehr als 6 Tagen)
    • Die Anwendung der unterschiedlichen Therapieverfahren erfolgt nach ärztlicher Indikation patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen in einem kind- und familiengerechten, milieutherapeutischen Setting mit entwicklungsspezifischem Umgang und Anleitung
    • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
      • Ärzte (Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)
      • Psychologen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
      • Mindestens 2 Spezialtherapeutengruppen (z.B. Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Heilpädagogen, Bewegungs-, Erlebnis-, Kreativtherapeuten)
      • Pädagogisch-pflegerische Fachpersonen (z.B. (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Jugend- und Heimerzieher)
    • Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Ärztliches oder psychologisches Einzelgespräch
      • Einzeltherapie von Kind oder Eltern(teil)
      • Gruppenpsychotherapie
      • Elterngespräche, Familiengespräche und Familientherapie und/oder Gespräche mit Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu (z.B. Jugendhilfe, Pflegefamilie)
      • Elterngruppentherapie
      • Gespräche und Beratungen mit Richtern oder Behördenvertretern
      • Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
      • Aufklärung (Kind und Bezugspersonen), Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
    • Als angewandte Verfahren der pädagogisch-pflegerischen Fachpersonen und Spezialtherapeuten gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Gezielte Anleitung der Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu/Eltern
      • Behandlungseinheiten durch die kinderpsychiatrische bzw. jugendpsychiatrische Pflege/Bezugspflege des Pflege- und Erziehungsdienstes (z.B. alltagsbezogenes Training, Anleitung und Förderung der Selbständigkeit, Stuhltraining, Esstraining, Verstärkerplan, Feedbackrunden)
      • Unterstützung (der Eltern) bei alltäglichen Verrichtungen und Förderung der selbständigen Konfliktklärung mit dem Kind, ggf. mit Video-Feedback, ggf. mit spezifischen Deeskalationstechniken
      • Begleitung in die Eltern-Kindergruppe
      • Gelenkte Freizeitaktivitäten, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik/-therapie
      • Heilpädagogische/ergotherapeutische Förder- und Behandlungsverfahren einzeln und als Eltern-Kind-Interaktionsförderung
      • spezielle psychosoziale Techniken (z.B. Sozialkompetenztraining in der Eltern-Kind-Gruppe, Anleitung zu gemeinsamem Spiel)
      • Kreativtherapien (z.B. Kunsttherapie)
      • Bewegungstherapie, ggf. in der Eltern-Kind-Gruppe
      • Einübung spezialisierter Therapiemodule gemeinsam mit den Eltern
      • Gespräche mit Behördenvertretern
      • Prospektive Hilfekoordination hinsichtlich der geplanten Reintegration in Schule und soziales Umfeld
    • Es kommen pro Woche mindestens zwei Therapieverfahren aus dem Bereich der ärztlichen und psychologischen Behandlung und mindestens zwei Verfahren aus der pädagogisch-pflegerischen Betreuung und Behandlung oder aus den Therapieverfahren der Spezialtherapeuten zur Anwendung
9-684 Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
9-684.0 Behandlung im besonderen Setting mit 1/5 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.1 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.2 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.3 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.4 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.5 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.6 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.7 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.8 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.9 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.a Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.b Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.c Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.d Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.e Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.f Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-684.g Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-685 Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten
9-685.0 Behandlung im besonderen Setting mit 1/5 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.1 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.2 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.3 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.4 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.5 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.6 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.7 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.8 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.9 Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.a Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.b Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.c Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.d Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.e Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.f Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.g Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.h Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.j Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.k Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.m Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.n Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.p Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.q Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.r Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 48 bis 50 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.s Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 50 bis 52 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.t Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 52 bis 54 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.u Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 54 bis 56 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.v Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 56 bis 58 Therapieeinheiten pro Woche
9-685.w Behandlung im besonderen Setting mit mehr als 58 Therapieeinheiten pro Woche

9-69 Zusatzinformationen zur Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen

9-690 Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
Hinw.:
Dieser Kode ist ein Zusatzkode. Er kann nur in Kombination mit der Psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern (9-65), der Psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen (9-66), der Psychiatrisch-psychosomatischen Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-67) und der Psychiatrisch-psychosomatischen Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-68) angegeben werden
Dieser Kode ist für jeden Behandlungstag mit kriseninterventioneller Behandlung gesondert anzugeben
  • Mindestmerkmale:
    • Multidisziplinäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit psychosozialen oder psychischen Krisen, die tagesbezogen einen hohen Personaleinsatz erfordern. Die psychische Krise beschreibt eine akute vorübergehende psychische Störung als Reaktion auf außergewöhnliche Ereignisse und Lebensumstände, so dass dringliches therapeutisches Handeln erforderlich wird
    • Die Dokumentation zeigt an, dass eine psychosoziale oder psychische Krise vorliegt
    • Es erfolgen vordringliche, ungeplante (außerhalb des vorgegebenen Therapieplans), Orientierung gebende, einzeltherapeutische Kontakte (ggf. auch durch 2 Therapeuten oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen) mit dem Patienten und/oder den Kontaktpersonen des Patienten. Diese Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-65 bis 9-68) angerechnet werden
    • Tägliche ärztliche Befunderhebung und ggf. ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Fortführung der Behandlungsmaßnahme. Dies ist Teil der therapeutischen Kontakte
9-690.0 Kriseninterventionelle Behandlung von mehr als 1,5 Stunden pro Tag durch Ärzte und/oder Psychologen
9-690.1 Kriseninterventionelle Behandlung von mehr als 1,5 Stunden pro Tag durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen