Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17d KHG erbracht wurden
Durchführung einer wöchentlichen multiprofessionellen Teambesprechung zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs
Die Behandlung erfolgt als ärztlich indizierte Diagnostik und Therapie im therapeutischen Milieu mit Bezug auf das Lebensumfeld des Patienten
Die Anwendung von Therapieverfahren erfolgt in individuell auf den Patienten abgestimmten Kombinationen und Dosierungen
Die gleichzeitige somatische Diagnostik und Behandlung sind gesondert zu kodieren
9-60Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Exkl.:
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61)
Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62)
Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63)
Hinw.:
Ein erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-640), eine kriseninterventionelle Behandlung (9-641), die integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-642) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen beim Erwachsenen (1-903) sind gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung, Intensivbehandlung oder psychotherapeutischer Komplexbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Dies entspricht in Abhängigkeit von der Anzahl der Patienten pro Gruppentherapie einer 1/4, 1/8 oder 1/12 Therapieeinheit. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind 2 ärztliche oder psychologische Therapeuten erforderlich
Therapiedauer
Einzeltherapie
Gruppentherapie bis 6 Patienten
Gruppentherapie 7 bis 12 Patienten
Gruppentherapie 13 bis 18 Patienten
Mind. 25 min
1 TE
1/4 TE
1/8 TE
1/12 TE
Mind. 50 min
2 TE
1/2 TE
1/4 TE
1/6 TE
Mind. 75 min
3 TE
3/4 TE
3/8 TE
1/4 TE
u.s.w.
Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Dann sind die Therapieeinheiten der Ärzte und Psychologen einerseits und der Spezialtherapeuten und Pflegefachkräfte andererseits jeweils in einer Gruppe zusammenzufassen und zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
Mindestmerkmale:
Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
Entspannungsverfahren (z.B. progressive Muskelrelaxation nach Jacobson, autogenes Training oder psychophysiologische Techniken wie Biofeedback)
Logopädie (z.B. bei Schluckstörungen)
Übende Verfahren und Hilfekoordination zur Reintegration in den individuellen psychosozialen Lebensraum
Die psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung umfasst ärztliche und psychologische Gespräche (z.B. Visite) und die somatische und psychiatrische Grundpflege. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Anwendung der Verfahren der ärztlich-psychologischen Berufsgruppen und der anderen Berufsgruppen
9-604Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen ohne Therapieeinheiten pro Woche
Hinw.:
Dieser Kode ist nur anzuwenden, wenn im Rahmen der Regelbehandlung eines Patienten von keiner der 4 Berufsgruppen zusammenhängende Therapien von mindestens 25 Minuten durchgeführt wurden
9-605Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
9-605.0Regelbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.1Regelbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.2Regelbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.3Regelbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.4Regelbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.5Regelbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.6Regelbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.7Regelbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.8Regelbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.9Regelbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.aRegelbehandlung mit mehr als 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-606Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen mit durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachkräfte erbrachten Therapieeinheiten
9-606.0Regelbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.1Regelbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.2Regelbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.3Regelbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.4Regelbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.5Regelbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.6Regelbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.7Regelbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.8Regelbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.9Regelbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.aRegelbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.bRegelbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.cRegelbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.dRegelbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.eRegelbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.fRegelbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.gRegelbehandlung mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.hRegelbehandlung mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.jRegelbehandlung mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.kRegelbehandlung mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.mRegelbehandlung mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.nRegelbehandlung mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.pRegelbehandlung mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.qRegelbehandlung mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.rRegelbehandlung mit mehr als 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-61Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Exkl.:
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60)
Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62)
Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63)
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur so lange anzugeben, wie Intensivbehandlungsbedarf besteht
Ein erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-640), eine kriseninterventionelle Behandlung (9-641), die integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-642) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (1-903) sind gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung, Intensivbehandlung oder psychotherapeutischer Komplexbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Dies entspricht in Abhängigkeit von der Anzahl der Patienten pro Gruppentherapie einer 1/4, 1/8 oder 1/12 Therapieeinheit. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind 2 ärztliche oder psychologische Therapeuten erforderlich
Therapiedauer
Einzeltherapie
Gruppentherapie bis 6 Patienten
Gruppentherapie 7 bis 12 Patienten
Gruppentherapie 13 bis 18 Patienten
Mind. 25 min
1 TE
1/4 TE
1/8 TE
1/12 TE
Mind. 50 min
2 TE
1/2 TE
1/4 TE
1/6 TE
Mind. 75 min
3 TE
3/4 TE
3/8 TE
1/4 TE
u.s.w.
Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Dann sind die Therapieeinheiten der Ärzte und Psychologen einerseits und der Spezialtherapeuten und Pflegefachkräfte andererseits jeweils in einer Gruppe zusammenzufassen und zu kodieren
Mindestmerkmale:
Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
Physio- oder Bewegungstherapie (z.B. Sporttherapie)
Logopädie (z.B. bei Schluckstörungen)
Die Patienten weisen mindestens eines der nachfolgenden Merkmale auf:
Gesetzliche Unterbringung
Akute Selbstgefährdung durch Suizidalität
Akute Fremdgefährdung
Schwere Antriebsstörung (gesteigert oder reduziert)
Keine eigenständige Flüssigkeits-/Nahrungsaufnahme
Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung
Entzugsbehandlung mit vitaler Gefährdung
Die für den jeweiligen Patienten zutreffenden Merkmale (mit Ausnahme des Merkmals „Gesetzliche Unterbringung“) sind zu addieren. Ändert sich die Anzahl der zutreffenden Merkmale innerhalb einer Woche, ist entsprechend der Höchstzahl der für den jeweiligen Patienten zutreffenden Merkmale zu kodieren
Die psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung umfasst ärztliche und psychologische Gespräche (z.B. Visiten) und die somatische und psychiatrische Grundpflege. Der Schwerpunkt der Behandlung liegt zumeist bei häufigen, nicht planbaren und zeitlich begrenzten Einzelkontakten, da die Patienten meistens nicht gruppenfähig sind
9-614Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen
9-614.0Intensivbehandlung ohne Therapieeinheiten pro Woche
Hinw.:
Dieser Kode ist nur anzuwenden, wenn im Rahmen der Intensivbehandlung eines Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen von keiner der 4 Berufsgruppen zusammenhängende Therapien von mindestens 25 Minuten durchgeführt wurden
9-614.1Intensivbehandlung mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
9-614.10Intensivbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.11Intensivbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.12Intensivbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.13Intensivbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.14Intensivbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.15Intensivbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.16Intensivbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.17Intensivbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.18Intensivbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.19Intensivbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.1aIntensivbehandlung mit mehr als 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2Intensivbehandlung mit durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachkräfte erbrachten Therapieeinheiten
9-614.20Intensivbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.21Intensivbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.22Intensivbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.23Intensivbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.24Intensivbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.25Intensivbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.26Intensivbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.27Intensivbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.28Intensivbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.29Intensivbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2aIntensivbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2bIntensivbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2cIntensivbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2dIntensivbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2eIntensivbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2fIntensivbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2gIntensivbehandlung mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2hIntensivbehandlung mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2jIntensivbehandlung mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2kIntensivbehandlung mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2mIntensivbehandlung mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2nIntensivbehandlung mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2pIntensivbehandlung mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2qIntensivbehandlung mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2rIntensivbehandlung mit mehr als 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-615Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 3 bis 4 Merkmalen
9-615.0Intensivbehandlung ohne Therapieeinheiten pro Woche
Hinw.:
Dieser Kode ist nur anzuwenden, wenn im Rahmen der Intensivbehandlung eines Patienten mit 3 bis 4 Merkmalen von keiner der 4 Berufsgruppen zusammenhängende Therapien von mindestens 25 Minuten durchgeführt wurden
9-615.1Intensivbehandlung mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
9-615.10Intensivbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.11Intensivbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.12Intensivbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.13Intensivbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.14Intensivbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.15Intensivbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.16Intensivbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.17Intensivbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.18Intensivbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.19Intensivbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.1aIntensivbehandlung mit mehr als 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2Intensivbehandlung mit durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachkräfte erbrachten Therapieeinheiten
9-615.20Intensivbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.21Intensivbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.22Intensivbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.23Intensivbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.24Intensivbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.25Intensivbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.26Intensivbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.27Intensivbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.28Intensivbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.29Intensivbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2aIntensivbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2bIntensivbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2cIntensivbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2dIntensivbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2eIntensivbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2fIntensivbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2gIntensivbehandlung mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2hIntensivbehandlung mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2jIntensivbehandlung mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2kIntensivbehandlung mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2mIntensivbehandlung mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2nIntensivbehandlung mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2pIntensivbehandlung mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2qIntensivbehandlung mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2rIntensivbehandlung mit mehr als 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-616Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 5 und mehr Merkmalen
9-616.0Intensivbehandlung ohne Therapieeinheiten pro Woche
Hinw.:
Dieser Kode ist nur anzuwenden, wenn im Rahmen der Intensivbehandlung eines Patienten mit 5 und mehr Merkmalen von keiner der 4 Berufsgruppen zusammenhängende Therapien von mindestens 25 Minuten durchgeführt wurden
9-616.1Intensivbehandlung mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
9-616.10Intensivbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.11Intensivbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.12Intensivbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.13Intensivbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.14Intensivbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.15Intensivbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.16Intensivbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.17Intensivbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.18Intensivbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.19Intensivbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.1aIntensivbehandlung mit mehr als 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2Intensivbehandlung mit durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachkräfte erbrachten Therapieeinheiten
9-616.20Intensivbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.21Intensivbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.22Intensivbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.23Intensivbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.24Intensivbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.25Intensivbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.26Intensivbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.27Intensivbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.28Intensivbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.29Intensivbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2aIntensivbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2bIntensivbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2cIntensivbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2dIntensivbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2eIntensivbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2fIntensivbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2gIntensivbehandlung mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2hIntensivbehandlung mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2jIntensivbehandlung mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2kIntensivbehandlung mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2mIntensivbehandlung mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2nIntensivbehandlung mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2pIntensivbehandlung mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2qIntensivbehandlung mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2rIntensivbehandlung mit mehr als 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-62Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Exkl.:
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60)
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61)
Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63)
Hinw.:
Ein erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-640), eine kriseninterventionelle Behandlung (9-641), die integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-642) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (1-903) sind gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung, Intensivbehandlung oder psychotherapeutischer Komplexbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Dies entspricht in Abhängigkeit von der Anzahl der Patienten pro Gruppentherapie einer 1/4, 1/8 oder 1/12 Therapieeinheit. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind 2 ärztliche oder psychologische Therapeuten erforderlich
Therapiedauer
Einzeltherapie
Gruppentherapie bis 6 Patienten
Gruppentherapie 7 bis 12 Patienten
Gruppentherapie 13 bis 18 Patienten
Mind. 25 min
1 TE
1/4 TE
1/8 TE
1/12 TE
Mind. 50 min
2 TE
1/2 TE
1/4 TE
1/6 TE
Mind. 75 min
3 TE
3/4 TE
3/8 TE
1/4 TE
u.s.w.
Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Dann sind die Therapieeinheiten der Ärzte und Psychologen einerseits und der Spezialtherapeuten und Pflegefachkräfte andererseits jeweils in einer Gruppe zusammenzufassen und zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
Mindestmerkmale:
Der Kode ist für Patienten anzuwenden, bei denen die Art und/oder Schwere der Erkrankung eine intensive psychotherapeutische Behandlung notwendig machen. Der Patient muss hierfür ausreichend motiviert und introspektionsfähig sein. Die Indikation für die psychotherapeutische Komplexbehandlung muss durch einen Facharzt (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde, Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie) oder einen psychologischen Psychotherapeuten gestellt werden
Die durchgeführten ärztlichen und/oder psychologischen Verfahren (ärztliche und psychologische Einzel- und Gruppentherapie) müssen mindestens 3 Therapieeinheiten pro Woche umfassen. Bei weniger als 3 Therapieeinheiten pro Woche ist ein Kode aus dem Bereich 9-60 (Regelbehandlung) zu verwenden, sofern keine Intensivbehandlung (9-61) vorliegt
Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde)
Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie oder Facharzt für Nervenheilkunde)
Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
Physio- oder Bewegungstherapie (z.B. Sporttherapie)
Entspannungsverfahren (z.B. progressive Muskelrelaxation nach Jacobson)
9-624Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
9-624.0Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit 3 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.1Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.2Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.3Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.4Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.5Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.6Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.7Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.8Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.9Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.aPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.bPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.cPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.dPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.ePsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.fPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-625Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen mit durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachkräfte erbrachten Therapieeinheiten
9-625.0Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.1Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.2Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.3Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.4Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.5Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.6Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.7Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.8Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.9Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.aPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.bPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.cPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.dPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.ePsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.fPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.gPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.hPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.jPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.kPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.mPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.nPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.pPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.qPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.rPsychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-63Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Exkl.:
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60)
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61)
Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62)
Hinw.:
Ein erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-640), eine kriseninterventionelle Behandlung (9-641), die integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-642) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (1-903) sind gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung ), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Dies entspricht in Abhängigkeit von der Anzahl der Patienten pro Gruppentherapie einer 1/4, 1/8 oder 1/12 Therapieeinheit. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind 2 ärztliche oder psychologische Therapeuten erforderlich
Therapiedauer
Einzeltherapie
Gruppentherapie bis 6 Patienten
Gruppentherapie 7 bis 12 Patienten
Gruppentherapie 13 bis 18 Patienten
Mind. 25 min
1 TE
1/4 TE
1/8 TE
1/12 TE
Mind. 50 min
2 TE
1/2 TE
1/4 TE
1/6 TE
Mind. 75 min
3 TE
3/4 TE
3/8 TE
1/4 TE
u.s.w.
Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Es ist für jede Berufsgruppe gesondert der entsprechende Kode anzugeben
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
Mindestmerkmale:
Die durchgeführten ärztlichen und/oder psychologischen Verfahren (ärztliche und psychologische Einzel- und Gruppentherapie) müssen mindestens 3 Therapieeinheiten pro Woche umfassen. Bei weniger als 3 Therapieeinheiten pro Woche ist ein Kode aus dem Bereich 9-60 (Regelbehandlung) zu verwenden, sofern keine Intensivbehandlung (9-61) vorliegt
Standardisierte psychosomatisch-psychotherapeutische Diagnostik zu Beginn der Behandlung:
Soziodemographische Daten entsprechend der Basisdokumentation zur Psychotherapie (Psy-BaDo)
Festlegung von Hauptdiagnose und Komorbiditäten
Standardisierte Erhebung des psychopathologischen Befundes mittels der Kriterien der Arbeitsgemeinschaft für Methodik und Dokumentation in der Psychiatrie (AMDP)
Schweregradeinschätzung entsprechend dem Beeinträchtigungsschwere-Score (BSS) und dem Global Assessment of Functioning Scale (GAF)
Alternativ in psychodynamisch arbeitenden Kliniken: Achse II – IV der operationalisierten psychodynamischen Diagnostik (OPD-2)
Alternativ in verhaltenstherapeutisch arbeitenden Kliniken: Verhaltensanalyse
Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Einsatz eines psychodynamischen oder kognitiv-behavioralen Grundverfahrens als reflektiertem Mehrpersonen-Interaktionsprozess mit wöchentlicher Teambesprechung je stationärer Einheit von mindestens 60 Minuten mit wochenbezogener schriftlicher Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele
Somatisch-medizinische Aufnahmeuntersuchung
Fachärztliche Visite von mindestens 10 Minuten pro Woche pro Patient
Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
Ärzte (Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
9-630Anzahl der durch Ärzte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-630.0Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.1Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.2Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.3Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.4Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.5Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.6Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.7Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.8Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-631Anzahl der durch Psychologen erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-631.0Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.1Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.2Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.3Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.4Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.5Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.6Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.7Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.8Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-632Anzahl der durch Spezialtherapeuten erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-632.0Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.1Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.2Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.3Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.4Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.5Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.6Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.7Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.8Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.9Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.aPsychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.bPsychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.cPsychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-633Anzahl der durch Pflegefachkräfte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-633.0Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.1Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.2Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.3Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.4Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.5Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.6Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.7Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.8Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.9Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.aPsychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.bPsychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.cPsychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-64Zusatzinformationen zur Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-640Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der Psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der Psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) angegeben werden
Die diagnostische und therapeutische Gesamtverantwortung liegt bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Dieser Kode ist für jeden Behandlungstag mit erhöhtem Betreuungsaufwand einzeln anzugeben
1:1-Betreuung bedeutet, dass eine Person einen einzelnen Patienten ggf. zusätzlich zu angewandten Verfahren betreut
Die für diese Betreuung aufgewendete Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes (9-641) angerechnet werden
Mindestmerkmale:
Multiprofessionelle Behandlung von Patienten, deren wesentliche Merkmale die akute Fremd- oder Selbstgefährdung infolge einer psychischen oder psychosomatischen Erkrankung sind
Tägliche ärztliche Befunderhebung und ggf. ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Fortführung der Betreuungsmaßnahmen
9-641Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Hinw.:
Dieser Kode ist ein Zusatzkode. Er kann nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der Psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der Psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) angegeben werden
Dieser Kode ist für jeden Behandlungstag mit erhöhtem Behandlungsaufwand gesondert anzugeben
Die diagnostische und therapeutische Gesamtverantwortung liegt bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Mindestmerkmale:
Behandlungen von psychosozialen oder psychischen Krisen, die tagesbezogen einen hohen Personaleinsatz erfordern. Die psychische Krise beschreibt eine akute vorübergehende psychische Störung als Reaktion auf außergewöhnliche Ereignisse und Lebensumstände, so dass dringliches therapeutisches Handeln erforderlich wird
Die ärztliche oder psychologische Dokumentation zeigt an, dass eine psychosoziale oder psychische Krise vorliegt
Es erfolgen vordringlich ungeplante (außerhalb des vorgegebenen Therapieplans), Orientierung gebende, einzeltherapeutische Kontakte (ggf. auch 2 Therapeuten) von mehr als insgesamt 1,5 Stunden pro Tag mit dem Patienten und/oder den Kontaktpersonen des Patienten. Diese Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes (9-640) angerechnet werden
Die therapeutischen Kontakte können durch die ärztliche und psychologische Berufsgruppe erbracht werden
Tägliche ärztliche Befunderhebung und ggf. ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Fortführung der Behandlungsmaßnahme. Dies ist Teil der therapeutischen Kontakte
9-642Integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Hinw.:
Dieser Kode ist ein Zusatzkode. Er kann nur jeweils in Kombination angegeben werden mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der Psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der Psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63). Solange die Mindestmerkmale dieses Kodes erfüllt sind, ist er jedes Mal bei der Verwendung eines Kodes aus den Bereichen 9-60, 9-61, 9-62 und 9-63 mit anzugeben
Mindestmerkmale:
Vorliegen von akuten und chronischen somatischen Erkrankungen mit psychischer Komorbidität und/oder Copingstörungen (z.B. Asthma bronchiale, KHK, Diabetes mellitus, Blutdruckkrisen, entzündliche Darmerkrankungen, Tumorerkrankungen, chronische Infektionskrankheiten, Transplantationspatienten) oder von sich vorwiegend somatisch präsentierenden Erkrankungen (z.B. somatoforme [Schmerz-]Störung, schwerstes Untergewicht bei Anorexia nervosa), die der gleichzeitigen intensiven somatischen Diagnostik und Therapie im Sinne einer auf die Erfordernisse somatisch Kranker adaptierten integrierten klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bedürfen
Über 24 Stunden vorhandene Infrastruktur eines Krankenhauses mit einer Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin, einer Klinik für Innere Medizin oder einer anderen somatischen Fachabteilung (z.B. Neurologie, Orthopädie, Gynäkologie, Hämatoonkologie) einschließlich verfügbarem Notfall-Labor
Team unter Verantwortung eines Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Psychotherapeutische Medizin), eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie, eines Facharztes für Psychiatrie oder eines Facharztes für Nervenheilkunde jeweils mit einer weiteren, somatischen Facharztqualifikation (Innere Medizin/Allgemeinmedizin, Neurologie, Orthopädie, Anästhesiologie/Schmerztherapie) oder unter Verantwortung eines Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Psychotherapeutische Medizin), eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie, eines Facharztes für Psychiatrie oder eines Facharztes für Nervenheilkunde und eines weiteren Arztes mit einer somatischen Facharztqualifikation im Team
Arbeitstägliche Anwesenheit eines Arztes, um ggf. auch kurzfristig somatische Problemlagen behandeln zu können
Arbeitstägliche ärztliche Visiten, wenn keine „höherwertige“ ärztliche Therapieeinheit erfolgt
Täglich mindestens 3 Bezugspflege-Kontakte zur Überprüfung und Anpassung des somatischen Behandlungsplanes
Mindestens in einem somatischen Fach qualifizierte ärztliche Rufbereitschaft über 24 Stunden täglich
Pflegerische Behandlung auch bettlägeriger Patienten ist grundsätzlich über 24 Stunden täglich gewährleistet
Über die Struktur der wöchentlichen Teambesprechungen psychosomatisch-psychotherapeutischer Komplexbehandlungen hinaus erfolgt die regelmäßige multidisziplinäre Abstimmung mit allen an der Behandlung beteiligten somatischen Fachgebieten zur weiteren Differentialdiagnostik oder/und integrierten somatischen und psychosomatischen Behandlung
9-643Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Setting (Mutter/Vater-Kind-Setting)
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der Psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der Psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen
Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) angegeben werden
Die diagnostische und therapeutische Gesamtverantwortung liegt bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung psychisch kranker Mütter oder Väter mit einer psychischen Störung nach der Geburt eines Kindes anzuwenden, wenn aufgrund der elterlichen Erkrankung eine Beziehungsstörung zum 0-4 Jahre alten Kind besteht und die Aufnahme der Mutter oder des Vaters gemeinsam mit dem Kind indiziert ist, um psychiatrischen Auffälligkeiten beim Kind präventiv zu begegnen. Es erfolgt eine Behandlung der Mutter/des Vaters gemeinsam mit dem Kind bzw. den Geschwistern
Mindestmerkmale:
Qualifizierte Diagnostik der Mutter/Vater-Kind-Beziehung
Die Anwendung der unterschiedlichen Therapieverfahren erfolgt patientenbezogen in einem Mutter/Vater-Kind- bzw. familiengerechten milieutherapeutischen Setting
Strukturell muss die Möglichkeit zu einem Rooming-In und einem Eltern-Kind-gerechten Aufenthalts- und Spielraum vorhanden sein
Pädagogisch-pflegerische Fachkräfte (z.B. Kinderkrankenpfleger, Erzieher, Heilerzieher, Heilpädagogen) sind Teil des Behandlungsteams
Im Rahmen des Zusatzkodes können folgende Verfahren zusätzlich zur Anwendung kommen:
Einzeltherapie der Mutter/Vater-Kind-Dyade
Familiengespräche und/oder Gespräche mit Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu (z.B. Pflegefamilie, Jugendhilfe)
Elterngruppentherapie
Unterstützung der Eltern in den alltäglichen Verrichtungen (Förderung der elterlichen Erziehungskompetenz)
Kinderbetreuung während der therapeutischen Aktivitäten der Eltern
Anleitung zum gemeinsamen Spiel
Es kommt mindestens ein spezialisiertes Therapieverfahren zur Anwendung, welches die Verbesserung der Eltern-Kind-Interaktion bzw. -Beziehung zum Ziel hat (z.B. Videointerventionstherapie, systemische Therapie)
Es muss die Möglichkeit einer fachübergreifenden konsiliarischen Betreuung der Mutter durch eine Hebamme, einen Stillberater im Hause oder durch eine Kooperation mit ambulant tätigen Hebammen/Stillberatern bestehen
Im Falle eintretender Auffälligkeiten beim Kind muss ein Pädiater und/oder Kinder- und Jugendpsychiater mindestens konsiliarisch zur Verfügung stehen
Die im Rahmen dieses Zusatzkodes erbrachten Therapieeinheiten können pro Woche bei den Primärkodes (9-60, 9-61, 9-62, 9-63) mitgerechnet werden