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OPS Version 2011

Kapitel 9
ERGÄNZENDE MASSNAHMEN
(9-20...9-99)

Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
(9-60...9-64)

Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17d KHG erbracht wurden
Durchführung einer wöchentlichen multiprofessionellen Teambesprechung zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs
Die Behandlung erfolgt als ärztlich indizierte Diagnostik und Therapie im therapeutischen Milieu mit Bezug auf das Lebensumfeld des Patienten
Die Anwendung von Therapieverfahren erfolgt in individuell auf den Patienten abgestimmten Kombinationen und Dosierungen
Die gleichzeitige somatische Diagnostik und Behandlung sind gesondert zu kodieren

9-60 Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

Exkl.:
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61)
Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62)
Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63)
Hinw.:
Ein erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-640), eine kriseninterventionelle Behandlung (9-641), die integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-642) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen beim Erwachsenen (1-903) sind gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung, Intensivbehandlung oder psychotherapeutischer Komplexbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Dies entspricht in Abhängigkeit von der Anzahl der Patienten pro Gruppentherapie einer 1/4, 1/8 oder 1/12 Therapieeinheit. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind 2 ärztliche oder psychologische Therapeuten erforderlich

Therapiedauer

Einzeltherapie

Gruppentherapie bis 6 Patienten

Gruppentherapie 7 bis 12 Patienten

Gruppentherapie 13 bis 18 Patienten

Mind. 25 min

1 TE

1/4 TE

1/8 TE

1/12 TE

Mind. 50 min

2 TE

1/2 TE

1/4 TE

1/6 TE

Mind. 75 min

3 TE

3/4 TE

3/8 TE

1/4 TE

u.s.w.

Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Dann sind die Therapieeinheiten der Ärzte und Psychologen einerseits und der Spezialtherapeuten und Pflegefachkräfte andererseits jeweils in einer Gruppe zusammenzufassen und zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
  • Mindestmerkmale:
    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
    • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
      • Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
      • Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
      • Spezialtherapeuten (z.B. Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Logopäden, Kreativtherapeuten)
      • Pflegefachkräfte
    • Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Supportive Einzelgespräche
      • Einzelpsychotherapie
      • Gruppenpsychotherapie, Psychoedukation
      • Angehörigengespräche (z.B. Psychoedukation, Angehörigengruppen, Gespräche mit Betreuern)
      • Gespräche mit Richtern oder Behördenvertretern
      • Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
      • Aufklärung, Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
    • Als angewandte Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachkräfte gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Bezugstherapeutengespräche, supportive Einzelgespräche
      • Betreuung und Behandlung durch die spezialisierte psychosoziale Pflege (z.B. alltagsbezogene Trainings, Aktivierungsbehandlung)
      • Ergotherapeutische Behandlungsverfahren
      • Spezielle psychosoziale Interventionen (z.B. Selbstsicherheitstraining, soziales Kompetenztraining)
      • Kreativtherapien (z.B. Tanztherapie, Kunsttherapie, Musiktherapie)
      • Physio- oder Bewegungstherapie (z.B. Sporttherapie)
      • Sensorisch fokussierte Therapien (z.B. Genussgruppe, Snoezelen)
      • Entspannungsverfahren (z.B. progressive Muskelrelaxation nach Jacobson, autogenes Training oder psychophysiologische Techniken wie Biofeedback)
      • Logopädie (z.B. bei Schluckstörungen)
      • Übende Verfahren und Hilfekoordination zur Reintegration in den individuellen psychosozialen Lebensraum
    • Die psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung umfasst ärztliche und psychologische Gespräche (z.B. Visite) und die somatische und psychiatrische Grundpflege. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Anwendung der Verfahren der ärztlich-psychologischen Berufsgruppen und der anderen Berufsgruppen
9-604 Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen ohne Therapieeinheiten pro Woche
Hinw.:
Dieser Kode ist nur anzuwenden, wenn im Rahmen der Regelbehandlung eines Patienten von keiner der 4 Berufsgruppen zusammenhängende Therapien von mindestens 25 Minuten durchgeführt wurden
9-605 Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
9-605.0 Regelbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.1 Regelbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.2 Regelbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.3 Regelbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.4 Regelbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.5 Regelbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.6 Regelbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.7 Regelbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.8 Regelbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.9 Regelbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.a Regelbehandlung mit mehr als 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-606 Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen mit durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachkräfte erbrachten Therapieeinheiten
9-606.0 Regelbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.1 Regelbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.2 Regelbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.3 Regelbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.4 Regelbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.5 Regelbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.6 Regelbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.7 Regelbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.8 Regelbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.9 Regelbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.a Regelbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.b Regelbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.c Regelbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.d Regelbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.e Regelbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.f Regelbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.g Regelbehandlung mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.h Regelbehandlung mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.j Regelbehandlung mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.k Regelbehandlung mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.m Regelbehandlung mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.n Regelbehandlung mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.p Regelbehandlung mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.q Regelbehandlung mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.r Regelbehandlung mit mehr als 48 Therapieeinheiten pro Woche

9-61 Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

Exkl.:
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60)
Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62)
Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63)
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur so lange anzugeben, wie Intensivbehandlungsbedarf besteht
Ein erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-640), eine kriseninterventionelle Behandlung (9-641), die integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-642) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (1-903) sind gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung, Intensivbehandlung oder psychotherapeutischer Komplexbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Dies entspricht in Abhängigkeit von der Anzahl der Patienten pro Gruppentherapie einer 1/4, 1/8 oder 1/12 Therapieeinheit. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind 2 ärztliche oder psychologische Therapeuten erforderlich

Therapiedauer

Einzeltherapie

Gruppentherapie bis 6 Patienten

Gruppentherapie 7 bis 12 Patienten

Gruppentherapie 13 bis 18 Patienten

Mind. 25 min

1 TE

1/4 TE

1/8 TE

1/12 TE

Mind. 50 min

2 TE

1/2 TE

1/4 TE

1/6 TE

Mind. 75 min

3 TE

3/4 TE

3/8 TE

1/4 TE

u.s.w.

Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Dann sind die Therapieeinheiten der Ärzte und Psychologen einerseits und der Spezialtherapeuten und Pflegefachkräfte andererseits jeweils in einer Gruppe zusammenzufassen und zu kodieren
  • Mindestmerkmale:
    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
    • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
      • Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
      • Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
      • Spezialtherapeuten (z.B. Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Logopäden, Kreativtherapeuten)
      • Pflegefachkräfte
    • Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Supportive Einzelgespräche
      • Angehörigengespräche (z.B. Psychoedukation, Angehörigengruppen, Gespräche mit Betreuern)
      • Gespräche mit Richtern oder Behördenvertretern
      • Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
      • Aufklärung, Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierte Psychopharmakotherapie
    • Als angewandte Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachkräfte gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Betreuung und Behandlung durch die spezialisierte psychosoziale Pflege (z.B. alltagsbezogene Trainings, Aktivierungsbehandlung)
      • Ergotherapeutische Behandlungsverfahren
      • Spezielle psychosoziale Interventionen (z.B. Selbstsicherheitstraining, soziales Kompetenztraining)
      • Physio- oder Bewegungstherapie (z.B. Sporttherapie)
      • Logopädie (z.B. bei Schluckstörungen)
    • Die Patienten weisen mindestens eines der nachfolgenden Merkmale auf:
      • Gesetzliche Unterbringung
      • Akute Selbstgefährdung durch Suizidalität
      • Akute Fremdgefährdung
      • Schwere Antriebsstörung (gesteigert oder reduziert)
      • Keine eigenständige Flüssigkeits-/Nahrungsaufnahme
      • Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung
      • Entzugsbehandlung mit vitaler Gefährdung
      • Die für den jeweiligen Patienten zutreffenden Merkmale (mit Ausnahme des Merkmals „Gesetzliche Unterbringung“) sind zu addieren. Ändert sich die Anzahl der zutreffenden Merkmale innerhalb einer Woche, ist entsprechend der Höchstzahl der für den jeweiligen Patienten zutreffenden Merkmale zu kodieren
    • Die psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung umfasst ärztliche und psychologische Gespräche (z.B. Visiten) und die somatische und psychiatrische Grundpflege. Der Schwerpunkt der Behandlung liegt zumeist bei häufigen, nicht planbaren und zeitlich begrenzten Einzelkontakten, da die Patienten meistens nicht gruppenfähig sind
9-614 Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen
9-614.0 Intensivbehandlung ohne Therapieeinheiten pro Woche
Hinw.:
Dieser Kode ist nur anzuwenden, wenn im Rahmen der Intensivbehandlung eines Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen von keiner der 4 Berufsgruppen zusammenhängende Therapien von mindestens 25 Minuten durchgeführt wurden
9-614.1 Intensivbehandlung mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
.10 Intensivbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
.11 Intensivbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
.12 Intensivbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
.13 Intensivbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
.14 Intensivbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
.15 Intensivbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
.16 Intensivbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
.17 Intensivbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
.18 Intensivbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
.19 Intensivbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
.1a Intensivbehandlung mit mehr als 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2 Intensivbehandlung mit durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachkräfte erbrachten Therapieeinheiten
.20 Intensivbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
.21 Intensivbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
.22 Intensivbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
.23 Intensivbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
.24 Intensivbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
.25 Intensivbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
.26 Intensivbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
.27 Intensivbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
.28 Intensivbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
.29 Intensivbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
.2a Intensivbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
.2b Intensivbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
.2c Intensivbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
.2d Intensivbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
.2e Intensivbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
.2f Intensivbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
.2g Intensivbehandlung mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
.2h Intensivbehandlung mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
.2j Intensivbehandlung mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
.2k Intensivbehandlung mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
.2m Intensivbehandlung mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
.2n Intensivbehandlung mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
.2p Intensivbehandlung mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
.2q Intensivbehandlung mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
.2r Intensivbehandlung mit mehr als 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-615 Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 3 bis 4 Merkmalen
9-615.0 Intensivbehandlung ohne Therapieeinheiten pro Woche
Hinw.:
Dieser Kode ist nur anzuwenden, wenn im Rahmen der Intensivbehandlung eines Patienten mit 3 bis 4 Merkmalen von keiner der 4 Berufsgruppen zusammenhängende Therapien von mindestens 25 Minuten durchgeführt wurden
9-615.1 Intensivbehandlung mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
.10 Intensivbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
.11 Intensivbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
.12 Intensivbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
.13 Intensivbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
.14 Intensivbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
.15 Intensivbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
.16 Intensivbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
.17 Intensivbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
.18 Intensivbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
.19 Intensivbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
.1a Intensivbehandlung mit mehr als 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2 Intensivbehandlung mit durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachkräfte erbrachten Therapieeinheiten
.20 Intensivbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
.21 Intensivbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
.22 Intensivbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
.23 Intensivbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
.24 Intensivbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
.25 Intensivbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
.26 Intensivbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
.27 Intensivbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
.28 Intensivbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
.29 Intensivbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
.2a Intensivbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
.2b Intensivbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
.2c Intensivbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
.2d Intensivbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
.2e Intensivbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
.2f Intensivbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
.2g Intensivbehandlung mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
.2h Intensivbehandlung mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
.2j Intensivbehandlung mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
.2k Intensivbehandlung mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
.2m Intensivbehandlung mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
.2n Intensivbehandlung mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
.2p Intensivbehandlung mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
.2q Intensivbehandlung mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
.2r Intensivbehandlung mit mehr als 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-616 Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 5 und mehr Merkmalen
9-616.0 Intensivbehandlung ohne Therapieeinheiten pro Woche
Hinw.:
Dieser Kode ist nur anzuwenden, wenn im Rahmen der Intensivbehandlung eines Patienten mit 5 und mehr Merkmalen von keiner der 4 Berufsgruppen zusammenhängende Therapien von mindestens 25 Minuten durchgeführt wurden
9-616.1 Intensivbehandlung mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
.10 Intensivbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
.11 Intensivbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
.12 Intensivbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
.13 Intensivbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
.14 Intensivbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
.15 Intensivbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
.16 Intensivbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
.17 Intensivbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
.18 Intensivbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
.19 Intensivbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
.1a Intensivbehandlung mit mehr als 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2 Intensivbehandlung mit durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachkräfte erbrachten Therapieeinheiten
.20 Intensivbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
.21 Intensivbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
.22 Intensivbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
.23 Intensivbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
.24 Intensivbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
.25 Intensivbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
.26 Intensivbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
.27 Intensivbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
.28 Intensivbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
.29 Intensivbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
.2a Intensivbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
.2b Intensivbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
.2c Intensivbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
.2d Intensivbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
.2e Intensivbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
.2f Intensivbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
.2g Intensivbehandlung mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
.2h Intensivbehandlung mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
.2j Intensivbehandlung mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
.2k Intensivbehandlung mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
.2m Intensivbehandlung mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
.2n Intensivbehandlung mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
.2p Intensivbehandlung mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
.2q Intensivbehandlung mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
.2r Intensivbehandlung mit mehr als 48 Therapieeinheiten pro Woche

9-62 Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

Exkl.:
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60)
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61)
Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63)
Hinw.:
Ein erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-640), eine kriseninterventionelle Behandlung (9-641), die integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-642) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (1-903) sind gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung, Intensivbehandlung oder psychotherapeutischer Komplexbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Dies entspricht in Abhängigkeit von der Anzahl der Patienten pro Gruppentherapie einer 1/4, 1/8 oder 1/12 Therapieeinheit. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind 2 ärztliche oder psychologische Therapeuten erforderlich

Therapiedauer

Einzeltherapie

Gruppentherapie bis 6 Patienten

Gruppentherapie 7 bis 12 Patienten

Gruppentherapie 13 bis 18 Patienten

Mind. 25 min

1 TE

1/4 TE

1/8 TE

1/12 TE

Mind. 50 min

2 TE

1/2 TE

1/4 TE

1/6 TE

Mind. 75 min

3 TE

3/4 TE

3/8 TE

1/4 TE

u.s.w.

Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Dann sind die Therapieeinheiten der Ärzte und Psychologen einerseits und der Spezialtherapeuten und Pflegefachkräfte andererseits jeweils in einer Gruppe zusammenzufassen und zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
  • Mindestmerkmale:
    • Der Kode ist für Patienten anzuwenden, bei denen die Art und/oder Schwere der Erkrankung eine intensive psychotherapeutische Behandlung notwendig machen. Der Patient muss hierfür ausreichend motiviert und introspektionsfähig sein. Die Indikation für die psychotherapeutische Komplexbehandlung muss durch einen Facharzt (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde, Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie) oder einen psychologischen Psychotherapeuten gestellt werden
    • Die durchgeführten ärztlichen und/oder psychologischen Verfahren (ärztliche und psychologische Einzel- und Gruppentherapie) müssen mindestens 3 Therapieeinheiten pro Woche umfassen. Bei weniger als 3 Therapieeinheiten pro Woche ist ein Kode aus dem Bereich 9-60 (Regelbehandlung) zu verwenden, sofern keine Intensivbehandlung (9-61) vorliegt
    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde)
    • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
      • Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie oder Facharzt für Nervenheilkunde)
      • Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
      • Spezialtherapeuten (z.B. Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Logopäden, Kreativtherapeuten)
      • Pflegefachkräfte
    • Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Supportive Einzelgespräche
      • Einzelpsychotherapie
      • Gruppenpsychotherapie, Psychoedukation
      • Angehörigengespräche (z.B. Psychoedukation, Angehörigengruppen, Gespräche mit Betreuern)
      • Gespräche mit Richtern oder Behördenvertretern
      • Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
      • Aufklärung, Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierte Psychopharmakotherapie
    • Als angewandte Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachkräfte gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Bezugstherapeutengespräche, supportive Einzelgespräche
      • Betreuung und Behandlung durch die spezialisierte psychosoziale Pflege (z.B. alltagsbezogene Trainings, Aktivierungsbehandlung)
      • Ergotherapeutische Behandlungsverfahren
      • Übende Verfahren und Hilfekoordination zur Reintegration in den individuellen psychosozialen Lebensraum
      • Spezielle psychosoziale Interventionen (z.B. Selbstsicherheitstraining, soziales Kompetenztraining)
      • Kreativtherapien (z.B. Tanztherapie, Kunsttherapie, Musiktherapie)
      • Physio- oder Bewegungstherapie (z.B. Sporttherapie)
      • Entspannungsverfahren (z.B. progressive Muskelrelaxation nach Jacobson)
9-624 Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
9-624.0 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit 3 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.1 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.2 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.3 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.4 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.5 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.6 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.7 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.8 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.9 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.a Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.b Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.c Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.d Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.e Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.f Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-625 Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen mit durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachkräfte erbrachten Therapieeinheiten
9-625.0 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.1 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.2 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.3 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.4 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.5 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.6 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.7 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.8 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.9 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.a Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.b Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.c Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.d Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.e Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.f Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.g Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.h Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.j Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.k Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.m Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.n Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.p Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.q Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.r Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 48 Therapieeinheiten pro Woche

9-63 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

Exkl.:
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60)
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61)
Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62)
Hinw.:
Ein erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-640), eine kriseninterventionelle Behandlung (9-641), die integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-642) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (1-903) sind gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung ), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Dies entspricht in Abhängigkeit von der Anzahl der Patienten pro Gruppentherapie einer 1/4, 1/8 oder 1/12 Therapieeinheit. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind 2 ärztliche oder psychologische Therapeuten erforderlich

Therapiedauer

Einzeltherapie

Gruppentherapie bis 6 Patienten

Gruppentherapie 7 bis 12 Patienten

Gruppentherapie 13 bis 18 Patienten

Mind. 25 min

1 TE

1/4 TE

1/8 TE

1/12 TE

Mind. 50 min

2 TE

1/2 TE

1/4 TE

1/6 TE

Mind. 75 min

3 TE

3/4 TE

3/8 TE

1/4 TE

u.s.w.

Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Es ist für jede Berufsgruppe gesondert der entsprechende Kode anzugeben
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
  • Mindestmerkmale:
    • Die durchgeführten ärztlichen und/oder psychologischen Verfahren (ärztliche und psychologische Einzel- und Gruppentherapie) müssen mindestens 3 Therapieeinheiten pro Woche umfassen. Bei weniger als 3 Therapieeinheiten pro Woche ist ein Kode aus dem Bereich 9-60 (Regelbehandlung) zu verwenden, sofern keine Intensivbehandlung (9-61) vorliegt
    • Standardisierte psychosomatisch-psychotherapeutische Diagnostik zu Beginn der Behandlung:
      • Soziodemographische Daten entsprechend der Basisdokumentation zur Psychotherapie (Psy-BaDo)
      • Festlegung von Hauptdiagnose und Komorbiditäten
      • Standardisierte Erhebung des psychopathologischen Befundes mittels der Kriterien der Arbeitsgemeinschaft für Methodik und Dokumentation in der Psychiatrie (AMDP)
      • Schweregradeinschätzung entsprechend dem Beeinträchtigungsschwere-Score (BSS) und dem Global Assessment of Functioning Scale (GAF)
      • Alternativ in psychodynamisch arbeitenden Kliniken: Achse II – IV der operationalisierten psychodynamischen Diagnostik (OPD-2)
      • Alternativ in verhaltenstherapeutisch arbeitenden Kliniken: Verhaltensanalyse
    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
    • Einsatz eines psychodynamischen oder kognitiv-behavioralen Grundverfahrens als reflektiertem Mehrpersonen-Interaktionsprozess mit wöchentlicher Teambesprechung je stationärer Einheit von mindestens 60 Minuten mit wochenbezogener schriftlicher Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele
    • Somatisch-medizinische Aufnahmeuntersuchung
    • Fachärztliche Visite von mindestens 10 Minuten pro Woche pro Patient
    • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
      • Ärzte (Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
      • Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
      • Spezialtherapeuten (z.B. Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Kreativtherapeuten, Physiotherapeuten, Ökotrophologen, Sportlehrer)
      • Pflegefachkräfte
    • Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Supportive Einzelgespräche
      • Einzelpsychotherapie
      • Gruppenpsychotherapie, Psychoedukation
      • Angehörigengespräche (z.B. Psychoedukation, Angehörigengruppen, Gespräche mit Betreuern)
      • Gespräche mit Richtern oder Behördenvertretern
      • Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
      • Aufklärung, Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
    • Als angewandte Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachkräfte gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Bezugstherapeutengespräche, supportive Einzelgespräche
      • Betreuung und Behandlung durch die spezialisierte psychosoziale Pflege (z.B. alltagsbezogene Trainings, Aktivierungsbehandlung)
      • Ergotherapeutische Behandlungsverfahren
      • Spezielle psychosoziale Interventionen (z.B. Selbstsicherheitstraining, soziales Kompetenztraining)
      • Kreativtherapien (z.B. Tanztherapie, Kunsttherapie, Musiktherapie)
      • Gestaltungs-, Körper- und Bewegungstherapie
      • Sensorisch fokussierte Therapien (z.B. Genussgruppe, Snoezelen)
      • Physio- oder Bewegungstherapie (z.B. Sporttherapie)
      • Entspannungsverfahren (z.B. progressive Muskelrelaxation nach Jacobson, autogenes Training oder psychophysiologische Techniken wie Biofeedback)
      • Somatopsychisch-psychosomatische Kompentenztrainings (Diätberatung, Sozialberatung, Sport)
    • Prä-post-Evaluation des Behandlungsverlaufs
9-630 Anzahl der durch Ärzte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-630.0 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.1 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.2 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.3 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.4 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.5 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.6 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.7 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.8 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-631 Anzahl der durch Psychologen erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-631.0 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.1 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.2 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.3 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.4 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.5 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.6 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.7 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.8 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-632 Anzahl der durch Spezialtherapeuten erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-632.0 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.1 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.2 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.3 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.4 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.5 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.6 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.7 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.8 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.9 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.a Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.b Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.c Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-633 Anzahl der durch Pflegefachkräfte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-633.0 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit 1/12 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.1 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.2 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.3 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.4 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.5 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.6 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.7 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.8 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.9 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.a Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.b Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.c Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 24 Therapieeinheiten pro Woche

9-64 Zusatzinformationen zur Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

9-640 Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der Psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der Psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) angegeben werden
Die diagnostische und therapeutische Gesamtverantwortung liegt bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Dieser Kode ist für jeden Behandlungstag mit erhöhtem Betreuungsaufwand einzeln anzugeben
1:1-Betreuung bedeutet, dass eine Person einen einzelnen Patienten ggf. zusätzlich zu angewandten Verfahren betreut
Die für diese Betreuung aufgewendete Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes (9-641) angerechnet werden
  • Mindestmerkmale:
    • Multiprofessionelle Behandlung von Patienten, deren wesentliche Merkmale die akute Fremd- oder Selbstgefährdung infolge einer psychischen oder psychosomatischen Erkrankung sind
    • Tägliche ärztliche Befunderhebung und ggf. ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Fortführung der Betreuungsmaßnahmen
9-640.0 1:1-Betreuung
.00 Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag
.01 Mehr als 6 bis 12 Stunden pro Tag
.02 Mehr als 12 bis 18 Stunden pro Tag
.03 Mehr als 18 bis 24 Stunden pro Tag
9-641 Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Hinw.:
Dieser Kode ist ein Zusatzkode. Er kann nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der Psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der Psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) angegeben werden
Dieser Kode ist für jeden Behandlungstag mit erhöhtem Behandlungsaufwand gesondert anzugeben
Die diagnostische und therapeutische Gesamtverantwortung liegt bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Mindestmerkmale:
    • Behandlungen von psychosozialen oder psychischen Krisen, die tagesbezogen einen hohen Personaleinsatz erfordern. Die psychische Krise beschreibt eine akute vorübergehende psychische Störung als Reaktion auf außergewöhnliche Ereignisse und Lebensumstände, so dass dringliches therapeutisches Handeln erforderlich wird
    • Die ärztliche oder psychologische Dokumentation zeigt an, dass eine psychosoziale oder psychische Krise vorliegt
    • Es erfolgen vordringlich ungeplante (außerhalb des vorgegebenen Therapieplans), Orientierung gebende, einzeltherapeutische Kontakte (ggf. auch 2 Therapeuten) von mehr als insgesamt 1,5 Stunden pro Tag mit dem Patienten und/oder den Kontaktpersonen des Patienten. Diese Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes (9-640) angerechnet werden
    • Die therapeutischen Kontakte können durch die ärztliche und psychologische Berufsgruppe erbracht werden
    • Tägliche ärztliche Befunderhebung und ggf. ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Fortführung der Behandlungsmaßnahme. Dies ist Teil der therapeutischen Kontakte
9-642 Integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Hinw.:
Dieser Kode ist ein Zusatzkode. Er kann nur jeweils in Kombination angegeben werden mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der Psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der Psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63). Solange die Mindestmerkmale dieses Kodes erfüllt sind, ist er jedes Mal bei der Verwendung eines Kodes aus den Bereichen 9-60, 9-61, 9-62 und 9-63 mit anzugeben
  • Mindestmerkmale:
    • Vorliegen von akuten und chronischen somatischen Erkrankungen mit psychischer Komorbidität und/oder Copingstörungen (z.B. Asthma bronchiale, KHK, Diabetes mellitus, Blutdruckkrisen, entzündliche Darmerkrankungen, Tumorerkrankungen, chronische Infektionskrankheiten, Transplantationspatienten) oder von sich vorwiegend somatisch präsentierenden Erkrankungen (z.B. somatoforme [Schmerz-]Störung, schwerstes Untergewicht bei Anorexia nervosa), die der gleichzeitigen intensiven somatischen Diagnostik und Therapie im Sinne einer auf die Erfordernisse somatisch Kranker adaptierten integrierten klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bedürfen
    • Über 24 Stunden vorhandene Infrastruktur eines Krankenhauses mit einer Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin, einer Klinik für Innere Medizin oder einer anderen somatischen Fachabteilung (z.B. Neurologie, Orthopädie, Gynäkologie, Hämatoonkologie) einschließlich verfügbarem Notfall-Labor
    • Team unter Verantwortung eines Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Psychotherapeutische Medizin), eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie, eines Facharztes für Psychiatrie oder eines Facharztes für Nervenheilkunde jeweils mit einer weiteren, somatischen Facharztqualifikation (Innere Medizin/Allgemeinmedizin, Neurologie, Orthopädie, Anästhesiologie/Schmerztherapie) oder unter Verantwortung eines Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Psychotherapeutische Medizin), eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie, eines Facharztes für Psychiatrie oder eines Facharztes für Nervenheilkunde und eines weiteren Arztes mit einer somatischen Facharztqualifikation im Team
    • Arbeitstägliche Anwesenheit eines Arztes, um ggf. auch kurzfristig somatische Problemlagen behandeln zu können
    • Arbeitstägliche ärztliche Visiten, wenn keine „höherwertige“ ärztliche Therapieeinheit erfolgt
    • Täglich mindestens 3 Bezugspflege-Kontakte zur Überprüfung und Anpassung des somatischen Behandlungsplanes
    • Mindestens in einem somatischen Fach qualifizierte ärztliche Rufbereitschaft über 24 Stunden täglich
    • Pflegerische Behandlung auch bettlägeriger Patienten ist grundsätzlich über 24 Stunden täglich gewährleistet
    • Über die Struktur der wöchentlichen Teambesprechungen psychosomatisch-psychotherapeutischer Komplexbehandlungen hinaus erfolgt die regelmäßige multidisziplinäre Abstimmung mit allen an der Behandlung beteiligten somatischen Fachgebieten zur weiteren Differentialdiagnostik oder/und integrierten somatischen und psychosomatischen Behandlung
9-643 Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Setting (Mutter/Vater-Kind-Setting)
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der Psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der Psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen
Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) angegeben werden
Die diagnostische und therapeutische Gesamtverantwortung liegt bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung psychisch kranker Mütter oder Väter mit einer psychischen Störung nach der Geburt eines Kindes anzuwenden, wenn aufgrund der elterlichen Erkrankung eine Beziehungsstörung zum 0-4 Jahre alten Kind besteht und die Aufnahme der Mutter oder des Vaters gemeinsam mit dem Kind indiziert ist, um psychiatrischen Auffälligkeiten beim Kind präventiv zu begegnen. Es erfolgt eine Behandlung der Mutter/des Vaters gemeinsam mit dem Kind bzw. den Geschwistern
  • Mindestmerkmale:
    • Qualifizierte Diagnostik der Mutter/Vater-Kind-Beziehung
    • Die Anwendung der unterschiedlichen Therapieverfahren erfolgt patientenbezogen in einem Mutter/Vater-Kind- bzw. familiengerechten milieutherapeutischen Setting
    • Strukturell muss die Möglichkeit zu einem Rooming-In und einem Eltern-Kind-gerechten Aufenthalts- und Spielraum vorhanden sein
    • Pädagogisch-pflegerische Fachkräfte (z.B. Kinderkrankenpfleger, Erzieher, Heilerzieher, Heilpädagogen) sind Teil des Behandlungsteams
    • Im Rahmen des Zusatzkodes können folgende Verfahren zusätzlich zur Anwendung kommen:
      • Einzeltherapie der Mutter/Vater-Kind-Dyade
      • Familiengespräche und/oder Gespräche mit Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu (z.B. Pflegefamilie, Jugendhilfe)
      • Elterngruppentherapie
      • Unterstützung der Eltern in den alltäglichen Verrichtungen (Förderung der elterlichen Erziehungskompetenz)
      • Kinderbetreuung während der therapeutischen Aktivitäten der Eltern
      • Anleitung zum gemeinsamen Spiel
    • Es kommt mindestens ein spezialisiertes Therapieverfahren zur Anwendung, welches die Verbesserung der Eltern-Kind-Interaktion bzw. -Beziehung zum Ziel hat (z.B. Videointerventionstherapie, systemische Therapie)
    • Es muss die Möglichkeit einer fachübergreifenden konsiliarischen Betreuung der Mutter durch eine Hebamme, einen Stillberater im Hause oder durch eine Kooperation mit ambulant tätigen Hebammen/Stillberatern bestehen
    • Im Falle eintretender Auffälligkeiten beim Kind muss ein Pädiater und/oder Kinder- und Jugendpsychiater mindestens konsiliarisch zur Verfügung stehen
Die im Rahmen dieses Zusatzkodes erbrachten Therapieeinheiten können pro Woche bei den Primärkodes (9-60, 9-61, 9-62, 9-63) mitgerechnet werden
9-643.0 Mindestens 1 bis höchstens 7 Tage
9-643.1 Mindestens 8 bis höchstens 14 Tage
9-643.2 Mindestens 15 bis höchstens 21 Tage
9-643.3 Mindestens 22 bis höchstens 28 Tage
9-643.4 Mindestens 29 bis höchstens 35 Tage
9-643.5 Mindestens 36 bis höchstens 42 Tage
9-643.6 Mindestens 43 bis höchstens 49 Tage
9-643.7 Mindestens 50 Tage