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ICF Version 2005

Anhang 6: Ethische Leitlinien zur Verwendung der ICF

Jedes wissenschaftliche Werkzeug kann falsch gebraucht oder missbraucht werden. Es wäre naiv zu glauben, ein Klassifikationssystem wie die ICF könnte nie in einer Weise verwendet werden, die für Menschen verletzend oder schädlich ist. Wie im Anhang 5 ausgeführt, haben sich Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen von Anfang an am Revisionsprozess beteiligt. Ihr Beitrag hat zu wesentlichen Veränderungen der Terminologie, des Inhalts und der Struktur der ICF geführt. In diesem Anhang sind einige grundlegende Leitlinien für eine ethische Verwendung der ICF beschrieben. Selbstverständlich kann keine Zusammenstellung von Leitlinien alle möglichen Missbräuche einer Klassifikation oder anderer wissenschaftlicher Werkzeuge vorwegnehmen oder diese verhindern; dieses Dokument ist davon nicht ausgeschlossen. Es bleibt zu hoffen, dass die nachfolgenden Maßnahmen beachtet werden und die Gefahr verringern helfen, dass die ICF in für Menschen mit Behinderungen entwürdigender und verletzender Art und Weise verwendet wird.

Respekt und Vertraulichkeit

  1. Die ICF sollte so verwendet werden, dass das Individuum mit seinem ihm innewohnenden Wert geschätzt und seine Autonomie respektiert wird.
  2. Die ICF sollte nie benützt werden, um einzelne Menschen zu etikettieren oder sie nur mittels einer oder mehreren Kategorien von Behinderung zu identifizieren.
  3. In klinischen Kontexten sollte die Verwendung der ICF immer in voller Kenntnis, mit der Einwilligung und Kooperation derjenigen Person erfolgen, deren Funktionsfähigkeit und Behinderung klassifiziert werden. Wenn Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten des Individuums diesen Einbezug erschweren oder verhindern, sollten seine Interessenvertreter aktive Teilnehmer an diesem Prozess sein.
  4. Die durch die ICF kodierten Informationen sollen als persönliche Informationen betrachtet und verbindlichen Regeln der Vertraulichkeit unterstellt werden, welche für die jeweilige Verwendung der Daten adäquat ist.
  5. Klinische Verwendung der ICF

  6. Wenn immer möglich, sollte der Kliniker oder die Klinikerin der betroffenen Person oder ihrem Interessenvertreter den Zweck der Verwendung der ICF erläutern und sie dazu ermuntern, Fragen zur Angemessenheit der Verwendung der ICF zur Erfassung der Funktionsfähigkeit einer Person zu stellen.
  7. Wo immer möglich, sollte der betroffenen Person (oder ihrem Interessenvertreter) die Teilnahme am Prozess der Klassifizierung ermöglicht werden, insbesondere indem sie die Gelegenheit erhält, die Angemessenheit der Verwendung einer Kategorie und einer damit verbundenen Beurteilung zu bestätigen oder zu hinterfragen.
  8. Weil ein klassifiziertes Defizit immer resultiert aus dem Zusammenspiel zwischen dem Gesundheitsproblem einer Person und dem materiellen und sozialen Kontext, in dem sie lebt, sollte die ICF ganzheitlich verwendet werden.
  9. Soziale Verwendung der ICF Informationen

  10. Wo immer möglich sollte die ICF so weitgehend wie möglich dafür eingesetzt werden, dass unter Mitwirken der betroffenen Person ihre Wahl- und Steuerungsmöglichkeiten bezüglich ihres Lebens erhöht werden.
  11. Die ICF-Informationen sollten für Weiterentwicklung von Gesetzgebungen und politische Veränderungen eingesetzt werden, welche die Partizipation [Teilhabe] von Individuen erhöht und unterstützt.
  12. Die ICF und alle aus ihrer Verwendung abgeleiteten Informationen sollten nicht dazu benutzt werden, vorhandene Rechte oder anderweitige rechtmäßige Ansprüche zum Nutzen anderer Individuen oder Gruppen einzuschränken.
  13. Individuen, welche durch die ICF ähnlich klassifiziert wurden, können sich dennoch in vielerlei Hinsicht voneinander unterscheiden. Gesetze und Regelungen die sich auf die ICF beziehen sollten keine größere Homogenität annehmen als beabsichtigt und deshalb sicherstellen, dass Menschen, deren Funktionsfähigkeit klassifiziert wird, als Individuen betrachtet werden.