Der folgende Abschnitt besteht aus 12 Gruppen. Diejenigen, die sich auf Landtransportmittelunfälle (V01-V89) beziehen, geben die Fortbewegungsart des Unfallopfers wieder und sind weiter unterteilt, um das "Gegenüber" des Unfallopfers oder die Art des Ereignisses zu beschreiben. Das Fahrzeug, das von der verletzten Person benutzt wurde, wird durch die ersten zwei Stellen bezeichnet, weil dessen Angabe als wichtigster Faktor für Präventionszwecke betrachtet wird.
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© Copyright WHO, DIMDI 1994 - 2013 Stand: 24.08.2012