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ICD-10-WHO Version 2011

Kapitel XX
Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität
(V01-Y98)

Y35 Gesetzliche Maßnahme

Inkl.:
Verletzungen durch die Polizei oder sonstige Exekutivorgane, einschließlich Militär, bei der Festnahme oder beim Versuch der Festnahme von Gesetzesbrechern, der Unterdrückung von Unruhen, der Aufrechterhaltung der Ordnung oder sonstigen gesetzlichen Maßnahmen
Y35.0 Gesetzliche Maßnahme unter Einsatz von Feuerwaffen [Schusswaffen]
Inkl.:
Verletzung bei gesetzlicher Maßnahme durch:
  • Gewehrkugel oder Gummigeschoss
  • Maschinengewehr
  • Revolver
Y35.1 Gesetzliche Maßnahme unter Einsatz von Explosivstoffen
Inkl.:
Verletzung bei gesetzlicher Maßnahme durch:
  • Dynamit
  • Explosivgeschoss
  • Granatwerfergeschoss
  • Handgranate
Y35.2 Gesetzliche Maßnahme unter Einsatz von Gas
Inkl.:
Verletzung oder Vergiftung bei gesetzlicher Maßnahme:
  • Ersticken durch Gas
  • Gasvergiftung
  • Verletzung durch Tränengas
Y35.3 Gesetzliche Maßnahme unter Einsatz von stumpfen Gegenständen
Inkl.:
Schlag, Stoß bei gesetzlicher Maßnahme (mit) (von):
  • Knüppel
  • Stock
  • stumpfem Gegenstand
Y35.4 Gesetzliche Maßnahme unter Einsatz von scharfen Gegenständen
Inkl.:
Verletzung bei gesetzlicher Maßnahme:
  • Bajonettverletzung
  • Schnittverletzung
  • Stichwunde
Y35.5 Gerichtlich angeordnete Hinrichtung
Inkl.:
Jede Hinrichtung aufgrund von Verfügungen der [ständigen oder zeitweiligen] richterlichen oder regierenden Gewalt, wie z.B.:
  • Enthaupten (durch Guillotine)
  • Erhängen
  • Erschießen
  • Hinrichtung durch elektrischen Strom
  • Todesstrafe
  • Tötung durch Gas
  • Vergiftung
Y35.6 Gesetzliche Maßnahme unter Einsatz sonstiger näher bezeichneter Mittel
Inkl.:
Gewaltanwendung
Y35.7 Gesetzliche Maßnahme, Mittel nicht näher bezeichnet

Y36 Verletzungen durch Kriegshandlungen

Hinw.:

Verletzungen durch Kriegshandlungen, die nach Einstellung der Feindseligkeiten auftreten, sind unter Y36.8 klassifiziert.

Inkl.:
Verletzungen von Militär- und Zivilpersonen durch Krieg und zivile Aufstände
Y36.0 Kriegsverletzungen durch Explosion von Seewaffen
Inkl.:
Artilleriegeschoss, von Seebasis abgeschossen
Mine o.n.A., auf See oder im Hafen
Seemine
Torpedo
Unterwasserbombe
Unterwasserexplosion
Y36.1 Kriegsverletzungen durch Zerstörung eines Luftfahrzeuges
Inkl.:
Durch abstürzendes Luftfahrzeug zerschmettert
Luftfahrzeug:
  • Abschuss
  • Brand
  • Explosion
Y36.2 Kriegsverletzungen durch sonstige Explosionen oder Splitter
Inkl.:
Explosion (von) (durch):
  • Artilleriegeschoss
  • Granatwerfergeschoss
  • Ladehemmung
  • Rohrkrepierer
Mine o.n.A.
Splitter von:
  • Artilleriegeschoss
  • Bombe
  • Fernlenkgeschoss
  • Granate
  • Handgranate
  • Landmine
  • Rakete
  • Schrapnell
Splitterbombe (Splitter)
Unbeabsichtigte Explosion von:
  • eigenen Waffen
  • Kriegsmunition
Y36.3 Kriegsverletzungen durch Feuer, Brände und heiße Substanzen
Inkl.:
  • Asphyxie
  • Sonstige Verletzungen
  • Verbrennungen
  • durch direktes Feuer von einer feuererzeugenden Vorrichtung oder indirekt durch konventionelle Waffen jeder Art
Brandbombe
Y36.4 Kriegsverletzungen durch Feuerwaffen [Schusswaffen] und sonstige Formen der konventionellen Kriegsführung
Inkl.:
Bajonettverletzung
Ertrunken während Kriegshandlungen o.n.A.
Geschoss:
  • Gewehr
  • Karabiner
  • Maschinengewehr
  • Pistole
Gummigeschoss (aus Gewehr)
Kriegsverwundung
Schrotkugeln
Y36.5 Kriegsverletzungen durch Kernwaffen
Inkl.:
Auswirkungen der Druckwelle
Auswirkungen der Lichtstrahlung
Exposition gegenüber ionisierender Strahlung von Kernwaffen
Hitze
Sonstige unmittelbare oder sekundäre Auswirkungen von Kernwaffen
Y36.6 Kriegsverletzungen durch biologische Kampfstoffe
Y36.7 Kriegsverletzungen durch chemische Kampfstoffe und sonstige Formen der unkonventionellen Kriegsführung
Inkl.:
Gase, Dämpfe und Chemikalien
Laser
Y36.8 Verletzungen durch Kriegshandlungen, die nach Einstellung der Feindseligkeiten auftreten
Inkl.:
Kriegsverletzungen, die unter Y36.0-Y36.7 oder Y36.9 klassifizierbar sind, aber erst nach Einstellung der Feindseligkeiten auftreten
Verletzungen durch Explosion von Bomben oder Minen, die während nach Einstellung der Feindseligkeiten explodierten
Y36.9 Verletzungen durch Kriegshandlungen, nicht näher bezeichnet