Kapitel V
Psychische und Verhaltensstörungen
(F00-F99)
Intelligenzminderung
(F70-F79)
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Ein Zustand von verzögerter oder unvollständiger Entwicklung der
geistigen Fähigkeiten; besonders beeinträchtigt sind Fertigkeiten,
die sich in der Entwicklungsperiode manifestieren und die zum
Intelligenzniveau beitragen, wie Kognition, Sprache, motorische und soziale
Fähigkeiten. Eine Intelligenzminderung kann allein oder zusammen mit
jeder anderen psychischen oder körperlichen Störung auftreten.
Der Schweregrad einer Intelligenzminderung wird
übereinstimmungsgemäß anhand standardisierter Intelligenztests
festgestellt. Diese können durch Skalen zur Einschätzung der
sozialen Anpassung in der jeweiligen Umgebung erweitert werden. Diese
Meßmethoden erlauben eine ziemlich genaue Beurteilung der
Intelligenzminderung. Die Diagnose hängt aber auch von der Beurteilung
der allgemeinen intellektuellen Funktionsfähigkeit durch einen erfahrenen
Diagnostiker ab.
Intellektuelle Fähigkeiten und soziale Anpassung können sich
verändern. Sie können sich, wenn auch nur in geringem Maße,
durch Übung und Rehabilitation verbessern. Die Diagnose sollte sich immer
auf das gegenwärtige Funktionsniveau beziehen.
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Die folgenden vierten Stellen sind bei den Kategorien F70-F79 zu benutzen, wenn
das Ausmaß der Verhaltensstörung angegeben werden soll:
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.0
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Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
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.1
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Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
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.8
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Sonstige Verhaltensstörung
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.9
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Ohne Angabe einer Verhaltensstörung
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Sollten begleitende Zustandsbilder, wie Autismus, andere
Entwicklungsstörungen, Epilepsie, Störungen des Sozialverhaltens
oder schwere körperliche Behinderung angegeben werden, sind
zusätzliche Schlüsselnummern zu benutzen.
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F70.-
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Leichte Intelligenzminderung
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IQ-Bereich von 50-69 (bei Erwachsenen Intelligenzalter von 9 bis unter 12
Jahren). Lernschwierigkeiten in der Schule. Viele Erwachsene können
arbeiten, gute soziale Beziehungen unterhalten und ihren Beitrag zur
Gesellschaft leisten.
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Inkl.:
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Debilität
Leichte geistige Behinderung
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F70.0
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Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
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F70.1
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Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
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F70.8
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Sonstige Verhaltensstörung
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F70.9
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Ohne Angabe einer Verhaltensstörung
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F71.-
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Mittelgradige Intelligenzminderung
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IQ-Bereich von 35-49 (bei Erwachsenen Intelligenzalter von 6 bis unter 9
Jahren). Deutliche Entwicklungsverzögerung in der Kindheit. Die meisten
können aber ein gewisses Maß an Unabhängigkeit erreichen und
eine ausreichende Kommunikationsfähigkeit und Ausbildung erwerben.
Erwachsene brauchen in unterschiedlichem Ausmaß Unterstützung im
täglichen Leben und bei der Arbeit.
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Inkl.:
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Mittelgradige geistige Behinderung
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F71.0
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Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
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F71.1
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Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
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F71.8
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Sonstige Verhaltensstörung
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F71.9
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Ohne Angabe einer Verhaltensstörung
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F72.-
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Schwere Intelligenzminderung
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IQ-Bereich von 20-34 (bei Erwachsenen Intelligenzalter von 3 bis unter 6
Jahren). Andauernde Unterstützung ist notwendig.
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Inkl.:
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Schwere geistige Behinderung
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F72.0
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Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
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F72.1
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Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
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F72.8
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Sonstige Verhaltensstörung
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F72.9
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Ohne Angabe einer Verhaltensstörung
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F73.-
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Schwerste Intelligenzminderung
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IQ unter 20 (bei Erwachsenen Intelligenzalter unter 3 Jahren). Die eigene
Versorgung, Kontinenz, Kommunikation und Beweglichkeit sind hochgradig
beeinträchtigt.
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Inkl.:
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Schwerste geistige Behinderung
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F73.0
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Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
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F73.1
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Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
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F73.8
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Sonstige Verhaltensstörung
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F73.9
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Ohne Angabe einer Verhaltensstörung
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F78.-
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Andere Intelligenzminderung
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Diese Kategorie soll nur verwendet werden, wenn die Beurteilung der
Intelligenzminderung mit Hilfe der üblichen Verfahren wegen begleitender
sensorischer oder körperlicher Beeinträchtigungen besonders
schwierig oder unmöglich ist, wie bei Blinden, Taubstummen, schwer
verhaltensgestörten oder körperlich behinderten Personen.
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F78.0
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Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
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F78.1
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Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
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F78.8
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Sonstige Verhaltensstörung
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F78.9
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Ohne Angabe einer Verhaltensstörung
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F79.-
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Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung
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Die Informationen sind nicht ausreichend, die Intelligenzminderung in eine der
oben genannten Kategorien einzuordnen.
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Inkl.:
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Geistig:
· Behinderung o.n.A.
· Defizite o.n.A.
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F79.0
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Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
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F79.1
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Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
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F79.8
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Sonstige Verhaltensstörung
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F79.9
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Ohne Angabe einer Verhaltensstörung
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Generiert am 24.06.1999
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© Copyright WHO/DIMDI 1994/1999
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