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ICD-10-GM Version 2023

Kommentar zur ICD-10-GM Version 2023

Vorbemerkungen und Danksagungen

Die ICD-10-GM wird gemäß der Verfahrensordnung für die Festlegung der Internationalen Statistischen Klassifikation der Krankheiten, German Modification (ICD-10-GM) und des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) auf der Grundlage des § 295 Absatz 1 Satz 9 und § 301 Absatz 2 Satz 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) jährlich überarbeitet.

Die vorliegende Version der Systematik der ICD-10-GM 2023 erscheint zusammen mit einem Alphabetischen Verzeichnis. Wie immer wurde das Alphabetische Verzeichnis an die neue Version der ICD-10-GM angepasst.

Wie in den Vorjahren wurden auch in diesem Jahr zahlreiche Vorschläge der Anwender zur Weiterentwicklung der Klassifikation berücksichtigt und integriert.

Seit Version 2019 gibt die WHO keine regelmäßigen Aktualisierungen mehr für die ICD-10 heraus. Jedoch werden von der WHO nicht belegte Schlüsselnummern bei Bedarf mit Inhalt belegt und in ggf. modifizierter Form in die ICD-10-GM übernommen. Zudem werden bei Bedarf neue nicht belegte Schlüsselnummern als Platzhalter für zukünftige Anforderungen eingeführt. Für die ICD-10-GM 2023 kommt zum Stand der Herausgabe der amtlichen Fassung beides nicht zum Tragen.

Wir möchten uns bei den Mitgliedern der Arbeitsgruppe ICD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikationen im Gesundheitswesen (KKG) beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und bei den Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Mitgliedsgesellschaften der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) und des InEK für ihre Zuarbeit, Beratung und fachliche Unterstützung bei der Bearbeitung dieser Version ausdrücklich bedanken.

Grundsätzliches

Zusatzkennzeichen

Die Regelung der Zusatzkennzeichen stellt sich, analog der Vorversion, wie folgt dar:

V
Verdachtsdiagnose bzw. auszuschließende Diagnose
Z
(symptomloser) Zustand nach der betreffenden Diagnose
A
ausgeschlossene Diagnose
G
gesicherte Diagnose (auch anzugeben, wenn A, V oder Z nicht zutreffen)

Im stationären Bereich bleiben diese Zusatzkennzeichen weiterhin außer Kraft. Die Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation R (rechts), L (links) und B (beidseitig) können nach wie vor in der ambulanten und in der stationären Versorgung verwendet werden.

Einzelne wichtige Änderungen

Kap. I

Virussepsis

Bei den Schlüsselnummern B00.7 Disseminierte Herpesvirus-Krankheit und B34.8 Sonstige Virusinfektionen nicht näher bezeichneter Lokalisation wurden neue 5-Steller eingeführt, um das Auftreten einer Sepsis durch Herpesviren bzw. Sepsis durch Viren, anderenorts nicht klassifiziert spezifisch kodieren zu können.

Pilzsepsis

Im Kodebereich B38.- bis B46.- wurden bei den Schlüsselnummern zur Kodierung von spezifischen disseminierten Pilzinfektionen und bei B48.8 Sonstige näher bezeichnete Mykosen neue 5-Steller eingeführt, um das Auftreten einer Sepsis durch Pilzinfektion spezifisch kodieren zu können.

Protozoensepsis

Bei den Schlüsselnummern B58.9 Toxoplasmose, nicht näher bezeichnet und B60.8 Sonstige näher bezeichnete Protozoenkrankheiten wurden neue 5-Steller eingeführt, um das Auftreten einer Sepsis durch Toxoplasmen bzw. einer Sepsis durch Protozoen, anderenorts nicht klassifiziert spezifisch kodieren zu können.

Nosokomiale Sepsis

Bei den Schlüsselnummern zur Kodierung einer Sepsis bei nachgewiesenen Erregern wurde jeweils ein Kodierhinweis zu den neu eingeführten Schlüsselnummern U69.80! bis U69.82! ergänzt, um den zeitlichen Bezug der Sepsis zur stationären Krankenhausaufnahme spezifisch kodieren zu können.

Dies betrifft für Sepsis durch Bakterien den Kodebereich A02.- bis A42.- und für Sepsis durch Pilze den Kodebereich B37.- bis B48.-. Der Kodierhinweis wurde ebenfalls für die virenspezifischen Sepsis-Kodes B00.70 Sepsis durch Herpesviren und B34.80 Sepsis durch Viren, anderenorts nicht klassifiziert ergänzt. Gleiches gilt für die protozoenspezifischen Sepsis-Kodes B58.90 Sepsis durch Toxoplasmen und B60.80 Sepsis durch Protozoen, anderenorts nicht klassifiziert.

Kap. II

Bösartige Neubildung der Perianalhaut

Bei der Schlüsselnummer C44.5 Haut des Rumpfes (unter der Kategorie C44.- Sonstige bösartige Neubildungen der Haut) wurden neue 5-Steller eingeführt, um eine bösartige Neubildung der Perianalhaut von sonstigen bösartigen Neubildungen der Haut des Rumpfes abzugrenzen und spezifisch kodieren zu können.

Zytogenetische und molekulargenetische Differenzierung

Bei der Schlüsselnummer D47.7 Sonstige näher bezeichnete Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes wurde ein Kodierhinweis eingeführt, um das Vorliegen einer zytogenetischen oder molekulargenetischen Differenzierung durch die Verwendung neuer sekundärer Schlüsselnummern (U62.0-!) spezifisch kodieren zu können (siehe auch Kap. XXII).

Kap. IV

Schweregrad einer Hypoglykämie bei Diabetes mellitus und einer Hypoglykämie bei anderen Zuständen, Hypoglykämiewahrnehmungsstörung

Im Kodebereich E10.- bis E14.- wurde für die Schlüsselnummern zur Angabe einer Hypoglykämie bei Diabetes mellitus jeweils ein Kodierhinweis im Hinblick auf die Verwendung der neu eingeführten sekundären Schlüsselnummern unter U69.7-! zur Angabe des Schweregrades einer Hypoglykämie oder des Vorliegens einer Hypoglykämiewahrnehmungsstörung ergänzt.

Bei den Schlüsselnummern zur Kodierung einer Hypoglykämie unter E16.- Sonstige Störungen der inneren Sekretion des Pankreas wurden ebenfalls Kodierhinweise auf die neuen sekundären Schlüsselnummern U69.70! bis U69.72! zur Angabe des Schweregrades der Hypoglykämie ergänzt.

Hyperlipoproteinämie (a)

Bei der Schlüsselnummer E78.8 Sonstige Störungen des Lipoproteinstoffwechsels wurden neue 5-Steller eingeführt, um eine Hyperlipoproteinämie (a) spezifisch kodieren zu können.

Kap. V

Psychische und Verhaltensstörungen bei Demenz

Für die Schlüsselnummern zur Kodierung einer Demenz (F00-F03) wurde jeweils ein Kodierhinweis zu den neu eingeführten sekundären Schlüsselnummern U63.-! Psychische und Verhaltensstörungen bei Demenz ergänzt.

Kap. VI

Fatigue-Syndrom

Auf Antrag des Fachbereichs wurden bei der Schlüsselnummer G93.3 Chronisches Müdigkeitssyndrom [Chronic fatigue syndrome] der Klassentitel und die Inklusiva an die neue Terminologie angepasst.

Kap. X

Kontrollstatus und Schweregrad des Asthmas bronchiale

Bei der Schlüsselnummer J45.- wurde eine neue Subklassifikation auf 5. Stelle eingeführt, um den Kontrollstatus und Schweregrad des Asthmas bronchiale spezifisch kodieren zu können.

Akute Exazerbation

Bei der Schlüsselnummer J61 Pneumokoniose durch Asbest und sonstige anorganische Fasern wurden neue 4-Steller und bei den Schlüsselnummern unter J67.- Allergische Alveolitis durch organischen Staub und J84.- Sonstige interstitielle Lungenkrankheiten wurden neue 5-Steller (mittels einer Subklassifikation) eingeführt, um das Auftreten einer akuten Exazerbation spezifisch kodieren zu können.

Kap. XI

Ösophagitis

Bei der Schlüsselnummer K20 Ösophagitis wurden neue 4-Steller eingeführt, um die Art der Ösophagitis spezifischer kodieren zu können. Die vormals bei K20 als Inklusivum aufgeführte peptische Ösophagitis wird nun der Schlüsselnummer K21.0 Gastroösophageale Refluxkrankheit mit Ösophagitis als Inklusivum zugeordnet, da der Begriff hier fachlich zu verorten ist.

Autoimmune und hereditäre Pankreatitis

Bei der Schlüsselnummer K86.1 Sonstige chronische Pankreatitis wurden neue 5-Steller eingeführt, um eine Autoimmunpankreatitis [AIP] und Hereditäre Pankreatitis spezifisch kodieren zu können.

Strikturen nach medizinischen Maßnahmen am Verdauungstrakt

Unter der Schlüsselnummer K91.8- Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert wurde ein neuer 5-Steller eingeführt, um Strikturen am Verdauungstrakt nach endoskopischen Eingriffen und Operationen spezifisch kodieren zu können. Zusätzlich wurde unter K91.82 ein Inklusivum Insuffizienzen von Anastomosen und Nähten am Pankreas mit Beteiligung des Dünndarms ergänzt.

Kap. XVI

Intrakranielle nichttraumatische Blutung beim Fetus und Neugeborenen

Der Klassentitel der Schlüsselnummer P52.0 Intraventrikuläre (nichttraumatische) Blutung 1. Grades beim Fetus und Neugeborenen wurde unter Berücksichtigung der DEGUM-Klassifikation für Hirnblutungen des Frühgeborenen umbenannt in Intrakranielle (nichttraumatische) Blutung 1. Grades beim Fetus und Neugeborenen.

Die Inklusiva unter P52.1 Intraventrikuläre (nichttraumatische) Blutung 2. Grades beim Fetus und Neugeborenen und P52.2 Intraventrikuläre (nichttraumatische) Blutung 3. Grades beim Fetus und Neugeborenen wurden ebenfalls entsprechend der DEGUM-Klassifikation angepasst bzw. ergänzt.

Kap. XVIII

Nosokomialer septischer Schock

Bei der Schlüsselnummer R57.2 Septischer Schock wurde ein Kodierhinweis ergänzt im Hinblick auf die Verwendung der neu eingeführten Schlüsselnummern U69.83! bis U69.85! zur Angabe des zeitlichen Bezugs des septischen Schocks zur stationären Krankenhausaufnahme.

Kap. XXII

Sekundäre Schlüsselnummern zur Spezifizierung von zytogenetischen und molekulargenetischen Differenzierungen bei Neubildungen

Es wurden sekundäre Schlüsselnummern unter U62.-! Zytogenetische und molekulargenetische Differenzierungen bei Neubildungen eingeführt, um durch Ausdifferenzierung auf 5. Stelle eine Klonale Hämatopoese von unbestimmtem Potential [CHIP] und eine Klonale Zytopenie von unklarer Signifikanz [CCUS] bei D47.7 Sonstige näher bezeichnete Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes spezifisch kodieren zu können.

Psychische und Verhaltensstörungen bei Demenz

Um das Vorliegen begleitender psychischer und Verhaltensstörungen bei Demenz (F00-F03) kodieren zu können, wurden Symptomspezifikatoren als sekundäre Schlüsselnummern unter U63.-! eingeführt. Diese entsprechen denen der ICD-11 für die sogenannte Postkoordination zur Spezifizierung der Symptomatik bei Demenz.

Sekundäre Schlüsselnummern zur Spezifizierung des zeitlichen Bezugs einer anderenorts klassifizierten Pneumonie zur stationären Krankenhausaufnahme

Der Klassentitel von U69.0-! wurde umbenannt in Sekundäre Schlüsselnummern zur Spezifizierung des zeitlichen Bezugs einer anderenorts klassifizierten Pneumonie zur stationären Krankenhausaufnahme und die Textierung der zugehörigen Subkategorien reduziert auf die Zeitkriterien des Vorliegens einer Pneumonie. Zwei 5-Steller wurden entfernt und in einen neuen 5-Steller (U69.04!) überführt, um die Kodierung einer im stationären Krankenhausaufenthalt bestehenden Pneumonie unabhängig von einer zurückliegenden Hospitalisierung zu ermöglichen. Durch die verbleibenden Subkategorien wird unterschieden zwischen einer Pneumonie, die mehr als 48 Stunden nach Krankenhausaufnahme auftritt (U69.01!), und einer bei Aufnahme bestehenden oder innerhalb von 48 Stunden nach Aufnahme auftretenden Pneumonie (U69.04!).

Schweregrad der Hypoglykämie und Hypoglykämiewahrnehmungsstörung

Die sekundären Schlüsselnummern U69.7-! wurden eingeführt, um Hypoglykämien im Hinblick auf den Schweregrad oder das Vorliegen einer Hypoglykämiewahrnehmungsstörung spezifisch kodieren zu können.

Nosokomiale Sepsis und septischer Schock

Die unter U69.8-! eingeführten sekundären Schlüsselnummern ermöglichen die spezifische Kodierung des zeitlichen Bezugs einer Sepsis und eines septischen Schocks zur stationären Krankenhausaufnahme. Die Unterscheidung von nicht-nosokomial und nosokomial erfolgt gemäß den KISS-Definitionen des Robert-Koch-Instituts (2017). Im Falle einer Verlegung der zu behandelnden Person bezieht sich die Differenzierung nicht-nosokomial bzw. nosokomial auf das zeitliche Auftreten der Sepsis oder des septischen Schocks in Bezug auf die Krankenhausaufnahme durch den kodierenden Leistungserbringer.

Resistenzen gegen Antimykotika

Der Klassentitel der sekundären Schlüsselnummer U83! Candida mit Resistenz gegen Fluconazol oder Voriconazol wurde geändert in Humanpathogene Pilze mit Resistenz gegen Antimykotika. Die Schlüsselnummer U83! wurde zusätzlich auf der 5. Stelle ausdifferenziert, um relevante Resistenzen gegen Antimykotika bei humanpathogenen Pilzen spezifisch angeben zu können.

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