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ICD-10-GM Version 2020

Kapitel I
Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten
(A00-B99)

Folgezustände von infektiösen und parasitären Krankheiten
(B90-B94)

Hinw.:
Die Kategorien B90-B94 sind zu benutzen, um bei Krankheitszuständen unter A00-B89 anzuzeigen, dass sie anderenorts klassifizierte Folgezustände verursacht haben. Zu den "Folgen" zählen Krankheitszustände, die als Folgen bezeichnet sind. Weiterhin zählen dazu auch Spätfolgen von Krankheiten, wenn diese in den vorstehenden Kategorien klassifizierbar sind und wenn feststeht, dass diese Krankheit selbst nicht mehr besteht. Für den Gebrauch dieser Kategorien sind in der stationären Versorgung die Deutschen Kodierrichtlinien zu beachten.

B90.- Folgezustände der Tuberkulose

B90.0 Folgezustände einer Tuberkulose des Zentralnervensystems
B90.1 Folgezustände einer Tuberkulose des Urogenitalsystems
B90.2 Folgezustände einer Tuberkulose der Knochen und der Gelenke
B90.8 Folgezustände einer Tuberkulose sonstiger Organe
B90.9 Folgezustände einer Tuberkulose der Atmungsorgane und einer nicht näher bezeichneten Tuberkulose
Inkl.:
Folgezustände einer Tuberkulose o.n.A.

B91 Folgezustände der Poliomyelitis

Exkl.:
Postpolio-Syndrom (G14)

B92 Folgezustände der Lepra

B94.- Folgezustände sonstiger und nicht näher bezeichneter infektiöser und parasitärer Krankheiten

B94.0 Folgezustände des Trachoms
B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis
B94.2 Folgezustände der Virushepatitis
B94.8 Folgezustände sonstiger näher bezeichneter infektiöser und parasitärer Krankheiten
B94.9 Folgezustände nicht näher bezeichneter infektiöser oder parasitärer Krankheit
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