Soll bei Strahlenwirkung die Strahlung oder bei Medikamentenwirkung die Substanz angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.
K10.20Maxillärer Abszess ohne Angabe einer Ausbreitung nach retromaxillär oder in die Fossa canina
K10.21Maxillärer Abszess mit Angabe einer Ausbreitung nach retromaxillär oder in die Fossa canina
K10.28Sonstige näher bezeichnete entzündliche Zustände der Kiefer
K10.29Entzündlicher Zustand der Kiefer, nicht näher bezeichnet