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ICD-10-GM Version 2016

Kapitel VII
Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde
(H00-H59)

H53.- Sehstörungen

H53.0 Amblyopia ex anopsia
Inkl.:
Amblyopie (durch):
  • Anisometropie
  • Deprivation
  • Strabismus
H53.1 Subjektive Sehstörungen
Inkl.:
Asthenopie
Farbringe um Lichtquellen
Flimmerskotom
Metamorphopsie
Photophobie
Plötzlicher Sehverlust
Tagblindheit
Exkl.:
Optische Halluzinationen (R44.1)
H53.2 Diplopie
Inkl.:
Doppeltsehen
H53.3 Sonstige Störungen des binokularen Sehens
Inkl.:
Anomale Netzhautkorrespondenz
Fusion mit herabgesetztem Stereosehen
Simultansehen ohne Fusion
Suppression des binokularen Sehens
H53.4 Gesichtsfelddefekte
Inkl.:
Hemianopsie (heteronym) (homonym)
Konzentrische Einengung des Gesichtsfeldes
Quadrantenanopsie
Skotom:
  • Bjerrum-
  • bogenförmig
  • ringförmig
  • zentral
Vergrößerter blinder Fleck
H53.5 Farbsinnstörungen
Inkl.:
Achromatopsie
Deuteranomalie
Deuteranopie
Erworbene Farbsinnstörung
Farbenblindheit
Protanomalie
Protanopie
Tritanomalie
Tritanopie
Exkl.:
Tagblindheit (H53.1)
H53.6 Nachtblindheit
Exkl.:
Durch Vitamin-A-Mangel (E50.5)
H53.8 Sonstige Sehstörungen
H53.9 Sehstörung, nicht näher bezeichnet

H54.- Blindheit und Sehbeeinträchtigung

Hinw.:

Stufen der Sehbeeinträchtigung siehe Tabelle am Ende der Gruppe (H53-H54)

Exkl.:
Amaurosis fugax (G45.3-)
H54.0 Blindheit und hochgradige Sehbehinderung, binokular
Begleitender Text
Stufen 3, 4 und 5 der Sehbeeinträchtigung
H54.1 Schwere Sehbeeinträchtigung, binokular
Begleitender Text
Stufe 2 der Sehbeeinträchtigung
H54.2 Mittelschwere Sehbeeinträchtigung, binokular
Begleitender Text
Stufe 1 der Sehbeeinträchtigung
H54.3 Leichte Sehbeeinträchtigung, binokular
Begleitender Text
Stufe 0 der Sehbeeinträchtigung mit mindestens einer leichten Sehbeeinträchtigung auf einem Auge
H54.4 Blindheit und hochgradige Sehbehinderung, monokular
Begleitender Text
Stufen 3, 4 und 5 der Sehbeeinträchtigung eines Auges mit Stufen 0, 1, 2 oder 9 des anderen Auges
H54.5 Schwere Sehbeeinträchtigung, monokular
Begleitender Text
Stufe 2 der Sehbeeinträchtigung eines Auges mit Stufen 0, 1 oder 9 des anderen Auges
H54.6 Mittelschwere Sehbeeinträchtigung, monokular
Begleitender Text
Stufe 1 der Sehbeeinträchtigung eines Auges mit Stufen 0 oder 9 des anderen Auges
H54.9 Nicht näher bezeichnete Sehbeeinträchtigung (binokular)
Begleitender Text
Stufe 9 der Sehbeeinträchtigung o.n.A.
Kodierhinweis

Die nachstehende Tabelle enthält eine Klassifikation des Schweregrades der Sehbeeinträchtigung in Anlehnung an den Beschluss des International Council of Ophthalmology (2002) und die Resolution der WHO-Konferenz zur „Entwicklung von Standards zu Kriterien für Visusverlust und Visusfunktion“ (WHO/PBL/03.91; 2003).

Zur Bestimmung der Sehbeeinträchtigung für die Schlüsselnummern H54.0 bis H54.3 sollte die Sehschärfe binokular und mit ggf. vorhandener Korrektur (Brille oder Kontaktlinse) gemessen werden. Zur Bestimmung der Sehbeeinträchtigung für die Schlüsselnummern H54.4 bis H54.6 sollte die Sehschärfe monokular und mit ggf. vorhandener Korrektur (Brille oder Kontaktlinse) gemessen werden.

Wenn die Größe des Gesichtsfeldes mitberücksichtigt wird, sollten Patienten, deren Gesichtsfeld des gesünderen Auges bei zentraler Fixation nicht größer als 10 Grad ist, in die Stufe 3 eingeordnet werden. Bei monokularer hochgradiger Sehbehinderung (H54.4) gilt der Grad des Gesichtsfeldausfalls des betroffenen Auges.

Tabelle der Sehschärfe
Stufen Sehschärfe mit bestmöglicher Korrektur (in Ferne)
gleich oder geringer als
Sehschärfe mit bestmöglicher Korrektur (in Ferne)
höher als
0 - leichte oder keine Sehbeeinträchtigung   6/18
3/10 (0,3)
20/70
1 - mittelschwere Sehbeeinträchtigung 6/18
3/10 (0,3)
20/70
6/60
1/10 (0,1)
20/200
2 - schwere Sehbeeinträchtigung 6/60
1/10 (0,1)
20/200
3/60
1/20 (0,05)
20/400
3 - hochgradige Sehbeeinträchtigung 3/60
1/20 (0,05)
20/400
1/60 (Fingerzählen bei 1 m)
1/50 (0,02)
5/300 (20/1200)
4 - Blindheit 1/60 (Fingerzählen bei 1 m)
1/50 (0,02)
5/300 (20/1200)
Lichtwahrnehmung
5 - Blindheit keine Lichtwahrnehmung
9 unbestimmt oder nicht näher bezeichnet
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