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ICD-10-GM Version 2014

Kommentar zur ICD-10-GM Version 2014

Vorbemerkungen und Danksagungen

Die vorliegende Version ICD-10-GM 2014 erscheint zusammen mit einem Alphabetischen Verzeichnis. Wie schon zuvor, wurde das Alphabetische Verzeichnis an die neue Version der ICD-10-GM angepasst. Außerdem wurden Ergebnisse einer fortlaufenden externen Qualitätssicherung berücksichtigt.

Wie in den Vorjahren wurden auch in diesem Jahr zahlreiche Vorschläge der Anwender zur Weiterentwicklung der Klassifikation berücksichtigt und integriert.

Das DIMDI wurde bei der Erarbeitung dieser Version beratend unterstützt durch die Arbeitsgruppe ICD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG) beim Bundesministerium für Gesundheit. Allen Mitgliedern dieser Arbeitsgruppe sei für ihren Einsatz herzlich gedankt. Zahlreiche Vorschläge für diese neue Version kommen aus der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Den Fachberatern dieser Gesellschaften gilt ebenfalls unser Dank für ihre Zuarbeit.

Grundsätzliches

Zusatzkennzeichen

Die Regelung der Zusatzkennzeichen stellt sich, analog der Vorversion, wie folgt dar:

V
Verdachtsdiagnose bzw. auszuschließende Diagnose
Z
(symptomloser) Zustand nach der betreffenden Diagnose
A
ausgeschlossene Diagnose
G
gesicherte Diagnose (auch anzugeben, wenn A, V oder Z nicht zutreffen)

Im stationären Bereich bleiben diese Zusatzkennzeichen weiterhin außer Kraft. Die Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation R (rechts), L (links) und B (beidseitig) können nach wie vor in der ambulanten und in der stationären Versorgung verwendet werden.

Aktualisierungen durch die Weltgesundheitsorganisation

Die ICD-10-GM 2014 berücksichtigt Änderungen der Weltgesundheitsorganisation, die zur Implementation im Jahre 2014 vorgesehen sind, soweit dies im Kontext der German Modification hinsichtlich Sprachgebrauch und Einsatz innerhalb der Entgeltsysteme sinnvoll und möglich ist.

Einzelne wichtige Änderungen

Kap. IV

Diabetes mellitus

Im Bereich E10-E14 sowie bei Referenzen an anderer Stelle wurden die Klassentitel von der WHO an die heute gebräuchliche Terminologie angepasst.

Kap. VI

Multisystem-Atrophie

Im Exkl. zu 'G23.- Sonstige degenerative Krankheiten der Basalganglien' wurde "ohne nähere Angabe" (o.n.A.) ergänzt, um eine differenziertere Verschlüsselung der 'Multisystem-Atrophie' zu ermöglichen. Bitte beachten Sie hierzu auch die zusätzlichen Modifikationen im Alphabetischen Verzeichnis.

Kap. X

Insuffizienzen von Anastomosen und Nähten nach Operationen an Trachea, Bronchien und Lunge

Auf Antrag des Fachbereichs wurde eine zusätzliche Schlüsselnummer (J95.82) aufgenommen, um 'Insuffizienzen von Anastomosen und Nähten nach Operationen an Trachea, Bronchien und Lunge' für die Belange der Entgeltsysteme spezifischer kodieren zu können.

Kap. XIII

Verzögerte Knochenheilung nach Fusion oder Arthrodese

Die Kategorie 'M96.8- Sonstige Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems nach medizinischen Maßnahmen' erhält einen neuen Subkode 'M96.82 Verzögerte Knochenheilung nach Fusion oder Arthrodese', der auf Antrag des Fachbereichs für die Zwecke des DRG-Systems aufgenommen wurde.

Kap. XIV

Genitalverstümmelung

Auf Antrag von Betroffenenverbänden, mit Unterstützung von Experten aus Fachgesellschaften und Organisationen der Selbstverwaltung, wurden neue Schlüsselnummern N90.80 - N90.84 zur spezifischen Kodierung der Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen unter der Kategorie 'N90.8 Sonstige näher bezeichnete nichtentzündliche Krankheiten der Vulva und des Perineums' eingeführt.

Kap. XV

Fehlerkorrektur in der Resteklasse "nicht näher bezeichnet" unter O96 und O97

In den beiden Kategorien war bei der Resteklasse "nicht näher bezeichnet" irrtümlich der Kode mit der vierten Stelle .2 festgelegt worden. Dieser Fehler wurde jetzt in der Version 2014 bereinigt: Statt O96.2 heißt es jetzt: 'O96.9 Tod infolge nicht näher bezeichneter gestationsbedingter Ursachen', statt O97.2 jetzt 'O97.9 Tod an den Folgen nicht näher bezeichneter gestationsbedingter Ursachen'.

Kap. XVII

Tubuläre Brust

Auf Antrag des Fachbereichs wurde für die Zwecke des DRG-Systems die Kategorie 'Q83.8- Sonstige angeborene Fehlbildungen der Mamma' auf 5. Stelle erweitert, um die spezifische Kodierung der 'tubulären Brust' (Q83.80) zu ermöglichen.

Kap. XIX

Abriss des Milzhilus

Im Sinne einer Klarstellung wurden Inklusiva und Exklusiva bei den Kategorien 'S36.04 Massive Parenchymruptur der Milz', 'S35.2 Verletzung des Truncus coeliacus oder der A. mesenterica' sowie 'S35.3 Verletzung der V. portae oder der V. lienalis' aufgenommen, um die korrekte und einheitliche Kodierung eines 'Abrisses des Milzhilus' zu unterstützen.

Komplikationen durch Mammaprothese oder -implantat

Die Kategorie 'T85.7- Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige interne Prothesen, Implantate oder Transplantate' wurde ergänzt um einen neuen Subkode 'T85.73 Infektion und entzündliche Reaktion durch Mammaprothese oder -implantat', um diese Komplikationen für die Belange des DRG-Systems spezifischer kodieren zu können.

Kap. XXI

Lungenspender

Zur spezifischen Kodierung eines 'Lungenspenders' wurde auf 5. Stelle beim Kode 'Z52.8- Spender sonstiger Organe und Gewebe' eine zusätzliche Schlüsselnummer (Z52.80) für die Zwecke des DRG-Systems aufgenommen.

Kap. XXII

Sekundäre Schlüsselnummern für besondere administrative Zwecke

Nach Publikation der ICD-10-GM 2013 hatte das DIMDI zwei Kodes aus dem Bereich 'U99.-! Nicht belegte Schlüsselnummer U99' mit Inhalt belegt zur Differenzierung von Blutgerinnungsstörungen in "dauerhaft erworben" und "temporär". Diese Schlüsselnummern U99.0! und U99.1! wurden jetzt für die Version 2014 ersetzt durch die unter der Kategorie 'U69.1-! Sekundäre Schlüsselnummern für besondere administrative Zwecke' aufgenommenen äquivalenten Schlüsselnummern 'U69.11! Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung' und 'U69.12! Temporäre Blutgerinnungsstörung'. Sie dürfen nur in Verbindung mit einer vorangestellten primären Schlüsselnummer aus Tabelle 3 der Anlage 7 zur FPV 2014 verwendet werden. Sie dienen der notwendigen Unterscheidung der dort genannten ICD-Kodes für Blutgerinnungsstörungen in "dauerhaft erworben" und "temporär", um dadurch die abrechenbaren Zusatzentgelte ZE2014-97 bzw. ZE2014-98 über die Kodierung eindeutig zu bestimmen.

Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen

Um bei bestimmten Formen von 'psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen' (F10-F19) nach der Art des Konsums ausgewählter Substanzen bzw. Substanzgruppen für die Belange des PEPP-Systems unterscheiden zu können, wurden auf Antrag des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus e.V. (InEK) unter der neuen Kategorie U69.3-! sekundäre Schlüsselnummern (U69.30! - U69.32!) eingeführt. Sie sind zusätzlich zu bestimmten primären Schlüsselnummern des Kodebereichs F10-F19 zu verwenden, siehe auch Hinweise an diesen Stellen.

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