Seitenanfang, springe direkt zu:

Nebennavigation: Webseiten-Servicefunktionen:

Kode-Suche und Hauptnavigation:

Inhalt der Seite:

ICD-10-GM Version 2009

Kapitel XX
Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität
(V01-Y84)

Begleitender Text

Dieses Kapitel, das in den vorangegangenen Revisionen der ICD als ergänzende Klassifikation bestand, ermöglicht die Klassifizierung von Umweltereignissen und Umständen als Ursache von Verletzungen, Vergiftungen und anderen schädlichen Wirkungen. In Fällen, in denen eine Schlüsselnummer aus diesem Kapitel anwendbar ist, soll diese zusätzlich zu einer die Art des Zustandes bezeichnenden Schlüsselnummer aus einem anderen Kapitel der Klassifikation benutzt werden. Meistens wird der Zustand mit einer Schlüsselnummer aus dem Kapitel XIX "Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen (S00-T98)" zu klassifizieren sein.

Dieses Kapitel gliedert sich in folgende Gruppen:
  • V01-X59 Unfälle
  • X60-X84 Vorsätzliche Selbstbeschädigung
  • X85-Y09 Tätlicher Angriff
  • Y10-Y34 Ereignis, dessen nähere Umstände unbestimmt sind
  • Y35-Y36 Gesetzliche Maßnahmen und Kriegshandlungen
  • Y40-Y84 Komplikationen bei der medizinischen und chirurgischen Behandlung
Dieses Kapitel enthält die folgenden Ausrufezeichenschlüsselnummern:
  • V99! Transportmittelunfall
  • W49.9! Unfall durch Exposition gegenüber mechanischen Kräften unbelebter Objekte
  • W64.9! Unfall durch Exposition gegenüber mechanischen Kräften belebter Objekte
  • W87.9! Unfall durch elektrischen Strom
  • W91.9! Strahlenunfall
  • W92.9! Unfall durch künstliche Hitze
  • W93.9! Unfall durch künstliche Kälte
  • W94.9! Unfall durch Luftdruckwechsel
  • X19.9! Verbrennung oder Verbrühung durch Hitze oder heiße Substanzen
  • X29.9! Unfall durch Kontakt mit giftigen Pflanzen oder Tieren
  • X49.9! Akzidentelle Vergiftung
  • X59.9! Sonstiger und nicht näher bezeichneter Unfall
  • X84.9! Vorsätzliche Selbstbeschädigung
  • Y09.9! Tätlicher Angriff
  • Y34.9! Nicht näher bezeichnetes Ereignis, Umstände unbestimmt
  • Y35.7! Verletzung bei gesetzlichen Maßnahmen
  • Y36.9! Verletzungen durch Kriegshandlungen
  • Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen
  • Y59.9! Komplikationen durch Impfstoffe oder biologisch aktive Substanzen
  • Y69! Zwischenfälle bei chirurgischem Eingriff und medizinischer Behandlung
  • Y82.8! Zwischenfälle durch medizintechnische Geräte und Produkte
  • Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Maßnahmen, nicht näher bezeichnet