Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung über die Änderung des Schlüssels
nach § 301 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
zur Angabe von Operationen

Vom 20. Februar 1996

Das Bundesministerium für Gesundheit gibt gemäß § 301 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988. BGBl. I S. 2477), der zuletzt durch Artikel 1 Nr. 11 des Gesetzes vom 10. Mai 1995 (BGBl. I S. 678) geändert worden ist, folgendes bekannt:

Mit Wirkung vom 1. März 1996 tritt die Version 1.1 des "Operationenschlüssels nach § 301 SGB V - Internationale Klassifikation der Prozeduren in der Medizin (OPS-301)" mit Stand vom 19. Februar 1996 in der vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen maschinenlesbaren oder daraus erstellter gedruckter Fassung als Schlüssel zur Angabe von Operationen nach § 301 SGB V in Kraft.

Diese Version 1.1 vom 19. Februar 1996 ist gegenüber der vorherigen Version 1.1 vom 21. September 1995 um die folgenden Positionen ergänzt:

Kode Titel
8-80 bis 8-88 Maßnahmen für den Blutkreislauf
8-80 Transfusion von Blutzellen
  Exkl.: Intrauterine Transfusion (5-754.0)
8-805 Transfusion von Blutstammzellen aus dem peripheren Blut
8-805.0 Autogen, tiefkühlkonserviert
8-805.1 Allogen
8-805.2 Allogen, tiefkühlkonserviert
8-805.x Sonstige
8-805.y N.n.bez.

Bonn, den 20. Februar 1996
226-44822-2

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag
Baum

Quellenangaben

ISSN: 0344-7634
Bundesanzeiger-Jahrgang: 48
Bundesanzeiger-Nr.: 42
Bundesanzeiger-Seite: 2170
Erscheinungsdatum: Ausgegeben am Donnerstag, den 29. Februar 1996
Datum der Bekanntmachung: 1996-02-20
Institution: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

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