Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung über die Einführung eines Schlüssels
nach § 301 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
zur Angabe von Operationen
auf den Abrechnungsunterlagen für die Krankenkassen

Vom 14. Oktober 1994

Das Bundesministerium für Gesundheit setzt mit Wirkung des Tages der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gemäß § 301 Abs. 2 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988. BGBl. I S. 2477), der zuletzt durch Artikel 1 Nr. 160 des Gesetzes vom 21. Dezember 1992, BGBl. I S. 2266, geändert wurde, als Schlüssel zur Angabe von Operationen nach § 301 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch den Operationenschlüssel nach § 301 SGB V - Internationale Klassifikation der Prozeduren in der Medizin" in der vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen Fassung in der maschinenlesbaren Version 1.0 oder daraus erstellter gedruckter Fassung in Kraft.

Bonn, den 14. Oktober 1994
226-44822-2

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag
Schulte

Quellenangaben

ISSN: 0344-7634
Bundesanzeiger-Jahrgang: 46
Bundesanzeiger-Nr.: 199
Bundesanzeiger-Seite: 10910
Erscheinungsdatum: Ausgegeben am Donnerstag, den 20. Oktober 1994
Datum der Bekanntmachung: 1994-10-14
Institution: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

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