Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung gemäß §§ 295 und 301
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
zur Anwendung des Operationen- und Prozedurenschlüssels

Vom 8. Oktober 2013

Am 1. Januar 2014 tritt der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) in den vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen maschinenlesbaren oder daraus erstellten gedruckten Fassungen als Schlüssel zur Angabe von Operationen und sonstigen Prozeduren nach den §§ 295 und 301 SGB V in der Version 2014 in Kraft. Die Bekanntmachung zur Anwendung des Operationen- und Prozedurenschlüssels vom 22. Oktober 2012 (BAnz AT 31.10.2012 B7) tritt am 31. Dezember 2013 außer Kraft.

Für die Anwendung des OPS wird Folgendes bestimmt:
Für Prozeduren an paarigen Organen oder Körperteilen ist zur Angabe der Seitenlokalisation eines der nachgenannten Zusatzkennzeichen anzuwenden (obligatorische Anwendung):

  • R für rechts
  • L für links
  • B für beidseitig

Für die Anwendung des OPS in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V wird zusätzlich bestimmt, dass ausschließlich die vom Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen gemäß § 87 SGB V im Anhang 2 des einheitlichen Bewertungsmaßstabs aufgeführten Kodes zu verwenden sind.

Bonn, den 8. Oktober 2013
215 - 20542 - 02

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag
Dr. Orlowski

Quellenangaben

Fundstelle: BAnz AT 30.10.2013 B2
Erscheinungsdatum: Veröffentlicht am Mittwoch, den 30. Oktober 2013
Datum der Bekanntmachung: 2013-10-08
Institution: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

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