Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung gemäß §§ 295 und 301
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
zur Anwendung des Operationen- und Prozedurenschlüssels

Vom 21. September 2011

Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 tritt der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) in den vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen maschinenlesbaren oder daraus erstellten gedruckten Fassungen als Schlüssel zur Angabe von Operationen und sonstigen Prozeduren nach den §§ 295 und 301 SGB V in der Version 2012 in Kraft. Die Bekanntmachung zur Anwendung des Operationen- und Prozedurenschlüssels vom 21. Oktober 2010 (BAnz. S. 3752) tritt am 31. Dezember 2011 außer Kraft.

Für die Anwendung des OPS wird Folgendes bestimmt:
Für Prozeduren an paarigen Organen oder Körperteilen ist zur Angabe der Seitenbezeichnung eines der nachgenannten Zusatzkennzeichen anzuwenden (obligatorische Anwendung):

  • R für rechts
  • L für links
  • B für beidseitig

Für die Anwendung des OPS in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V wird zusätzlich bestimmt, dass ausschließlich die vom Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen gemäß § 87 SGB V im Anhang 2 des einheitlichen Bewertungsmaßstabs aufgeführten Kodes zu verwenden sind.

Bonn, den 21. September 2011
215 - 20542 - 02

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag
Dr. Orlowski

Quellenangaben

Dokumentnummer: BZ5674
ISSN: 0344-7634
Bundesanzeiger-Jahrgang: 63
Bundesanzeiger-Nr.: 169
Bundesanzeiger-Seite: 3752
Erscheinungsdatum: Ausgegeben am Donnerstag, den 10. November 2011
Datum der Bekanntmachung: 2011-09-21
Institution: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Diese Website verwendet Session-Cookies, um bestimmte Funktionalitäten wie Downloads oder den Login in geschlossene Bereiche zu gewährleisten. Um die Website zu optimieren, setzen wir das Analysetool Matomo ein. Matomo arbeitet bei uns ohne Tracking-Cookies. Genauere Informationen und die Widerspruchsmöglichkeiten zum Einsatz von Matomo finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.