Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
Bekanntmachung gemäß §§ 295 und 301
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
zur Anwendung des Operationen- und Prozedurenschlüssels

Vom 7. Dezember 2004

Mit Wirkung vom 1. Januar 2005 tritt der Operationen- und Prozedurenschlüssel in den vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung herausgegebenen maschinenlesbaren Version 2005 oder daraus erstellter gedruckter Fassungen als Schlüssel zur Angabe von Operationen und sonstigen Prozeduren nach den §§ 295 und 301 SGB V mit den Ergänzungen vom 15. November 2004 und vom 15. Dezember 2004 in Kraft. Die Bekanntmachung zur Anwendung des Operationen- und Prozedurenschlüssels vom 21. Oktober 2004 (BAnz. S. 22 574) wird durch diese Bekanntmachung ersetzt.

Für Prozeduren an paarigen Organen oder Körperteilen ist zur Angabe der Seitenbezeichnung eines der nachgenannten Zusatzkennzeichen anzuwenden (obligatorische Anwendung):

  • rechts: R
  • links: L
  • beidseitig: B

Für die Verschlüsselung nach § 295 SGB V (ambulanter Bereich) gilt, dass ausschließlich Operationen und Prozeduren im Bereich des ambulanten Operierens (Kapitel 5) ab dem 1. April 2005 zu verschlüsseln sind.

Bonn, den 7. Dezember 2004
216 - 43548 - 5

Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung
Im Auftrag
Franz Knieps

Quellenangaben

ISSN: 0344-7634
Bundesanzeiger-Jahrgang: 56
Bundesanzeiger-Nr.: 242
Bundesanzeiger-Seite: 24463
Erscheinungsdatum: Ausgegeben am Dienstag, den 21. Dezember 2004
Datum der Bekanntmachung: 2004-12-07
Institution: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS)

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