Das DIMDI legt abgestimmt mit dem BMG die Packungsgrößen von Arzneimitteln fest. Diese sogenannten Messzahlen müssen sich bei neuen Medikamenten seit Juli 2013 an ihrer Reichdauer orientieren, in der Regel:
Die Details regelt eine vom DIMDI herausgegebene Verwaltungsvorschrift. Ihre Anlagen enthalten die bestehenden Messzahlen, die Regeln und einen Fragenkatalog, mit dem die Antragssteller die Messzahlen ermitteln.
Neue Messzahlen oder Änderungen bestehender Messzahlen sind schriftlich zu beantragen. Anträge sind ausschließlich über Mitglieder der AG ATC/DDD beim DIMDI einzureichen.
Antragsformular und Workflows für Messzahlen
Die Verwaltungsvorschrift regelt, wie im konkreten Fall Messzahlen zu ermitteln sind. Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift listet die derzeit gültigen Messzahlen auf. In Anlage 2 finden Sie die Regeln, nach denen Messzahlen zu bestimmen sind. Beispiele verdeutlichen diese Regeln. Über einen Fragenkatalog ermitteln Sie die Messzahlen. Neben der aktuellen Version von Anlage 1 finden Sie hier zudem eine Übersicht der Änderungen verglichen zur Vorversion. Als rechtsverbindlich gilt die Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
Name | Typ | Größe ![]() |
Geändert | |
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Vorgängerversionen |
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01.05.15 | ||
Anlage 1 - Stand Januar 2018 |
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444 KB | 31.01.18 | |
Anlage 2 - Stand Dezember 2017 |
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209 KB | 15.12.17 | |
Änderungsdatei zu Anlage 1 - Stand Dezember 2017 (Workflow Änderungen) |
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117 KB | 15.12.17 | |
Änderungsdatei zu Anlage 1 - Stand Januar 2018 (Workflow Neue Messzahlen) |
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115 KB | 31.01.18 | |
Änderungsdatei zu Anlage 2 - Stand Dezember 2017 (Workflow Änderungen) |
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72 KB | 15.12.17 | |
Verwaltungsvorschrift - Stand Dezember 2014 |
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65 KB | 01.12.14 | |
Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 06. Dezember 2017 (Workflow Änderungen) |
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59 KB | 15.12.17 | |
Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 16. Januar 2018 (Workflow Neue Messzahlen) |
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30 KB | 31.01.18 |