Downloadbedingungen für den OPS

Mit dem Download von Dateien kommt ein Nutzungsvertrag zwischen Ihnen und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zustande. Sie verpflichten sich dadurch, unsere Abgabebedingungen einzuhalten. Diese umfassen:

§ 1 Urheberrecht/Nutzungsumfang

  1. Bei den vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegebenen amtlichen Ausgaben des OPS, Systematisches Verzeichnis, handelt es sich um ein "anderes amtliches Werk" i. S. des § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG).
  2. Das Alphabetische Verzeichnis zum OPS wird vom BfArM als zugehöriges Ergänzungswerk zum Systematischen Verzeichnis des OPS herausgegeben.
  3. Bei Beachtung des Änderungsverbotes (§ 62 UrhG) und des Gebotes der Quellenangabe (§ 63 UrhG) verfügen Sie über die Nutzungsrechte an diesen Werken.
  4. Der Erwerber ist nicht berechtigt, die Daten im erworbenen Format auszugsweise oder vollständig an Dritte weiterzugeben. Der Erwerber ist berechtigt, vom Format abgeleitete Mehrwertprodukte zu fertigen und zu vertreiben.
  5. Wollen Sie vom Format abgeleitete Mehrwertprodukte an Dritte weitergeben (vervielfältigen), so gelten die nachstehenden Vereinbarungen und Sie verpflichten sich, diese Vereinbarungen ebenfalls an Dritte weiterzugeben:
    1. Änderungen an den amtlichen Schlüsselnummern und den dazugehörigen Texten, an den Hinweisen für die Benutzung des Schlüssels und sonstigen Informationen für die Kodierung sind nicht gestattet.
    2. Die Entfernung eines eventuell in den Dateien vorhandenen Wasserzeichens ist unzulässig.
    3. Die Werke dürfen keine kommerzielle Werbung enthalten. Erlaubt sind lediglich werbende Hinweise auf (verlags-)eigene Produkte, jedoch dürfen auch diese Hinweise nicht innerhalb des Klassifikationstextes stehen.
    4. In jedes maschinenlesbare Weitergabeexemplar ist die folgende Formulierung aufzunehmen:
      "Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
    5. Bei der Erstellung von Druckwerken, die den gesamten OPS umfassen, sind auf der Rückseite der Titelblätter die im Anhang zu den Downloadbedingungen für den OPS aufgeführten Texte und Angaben aufzunehmen.
      Wegen der Gestaltung der Titelblatt-Vorderseiten und der Buchumschläge ist eine Rücksprache mit dem BfArM erforderlich.
      Hersteller solcher Druckwerke werden gebeten, von jedem Titel ein Referenzexemplar an das BfArM zu senden.
      Informationen zum Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek finden Verleger unter www.dnb.de - DNB Professionell – Unser Sammelauftrag.

§ 2 Gewährleistung und Haftung

  1. Für Schäden, die durch Fehler bei der Herstellung bzw. Bearbeitung der gelieferten Werke entstehen, haftet das BfArM nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Es wird nur der Ersatz des unmittelbaren Schadens geschuldet.
  2. Sie stellen das BfArM frei von Ansprüchen, die dadurch entstehen, dass Sie die Rechte Dritter bei der Vervielfältigung und Weitergabe von vom Format abgeleiteten Mehrwertprodukten nach § 1 Abs. 5 dieses Vertrages verletzen.

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