Downloadbedingungen für die ICD-10-WHO

Mit Wirkung vom 26. Mai 2020 wurde das DIMDI in das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingegliedert. Alle Rechte des DIMDI an den vom DIMDI herausgegebenen Klassifikationen gehen damit auf das BfArM über. Mit dem Download von Dateien kommt ein Nutzungsvertrag zwischen Ihnen und dem BfArM zustande. Sie verpflichten sich dadurch, unsere Abgabebedingungen einzuhalten. Diese umfassen: 

§ 1 Urheberrecht/Nutzungsumfang

  1. Bei den  amtlichen Ausgaben der ICD-10-WHO, Systematisches Verzeichnis und Regelwerk, handelt es sich um ein "anderes amtliches Werk" i. S. des § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG).
  2. Das Alphabetische Verzeichnis zur ICD-10-WHO wird  als zugehöriges Ergänzungswerk zum Systematischen Verzeichnis der ICD-10-WHO herausgegeben.
  3. Bei Beachtung des Änderungsverbotes (§ 62 UrhG) und des Gebotes der Quellenangabe (§ 63 UrhG) verfügen Sie über die Nutzungsrechte an diesen Werken.
  4. Der Erwerber ist nicht berechtigt, die Daten im erworbenen Format auszugsweise oder vollständig an Dritte weiterzugeben. Der Erwerber ist berechtigt, vom Format abgeleitete Mehrwertprodukte zu fertigen und zu vertreiben.
  5. Wollen Sie vom Format abgeleitete Mehrwertprodukte an Dritte weitergeben (vervielfältigen), so gelten die nachstehenden Vereinbarungen und Sie verpflichten sich, diese Vereinbarungen ebenfalls an Dritte weiterzugeben:
    1. Änderungen an den amtlichen Schlüsselnummern und den dazugehörigen Texten, an den Hinweisen für die Benutzung des Schlüssels und sonstigen Informationen für die Kodierung sind nicht gestattet.
    2. Die Entfernung eines eventuell in den Dateien vorhandenen Wasserzeichens ist unzulässig.
    3. Die Werke dürfen keine kommerzielle Werbung enthalten. Erlaubt sind lediglich werbende Hinweise auf (verlags-)eigene Produkte, jedoch dürfen auch diese Hinweise nicht innerhalb des Klassifikationstextes stehen.
    4. In jedes maschinenlesbare Weitergabeexemplar ist die folgende Formulierung aufzunehmen:
      "Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).
    5. Bei der Erstellung von Druckwerken, die die gesamte ICD-10-WHO umfassen, sind auf der Rückseite der Titelblätter die im Anhang zu den Downloadbedingungen für die ICD-10-WHO aufgeführten Texte und Angaben aufzunehmen. Wegen der Gestaltung der Titelblatt-Vorderseiten und der Buchumschläge ist eine Rücksprache mit dem BfArM erforderlich.
      Hersteller solcher Druckwerke werden gebeten, von jedem Titel ein Referenzexemplar an das BfArM zu senden.
      Informationen zum Meldeverfahren der Deutschen Nationalbibliothek finden Verleger unter www.dnb.de - Erwerbung - Meldeverfahren.


§ 2 Gewährleistung und Haftung

  1. Für Schäden, die durch Fehler bei der Herstellung bzw. Bearbeitung der gelieferten Werke entstehen, haftet das BfArM nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Es wird nur der Ersatz des unmittelbaren Schadens geschuldet.
  2. Sie stellen das BfArM frei von Ansprüchen, die dadurch entstehen, dass Sie die Rechte Dritter bei der Vervielfältigung und Weitergabe von vom Format abgeleiteten Mehrwertprodukten nach § 1 Abs. 5 dieses Vertrages verletzen.

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