Die deutschen Benannten Stellen erfassen seit dem 01.01.2004 die Meldungen zu erteilten, eingeschränkten, ausgesetzten, zurückgezogenen oder verweigerten Bescheinigungen (nach § 18 MPG) im Medizinprodukte-Informationssystem. Die folgenden Wegweiser für die Benannten Stellen erläutern die verschiedenen Abläufe der Erfassung der Bescheinigungen.
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