Folgende Wegweiser erläutern die Abläufe für Änderungsmeldungen zu bereits bestehenden Bescheinigungen. Je nachdem, welche Änderungen Sie an der Bescheinigung vornehmen, d.h. welche Statusänderung erfolgt, sind ergänzende Angaben zu erfassen.
Unterschieden wird zwischen positiven Statusänderungen (geändert, ergänzt, multipel ersetzt, wieder eingesetzt, gekündigt durch den Hersteller) und negativen Statusänderungen (eingeschränkt, ausgesetzt, zurückgezogen).
Bei der Erfassung von Änderungsmeldungen sind einige Vorgaben zu beachten. Bescheinigungsnummern sollen ein eindeutiges Merkmal des Dokuments sein und dürfen im System nicht doppelt vergeben werden. Welche Änderungen durch welche Statusänderungen reflektiert werden sollen, zeigt folgende Tabelle:
| Status | Änderung der Bescheinigung betrifft | Bescheinigungsnummer |
|---|---|---|
| verweigert | gesamte Bescheinigung | doppelte Nummern-Vergabe nicht erlaubt |
| geändert | Änderung Daten Hersteller/BVM, nicht Geltungsbereich | kann geändert werden |
| ergänzt | Änderung nur Geltungsbereich und Feld auferlegte Beschränkungen | kann geändert werden |
| eingeschränkt | Änderung nur Geltungsbereich und Feld auferlegte Beschränkungen | kann geändert werden |
| (multipel) ersetzt | gesamte Bescheinigung | muss geändert werden |
| ausgesetzt | gesamte Bescheinigung | wird beibehalten |
| wieder eingesetzt | gesamte Bescheinigung | wird beibehalten |
| zurückgezogen | gesamte Bescheinigung | wird beibehalten |
| gekündigt | gesamte Bescheinigung | wird beibehalten |
Beachten Sie außerdem, dass eine zurückgezogene oder gekündigte Bescheinigung nicht wieder durch eine Änderungsmeldung als gültig erklärt werden kann. Hier sollte eine neue Erstmeldung erfolgen. Sollten bei der Erfassung Fehler gemacht worden sein und ist die Meldung bereits in den Datenbestand übergegangen, dann wenden Sie sich bitte direkt an unsere Ansprechpartner.