Ab dem 21.03.2010 muss für die Durchführung von klinischen Prüfungen von Medizinprodukten und Leistungsbewertungsprüfungen von In-vitro-Diagnostika vom Sponsor ein Antrag auf Genehmigung bei der zuständigen Bundesoberbehörde und ein Antrag auf zustimmende Bewertung bei einer zuständigen Ethik-Kommission gestellt werden (§§ 20 - 24 MPG).
Wie Sie als Sponsor diese Anträge erstmalig stellen oder Änderungsanzeigen für bereits genehmigte Anträge durchführen, erläutern folgende Wegweiser.