Institut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Für Anträge, die ab 1. Mai 2011 gestellt werden, beantragt das DIMDI in der Regel für Sie die EUDAMED-Nummer und trägt sie in Ihren Antrag ein.
Sie müssen die EUDAMED-Nummer nur dann selber in den Antrag eintragen, wenn Sie für eine multizentrische Prüfung bereits in einem anderen Land des EWR eine solche Nummer erhalten haben und nur eine/mehrere deutsche Prüfstellen hinzumelden wollen.
Weitere Informationen zu EUDAMED finden Sie unter Medizinprodukte - Europa.