Für die Marktüberwachung von Medizinprodukten müssen umfangreiche Informationen bereitgestellt und verarbeitet werden. Das DIMDI hat gemäß § 33 Medizinproduktegesetz (MPG) ein Informationssystem über Medizinprodukte eingerichtet. Bereitgestellt werden Online-Erfassungssysteme und Datenbanken, die eine direkte Dateneingabe durch die Hersteller und Bevollmächtigen sowie die Bearbeitung durch die zuständigen Behörden ermöglichen.
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