Was ist die "Nummer der Bescheinigung", die bei den Anzeigen nach § 25 verlangt wird?


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FAQ-Center Medizinprodukte

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Was ist die "Nummer der Bescheinigung", die bei den Anzeigen nach § 25 verlangt wird?

Bei der "Nummer der Bescheinigung" handelt es sich um die Registriernummer des Zertifikats für die Konformitätsbewertung des Herstellungsprozesses von Medizinprodukten. Die Nummer der Bescheinigung wird von der Benannten Stelle vergeben und findet sich auf der Bescheinigung bzw. auf dem Zertifikat, zum Beispiel: 0044/04207-1350/96.

Ergänzende Informationen auf unserer Website: