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OPS Version 2014

Kapitel 9
ERGÄNZENDE MASSNAHMEN
(9-20...9-99)

Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
(9-60...9-64)

Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17d KHG erbracht wurden
Durchführung einer wöchentlichen multiprofessionellen Teambesprechung zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs (bei Aufenthalten von mehr als 6 Tagen)
Die Behandlung erfolgt als ärztlich indizierte Diagnostik und Therapie im therapeutischen Milieu mit Bezug auf das Lebensumfeld oder im Lebensumfeld des Patienten
Die Anwendung von Therapieverfahren erfolgt in individuell auf den Patienten abgestimmten Kombinationen und Dosierungen
Die gleichzeitige somatische Diagnostik und Behandlung sind gesondert zu kodieren

9-60 Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

Exkl.:
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61)
Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62)
Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63)
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen (9-700)
Hinw.:
Ein erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-640), eine kriseninterventionelle Behandlung (9-641), die integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-642) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen beim Erwachsenen (1-903) sind gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung, Intensivbehandlung oder psychotherapeutischer Komplexbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind 2 ärztliche oder psychologische Therapeuten erforderlich
Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
Die Tabelle der pro Patient anrechenbaren Therapieeinheiten befindet sich im Anhang zum OPS
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-Pädagoge erhalten
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Dann sind die Therapieeinheiten der Ärzte und Psychologen einerseits und der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen andererseits jeweils in einer Gruppe zusammenzufassen und zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
  • Mindestmerkmale:
    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
    • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
      • Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
      • Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
      • Spezialtherapeuten (z.B. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter, Logopäden, Kreativtherapeuten)
      • Pflegefachpersonen (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger)
    • Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Supportive Einzelgespräche
      • Einzelpsychotherapie
      • Gruppenpsychotherapie, Psychoedukation
      • Angehörigengespräche (z.B. Psychoedukation, Angehörigengruppen, Gespräche mit Betreuern)
      • Gespräche mit Richtern oder Behördenvertretern
      • Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
      • Aufklärung, Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
    • Als angewandte Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Bezugstherapeutengespräche, supportive Einzelgespräche
      • Behandlung und spezielle Interventionen durch Pflegefachpersonen (z.B. alltagsbezogenes Training, Aktivierungsbehandlung)
      • Ergotherapeutische Behandlungsverfahren
      • Physiotherapeutische Behandlungsverfahren
      • Spezielle psychosoziale Interventionen (z.B. Selbstsicherheitstraining, soziales Kompetenztraining)
      • Kreativtherapien (z.B. Tanztherapie, Kunsttherapie, Musiktherapie)
      • Gespräche mit Behördenvertretern
      • Angehörigengespräche, Gespräche mit Betreuern
      • Physio- oder Bewegungstherapie (z.B. Sporttherapie)
      • Sensorisch fokussierte Therapien (z.B. Genussgruppe, Snoezelen)
      • Entspannungsverfahren (z.B. progressive Muskelrelaxation nach Jacobson, autogenes Training oder psychophysiologische Techniken wie Biofeedback)
      • Logopädie (z.B. bei Schluckstörungen)
      • Übende Verfahren und Hilfekoordination zur Reintegration in den individuellen psychosozialen Lebensraum
      • Beratung, Adhärenz-Förderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
      • Psychoedukation
    • Die psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung umfasst ärztliche und psychologische Gespräche (z.B. Visite) und die Basisversorgung durch weitere Berufsgruppen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Anwendung der genannten Verfahren der ärztlich-psychologischen Berufsgruppen und der anderen Berufsgruppen
9-604 Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen ohne Therapieeinheiten pro Woche
Hinw.:
Dieser Kode ist nur anzuwenden, wenn im Rahmen der Regelbehandlung eines Patienten von keiner der 4 Berufsgruppen zusammenhängende Therapien von mindestens 25 Minuten durchgeführt wurden
9-605 Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
9-605.0 Regelbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.1 Regelbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.2 Regelbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.3 Regelbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.4 Regelbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.5 Regelbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.6 Regelbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.7 Regelbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.8 Regelbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.9 Regelbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-605.a Regelbehandlung mit mehr als 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-606 Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen mit durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachten Therapieeinheiten
9-606.0 Regelbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.1 Regelbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.2 Regelbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.3 Regelbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.4 Regelbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.5 Regelbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.6 Regelbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.7 Regelbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.8 Regelbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.9 Regelbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.a Regelbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.b Regelbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.c Regelbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.d Regelbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.e Regelbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.f Regelbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.g Regelbehandlung mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.h Regelbehandlung mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.j Regelbehandlung mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.k Regelbehandlung mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.m Regelbehandlung mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.n Regelbehandlung mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.p Regelbehandlung mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.q Regelbehandlung mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-606.r Regelbehandlung mit mehr als 48 Therapieeinheiten pro Woche

9-61 Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

Exkl.:
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60)
Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62)
Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63)
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen (9-700)
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur so lange anzugeben, wie Intensivbehandlungsbedarf besteht
Ein erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-640), eine kriseninterventionelle Behandlung (9-641), die integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-642) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (1-903) sind gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung, Intensivbehandlung oder psychotherapeutischer Komplexbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind 2 ärztliche oder psychologische Therapeuten erforderlich
Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
Die Tabelle der pro Patient anrechenbaren Therapieeinheiten befindet sich im Anhang zum OPS
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-Pädagoge erhalten
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Dann sind die Therapieeinheiten der Ärzte und Psychologen einerseits und der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen andererseits jeweils in einer Gruppe zusammenzufassen und zu kodieren
  • Mindestmerkmale:
    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
    • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
      • Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
      • Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
      • Spezialtherapeuten (z.B. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter, Logopäden, Kreativtherapeuten)
      • Pflegefachpersonen (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger)
    • Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Supportive Einzelgespräche
      • Angehörigengespräche (z.B. Psychoedukation, Angehörigengruppen, Gespräche mit Betreuern)
      • Gespräche mit Richtern oder Behördenvertretern
      • Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
      • Aufklärung, Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierte Psychopharmakotherapie
    • Als angewandte Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Behandlung und spezielle Interventionen durch Pflegefachpersonen (z.B. alltagsbezogenes Training, Aktivierungsbehandlung)
      • Ergotherapeutische Behandlungsverfahren
      • Physiotherapeutische Behandlungsverfahren
      • Gespräche mit Behördenvertretern
      • Angehörigengespräche, Gespräche mit Betreuern
      • Spezielle psychosoziale Interventionen (z.B. Selbstsicherheitstraining, soziales Kompetenztraining)
      • Physio- oder Bewegungstherapie (z.B. Sporttherapie)
      • Logopädie (z.B. bei Schluckstörungen)
      • Beratung, Adhärenz-Förderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
      • Psychoedukation
      • Bezugstherapeutengespräche, supportive Einzelgespräche
    • Die Patienten weisen mindestens eines der nachfolgenden Merkmale auf:
      • Anwendung von besonderen Sicherungsmaßnahmen
        • Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn die Notwendigkeit des Einsatzes von individuellen besonderen Sicherungsmaßnahmen oder stete Bereitschaft dazu besteht. Diese Sicherungsmaßnahmen und die stete Bereitschaft dazu müssen von einer intensivierten Beziehungsarbeit begleitet werden
      • Akute Selbstgefährdung durch Suizidalität oder schwer selbstschädigendes Verhalten
        • Das Merkmal "Suizidalität" ist erfüllt, wenn die Gedanken des Patienten nur noch um Suizid kreisen oder der Patient seinen Plan durchführen möchte und der Patient nicht absprachefähig ist
      • Akute Fremdgefährdung
        • Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn der Patient gewaltbereit oder gewalttätig ist
      • Schwere Antriebsstörung (gesteigert oder reduziert)
        • Das Merkmal "schwere gesteigerte Antriebsstörung" ist erfüllt, wenn der Patient ständig aktiv ist, sich durch Gegenargumente nicht beeindrucken lässt und selbst persönliche Konsequenzen nicht zur Kenntnis nimmt oder sie ihm nichts ausmachen. Das Merkmal "schwere reduzierte Antriebsstörung" ist erfüllt, wenn Anregungen von außen den Patienten kaum oder gar nicht mehr erreichen. Die Alltagsverrichtungen sind beeinträchtigt. Hierzu gehört auch der Stupor
      • Keine eigenständige Flüssigkeits-/Nahrungsaufnahme
        • Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn die Ernährung vollkommen von Dritten übernommen werden muss (nicht bei alleiniger Sondenernährung oder alleiniger parenteraler Ernährung)
      • Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung
      • Entzugsbehandlung mit Vitalgefährdung durch somatische Komplikationen
        • Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn eine Überwachung der Vitalparameter und der Vigilanz engmaschig erfolgt
      • Die für den jeweiligen Patienten zutreffenden unterschiedlichen Merkmale sind für die jeweilige Behandlungsepisode (maximal eine Woche) zu addieren
    • Die psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung umfasst ärztliche und psychologische Gespräche (z.B. Visiten), sozialarbeiterische Interventionen und die Basisversorgung durch weitere Berufsgruppen. Der Schwerpunkt der Behandlung liegt zumeist bei häufigen, nicht planbaren und zeitlich begrenzten Einzelkontakten, da die Patienten meistens nicht gruppenfähig sind
9-614 Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen
9-614.0 Intensivbehandlung ohne Therapieeinheiten pro Woche
Hinw.:
Dieser Kode ist nur anzuwenden, wenn im Rahmen der Intensivbehandlung eines Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen von keiner der 4 Berufsgruppen zusammenhängende Therapien von mindestens 25 Minuten durchgeführt wurden
9-614.1 Intensivbehandlung mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
.10 Intensivbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
.11 Intensivbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
.12 Intensivbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
.13 Intensivbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
.14 Intensivbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
.15 Intensivbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
.16 Intensivbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
.17 Intensivbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
.18 Intensivbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
.19 Intensivbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
.1a Intensivbehandlung mit mehr als 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-614.2 Intensivbehandlung mit durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachten Therapieeinheiten
.20 Intensivbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
.21 Intensivbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
.22 Intensivbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
.23 Intensivbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
.24 Intensivbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
.25 Intensivbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
.26 Intensivbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
.27 Intensivbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
.28 Intensivbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
.29 Intensivbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
.2a Intensivbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
.2b Intensivbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
.2c Intensivbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
.2d Intensivbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
.2e Intensivbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
.2f Intensivbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
.2g Intensivbehandlung mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
.2h Intensivbehandlung mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
.2j Intensivbehandlung mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
.2k Intensivbehandlung mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
.2m Intensivbehandlung mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
.2n Intensivbehandlung mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
.2p Intensivbehandlung mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
.2q Intensivbehandlung mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
.2r Intensivbehandlung mit mehr als 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-615 Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 3 bis 4 Merkmalen
9-615.0 Intensivbehandlung ohne Therapieeinheiten pro Woche
Hinw.:
Dieser Kode ist nur anzuwenden, wenn im Rahmen der Intensivbehandlung eines Patienten mit 3 bis 4 Merkmalen von keiner der 4 Berufsgruppen zusammenhängende Therapien von mindestens 25 Minuten durchgeführt wurden
9-615.1 Intensivbehandlung mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
.10 Intensivbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
.11 Intensivbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
.12 Intensivbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
.13 Intensivbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
.14 Intensivbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
.15 Intensivbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
.16 Intensivbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
.17 Intensivbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
.18 Intensivbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
.19 Intensivbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
.1a Intensivbehandlung mit mehr als 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-615.2 Intensivbehandlung mit durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachten Therapieeinheiten
.20 Intensivbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
.21 Intensivbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
.22 Intensivbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
.23 Intensivbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
.24 Intensivbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
.25 Intensivbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
.26 Intensivbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
.27 Intensivbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
.28 Intensivbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
.29 Intensivbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
.2a Intensivbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
.2b Intensivbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
.2c Intensivbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
.2d Intensivbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
.2e Intensivbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
.2f Intensivbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
.2g Intensivbehandlung mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
.2h Intensivbehandlung mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
.2j Intensivbehandlung mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
.2k Intensivbehandlung mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
.2m Intensivbehandlung mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
.2n Intensivbehandlung mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
.2p Intensivbehandlung mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
.2q Intensivbehandlung mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
.2r Intensivbehandlung mit mehr als 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-616 Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 5 und mehr Merkmalen
9-616.0 Intensivbehandlung ohne Therapieeinheiten pro Woche
Hinw.:
Dieser Kode ist nur anzuwenden, wenn im Rahmen der Intensivbehandlung eines Patienten mit 5 und mehr Merkmalen von keiner der 4 Berufsgruppen zusammenhängende Therapien von mindestens 25 Minuten durchgeführt wurden
9-616.1 Intensivbehandlung mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
.10 Intensivbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
.11 Intensivbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
.12 Intensivbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
.13 Intensivbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
.14 Intensivbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
.15 Intensivbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
.16 Intensivbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
.17 Intensivbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
.18 Intensivbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
.19 Intensivbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
.1a Intensivbehandlung mit mehr als 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-616.2 Intensivbehandlung mit durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachten Therapieeinheiten
.20 Intensivbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
.21 Intensivbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
.22 Intensivbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
.23 Intensivbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
.24 Intensivbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
.25 Intensivbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
.26 Intensivbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
.27 Intensivbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
.28 Intensivbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
.29 Intensivbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
.2a Intensivbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
.2b Intensivbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
.2c Intensivbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
.2d Intensivbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
.2e Intensivbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
.2f Intensivbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
.2g Intensivbehandlung mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
.2h Intensivbehandlung mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
.2j Intensivbehandlung mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
.2k Intensivbehandlung mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
.2m Intensivbehandlung mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
.2n Intensivbehandlung mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
.2p Intensivbehandlung mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
.2q Intensivbehandlung mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
.2r Intensivbehandlung mit mehr als 48 Therapieeinheiten pro Woche

9-62 Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

Exkl.:
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60)
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61)
Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63)
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen (9-700)
Hinw.:
Ein erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-640), eine kriseninterventionelle Behandlung (9-641), die integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-642) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (1-903) sind gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung, Intensivbehandlung oder psychotherapeutischer Komplexbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind 2 ärztliche oder psychologische Therapeuten erforderlich
Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
Die Tabelle der pro Patient anrechenbaren Therapieeinheiten befindet sich im Anhang zum OPS
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-Pädagoge erhalten
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Dann sind die Therapieeinheiten der Ärzte und Psychologen einerseits und der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen andererseits jeweils in einer Gruppe zusammenzufassen und zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
  • Mindestmerkmale:
    • Der Kode ist für Patienten anzuwenden, bei denen die Art und/oder Schwere der Erkrankung eine intensive psychotherapeutische Behandlung notwendig machen. Der Patient muss hierfür ausreichend motiviert und introspektionsfähig sein. Die Indikation für die psychotherapeutische Komplexbehandlung muss durch einen Facharzt (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde, Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie) oder einen psychologischen Psychotherapeuten gestellt werden
    • Die durchgeführten ärztlichen und/oder psychologischen Verfahren (ärztliche und psychologische Einzel- und Gruppentherapie) müssen mindestens 3 Therapieeinheiten pro Woche umfassen. Bei weniger als 3 Therapieeinheiten pro Woche ist ein Kode aus dem Bereich 9-60 (Regelbehandlung) zu verwenden, sofern keine Intensivbehandlung (9-61) vorliegt. Bei Erfassungszeiträumen von weniger als 1 Woche (z.B. wegen Entlassung) können die 3 Therapieeinheiten auch anteilig erbracht werden, sofern die Behandlung in diesem Zeitraum dem dominierenden Behandlungskonzept des stationären Aufenthaltes im Sinne der Komplexkodes entspricht
    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde)
    • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
      • Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie oder Facharzt für Nervenheilkunde)
      • Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
      • Spezialtherapeuten (z.B. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter, Logopäden, Kreativtherapeuten)
      • Pflegefachpersonen (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger)
    • Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Supportive Einzelgespräche
      • Einzelpsychotherapie
      • Gruppenpsychotherapie, Psychoedukation
      • Angehörigengespräche (z.B. Psychoedukation, Angehörigengruppen, Gespräche mit Betreuern)
      • Gespräche mit Richtern oder Behördenvertretern
      • Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
      • Aufklärung, Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierte Psychopharmakotherapie
    • Als angewandte Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Bezugstherapeutengespräche, supportive Einzelgespräche
      • Behandlung und spezielle Interventionen durch Pflegefachpersonen (z.B. alltagsbezogenes Training, Aktivierungsbehandlung)
      • Ergotherapeutische Behandlungsverfahren
      • Physiotherapeutische Behandlungsverfahren
      • Übende Verfahren und Hilfekoordination zur Reintegration in den individuellen psychosozialen Lebensraum
      • Gespräche mit Behördenvertretern
      • Angehörigengespräche, Gespräche mit Betreuern
      • Spezielle psychosoziale Interventionen (z.B. Selbstsicherheitstraining, soziales Kompetenztraining)
      • Kreativtherapien (z.B. Tanztherapie, Kunsttherapie, Musiktherapie)
      • Physio- oder Bewegungstherapie (z.B. Sporttherapie)
      • Entspannungsverfahren (z.B. progressive Muskelrelaxation nach Jacobson)
      • Beratung, Adhärenz-Förderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
      • Psychoedukation
9-624 Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten
9-624.0 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.1 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.2 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.3 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.4 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.5 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.6 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.7 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.8 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.9 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.a Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.b Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.c Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.d Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.e Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-624.f Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-625 Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen mit durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachten Therapieeinheiten
9-625.0 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.1 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.2 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.3 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.4 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.5 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.6 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.7 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.8 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.9 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.a Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.b Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.c Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.d Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.e Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 28 bis 30 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.f Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.g Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 32 bis 34 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.h Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 34 bis 36 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.j Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 36 bis 38 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.k Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 38 bis 40 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.m Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 40 bis 42 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.n Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 42 bis 44 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.p Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 44 bis 46 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.q Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 46 bis 48 Therapieeinheiten pro Woche
9-625.r Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 48 Therapieeinheiten pro Woche

9-63 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

Exkl.:
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60)
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61)
Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62)
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen (9-700)
Hinw.:
Ein erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-640), eine kriseninterventionelle Behandlung (9-641), die integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-642) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (1-903) sind gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung ), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind 2 ärztliche oder psychologische Therapeuten erforderlich
Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
Die Tabelle der pro Patient anrechenbaren Therapieeinheiten befindet sich im Anhang zum OPS
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-Pädagoge erhalten
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Es ist für jede Berufsgruppe gesondert der entsprechende Kode anzugeben
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden
  • Mindestmerkmale:
    • Die durchgeführten ärztlichen und/oder psychologischen Verfahren (ärztliche und psychologische Einzel- und Gruppentherapie) müssen mindestens 3 Therapieeinheiten pro Woche umfassen. Bei weniger als 3 Therapieeinheiten pro Woche ist ein Kode aus dem Bereich 9-60 (Regelbehandlung) zu verwenden, sofern keine Intensivbehandlung (9-61) vorliegt. Bei Erfassungszeiträumen von weniger als 1 Woche (z.B. wegen Entlassung) können die 3 Therapieeinheiten auch anteilig erbracht werden, sofern die Behandlung in diesem Zeitraum dem dominierenden Behandlungskonzept des stationären Aufenthaltes im Sinne der Komplexkodes entspricht
    • Standardisierte psychosomatisch-psychotherapeutische Diagnostik zu Beginn der Behandlung:
      • Soziodemographische Daten entsprechend der Basisdokumentation zur Psychotherapie (Psy-BaDo)
      • Festlegung von Hauptdiagnose und Komorbiditäten
      • Standardisierte Erhebung des psychopathologischen Befundes mittels der Kriterien der Arbeitsgemeinschaft für Methodik und Dokumentation in der Psychiatrie (AMDP)
      • Schweregradeinschätzung entsprechend dem Beeinträchtigungsschwere-Score (BSS) und dem Global Assessment of Functioning Scale (GAF)
      • Alternativ in psychodynamisch arbeitenden Kliniken: Achse II – IV der operationalisierten psychodynamischen Diagnostik (OPD-2)
      • Alternativ in verhaltenstherapeutisch arbeitenden Kliniken: Verhaltensanalyse
    • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
    • Einsatz eines psychodynamischen oder kognitiv-behavioralen Grundverfahrens als reflektiertem Mehrpersonen-Interaktionsprozess mit wöchentlicher Teambesprechung je stationärer Einheit von mindestens 60 Minuten mit wochenbezogener schriftlicher Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele
    • Somatisch-medizinische Aufnahmeuntersuchung
    • Fachärztliche Visite von mindestens 10 Minuten pro Woche pro Patient
    • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
      • Ärzte (Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
      • Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe)
      • Spezialtherapeuten (z.B. Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Kreativtherapeuten, Physiotherapeuten, Ökotrophologen, Sportlehrer)
      • Pflegefachpersonen (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger)
    • Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Supportive Einzelgespräche
      • Einzelpsychotherapie
      • Gruppenpsychotherapie, Psychoedukation
      • Angehörigengespräche (z.B. Psychoedukation, Angehörigengruppen, Gespräche mit Betreuern)
      • Gespräche mit Richtern oder Behördenvertretern
      • Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
      • Aufklärung, Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
    • Als angewandte Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
      • Bezugstherapeutengespräche, supportive Einzelgespräche
      • Behandlung und spezielle Interventionen durch Pflegefachpersonen (z.B. alltagsbezogenes Training, Aktivierungsbehandlung)
      • Ergotherapeutische Behandlungsverfahren
      • Spezielle psychosoziale Interventionen (z.B. Selbstsicherheitstraining, soziales Kompetenztraining)
      • Kreativtherapien (z.B. Tanztherapie, Kunsttherapie, Musiktherapie)
      • Gespräche mit Behördenvertretern
      • Angehörigengespräche, Gespräche mit Betreuern
      • Gestaltungs-, Körper- und Bewegungstherapie
      • Sensorisch fokussierte Therapien (z.B. Genussgruppe, Snoezelen)
      • Physio- oder Bewegungstherapie (z.B. Sporttherapie)
      • Entspannungsverfahren (z.B. progressive Muskelrelaxation nach Jacobson, autogenes Training oder psychophysiologische Techniken wie Biofeedback)
      • Somatopsychisch-psychosomatische Kompentenztrainings (Diätberatung, Sozialberatung, Sport)
      • Beratung, Adhärenz-Förderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
      • Psychoedukation
    • Prä-post-Evaluation des Behandlungsverlaufs
9-630 Anzahl der durch Ärzte erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-630.0 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.1 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.2 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.3 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.4 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.5 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.6 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.7 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-630.8 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-631 Anzahl der durch Psychologen erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-631.0 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.1 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.2 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.3 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.4 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.5 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.6 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.7 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-631.8 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-632 Anzahl der durch Spezialtherapeuten erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-632.0 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.1 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.2 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.3 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.4 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.5 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.6 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.7 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.8 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.9 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.a Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.b Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-632.c Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-633 Anzahl der durch Pflegefachpersonen erbrachten Therapieeinheiten im Rahmen der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-633.0 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.1 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.2 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.3 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.4 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.5 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.6 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.7 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.8 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.9 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.a Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.b Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche
9-633.c Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung mit mehr als 24 Therapieeinheiten pro Woche

9-64 Zusatzinformationen zur Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

9-640 Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der Psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der Psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) angegeben werden
Die diagnostische und therapeutische Gesamtverantwortung liegt bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Dieser Kode ist für jeden Behandlungstag mit erhöhtem Betreuungsaufwand einzeln anzugeben
1:1-Betreuung bedeutet, dass eine Person einen einzelnen Patienten individuell zusammenhängend ggf. zusätzlich zu angewandten Verfahren betreut. 1:1-Betreuung bedeutet, dass ein Patient über einen Zeitraum von mindestens 2 Stunden ohne Unterbrechung fortlaufend von einer oder mehreren Personen betreut wird. Mehrere Zeiträume von mindestens 2 Stunden können über den Tag addiert werden. Bei Einzelbetreuung oder intensiver Beaufsichtigung in einer Kleinstgruppe durch mehr als eine Person (2 oder mehr) sind die zusammenhängenden Zeiten aller betreuenden Personen zu einer Gesamtsumme zu addieren und entsprechend mit einem Kode unter 9-640.0 oder 9-640.1 zu kodieren
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen
Die für diese Betreuung aufgewendete Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes (9-641) angerechnet werden
  • Mindestmerkmale:
    • Multiprofessionelle Behandlung von Patienten, deren wesentliche Merkmale die akute Fremd- oder Selbstgefährdung infolge einer psychischen oder psychosomatischen Erkrankung sind
    • Tägliche ärztliche Befunderhebung und ggf. ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Fortführung der Betreuungsmaßnahmen
9-640.0 1:1-Betreuung
.00 Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag
.01 Mehr als 6 bis 12 Stunden pro Tag
.02 Mehr als 12 bis 18 Stunden pro Tag
.03 Mehr als 18 Stunden pro Tag
9-640.1 Betreuung in der Kleinstgruppe
Hinw.:
Zu einer Kleinstgruppe gehören bis zu 3 Patienten
.10 Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag
.11 Mehr als 6 bis 12 Stunden pro Tag
.12 Mehr als 12 Stunden pro Tag
9-641 Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der Psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der Psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) angegeben werden
Dieser Kode ist für jeden Behandlungstag mit erhöhtem Behandlungsaufwand gesondert anzugeben
Die diagnostische und therapeutische Gesamtverantwortung liegt bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Mindestmerkmale:
    • Behandlungen von psychosozialen oder psychischen Krisen, die tagesbezogen einen hohen Personaleinsatz erfordern. Die psychische Krise beschreibt eine akute vorübergehende psychische Störung als Reaktion auf außergewöhnliche Ereignisse und Lebensumstände, so dass dringliches therapeutisches Handeln erforderlich wird
    • Die Dokumentation zeigt an, dass eine psychosoziale oder psychische Krise vorliegt
    • Es erfolgen vordringliche, ungeplante (außerhalb des vorgegebenen Therapieplans), Orientierung gebende, einzeltherapeutische Kontakte (ggf. auch durch 2 Therapeuten oder Pflegefachpersonen) mit dem Patienten und/oder den Kontaktpersonen des Patienten. Diese Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes (9-640) angerechnet werden
    • Tägliche ärztliche Befunderhebung und ggf. ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Fortführung der Behandlungsmaßnahme. Dies ist Teil der therapeutischen Kontakte
9-641.0 Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen
.00 Mehr als 1 bis 1,5 Stunden pro Tag
.01 Mehr als 1,5 bis 3 Stunden pro Tag
.02 Mehr als 3 bis 4,5 Stunden pro Tag
.03 Mehr als 4,5 bis 6 Stunden pro Tag
.04 Mehr als 6 Stunden pro Tag
9-641.1 Kriseninterventionelle Behandlung durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen
.10 Mehr als 1 bis 1,5 Stunden pro Tag
.11 Mehr als 1,5 bis 3 Stunden pro Tag
.12 Mehr als 3 bis 4,5 Stunden pro Tag
.13 Mehr als 4,5 bis 6 Stunden pro Tag
.14 Mehr als 6 Stunden pro Tag
9-642 Integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Hinw.:
Dieser Kode ist ein Zusatzkode. Er kann nur jeweils in Kombination angegeben werden mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der Psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der Psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63). Solange die Mindestmerkmale dieses Kodes erfüllt sind, ist er jedes Mal bei der Verwendung eines Kodes aus den Bereichen 9-60, 9-61, 9-62 und 9-63 mit anzugeben
  • Mindestmerkmale:
    • Vorliegen von unmittelbar medizinisch behandlungsbedürftigen akuten und chronischen somatischen Erkrankungen, dokumentiert durch Veränderung(en) des initialen medizinischen Behandlungsregimes im Verlauf der Krankenhausbehandlung, mit psychischer Komorbidität und/oder Copingstörungen (z.B. Asthma bronchiale, KHK, Diabetes mellitus, Blutdruckkrisen, entzündliche Darmerkrankungen, Tumorerkrankungen, chronische Infektionskrankheiten, Transplantationspatienten) oder von sich vorwiegend somatisch präsentierenden Erkrankungen (z.B. somatoforme [Schmerz-]Störung, schwerstes Untergewicht bei Anorexia nervosa), die der gleichzeitigen intensiven somatischen Diagnostik und Therapie im Sinne einer auf die Erfordernisse somatisch Kranker adaptierten integrierten klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bedürfen
    • Über 24 Stunden vorhandene Infrastruktur eines Akutkrankenhauses mit verfügbarem Notfall-Labor und Notfall-Röntgendiagnostik und mit geregeltem Zugang zu einer Abteilung für Intensivmedizin und zu einer Klinik für Innere Medizin oder zu einer anderen somatischen Fachabteilung (z.B. Neurologie, Orthopädie, Gynäkologie, Hämatoonkologie)
    • Behandlung durch ein psychosomatisch-psychotherapeutisches Team unter Verantwortung eines Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Psychotherapeutische Medizin), eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie, eines Facharztes für Psychiatrie oder eines Facharztes für Nervenheilkunde jeweils mit einer weiteren, somatischen Facharztqualifikation (Innere Medizin/Allgemeinmedizin, Neurologie, Orthopädie, Anästhesiologie/Schmerztherapie) oder unter Verantwortung eines Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Psychotherapeutische Medizin), eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie, eines Facharztes für Psychiatrie oder eines Facharztes für Nervenheilkunde und eines weiteren Arztes mit einer somatischen Facharztqualifikation im Team
    • Arbeitstägliche Anwesenheit eines Arztes, um ggf. auch kurzfristig somatische Problemlagen behandeln zu können
    • Arbeitstägliche ärztliche Visiten, wenn keine "höherwertige" ärztliche Therapieeinheit erfolgt
    • Täglich mindestens 3 Bezugspflege-Kontakte zur Überprüfung und Anpassung des somatischen Behandlungsplanes
    • Mindestens in einem somatischen Fach qualifizierte ärztliche Rufbereitschaft über 24 Stunden täglich
    • Pflegerische Behandlung auch bettlägeriger Patienten ist grundsätzlich über 24 Stunden täglich gewährleistet
    • Über die Struktur der wöchentlichen Teambesprechungen psychosomatisch-psychotherapeutischer Komplexbehandlungen hinaus erfolgt die regelmäßige multidisziplinäre Abstimmung mit allen an der Behandlung beteiligten somatischen Fachgebieten zur weiteren Differenzialdiagnostik oder/und integrierten somatischen und psychosomatischen Behandlung
9-643 Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Setting (Mutter/Vater-Kind-Setting)
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der Psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der Psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) angegeben werden
Die diagnostische und therapeutische Gesamtverantwortung liegt bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung psychisch kranker Mütter oder Väter mit einer psychischen Störung nach der Geburt eines Kindes anzuwenden, wenn aufgrund der elterlichen Erkrankung eine Beziehungsstörung zum 0-4 Jahre alten Kind besteht und die Aufnahme der Mutter oder des Vaters gemeinsam mit dem Kind indiziert ist, um psychiatrischen Auffälligkeiten beim Kind präventiv zu begegnen. Es erfolgt eine Behandlung der Mutter/des Vaters gemeinsam mit dem Kind bzw. den Geschwistern
  • Mindestmerkmale:
    • Qualifizierte Diagnostik der Mutter/Vater-Kind-Beziehung
    • Die Anwendung der unterschiedlichen Therapieverfahren erfolgt patientenbezogen in einem Mutter/Vater-Kind- bzw. familiengerechten milieutherapeutischen Setting
    • Strukturell muss die Möglichkeit zu einem Rooming-In und einem Eltern-Kind-gerechten Aufenthalts- und Spielraum vorhanden sein
    • Pädagogisch-pflegerische Fachkräfte (z.B. Kinderkrankenpfleger, Erzieher, Heilerzieher, Heilpädagogen) sind Teil des Behandlungsteams
    • Im Rahmen des Zusatzkodes können folgende Verfahren zusätzlich zur Anwendung kommen:
      • Einzeltherapie der Mutter/Vater-Kind-Dyade
      • Familiengespräche und/oder Gespräche mit Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu (z.B. Pflegefamilie, Jugendhilfe)
      • Elterngruppentherapie
      • Unterstützung der Eltern in den alltäglichen Verrichtungen (Förderung der elterlichen Erziehungskompetenz)
      • Kinderbetreuung während der therapeutischen Aktivitäten der Eltern
      • Anleitung zum gemeinsamen Spiel
    • Es kommt mindestens ein spezialisiertes Therapieverfahren zur Anwendung, welches die Verbesserung der Eltern-Kind-Interaktion bzw. -Beziehung zum Ziel hat (z.B. Videointerventionstherapie, systemische Therapie)
    • Es muss die Möglichkeit einer fachübergreifenden konsiliarischen Betreuung der Mutter durch eine Hebamme, einen Stillberater im Hause oder durch eine Kooperation mit ambulant tätigen Hebammen/Stillberatern bestehen
    • Im Falle eintretender Auffälligkeiten beim Kind muss ein Pädiater und/oder Kinder- und Jugendpsychiater mindestens konsiliarisch zur Verfügung stehen
Die im Rahmen dieses Zusatzkodes erbrachten Therapieeinheiten können pro Woche bei den Primärkodes (9-60, 9-61, 9-62, 9-63) mitgerechnet werden
9-643.0 Mindestens 1 bis höchstens 7 Tage
9-643.1 Mindestens 8 bis höchstens 14 Tage
9-643.2 Mindestens 15 bis höchstens 21 Tage
9-643.3 Mindestens 22 bis höchstens 28 Tage
9-643.4 Mindestens 29 bis höchstens 35 Tage
9-643.5 Mindestens 36 bis höchstens 42 Tage
9-643.6 Mindestens 43 bis höchstens 49 Tage
9-643.7 Mindestens 50 Tage
9-644 Erbringung von Behandlungsmaßnahmen im stationsersetzenden Umfeld und als halbtägige tagesklinische Behandlung bei Erwachsenen
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der Psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) angegeben werden
Ein Kode aus diesem Bereich ist für jeden Tag, an dem die Leistung erbracht wird, gesondert anzugeben. Die Mindestmerkmale der Kodes 9-60, 9-62, 9-63 (u.a. Leistungserbringung durch ein multiprofessionelles, fachärztlich geleitetes Behandlungsteam) müssen erfüllt sein
9-644.0 Ganztägiges Hometreatment
Hinw.:
Dieser Kode ist nur anzugeben für die Behandlung im Rahmen von Modellvorhaben nach § 64b SGB V
Die Behandlung des Patienten erfolgt im häuslichen Umfeld über mindestens 210 Minuten. Fahrzeiten werden dabei nicht angerechnet
9-644.1 Halbtägiges Hometreatment
Hinw.:
Dieser Kode ist nur anzugeben für die Behandlung im Rahmen von Modellvorhaben nach § 64b SGB V
Die Behandlung des Patienten erfolgt im häuslichen Umfeld über mindestens 105 Minuten bis maximal 209 Minuten. Fahrzeiten werden dabei nicht angerechnet
9-644.2 Halbtägige tagesklinische Behandlung
Hinw.:
Intermittierende Behandlung des Patienten in der Tagesklinik
Es werden mindestens eine Gruppentherapie über 90 Minuten und eine Einzeltherapie über 25 Minuten oder mindestens eine Einzeltherapie über 60 Minuten durchgeführt
9-645 Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der Psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62), der Psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) sowie bei erhöhtem Aufwand durch spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen (9-700) angegeben werden
Ein Kode aus diesem Bereich ist für jede einzelne Entlassung, die den Aufwand auslöst, gesondert anzugeben
Die im Kontext der Entlassung im Sinne dieses Kodes erbrachten Leistungen können nicht gleichzeitig bei der Berechnung der Therapieeinheiten für die Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder Zusatzkodes (9-640, 9-641) angerechnet werden
  • Mindestmerkmale:
    • Differenzierte Diagnostik des Funktionsniveaus und des poststationären Versorgungsbedarfs, Erstellung eines bedarfsgerechten Entlassungsplanes und Überprüfung des Entlassungsplanes 1 bis 3 Tage vor Entlassung
    • Dieser Kode kann nur angegeben werden, wenn für den indizierten komplexen Entlassungsaufwand Leistungen durch mindestens 2 Berufsgruppen erbracht worden sind
    • Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen
    • Es zählen z.B. folgende Leistungen:
      • Leistungen zur Unterstützung des Wohnsitzwechsels (z.B. bei Heimeintritt, begleitete Besuche, Beschaffung von Einrichtungsgegenständen)
      • Ein oder mehrere Hausbesuche vor Entlassung, die im unmittelbaren inhaltlichen Zusammenhang mit der Entlassung stehen
      • Leistungen zur Organisation nachbetreuender Dienste und/oder Überleitungsmanagement (z.B. Hilfeplankonferenzen, Überleitungsgespräche)
      • Leistungen zur Unterstützung bei schwieriger Wohnsituation (z.B. Vermietergespräche, Besuche in der Nachbarschaft, Besuch eines Rechtsbeistandes)
      • Leistungen zur Unterstützung der beruflichen Wiedereingliederung (z.B. stundenweise begleitete Belastungserprobungen im Arbeitsumfeld, Durchführung von oder Begleitung zu Gesprächen mit dem Arbeitgeber)
      • Leistungen zur Unterstützung von Angehörigen (gezielte Anleitung und/oder Edukation für die Entlassung, z.B. Erarbeitung eines konkreten Tagesplanes, Begleitung von stundenweisen Belastungserprobungen, Familiengespräche)
    • Fahrzeiten werden nicht angerechnet
9-645.0 Indizierter komplexer Entlassungsaufwand, überwiegend oder ausschließlich durch Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen erbracht
.00 Mehr als 5 bis zu 10 Stunden (erhöhter Aufwand)
.01 Mehr als 10 bis zu 15 Stunden (deutlich erhöhter Aufwand)
.02 Mehr als 15 Stunden (stark erhöhter Aufwand)
9-645.1 Indizierter komplexer Entlassungsaufwand, überwiegend oder ausschließlich durch Ärzte und/oder Psychologen erbracht
.10 Mehr als 5 bis zu 10 Stunden (erhöhter Aufwand)
.11 Mehr als 10 bis zu 15 Stunden (deutlich erhöhter Aufwand)
.12 Mehr als 15 Stunden (stark erhöhter Aufwand)
9-646 Erhöhter Aufwand bei drohender oder bestehender psychosozialer Notlage bei Erwachsenen
Hinw.:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie sind für besondere Leistungen im Zusammenhang mit unmittelbar drohender oder bestehender psychosozialer Notlage bei deutlich eingeschränkten eigenständigen Bewältigungsmöglichkeiten der persönlichen Lebenssituation anzugeben. Art und Schwere der Erkrankung werden durch die psychosoziale Notlage erschwert
Sie können nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der Psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62), der Psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) und bei erhöhtem Aufwand durch spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen (9-700) angegeben werden
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die bei unmittelbar drohender oder bestehender psychosozialer Notlage erforderlichen Leistungen werden in der Regel durch Sozialarbeiter, Sozialpädagogen oder Pflegefachpersonen in einem oder mehreren Lebensbereichen erbracht. Zusätzlich erfolgen in diesem Zusammenhang stehende Leistungen unmittelbar am Patienten z. B. durch Ärzte und/oder Psychologen
  • Mindestmerkmale:
    • Klärung und Regelung gravierender finanzieller Notlagen (z. B. massive Verschuldung in Abhängigkeit von der jeweiligen sozialen Situation des Patienten, Privatinsolvenz oder verlorener Krankenversicherungsschutz)
    • Klärung und Regelung bei unmittelbar drohender oder eingetretener Erwerbslosigkeit (z. B. Abmahnung, erfolgte Aussprache der Kündigung)
    • Klärung und Regelung der Wohnsituation bei unmittelbar drohender oder eingetretener Obdachlosigkeit (z. B. hohe Zahlungsrückstände, erfolgte Kündigung der Wohnung, Räumungsklage)
    • Klärung und Regelung der Weiterversorgung abhängig betreuter Angehöriger (z. B. Kinder) bei unmittelbar fehlender Versorgung durch Dritte
9-646.0 Klärung und Regelung von 1 Mindestmerkmal
9-646.1 Klärung und Regelung von 2 Mindestmerkmalen
9-646.2 Klärung und Regelung von 3 Mindestmerkmalen
9-646.3 Klärung und Regelung von 4 Mindestmerkmalen