ICD-10-GM Version 2013
Kapitel I
Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten
(A00-B99)
- Hinw.:
- Die Kategorien B90-B94 sind zu benutzen, um bei Krankheitszuständen unter A00-B89 anzuzeigen, dass sie anderenorts klassifizierte Folgezustände verursacht haben. Zu den "Folgen" zählen Krankheitszustände, die als Folgen bezeichnet sind. Weiterhin zählen dazu auch Spätfolgen von Krankheiten, wenn diese in den vorstehenden Kategorien klassifizierbar sind und wenn feststeht, dass diese Krankheit selbst nicht mehr besteht. Für den Gebrauch dieser Kategorien sind in der stationären Versorgung die Deutschen Kodierrichtlinien zu beachten.
B90.-Folgezustände der Tuberkulose
B90.0Folgezustände einer Tuberkulose des Zentralnervensystems
B90.1Folgezustände einer Tuberkulose des Urogenitalsystems
B90.2Folgezustände einer Tuberkulose der Knochen und der Gelenke
B90.8Folgezustände einer Tuberkulose sonstiger Organe
B90.9Folgezustände einer Tuberkulose der Atmungsorgane und einer nicht näher bezeichneten Tuberkulose
- Inkl.:
- Folgezustände einer Tuberkulose o.n.A.
B91Folgezustände der Poliomyelitis
- Exkl.:
- Postpolio-Syndrom (G14)
B92Folgezustände der Lepra
B94.-Folgezustände sonstiger und nicht näher bezeichneter infektiöser und parasitärer Krankheiten
B94.0Folgezustände des Trachoms
B94.1Folgezustände der Virusenzephalitis
B94.2Folgezustände der Virushepatitis
B94.8Folgezustände sonstiger näher bezeichneter infektiöser und parasitärer Krankheiten
B94.9Folgezustände nicht näher bezeichneter infektiöser oder parasitärer Krankheit
© Copyright WHO, DIMDI 1994 - 2013
Stand: 21.09.2012