Die OPS-Kodes für die Behandlung bzw. Diagnostik von psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen (9-60 bis 9-69 bzw. 1-903, 1-904) gelten ab dem 1. Januar 2010 neben der patientenbezogenen Dokumentation der Behandlungsbereiche nach der Psychiatrie-Personalverordnung (OPS 9-98).
Die OPS-Kodes 9-60…9-64 sind für Erwachsene formuliert. Kinder- und jugendpsychiatrische und -psychotherapeutische Behandlungen werden als "Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen" unter den OPS-Kodes 9-65…9-69 kodiert. Da im Versorgungsbereich des Fachgebietes Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Kode 9-63) auch Kinder und Jugendliche behandelt werden (z.B. Patientinnen und Patienten mit psychogenen Essstörungen wie Anorexia nervosa), können dieser OPS-Kode und ggf. der Kode 9-642 in diesem Fachgebiet übergangsweise für das Jahr 2012 auch bei Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren kodiert werden, wenn die anderen Kriterien dieser Kodes erfüllt sind.
Diese Hinweise werden ggf. ergänzt, wenn weiterer Klärungsbedarf bei den Anwendern besteht.