Bekanntmachungen
I Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung
Bekanntmachung
gemäß §§ 295 und 301
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
zur Anwendung
des Operationen- und Prozedurenschlüssels
Vom 21. Oktober 2004
Mit Wirkung vom 1. Januar 2005 tritt der Operationen- und Pro-
zedurenschlüssel (OPS) in der vom Deutschen Institut für Medizi-
nische Dokumentation und Information im Auftrag des Bundes-
ministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung herausgegebe-
nen maschinenlesbaren Version 2005 oder daraus erstellter
gedruckter Fassungen als Schlüssel zur Angabe von Operationen
und sonstigen Prozeduren nach den §§ 295 und 301 SGB V in Kraft.
Die Bekanntmachung über die Inkraftsetzung eines des Schlüssels
zur Angabe von Operationen und Prozeduren gemäß § 301 SGB V
vom 29. September 2003 (BAnz. S. 22 710) tritt zum 31. Dezember
2004 außer Kraft.
Für Prozeduren an paarigen Organen oder Körperteilen ist zur
Angabe der Seitenbezeichnung eines der nachgenannten Zusatz-
kennzeichen anzuwenden (obligatorische Anwendung):
- rechts: R
- links: L
- beidseitig: B
Für die Verschlüsselung nach § 295 SGB V (ambulanter Bereich)
gilt, dass ausschließlich Operationen und Prozeduren im Bereich
des ambulanten Operierens (Kapitel 5) zu verschlüsseln sind.
Bonn, den 21. Oktober 2004
216 - 43548 - 5
Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung
Im Auftrag
Franz K n i e p s
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