Bekanntmachungen
I Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung
Bekanntmachung
gemäß §§ 295 und 301
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
zur Anwendung des Operationen-
und Prozedurenschlüssels
Vom 7. Dezember 2004
Mit Wirkung vom 1. Januar 2005 tritt der Operationen- und Pro-
zedurenschlüssel in der vom Deutschen Institut für Medizinische
Dokumentation und Information im Auftrag des Bundesministe-
riums für Gesundheit und Soziale Sicherung herausgegebenen
maschinenlesbaren Version 2005 oder daraus erstellter gedruckter
Fassungen als Schlüssel zur Angabe von Operationen und sons-
tigen Prozeduren nach den §§ 295 und 301 SGB V mit den Ergän-
zungen vom 15. November 2004 und vom 15. Dezember 2004 in
Kraft. Die Bekanntmachung zur Anwendung des Operationen- und
Prozedurenschlüssels vom 21. Oktober 2004 (BAnz. S. 22 574) wird
durch diese Bekanntmachung ersetzt.
Für Prozeduren an paarigen Organen oder Körperteilen ist zur
Angabe der Seitenbezeichnung eines der nachgenannten Zusatz-
kennzeichen anzuwenden (obligatorische Anwendung):
- rechts: R
- links: L
- beidseitig: B
Für die Verschlüsselung nach § 295 SGB V (ambulanter Bereich)
gilt, dass ausschließlich Operationen und Prozeduren im Bereich
des ambulanten Operierens (Kapitel 5) ab dem 1. April 2005 zu
verschlüsseln sind.
Bonn, den 7. Dezember 2004
216 - 43 548 - 5
Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung
Im Auftrag
Franz K n i e p s
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