Institut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Vom 22. Oktober 2012
Am 1. Januar 2013 tritt der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) in den vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen maschinenlesbaren oder daraus erstellten gedruckten Fassungen als Schlüssel zur Angabe von Operationen und sonstigen Prozeduren nach den §§ 295 und 301 SGB V in der Version 2013 in Kraft. Die Bekanntmachung zur Anwendung des Operationen- und Prozedurenschlüssels vom 21. September 2011 (BAnz. S. 3964) tritt am 31. Dezember 2012 außer Kraft.
Für die Anwendung des OPS wird Folgendes bestimmt:
- Für Prozeduren an paarigen Organen oder Körperteilen ist zur Angabe der Seitenbezeichnung eines der nachgenannten Zusatzkennzeichen anzuwenden (obligatorische Anwendung):
- R für rechts
- L für links
- B für beidseitig
Für die Anwendung des OPS in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V wird zusätzlich bestimmt, dass ausschließlich die vom Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen gemäß § 87 SGB V im Anhang 2 des einheitlichen Bewertungsmaßstabs aufgeführten Kodes zu verwenden sind.
Bonn, den 22. Oktober 2012
215 - 20542 - 02Bundesministerium für Gesundheit
Im Auftrag
Dr. Orlowski
| Quellenangaben | |
|---|---|
| Fundstelle | BAnz AT 31.10.2012 B7 |
| ISSN | 0344-7634 |
| Bundesanzeiger-Jahrgang | 64 |
| Bundesanzeiger-Nr. | 198 |
| Bundesanzeiger-Seite | 7069 |
| Erscheinungsdatum | Ausgegeben am Mittwoch, den 31. Oktober 2012 |
| Datum der Bekanntmachung | 2012-10-22 |
| Institution | Bundesministerium für Gesundheit (BMG) |