Vom 21. Oktober 2010
Mit Wirkung vom 1. Januar 2011 tritt der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) in den vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen maschinenlesbaren oder daraus erstellten gedruckten Fassungen als Schlüssel zur Angabe von Operationen und sonstigen Prozeduren nach den §§ 295 und 301 SGB V in der Version 2011 in Kraft. Die Bekanntmachung zur Anwendung des Opertationen- und Prozedurenschlüssels vom 2. November 2009 (BAnz. S. 3885) tritt am 31. Dezember 2010 außer Kraft.
Für die Anwendung des OPS wird Folgendes bestimmt:
- Für Prozeduren an paarigen Organen oder Körperteilen ist zur Angabe der Seitenbezeichnung eines der nachgenannten Zusatzkennzeichen anzuwenden (obligatorische Anwendung):
- R für rechts
- L für links
- B für beidseitig
Für die Anwendung des OPS in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V wird zusätzlich bestimmt, dass ausschließlich die vom Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen gemäß § 87 SGB V im Anhang 2 des einheitlichen Bewertungsmaßstabs aufgeführten Kodes zu verwenden sind.
Bonn, den 21. Oktober 2010
215 - 20542 - 05Bundesministerium für Gesundheit
Im Auftrag
Dr. Ulrich O r l o w s k i
| Quellenangaben | |
|---|---|
| Dokumentnummer | BZ5300 |
| ISSN | 0344-7634 |
| Bundesanzeiger-Jahrgang | 62 |
| Bundesanzeiger-Nr. | 169 |
| Bundesanzeiger-Seite | 3752 |
| Erscheinungsdatum | Ausgegeben am Dienstag, den 9. November 2010 |
| Datum der Bekanntmachung | 2010-10-21 |
| Institution | Bundesministerium für Gesundheit (BMG) |