DIMDI - Bekanntmachung des BMG zum OPS Version 2008 vom 25. 10. 2007


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OPS 2008 - Bekanntmachung im Bundesanzeiger

Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung gemäß §§ 295 und 301
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
zur Anwendung des Operationen- und Prozedurenschlüssels

Vom 25. Oktober 2007

Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 tritt der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) in den vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen maschinenlesbaren oder daraus erstellten gedruckten Fassungen als Schlüssel zur Angabe von Operationen und sonstigen Prozeduren nach den §§ 295 und 301 SGB V in der Version 2008 in Kraft. Die Bekanntmachung zur Anwendung des Operationen- und Prozedurenschlüssels vom 1. November 2006 (BAnz. S. 6920) tritt am 31. Dezember 2007 außer Kraft.

Für die Anwendung des OPS wird Folgendes bestimmt:

Für Prozeduren an paarigen Organen oder Körperteilen ist zur Angabe der Seitenbezeichnung eines der nachgenannten Zusatzkennzeichen anzuwenden (obligatorische Anwendung):

  • R für rechts
  • L für links
  • B für beidseitig.

Für die Anwendung des OPS in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V wird zusätzlich bestimmt, dass ausschließlich die vom Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen gemäß § 87 SGB V im Anhang 2 des einheitlichen Bewertungsmaßstabs aufgeführten Kodes zu verwenden sind.

Bonn, den 25. Oktober 2007
215 - 43548 - 8

Bundesministerium für Gesundheit
Im Auftrag
Franz Knieps

 
Quellenangaben
Dokumentnummer BZ3833
ISSN 0344-7634
Bundesanzeiger-Jahrgang 59
Bundesanzeiger-Nr. 207
Bundesanzeiger-Seite 7917
Erscheinungsdatum Ausgegeben am Mittwoch, den 7. November 2007
Datum der Bekanntmachung   2007-10-25
Institution Bundesministerium für Gesundheit (BMG)