DIMDI - KKG - Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen beim BMG


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KKG - Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen beim Bundesministerium für Gesundheit

Das Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG) berät das Bundesministerium für Gesundheit bei der Erarbeitung, Pflege und Weiterentwicklung von amtlichen Klassifikationen im Gesundheitsbereich.
Funktion und Aufgaben des KKG sind im Einzelnen geregelt in einem Statut.

Im KKG sind folgende Institutionen und Organisationen vertreten:

  • Bundesärztekammer (BÄK)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)
  • Spitzenverband Bund der Krankenkassen  (GKV-Spitzenverband)
  • Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV
  • Unfallversicherungsträger (DGUV)
  • Deutsche Rentenversicherung (DRV)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
  • Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)
  • Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (AQUA)
  • Institut des Bewertungsausschusses (InBA)

Die Geschäftsstelle des KKG ist das DIMDI

Die Sitzungen des KKG sind nicht öffentlich. Die Sitzungsteilnehmer sind über den Ablauf der Arbeit und den Inhalt der Beratungen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit und des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information nehmen an den Sitzungen ohne Stimmrecht teil.
Das KKG kann seine Empfehlungen und andere Mitteilungen veröffentlichen.
Das KKG berät insbesondere über:

  • Internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD-10)
  • Operationenschlüssel nach § 301 SGB V (OPS)
  • Nachfolgeklassifikation für den OPS (PCS, CCAM)
  • Objekt-Identifikatoren (OID)

Das KKG kann zu jeweils definierten Themen Arbeitsgruppen einsetzen. Derzeit gibt es die folgenden Arbeitsgruppen:

 

 

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