Empfehlung des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen beim Bundesministerium für Gesundheit (KKG) vom 6. März 2002, aktualisiert am 16. März 2007
In seiner Sitzung am 6. März 2002 hat das Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG) die von seiner Arbeitsgruppe OPS erarbeiteten "Gesichtspunkte für zukünftige Revisionen des OPS-301" verabschiedet und empfiehlt dem BMG und dem DIMDI, diese bei der Weiterentwicklung des OPS-301 zu berücksichtigen. Das BMG und das DIMDI werden diese Gesichtspunkte als Entscheidungshilfe für die Bearbeitung des OPS-301 mit einbeziehen. Das Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG) hat in seiner Sitzung am 16. März 2007 die Gesichtspunkte aktualisiert.
Memorandum zum Aufbau und Betrieb eines Deutschen Zentrums für medizinische Klassifikation (DZMK) vom 1. September 2001
Das Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG) hat in seiner Sitzung am 13. November 2000 beschlossen, ein aktuelles Memorandum zum Aufbau und Betrieb eines medizinischen Klassifikationszentrums zu erstellen, um den wachsenden Bedarf für ein solches Zentrum detailliert aufzuzeigen. Dieser ergibt sich insbesondere aus den vielfältigen neuen gesetzlichen Regelungen, die mit steigenden qualitativen Anforderungen an die Klassifikationen im Gesundheitswesen einhergehen.
Die vorliegende Fassung des aktuellen Memorandums wurde von einer Arbeitsgruppe des KKG unter Leitung von Herrn Prof. Dr. R. Klar, Univ. Freiburg, erstellt und im KKG abgestimmt.
Memorandum im DIN A4-Format (PDF, 81 kB) Memorandum im DIN A5-Format (PDF, 15 kB)
Empfehlung des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen beim Bundesministerium für Gesundheit (KKG) vom 11. April 2001:
Im stationären Bereich der Krankenhäuser ist für die Diagnosenverschlüsselung gemäß § 301 SGB V und ergänzender Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit die ICD-10-SGB-V, Version 2.0, einzusetzen. Gemäß § 295 SGB V ist in der vertragsärztlichen ambulanten Gesundheitsversorgung auch in diesem Jahr noch die Version 1.3 der ICD-10-SGBV gültig. Das trifft auch für die Abrechnung ambulanter Behandlungsfälle von ermächtigten Ärzten in den Krankenhäusern zu.
Damit das im stationären und ambulanten Bereich der Krankenhäuser mit der Diagnosenverschlüsselung beschäftigte Personal nicht mit zwei unterschiedlichen Versionen der ICD-10-SGB-V arbeiten muss, empfiehlt das KKG den Krankenhäusern die einheitliche Benutzung der Version 2.0. Für die ambulanten Fälle, die mit einer Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet werden, kann mit Hilfe der DIMDI-Überleitungstabelle von der Version 2.0 auf die Version 1.3 umgeschlüsselt werden (Quelle: http://www.dimdi.de/de/klassi/icd-10-gm/ueberl/index.htm). Ermächtigte Ärzte, die im Krankenhaus problemlos die Version 1.3 weiterbenutzen, können wie bisher verfahren.
Das KKG empfiehlt weiterhin, zur Erleichterung der Kodierarbeit und zur Wahrung der Vergleichbarkeit der Diagnosenverschlüsselung im ambulanten und stationären Bereich ab dem Jahre 2002 unbedingt wieder eine einheitliche ICD-10-Version für beide Bereiche anzuwenden.